Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus

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Die Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE) vom 30. September 2022 ist eine am 4. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Zielsetzung und Inhalt

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Die Bundesregierung unter Kanzler Scholz verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel von 30 % ökologischem Landbau im Jahr 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, soll auch der Anteil an Bio-Lebensmitteln in Speiseangeboten der Außer-Haus-Verpflegung gesteigert werden. Die hier behandelte Verwaltungsvorschrift regelt, dass Unternehmen dieser Branche, welche den Bio-Anteil auf mindestens 30 % des geldwerten Wareneinsatzes erhöhen wollen, entsprechende Beratungen und Schulungen für Mitarbeiter mit bis zu 90 % der Beratungskosten fördern lassen können,[1] wobei in speziellen Fällen absolute Maximalbeträge definiert sind.[2] Es besteht allerdings kein Anspruch auf Förderung, weil „die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Haushaltsmittel“ entscheidet.[3]

Rechtsgrundlage

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Ausweislich Absatz 1.2 erfolgen die Förderungen auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung und der hier behandelten Richtlinie im Rahmen des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 (sog. de-minimis-Verordnung).[3]

Weitere Maßnahmen

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Die Verordnung ist in weitere Maßnahmen mit der gleichen Zielsetzung eingebettet:[1]

  • Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung[4]
  • Informationskampagne „Bio kann jeder – in Schulen und Kita“[1][2]
  • Initiative „BioBitte – Mehr Bio in öffentlichen Kantinen“: kostenfreies Informationsangebot[1][2]
  • mehr Bio-Lebensmittel in Kantinen des Bundes[1]
  • Modellregionenwettbewerb „Ernährungswende in der Region“[1][5]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f Besser auswärts essen: BMEL fördert Bio in der Außer-Haus-Verpflegung. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 4. November 2022, abgerufen am 24. Juli 2024.
  2. a b c Förderung der Beratung von AHV-Unternehmen. In: Bundesprogramm ökologischer Landbau. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, abgerufen am 24. Juli 2024.
  3. a b Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE). In: Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Bundesanzeiger. Berlin 4. November 2022, S. 1 (bundesprogramm.de [PDF]).
  4. Bio-AHVV - Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen. Abgerufen am 24. Juli 2024.
  5. Modellregionenwettbewerb "Ernährungswende in der Region". Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 19. Juni 2024, abgerufen am 24. Juli 2024.