Sühnestein Bützow

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Sühnestein Bützow
Sühnestein Bützow
Daten
Ort Bützow, Waldung Darnow
Baustil Kleindenkmal
Baujahr 1623
Koordinaten 53° 50′ 46,7″ N, 12° 1′ 7,9″ OKoordinaten: 53° 50′ 46,7″ N, 12° 1′ 7,9″ O
Besonderheiten
Zepeliner Baudenkmal Nr. 0502

Als Sühnestein von Bützow ist ein Gedenkstein, der auch als Sühnestein oder Bürgermeisterstein bezeichnet wird. Der aus Granit gefertigte Stein befindet sich in der Waldung Darnow in Bützow unweit des Ortsteils Wolken. Der Stein erinnert an die Ermordung des Demminer Bürgermeister Alexander von Harten im Jahr 1623.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Demminer Bürgermeister Alexander von Harten, dessen Kutscher Peter Virowen und sein Diener Heinrich Driesen waren auf Geschäftsreise im Mecklenburger Land. Harten befand sich auf der Rückreise in seine Heimatstadt. Außer vielen Papieren, enthielt sein Reisekoffer auch eine bedeutende Summe an Thaler, die er auf Bitten eines Demminer Einwohners von dessen in Mecklenburg verstorbenen Verwandten einkassiert hatte. Östlich der Stadt Bützow in der Darnower Forst, nahe dem Ortsteil Wolken auf der damaligen Landstraße von Bützow nach Laage, wurden von Harten und sein Kutscher von dessen Diener ermordet. Zur Erinnerung an diesen Doppelmord setzte man bald an der Stelle, wo die Tat verübt worden war, einen Sühnestein aus Granit.[1]

1809 war der Stein noch an seinem Platz.[2] Der Stein wurde um 1850 von seinem ursprünglichen Platz in der Darnow entfernt. 1890 wurde der Granit von dem Oberbaurat Georg Daniel, ein Mitglied der Kommission für Erhaltung der Denkmäler vom Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Ministerium des Inneren bei einer Besichtigung in Wolken als Türschwelle entdeckt. Die Kommission für Erhaltung der Denkmäler beschloss die Wiederaufrichtung des Steines. Am 26. Juni 1891 erfolgte die Wiederaufstellung am ursprünglichen Platze, wo er sich bis heute befindet.[3]

Ergreifung und Verurteilung des Mörders[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf Nachforschungen sowohl von Herzoglich Mecklenburgischer als auch Herzoglich Pommerscher Seite wurde Heinrich Driesen erst viel später ergriffen. Nach seiner Verurteilung wurde Driesen lebendig gevierteilt und seine Überreste auf dem Schindanger verscharrt.[1]

Erscheinungsbild[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Inschrift des Sühnesteins gibt Auskunft über die Tat und die Namen. Durch die Nutzung als Türschwelle und durch Witterungseinflüsse ist die Inschrift nur noch teilweise lesbar. Der Granitstein ist 1,75 Meter hoch, 60 Zentimeter breit und 16 Zentimeter stark.

Inschrift[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sühnestein um 1900

Die Inschrift ist in Majuskelschrift:

ANNO 1623 DEN 27 JUNI
MORGENS ZWISCHEN 5
UND 6 UHR IST DER WOLEDLE
GESTRENGER UND VESTEE
ALEXANDER VON HARTEN
SELIGER WOHLVERDIENTER
BÜRGERMEISTER DER STADT
DEMMIN NEBEN SEINEM GUTSCHER
PETER VIROWEN VON SEINEM
TREULOSEN DIENER HEIN-
RICH HANS ANDRES VON DRI
SEN GENANNT MEUCHELMÖRDERISCH
UND SCHELMISCHER WEISE
NIEDER GEMORDET WORDEN.
DESSEN HINTERBLIEBENER
KÖRPER VON HINEN BEGRABEN
LET UND DEN 6TEN JULI ZU DEM
MIN IN SIN ERBBEGRÄBNISZ
BEIGESETZET GOTT GNAD
DER LEIBEN SEELEN UND VER-
LEIHE GNEDIGLICH DAS DER
SCHELMISCHE THÄTER ZUR
GEBÜHRENDEN STRAFE MÖ-
GE KÖNNEN GEZOGEN WERDEN

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Sühnestein Bützow – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Albert Niederhöffer: Der Denkstein auf dem wolkenschen Felde bei Bützow. In: Mecklenburg's Volkssagen. Band 1, 1858.
  2. Freimüthiges Abendblatt Nr.222: Denkstein von Bützow. J.C.H. Bärensprung, Schwerin 1823.
  3. Wilhelm Karl Raabe / Gustav Quade: Amt Bützow–Rühn. In: Mecklenburgische Vaterlandskunde. 1894.