Standardsorte
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Der Begriff der Standardsorte wird in der deutschen Käseverordnung (KäseV) verwendet. Sie finden sich in Anlage 1 zu § 7 KäseV.[1] Dabei werden innerhalb von drei Abschnitten zu verschiedenen Käsegruppen korrespondierende Sorten definiert. Diese sind im Folgenden dargestellt.
Abschnitt A
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gruppe der Hartkäse:
Gruppe der Schnittkäse:
Gruppe der halbfesten Schnittkäse:
Gruppe der Weichkäse:
Gruppe der Frischkäse:
Abschnitt B
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Harzer Käse, Mainzerkäse
- Handkäse, Bauernhandkäse, Korbkäse, Stangenkäse, Spitzkäse
- Olmützer Quargel
Abschnitt C
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Provolone
- Mozzarella
- Schnittfester Mozzarella (Mozzarella schnittfest)