Stichkanal Osnabrück
Der Stichkanal Osnabrück (SKO), früher Zweigkanal Osnabrück, ist eine etwa 14,5 km lange künstliche Wasserstraße, die den Mittellandkanal mit dem Hafen im gleichnamigen Stadtteil von Osnabrück verbindet. Er wurde zwischen 1910 und 1915 errichtet und verläuft weitgehend parallel zur nicht schiffbaren Hase, der größte Abstand beträgt circa 1 km.
Verlauf
Der Stichkanal beginnt in Bramsche-Pente bei Kanalkilometer 30,39[1] des Mittellandkanals mit einer Haltungshöhe von 50,3 m ü. NN und führt zunächst Richtung Süden. Nach etwa 2,5 km überquert er die Grenze zur Gemeinde Wallenhorst; dort befindet sich ein Yachthafen. Bei km 7,2 folgt die Hollager Schleuse, an der das Kanalniveau auf 55,05 m ü. NN angehoben wird.
In südöstlicher Richtung führt der Stichkanal weiter auf das Gebiet der Stadt Osnabrück, wo kurz darauf ein kleiner Abstecher Richtung Süden führt, der nur mit Erlaubnis befahren werden darf. Dort befinden sich die Bootshäuser der Osnabrücker Wassersportvereine.
Anschließend beginnt der Hafenbereich im Stadtteil Hafen: Zunächst der Piesberger Hafen, der früher dem Abtransport von Produkten aus dem nahe gelegenen Steinbruch im Piesberg diente, dann folgt der Ölhafen, über den die Stadt mit Mineralölen versorgt wird.
Mit der anschließenden Schleuse Haste bei km 12,7, durch die das Niveau auf 59,8 m ü. NN angehoben wird, endet nach 13 km[1] die Bundeswasserstraße[2] als Wasserstraßenklasse IV, für die das Wasser- und Schifffahrtsamt Minden zuständig ist. Anschließend beginnt der Stadthafen, in dem verschiedene Güter gelagert und umgeschlagen werden. Mit einer Länge von etwa 1,5 km bildet das Hafenbecken den Abschluss des Stichkanals.
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Stichkanal Osnabrück, Abzweigung aus dem Mittellandkanal bei Achmer
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Stichkanal Osnabrück, Hollager Schleuse
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Der Stichkanal endet im Osnabrücker Stadthafen
Einzelnachweise
- ↑ a b Längen der Hauptschifffahrtswege der Binnenwasserstraßen des Bundes, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
- ↑ Verzeichnis E, Lfd.Nr. 33 der Chronik, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes