Tatjana Stoll (Juristin)

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Tatjana Stoll (geboren 1961 oder 1962 in Siegen)[1] ist eine deutsche Juristin, Gewerkschafterin und Richterin am Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tatjana Stoll studierte in Marburg Rechtswissenschaft.[1] Ihr Rechtsreferendariat nach dem Ersten Staatsexamen leistete sie beim Amtsgericht ab.[1] Nach dem Zweiten Staatsexamen bewarb sie sich beim DGB.

Tatjana Stoll ist seit 1991 bei der IG Metall.[1] Zunächst war sie Rechtssekretärin bei der IG Metall Döbeln-Grimma.[1] 1997 wechselte sie in die Bezirksleitung nach Berlin, im Jahr 2000 zur IG Metall Wolfsburg. Ab 2004 war sie acht Jahre Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Halberstadt.[1] Am 1. Dezember 2012 wurde sie Erste Bevollmächtigteder IG Metall Halberstadt und 2016 in ihrem Amt bestätigt.[2]

Zum 1. Juni 2019 legte sie ihre Ämter aus gesundheitlichen Gründen nieder.[3]

Am 14. November 2014 wählte der Landtag von Sachsen-Anhalt Tatjana Stoll zur stellvertretenden Richterin der 4. Amtsperiode des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt. Sie wurde am 29. Januar 2015 vom Präsidenten des Landtags auf die kommende siebenjährige Amtszeit vereidigt.[4][5]

Publikationen (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Hasso Düvel, Herbert Scheibe, Tatjana Stoll (Hg.): Aufbau Ost. Notwendiges Übel oder Investition in die Zukunft? Steidl Verlag, Göttingen 2000

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f Die IG Metall wird weiblicher. In: Metallzeitung. IG Metall, Februar 2014, S. 28, abgerufen am 31. März 2021.
  2. IG Metall Halberstadt: Delegiertenversammlung wählt neue Geschäftsführung. Abgerufen am 31. März 2021 (amerikanisches Englisch).
  3. IG Metall Halberstadt: Führungswechsel in der IG Metall Halberstadt. Abgerufen am 31. März 2021 (amerikanisches Englisch).
  4. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt: Organisation und Kontakt. Abgerufen am 31. März 2021.
  5. Landtag von Sachsen-Anhalt: Plenarprotokoll6/82. 29. Januar 2015, S. 6760, abgerufen am 31. März 2021.