Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Archiv/2017

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Zuständigkeit, hier Check einer Löschprüfung

übertragen aus: Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Zuständigkeit, hier Check einer Löschprüfung - -jkb-

Liebe Kollegen des Schiedsgerichts, ich habe keine Anfrage, für die ich kein Honorar erhalte, darum dieses Konto. Mein Kunde erwägt, diesen Fall noch einmal vor das Schiedsgericht zu bringen mit der generellen Frage, ob hier richtig entschieden wurde.

Fällt ein solches Thema in eure Zuständigkeit? Danke für die Info. Herzliche Grüße Atomiccocktail (Diskussion) 09:08, 29. Jun. 2017 (CEST)

übertrag ende -jkb-

@Atomiccocktail: hierher übertragen; ich spreche es im SG an. -jkb- 10:29, 29. Jun. 2017 (CEST)

Ich bin kein Mitglied des SG, hoffentlich darf ich dennoch hierzu eine Meinung aeussern: die LP entscheidet ueber Verbleib oder Entfernung aus dem ANR. Wenn also kein AP wg. einer groben Missachtung anstehend ist (das waere dann im Bereich Konflikte anzusiedeln) ist eine regulaere LP-Entscheidung eine inhaltliche Frage im ANR. Damit kann m.E. hier gem. Wikipedia:Schiedsgericht#Zuständigkeit und Annahme von Anfragen: Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden keine Zustaendigkeit bestehen. Just $0.02 von -- Iwesb (Diskussion) 10:54, 29. Jun. 2017 (CEST)

Hallo Atomiccocktail, nach einer kurzer Rücksprache hier eine Antwort: Das Problem liegt darin, dass keine Anfrage vorliegt, somit liegt es nicht im Ermessen des Schiedsgerichts, hier eine Einschätzung der Annahmefähigkeit abzugeben und somit über die Zuständigkeit zu befinden. Bevor du etwas tust, bedenke bitte, ob der ganze Instanzweg erschöpft ist (siehe Wikipedia:Administratoren/Probleme), und ferner auch, ob und wie stark rein inhaltliche Fragen im Vordergrund stehen (s. im übrigen Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen, den ersten Absatz). Gruß, -jkb- 11:01, 30. Jun. 2017 (CEST)

Danke -jkb- für die Zwischenmeldung.
Das ist m.E. kein Thema, wo ein Adminproblem aufzumachen wäre. Es geht doch nicht gegen den entscheidenden Admin. Und natürlich ist die Frage inhaltlich geprägt. Das zeigt ja die Argumentation in der Löschprüfung. Die Systematik der SG-Anfragen passt nicht zur Frage an das Schiedsgericht. Muss es deshalb so orakeln?
Mir sind klare Aussagen lieb, muss ich sagen: Also entweder, "Nein, AC, das ist eine überwiegend inhaltliche Frage und das entscheiden wir nicht." Oder "AC, stell den Antrag, dann sehen wir, ob wir darüber verhandeln oder ob wir die Anfrage abweisen."
Ich danke euch im voraus. Atomiccocktail (Diskussion) 13:13, 4. Jul. 2017 (CEST)
Ich fänd es halt nett, wenn so etwas wie Argumentationshilfe von dir käme, wieso das ein Fall für das SG sein sollte. Für das Durchlesen der LP hab ich nämlich weder ein Honorar bekommen, noch ist mir dabei eine schiedsgerichtliche Zuständigkeit ins Auge gesprungen, aber vielleicht ist mir dabei etwas verborgen geblieben. Dein "oder"-Szenario gilt ohnehin. … «« Man77 »» (A) wie Autor 13:28, 4. Jul. 2017 (CEST)
Nach überfliegen der LP sehe ich momentan keine Zuständigkeit für das SG. Wenn du sie siehst, stelle Sie bitte dar. --Helfmann -PTT- 14:05, 4. Jul. 2017 (CEST)