Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Auskunftsersuchen Sperrender Admin S1 zu Angel54

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Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Auskunftsersuchen Sperrender Admin S1 zu Angel54 zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

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Mögliche bisher unerwähnte Entsperrargumente

Da jetzt sowohl Benutzer:Angel54 als auch Benutzer:Angel54-SG gesperrt sind, schreibe ich direkt hier. Das Konto Angel54 ist von Benutzer:S1 gesperrt worden. S1 ist seit 28. September 2010 inaktiv. Die Sperrung erfolgte um am 17. Mai 2010 20:48, offenbar bei der Bearbeitung Wikipedia:Vandalismusmeldung/Archiv/2010/05/17#Angel54 durch Nolispanmo:

" Angel54 (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) kWzeMe garniert mit Ausfällen wie [1] oder auch [2]"

Inwiefern diese Difflinks meldewürdige "Ausfälle" enthalten sollen entzieht sich meiner Einsicht. Zuvor hatte LKD, auf dessen Benutzerdiskussion diese Edits stattfanden offenbar auch keinen Meldegrund erkannt, sondern in eher beratender Weise geantwortet.

Zu vermerken ist m.E., daß keine halbe Stunde zuvor Michael Kühntopf durch den gleichen Administrator für 7 Tage gesperrt worden war, mit einer umstrittenen Sperrbegründung ("Volksverhetzender Kommentar" und "Deine Meinung ist dir natürlich unbenommen, aber bei mir hört der Spaß bei solcherlei Provokationen immer auf. Auch ein Deutscher muss sich nicht jede Diffamierung auf nationaler Ebene bieten lassen").

Im Verlauf von Wikipedia:Sperrprüfung/Archiv/2010/Mai#Benutzer:Michael_K.C3.BChntopf_.28erl..29 wurde diese Sperre zweimal aufgehoben und wieder eingesetzt, und schließlich nicht aufgehoben oder verkürzt. Allerdings erwies sich die ursprüngliche Sperrbegründung von S1 im Ergebnis nicht als haltbar.

Ich erwähne dies hier, weil sich meines Erachtens aufgrund des zeitlichen Zusammenhanges, und aus der starken Emotionalisierung der Beteiligten an dem Abend des 17. Mai 2010, aus der Fragwürdigkeit der einen Sperre (Michael Kühntopf) auch eine Fragwürdigkeit der anderen Sperre (Angel54) ergeben könnte.

Dem Beobachter erscheint es jedenfalls so, daß, hätten sich die Benutzer, die sich in der Sperrprüfung für Michael Kühntopf verwand haben auch für Angel54 verwand, eine Entsperrung noch gründlicher erwogen worden wäre.

--Rosenkohl 14:38, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo, ist hier mit einer Antwort von Seiten des Schiedsgerichtes oder seiner Mitglieder zu rechnen, und wenn ja wann? Gruß --Rosenkohl 16:30, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Siehe bitte in diesem Zusammenhang auch die Auskunft am 24. Mai 2010, 18:10 Uhr von S1 zu der Sperrung von Angel54:

"Die Gesamtheit der Beiträge und der letzte Kommentar sprechen nicht von enzyklopädischem Eifer, aber du kannst ja noch die Sperrprüfung probieren."

Der "letzte Kommentar" dürfte der letzte Benutzerbeitrag von Angel54 sein, welcher auch von Nolinspamo in der VM verlinkt worden war, und lautet:

"Das ist einfach albern, lieber LKD... nun gut - ich hab es mir hier mit einigen Leuten verscherzt, sie jedoch auch mit mir. Ich habe versucht, gute Argumente vorzubringen, diese mit Texten (Quellen im Web) zu belegen - das Ergebnis siehst du - ich bin mal wieder rausgeflogen. Wurde mir aber auch vorher angedroht, dass ich auf der Vandalismusseite enden würde (siehe die Diskussion auf der G. Noske Seite) Damit macht ihr euch keine Freunde - dann arbeite ich lieber im englischsprachigen (oder gar nicht) Wiki mit...Deutsche sind einfach scheißen intolerant - kann ich nicht mit umgehen... Gruß --Benutzer:Angel54|Angel54 19:16, 17. Mai 2010 (CEST)"

Zum Kontext:

  • Die IP 88.71.66.241 hatte am 17. Mai 2010 die Benutzerseite von Angel54 erstellt
  • Admin LKD hat diese Seite wieder gelöscht, weil er nicht wußte, ob die IP Angel54 war.
  • Angel54 mißversteht die Löschung durch LKD, und schreibt angemeldet als Angel54 um 16:30 Uhr, http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzer:LKD/linkgel%C3%B6scht&diff=prev&oldid=74462650 auf die Benutzerdisk von LKD
  • LKD schreibt um 16:37 Uhr auf Angel54s Benutzerdisk und versucht seine Löschung zu erklären.
  • Daraufhin schreibt Angel54 um 19:16 den oben zitierten Kommentar auf die Benutzerdisk von LKD.
  • "ich bin mal wieder rausgeflogen" dürfte sich beziehen auf die Beendigung und Löschung eines Abschnittes durch Atomiccocktail auf seiner eigenen Benutzer Diskussion, an dem sich zuvor Angel54, Phi und Atomiccoktail beteiligt hatten, um 17. Mai 2010, 10:25 Uhr.
  • "Wurde mir aber auch vorher angedroht, dass ich auf der Vandalismusseite enden würde (siehe die Diskussion auf der G. Noske Seite)" dürfte sich beziehen auf die Ankündigung durch Atomiccocktail um 15. Mai 2010, 22:41 Uhr. Meines Wissens ist auf diese Ankündigung hin keine Meldung durch Atomiccocktail erfolgt.

Ich kann an diesem gesammten "letzten" Kommentar des Angel54 überhaupt nichts sperrtriftiges entdecken. An dem Kommentar könnte man sich höchstens dann an der Formulierung "Deutsche sind einfach scheißen intolerant" stoßen, falls man einer Haltung anhängt, "auch ein Deutscher" müsse "sich nicht jede Diffamierung auf nationaler Ebene bieten lassen". Aber gerade diese Haltung des S1 (die ihm persönlich unbenommen sei) wurde in der Prüfung der Sperre von Michael Kühntopf kritisiert (der sich weitaus drastischer als Angel54 geäußert hatte), und ließ sich im Falle von Michael Kühntopf letzendlich nicht als Sperrbegründung aufrechterhalten.

Wenn Benutzersperren nach gleichen, oder vergleichbaren Maßstäben verhängt werden, dann dürfte die Sperre von Angel54 durch S1 eine glatte Fehlentscheidung gewesen sein.

--Rosenkohl 14:24, 22. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Worauf bezieht sich die Entscheidung?

In der umseitigen Entscheidung heißt es

"Frage ist daher alleinig, ob der Gesperrte ein Verhalten zeigte, dass eine Sperre rechtfertigte oder ob sein weiteres Verhalten eine solche Sperre rechtfertigen würde. Maßstab hierfür ist, ob nach allgemeinmenschlichem Verständnis eine gedeihliche Zusammenarbeit auch bei gegensätzlichen Ansichten in harten inhaltlichen Auseinandersetzungen denkbar und anzunehmen ist. Das ist hier beim Gesperrten nicht ersichtlich."

Für mich wird nicht klar, anhand welcher konkreten Edits des "Gesperrten" das Schiedsgericht an dieser Stelle das anzunehmende weitere Verhalten des Gesperrten beurteilt.

Es heißt in der Entscheidung weiter:

"Erkennbar handelte es sich bei der Stellungnahme Atomiccocktails um eine vom persönlichen Dafürhalten geprägte Äußerung zu einer spezifischen Einzelfrage."

Da auf der Projektseite keine eigene Stellungnahme Atomiccocktails zum Schiedsgerichtsfall steht, aber eine Stellungnahme im Antrag teilweise zitiert wird, muß das Schiedsgericht hier offenbar dieses teilweise Zitat der Stellungnahme aus der Sperrprüfung um 8:19, 25. Mai 2010 (CEST) meinen, wo Atomiccocktail im vollen Wortlaut geschrieben hatte:

"Der Antragsteller hat im Artikel über Gustav Noske Spekulationen über jüdische Vorfahren dieses Politikers verbreitet. Man kann dies wohlwollend als Dummheit abtun – nirgendwo wird von solch einer Ahnenreihe berichtet – sie spukt nur im Kopf des Antragstellers herum. Man könnte dies aber auch Anknüpfen an geistige Traditionen sehen, die zur Schattenseite der deutschen Geschichte gehören. (Ich persönlich schätze das Edit-Verhalten von Angel54 als Ausfluss faktenferner Einfallspinselei ein.)
Ich habe dem Nutzer mehrfach nahegelegt, sich an das Mentorenprogramm zu wenden. Er hat dies nicht getan. Der User hat auf Diskussionsseiten nicht begreifen wollen, dass er mit seinem Editierverhalten nicht weiterkommt, sondern nur zur Verhunzung dieser Enzyklopädie beiträgt. Dieser Beiträger ist keine Bereicherung des Mitarbeiterteams von de.wikipedia, sondern eine Belästigung. Da er offensichtlich immer noch nicht begriffen hat, dass er sich zuerst einmal in die Gepflogenheiten des kollaborativen Arbeitens einarbeiten sollte, bitte ich von einer Entsperrung abzusehen, bis klare Signal der Einsicht kommen."

Das Schiedsgericht interpretiert nun im weiteren offenbar das Teilzitat dieser Stellungnahme.

Schließlich heißt es

"Er [der Antragsteller] greift vielmehr nun Atomiccocktail persönlich in nicht mehr hinnehmbarer Weise an. Im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit zur Erstellung einer Enzyklopädie war daher die Sperre gerechtfertigt."

Welcher Edit ist hier gemeint? Also, in welchem Edit genau soll der Angel54 (dessen Konto am 25. Mai 2010 bereits gesperrt war) den Atomiccocktail auf dessen Beitrag vom 8:19, 25. Mai 2010 (CEST) hin "persönlich in nicht mehr hinnehmbarer Weise" angegriffen haben?

--Rosenkohl 15:09, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Endlich mal einer, der das Urteil gelesen hat. Port(u*o)s 15:13, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo, ist hier mit einer Antwort von Seiten des Schiedsgerichtes oder seiner Mitglieder zu rechnen, und wenn ja wann? Gruß --Rosenkohl 16:30, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Rosenkohl, ich freue mich, dass Du das Urteil offenbar gelesen hast. Wie auf der Fallseite vermerkt ist – dies ist ja ohnehin die Diskussionsseite für die allgemeine Falldiskussion und als solche nicht Fallbestandteil –, ist der Fall abgeschlossen. Insofern nehme ich hier also nicht in meiner Funktion als Schiedsrichter Stellung, dies also vorausgeschickt: Deine Verknüpfung von Zitaten mit Spruchbestandteilen des Schiedsgerichts ist hier meines Erachtens nach fehlerhaft und geht aus dem Schiedsspruch auch gar nicht hervor, anders als es Dein doppeltes «offenbar» suggeriert. Port(u*o)s 18:02, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Port(u*o)s, ich habe die Entscheidung („Entscheidungen sinds und nicht Urteile“, wie unter Benutzer Diskussion:Laufbahn#Bitte verinnerlichen... schon ein anderes ehemaliges Mitglied des Schiedsgerichtes richtig geschrieben hat) gelesen.

Wenn meine Verknüpfung Deines Erachtens fehlerhaft sei und nicht aus dem Schiedsspruch hervorgehe, wäre es natürlich auch interessant, welche Verknüpfung Deines Erachtens denn dann richtig ist und aus dem Schiedsspruch hervorgeht. Wenn mein doppeltes "offenbar" fehlerhaft ist, und das Schiedsgericht nicht das Teilzitat von Atomiccocktail vom 8:19, 25. Mai 2010 (CEST) aus dem Antrag von Angel54 meint, welchen andere Stellungnahme von Atomiccocktail meint das Schiedsgericht denn stattdessen?

Wenn Du auf meine Frage von 16:30, 21. Okt. 2010 (CEST) antwortest, daß der Fall abgeschlossen und Du hier nicht in Deiner Funktion als Schiedsrichter Stellung nimmst, dann, habe ich den Eindruck, ist die Antwort also anscheindend "Nein und nie": "Nein, hier ist nie mit einer Antwort von Seiten des Schiedsgerichtes oder seiner Mitglieder zu rechnen".

--Gruß, Rosenkohl 19:29, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Rosenkohl, wir sitzen an der Antwort. Ich hoffe, dass wir sie noch heute einstellen können. Aus ihr ergibt sich vllt. auch, weshalb es etwas länger gebraucht hat. Verzeih bitte und habe noch etwas Geduld. Liebe Grüße --Catfisheye 19:32, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Catfisheye, Danke für den Hinweis, Grüße --Rosenkohl 19:34, 21. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ein Hinweis: Ich selbst bin kein Verfahrensbeteiligter, sondern habe hier den Fall kommentiert, und Fragen zum Fall gestellt. Ich habe beim Schiedsgericht keinen Antrag gestellt. Vielmehr habe in diesem Abschnitt im Beitrag vom 15:09, 20. Okt. 2010 (CEST) Fragen gestellt, und danach nachgefragt, ob mit einer Antwort von Seiten des Schiedsgerichtes oder seiner Mitglieder zu rechnen sei, und wenn ja wann. Ich habe also dem Schiedsgericht oder Mitgliedern keinerlei zeitliche Fristen gesetzt und bin daher auch nicht ungeduldig, --Rosenkohl 12:32, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hallo Rosenkohl, wir haben ja inzwischen eine Stellungnahme formuliert und umseitig auch veröffentlicht. Wir hoffen, dass damit – soweit uns das möglich war – eine befriedigende Antwort auch auf Deine Fragen erteilt wurde. Insgesamt ist eine Stellungnahme des Schiedsgerichts nach Beendigung unüblich, jedenfalls ist das die überwiegende Auffassung des derzeitigen SG. Gruss Port(u*o)s 13:36, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Port(u*o)s, danke für die zusätzliche Stellungnahme, die ich in der Tat nicht gesehen hatte, und den Hinweis darauf.

Natürlich handelt es sich um keine befriedigende Antwort auf meine Fragen. Zunächst fällt mir als Diskrepanz auf, daß nur Du als ein einzelner Schiedsrichter die Stellungnahme autorisiert hat, während in der Antwort von Catfisheye wie auch von Dir jetzt von "wir" im Plural gesprochen wird, und in einer Ansprache ein weiteren Schiedsgerichtsmitgliedes gestern auf meiner Benutzerdiskussionseite geschrieben hatte, es müße "eine ausreichende Mehrheit bei 10 Schiedsrichtern für eine veröffentlichungsfähige Formulierung" hinbekommen werden.

Ich hatte gestern schon auf meiner Benutzerseite mitgeteilt:

"ich hatte einmal auch deshalb gerne angefangen, mich an Wikipedia zu beteiligen, weil offen diskutiert wird und Abläufe transparent sind."

Daher kann es nicht mich befriedigen, wenn in der zusätzlichen Stellungnahme von "Informationen" die Rede ist, die dem Schiedsgerichts "zur Kenntnis gelangt" seien, ohne daß man erfährt, welche Informationen dies sind. Ich kann also nur raten. Der Schiedsspruch, und die zustätzliche Stellungnahme suggerieren, der Angel54 könnte den Atomiccocktail außerhalb der Wikipedia auf irgendeine Art schwer geschädigt haben. Dies dürfte andererseits zum Glück nicht der Fall sein, angesichts der Bereitsschaft von Atomiccocktail und anderer, auch zeitlich nach dem Schiedsgerichtspruch von Anfang August 2010 noch Sachdiskussionen mit IPs des Betreibers von "Angel54" zu führen, etwa auf Diskussion:Großer Terror (Sowjetunion).

Die von Angel54 am 1. August 2010 an das Schiedsgericht gesandte E-Mail, auf welche der Benutzer unter IP hier bereits vor einigen Tagen hingewiesen hatte, und welche mir inzwischen vorliegt, enthält übrigens keine "nichthinnehmbaren persönlichen Angriffe" gegen Atomiccocktail (welche diesen auf dem Weg einer E-Mail an das SG auch garnicht hätten erreichen und treffen können). Die E-Mail in der mir vorliegenden Fassung enthält auch sonst keine Informationen, welche eine Aufrechterhaltung der Benutzersperre rechtfertigen würden.

Ich gehe selbstverständlich auch davon aus, daß das Schiedsgericht prinzipiell keine vertraulich und guten Glaubens eingesandten E-Mail von Verfahrensbeteiligten plötzlich als Beweismittel gegen die Absender wertet und verwendet.

Grüße --Rosenkohl 14:49, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Die Anfrage ist im internen Wiki autorisiert, die Unterschriften sollten demnächst folgen. Wir sehen generell davon ab, die internen Unterschriften hierher einfach zu übertragen, da sonst der Verdacht der Manipulation aufkommen könnte. Port(u*o)s 15:05, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hier ist meine persönliche Stellungnahme als Benutzer, weil ich ansonsten keine offizielle Antwort des SG anbieten kann. Es ist insofern auch eine abstrakte Einlassung bezüglich meines Verständnisses der Aufgaben und Funktionen des Schiedsgerichts: Dein Wunsch nach größtmöglicher oder sogar absoluter Transparenz ist dem Grunde nach sicher verständlich. Es gibt aber auch derzeit in vielen anderen Bereichen Einschränkungen dieser Transparenz – gelöschte Artikel und Beiträge sind nur den Admins einsehbar, gewisse andere, durch Oversight entfernte, nicht einmal diesen; IP-Adressen und benutzte Browser, Betriebssysteme etc. dürfen Accounts nur unter ganz eng umrissenen Umständen in ganz seltenen Fällen zugeordnet werden, und zwar nur durch die CU-Berechtigten etc. Ähnlich ist es mit Mails, die beispielsweise ans OTRS oder eben an uns gesandt werden. Die werden an uns vertraulich und im Vertrauen auf sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang an uns gesandt. Insofern haben wir da sogar ein Verwertungsgebot, wenn sie zur Sachlage erkennbar beitragen (siehe Kasten auf der SG-Seite). Natürlich werden wir diese Informationen jeweils auf Plausibilität prüfen und im Kontext bewerten, diese Bewertungen werden wir aber nicht in jedem Fall publik machen und zwar zum Schutz der berechtigten Interessen aller Beteiligten. Die Frage, warum, wir dies machen dürfen bzw. wer uns dazu legitimiert, betrifft natürlich einen zentralen Punkt unserer Institution. Ich könnte jetzt sagen: Weil wir durch Wahl dazu ernannt worden sind und daher auch das vertrauen der Community bekommen haben. Das ist aber für jemanden wie (vermutlich) Dich, der unsere Berchtigung gerade in diesem zentralen Punkt anzweifelt, bestimmt eine unbefriedigende Situation. Alles, was ich da derzeit – oder überhaupt – anbieten kann, ist der Versuch, durch verantwortungsbewusste Entscheidungen und möglichst gute Begründungen eine genügende Anzahl von Mitgliedern der Community zu überzeugen, die dann vertrauen auch in unsere Schiedssprüche erhalten. Denn in einem haben wir natürlich keine Wahl: Wir müssen in der Bewertung von Schiedsgerichtsfällen in erster Linie den sachlichen Anforderungen folgen und erst in zweiter Linie der Zustimmung durch einzelne Mitglieder. In der Hoffnung, dass das versöhnlich klingt, es ist nämlich nicht als Abschmettern gemeint, grüsst Port(u*o)s 15:50, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten