Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2013/Juni

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Frage zu den Schiedsgerichts-Mehrheiten

Die Schiedsgerichts-Mehrheiten sind mir nicht klar. Braucht man immer eine Mehrheit also über 50%, dies macht nach meiner Rechnung keine 5, sondern 6 Stimmen. Immer einer mehr als die 50% Mehrheit, ansonsten hätte man ja ein Patt. Wie verhält es sich bei befangen Schiedsrichter.

Beispiele:

1 befangen -> es verbleiben 9 Abstimmende -> Mehrheit bei 5

2 befangen -> es verbleiben 8 Abstimmende -> Mehrheit bleibt bei 5

3 befangen -> es verbleiben 7 Abstimmende -> Mehrheit bei 4

Oder zählen befangene gar nicht ins Quorum rein. Sprich die absolute Mehrheit bleibt bei 6. Und wieso reichen bisher immer 5 Stimmen als Mehrheit aus. M.E. ein Verfahrensfehler. --Alberto568 (Diskussion) 18:37, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Wenn ein SR befangen ist, so waren es nur noch neun, die abstimmen können. Dann liegt die Mehrheit bei fünf. -jkb- 18:42, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Es zählen selbstverständlich jeweils die abstimmenden Schiedsrichter zur Ermittlung der Mehrheit. Das ist in einem Freiwilligenprojekt, wo nicht einfach ‚Richter‘ nachbesetzt oder auch nur befragt werden können, wo ihre Stimme denn bleibt, auch gar nicht anders möglich. Wie sonst hätte man sich z.B. bei Geos verhalten sollen, der mitten in der Wahlperiode verstorben ist, oder bei anderen, die sich einfach nicht mehr gemeldet haben (bis heute nicht)? Gruss Port(u*o)s 18:52, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
OK, dann sollte man das in den FAQ vielleicht deutlicher vermerken. Und wenn sich Personen im Schiedsgericht länger nicht mehr melden, bzw. nach Versionshistorie wochenlang nicht mehr aktiv sind, hinter der Mitgliederauflistung von dem Schiedsgericht vermerken (z.B. in Klammer (inaktiv) ). Das heißt natürlich auch, dass sie sobald sie wieder im Wiki aktiv alle Rechte an den Abstimmung weiter wahrnehmen können.--Alberto568 (Diskussion) 19:07, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Man braucht doch bloß die jeweilige Abstimmung zu einem Fall eine bestimmte Zeit laufen zu lassen. Also beispielsweise 2 Wochen lang, falls sich mal jemand etwas länger nicht meldet. Wenn die Frist dann abgelaufen ist, zählen alle SGler, die bis dato abgestimmt haben. Und wenn sie alle früher und zeitnah abstimmen (oder mitteilen, dass sie nicht abstimmen werden), umso besser. Dann kann der Fall früher beendet werden. --Geitost 20:32, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
So haben wir das auch in der Wahlperiode, in der ich tätig war, gehandhabt; vor allem auch deswegen, weil wir uns nicht berechtigt fühlten, Informationen (oder teilweise auch nur Vermutungen) über fehlende SG-Mitglieder herauszugeben. Es war in unserem Falle meiner Erinnerung nach teilweise knapp, ob die Beschlussfähigkeit dann noch gegeben sei, darunter leidet ja das derzeitige Scheidsgericht zumindest nicht. Port(u*o)s 21:15, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Moderation Fall Bwag

Auf der Diskussionsseite des Antrages von Bwag geben sich gerade die üblichen Verdächtigen die Klinke mit allerlei nicht zum Thema gehörigem in die Hand, könnten die Schiedsrichter da vielleicht moderatorisch ein wenig durchgreifen bevor das ganz aus dem Ruder läuft? --Bomzibar (Diskussion) 20:55, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Danke Bomzibar, die Diskussion habe ich im Blick. Grüße --HOPflaume (Diskussion) 21:16, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Wäre nett, wenn man es unterbinden könnte, dass man bei SG-Anfragen nach Belieben beleidigt werden kann und einem irgendwelche Straftaten unterstellt werden können. --Geitost 22:40, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Wenn ich auch dazu einen Schwank aus meiner Jugend (also meiner Zeit als Schiedsrichter) erzählen darf: Wir haben, da Schiedsgerichtsfälle ja auch damals emotional hoch aufgeladen waren, es so gehandhabt, dass die Diskussionsseiten nicht unser Bier waren - das haben wir auch klar so kommuniziert. Unsere damalige Linie, nach langen internen Diskussionen herausgearbeitet, war: Diskussionsseiten dienen nicht unserer Entscheidungsfindung und werden dafür auch nicht herangezogen, sondern nur der Community als Forum angeboten, geeignet dazu, Material aufzuarbeiten und auszudiskutieren. Deshalb durften sich dort im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Benutzer beteiligen, die Verstösse gegen etwaige Regeln mussten von den Admins unterbunden werden. Dafür haben wir dann auf der Anfrageseite selbst das Verfahren so bald als möglich in die Hand genommen und wohl auch aktiv Beteiligte benannt, Fragen gestellt etc., um so den Kern dessen herausarbeiten zu können, was sich uns als (beurteilbarer) Konflikt darstellte. Natürlich sind wir dafür auch kritisiert worden, im Fall Eugenik etwa haben wir am Ende sehr stark die kommunikative Auseinandersetzung beurteilt und sind damit denen ein Dorn im Auge gewesen, die wollten, dass wir ‚politischer‘ entscheiden sollten bzw inhaltlich Stellung beziehen. Gruss Port(u*o)s 23:02, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Eine strenge Moderation der Diskussionsseite kann den Fall aber auch voran bringen. Bei den Anfragen rund um PimboliDD war ich so weit zu sagen ich als Beteiligter steige aus der Anfrage aus so lange es auf der Diskussionsseite drunter und drüber ging. Daraufhin hat eine scharfe Moderation eingesetzt und plötzlich konnten auch sonst als Störenfriede empfundene Beteiligte sehr konstruktiv sein. --Bomzibar (Diskussion) 23:14, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Die Laberei nahm irgendwan Überhand und das SG hat dann zunehmend auch die DS moderiert (ja, so bei Pimbolli oder WiSPo, wo es ausuferte und ich es nicht vertragen wollte); übrigens, auch die DS kann der Wahrheitsfindung dienen, zumal auf der Anfrageseite nur die Beteiligten schreiben dürfen. -jkb- 23:18, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Das SG ist für die SG-Seiten verantwortlich, insbesondere halt für die SG-Fälle. Da wäre es wohl wenig sinnvoll, wenn Admins die Moderation der Disks übernehmen würden.
WiSo? Wiso, ach so, du meinst den WiPo-Bereich? --Geitost 23:27, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Ja, ich will dem Schiedsgericht auch nicht die Kompetenz absprechen, das so oder anders zu handhaben. Auch bei, sagen wir mal Schwarze Feder ./. Atomiccocktail gab es durchaus ausufernde Diskussionen, wie man sich vorstellen kann, zu Hochzeiten des Diderot-Clubs. Und natürlich haben wir auf der Diskussionsseite auch mal geschaut, ob man da was hereinnehmen müsste ins Verfahren, das aber, jedenfalls bei uns, tatsächlich nur auf der Vorderseite stattfand. Gruss Port(u*o)s 23:36, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Die Moderation der Anfrage-Diskussionsseiten ist sehr schwierig. Beispielsweise: Was für den Einen die Beschreibung eines Verhaltens ist, ist für den Anderen ein persönlicher Angriff. Beim Entfernen von Beiträgen ist auch immer die Gefahr gegeben, dass es den Anschein hat, das Schiedsgericht würde Informationen unterdrücken wollen – wodurch sich eine Partei benachteiligt fühlt und dieser Umstand in der Folge oft erst recht zu einer Eskalation der Situation führt. -- Hans Koberger 12:35, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Darum gehts aber nicht wirklich. Aber wenn jeder Polizist herkommt und den Verhafteten nochmals verhaftet, ist dies einfach nicht fair. Dann bitte ich um die Umbenennung des SG in irgendwas...Admins haben da nix zu moderieren, vor allem, wenn nicht klar ist, inwieweit, sie im vorliegenden Fall bereits eine vorgefasste Meinung haben. Entweder das SG ist unabhängig, dann muss das auch durchgesetzt werden, oder nicht. Irgendwas dazwischen gibt es nicht. Und dass Beiträge dort stehen bleiben, die durchtränkt von PAs sind geht gar nicht. Das hat fast den Charakter eines "Schauprozesses", wo das Urteil von vornherein feststeht. Dann muss man aber nicht mehr so tun, als hätte man alles sorgsam abgewogen. Dass glaubt keiner mehr...--Plumbo (Diskussion) 19:29, 12. Jun. 2013 (CEST) Und dazu möchte ich nochmals betonen, dass Bwag zu diesem Fall öffentlich gar nichts sagen darf, hier bleiben einfach die "verzerrten Meinungen" anderer stehen - ohne Möglichkeit der Verteidigung.--Plumbo (Diskussion) 19:34, 12. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Bwag hätte mit dem SG kommunizieren können und seiner Meinung nach Unrichtiges klarstellen. --Hosse Talk 08:12, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Aufhebung Benutzersperre Bwag

die anfrage ist entschieden und wurde geschlossen. auf der diskussionsseite nach abschluss der hauptseite auflauf von sperrumgehenden socken in auffälliger menge. bitte die disk.-seite des abgeschlossenen falls halb- oder ganz sperren. grüße --FT (Diskussion)

Hatte gerade auf VM geantwortet. Ich kümmere mich drum, wenn es so weitergeht. Gruß, --Alraunenstern۞ 02:47, 16. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: HOPflaume (Diskussion) 10:35, 31. Aug. 2013 (CEST)Beantworten