Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2007/Schlesinger

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Schlesinger in Abschnitt Wie würden Sie entscheiden?
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Gewaltentreenung

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Hallo Schlesinger!

Du kandidierst fürs Schiedsgericht und bist derzeit nicht Admin auf der de-Wikipedia. Bist du bereit -im Fall deiner Wahl ins Schiedgericht- für die Zeit, der du dem Schiedsgericht angehörst, auf eine Kandidautur zum Admin zu verzichten? --Sir Quickly 01:22, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Auf jeden Fall. Wer Schiedsrichter ist, sollte nicht gleichzeitig Admin sein, denn die Gefahr eines Interessenkonflikts wäre groß. Die Ämter sollten meiner Meinung nach deutlich getrennt werden, allein schon wegen der erforderlichen Transparenz der Verfahren und vor allem Unabhängigkeit der Schiedsrichter. Bei der letzten Wahl tauchte diese Frage schon einmal auf und führte zu der Forderung, dass es mehr Kandidaten aus dem Nicht-Admin-Bereich geben sollte. --Schlesinger schreib! 09:00, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wie würden Sie entscheiden?

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Entsprechend Elians Probefall von der letzten Wahl diesmal von mir ein kleiner Probefall: Gesetzt den Fall, ein Benutzer bittet, da noch immer kein förmliches Entsperrverfahren vorliegt um seine Entsperrung nach Tag und Jahr nach seiner Sperrung. Vorgeworfen wurde dem Benutzer, er habe rechtliche Schritte gegen einen anderen Benutzer eingeleitet. Inzwischen seien diese Gerichtsverfahren aber von ihm beendet worden, er habe schon länger eingesehen, dass dies falsch war.

Wie würdest Du entscheiden bezüglich des seinerzeit sperrenden Admins und bezüglich der Benutzersperre?--Kriddl Disk... 06:35, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Kriddl. Ich sehe übrigens erst jetzt diese Seite. Wenn man von der Abstimmungsseite meiner Kandidatur oben auf die Registerkarte „Diskussion“ geht, steht dort nur die Frage von Sir Quickly. Ich kenne deinen Fall aber schon von anderen Kandidaten.
Grundsätzlich vertrete ich die Meinung, dass ein dauerhaft gesperrter User, wenn er für seine Verfehlung echte Reue zeigt, eine zweite Chance in der Wikipedia erhalten sollte. Ich weiß, dass das leichter gesagt als getan ist. Was ist echte Reue? Einfach wäre es natürlich, wenn man dem User persönlich begegnen würde und mit ihm ein Gespräch führen könnte, um sich ein Bild zu machen (Mutter Erde traf ich übrigens einmal auf dem Berliner Stammtisch). Das ist aber in unserem Projekt nur selten möglich. Deshalb bleibt eigentlich nur die Möglichkeit über einen bestimmten Zeitraum (Bewährung) hinweg, sich genau dessen Edits anzuschauen und zu fragen, sind sie für das Projekt konstruktiv oder nicht. Hätten wir, analog zum Benutzersperrverfahren, ein Benutzer-Entsperrverfahren, wäre es für alle Beteiligten auf den ersten Blick eine einfache Sache. Diese Verfahren haben aber einen Nachteil und das ist das oft unberechenbare Verhalten der Community. Welcher Kreis von Usern stimmt ab, wie stimmen die angesehenen User und Wiki-Trendsetter (Fossa würde sie Wikifanten nennen) ab, und vor allem WER hat das Verfahren angesetzt. Bestimmte User sind, was Meinungsbilder, Sperrverfahren und ähnliches betrifft, sozusagen unten durch, denen nimmt man nichts mehr ab. Was bleibt? Es ist der gesunde Menschenverstand, gepaart mit Vernunft und Lebenserfahrung. Und die echte Reue? An dem, was sie schreiben, sollst du sie erkennen. --Schlesinger schreib! 21:57, 8. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hm, die Diskussion ist bei Dir ungünstig verlinkt (kommt man -wie ich- von der Wahlseite- landet man hier. Aber sei es wie dem sei: Die allgemeine Erweiterung des Falls:
Ursache für das Verfahren war eine dieser in gegenseitige KPA-Verstöße gipfelnden Artikeldiskussionen. Das gerichtliche Verfahren endete laut dem Antragsteller mit einem Vergleich. Die Gegenseite äußert sich nicht, sondern hat die WP inzwischen verlassen. Der Admin geht aber auch ansonsten von einem Diskutieraccount aus. Der antragsteller hat sich mittlerweile größtenteils konstruktiv als IP beteiligt.--Kriddl Disk... 08:41, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich versuche mal zusammenzufassen:

  • Der sperrende Admin ist der Ansicht, dass der Antragsteller für die Entsperrung ein reiner Diskutieraccount sei. Wie sind die Belege dazu zu gewichten?
  • Der Antragsteller behauptet, dass es einen Vergleich bezüglich des Gerichtsverfahrens gebe. Stimmt das überhaupt?
  • Der Antragsteller arbeitet als IP mittlerweile größtenteils konstruktiv mit. Wie wird das belegt?
  • Der Beklagte hat sich aus der Wikipedia zurückgezogen und ist für eine Stellungnahme nicht erreichbar, wie ich vermute?

Nehmen wir einmal an, dass der Diskutieranteil der Antragsteller-IP-Edits weniger als 50% der Gesamtedits betrage. Dann kann man von einer konstruktiven Mitarbeit schon reden, wenn keine KPA- und sonstige Entgleisungen dazwischen sind. Man sollte von einer Sperrung der IP in diesem Falle absehen, wenn eine gründliche Abwägung zeigt, dass die Beiträge dem Ziel des Projektes förderlich sind.

Gäbe es eine alte, persönliche offene Rechnung zwischen dem sperrenden Admin und dem Antragsteller, sollte man das als Privatsache zwischen den beiden betrachten und ignorieren. Beharrt der sperrende Admin auf seiner Meinung, der Antragsteller sei ein Dikutieraccount, obwohl seine Edits das Gegenteil erweisen, sollte der Admin dazu bewogen werden, seine Haltung zu überdenken. Geht er darauf nicht ein, sondern beharrt auf seiner Haltung, müsste (nach einem Vermittlungsversuch) ein Deadminisierungsverfahren eröffnet werden. Besteht der Verdacht, dass Sockenpuppen beim Antragsteller im Spiel sind, sollte grundsätzlich gesperrt werden. --Schlesinger schreib! 11:19, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Mit 50% Diskussionsanteil wollte auch ich in der WP auskommen, das hat sich von Anfang an als nicht realisierbar erwiesen. Ich musste jeden einzelnen meiner Edits ausführlich und mehrmals argumentieren, sonst wäre er sofort gestrichen worden. Mitarbeiter, die "diskussionsfaul" sind, werden meist schneller gesperrt als die "Diskussionsaccounts" (Sperrgrund: kein Wille zur konstruktiven Mitarbeit bzw. Erstellung einer Enzyklopädie erkennbar). Darunter fallen auch IPs, weil sie keine Diskussionsseite haben. IPs gesperrter Autoren werden außerdem deshalb gesperrt, weil es angeblich nicht erlaubt ist, unter IP weiterzuarbeiten (Sperrumgehung). Der Diskussionsbedarf pro Artikeledit wird übrigens immer größer, da die Regeln immer komplizierter werden, z. B. werden die zugelassenen Belege immer weniger, die Vorwürfe der Theoriefindung immer mehr. Das könnte ja ganz nützlich sein, leider gibt sich aber niemand damit zufrieden, Fehler einfach zu korrigieren oder Nachbesserungen zu fordern, sondern man muss sich rechtfertigen und entschuldigen, Strafandrohungen stehen sofort auf der Tagesordnung. Damit wird sich das Schiedsgericht zunehmend auseinandersetzen müssen und das ist nicht einfach, denn Regelverstöße nehmen zumindest proportional, wenn nicht exponentiell mit der Menge der Regeln zu. Mit ihnen steigen die unbegrenzten Sperren. --Regiomontanus (Diskussion) 18:16, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten
Ja, Regiomontanus, das mit dem über 50% Diskusssionsanteil in deinem Fachgebiet ist absolut zutreffend. Ihr habt ja Schwierigkeiten bei euch, die schon einzigartig sind. Außenstehende könnten den Eindruck bekommen, dass jeder wissenschaftliche Autor im Bereich Frühgeschichte seine eigene, zum großen Teil ja auch auf Spekulation und Interpretation beruhende, Lehrmeinung hat. Und einige der dortigen Autoren beanspruchen Deutungshoheit und wähnen sich im Besitz der alleinigen Wahrheit (ok, das ist vielleicht zu polemisch ausgedrückt), aber was da für Diskussionen bis vor kurzem gelaufen sind, war der Hammer. Und vor allem haben neue Autoren dort keinen guten Start, sondern einen denkbar schlechten Eindruck von der wikimäßigen Zusammenarbeit; die gibt es nämlich mittlerweile dort kaum. Das Schiedsgericht hat, wie es scheint, mit dem Fall JEW ein mehrschichtiges, viel größeres, vor allem inhaltliches Problem: Wie weit dürfen Interpretation, Spekulation und wissenschaftliche Exaktheit in einer Enzyklopädie miteinander vermischt werden. --Schlesinger schreib! 20:03, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hm, also für Dich konkreter: Die Mitarbeit lässt sich durch eine statische IP nachweisen, die im wesentlichen dieselbe Artikelarbeit machte (sagen wir den Ausbau wissenschaftliche Theorie-Artikel bei den Philosophen), einige Eigentümlichkeiten aufweist (sagen wir das große "A" wird regelmäßig versehentlich klein geschrieben). Der Einfachheit halber liege der Disdkutieranteil bei 10%, darunter aber eine etwas unfruchtbare Artikeldiskussion. Sockenpuppen hatte ich bewusst nicht erwähnt, wie gesagt als IP tätig. Bezüglich des Vergleiches haben wir nur den antragsteller, die Gegenseite ist tatsächlich nach dem Weggang nicht erreichbar.--Kriddl Disk... 02:46, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Dann scheint der Fall eindeutig zu sein: Ein User, der unter einer statischen IP (eindeutige Zuordnung der Edits ist möglich, wenn ich jetzt technisch nicht danebenliege) konstruktiv mitarbeitet (10% Diskussionsanteil, wo gibt es so etwas schon?), mit nur einer „etwas unfruchtbaren“ Artikeldiskussion darunter - sollte entsperrt werden. Die statische IP erleichtert die Entscheidung, eine weitere Sperre im Fall einer erneuten „schweren“ Regelverletzung zu verhängen. Was den (etwas unglaubwürdigen) Tippfehler betrifft, so spielt der keine Rolle, er kann nur einen Anhaltspunkt (keinen Beweis) für die Urheberschaft bestimmter Beiträge liefern.
Bleibt noch zu klären, was wir unter einer „etwas unfruchtbaren“ Artikeldiskussion (Kriddl) und unter einer erneuten „schweren“ Regelverletzung (Schlesinger) verstehen :-) Schlesinger schreib! 11:11, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten