Fotograf

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Fotograf oder Photograph (auch Lichtbildner) ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.

Fotografen sind für die Bildgestaltung verantwortlich, sie planen und fertigen statische- und bewegte Bilder für verschieden Zwecke an.

Der Oberbegriff Fotograf umfasst unterschiedliche Berufszweige, die sich in folgende Bereiche aufteilen lassen:

Fotograf bei der Arbeit (Bild: Rössing 1948)
Fotograf Robert Capa (Bild: Gerda Taro 1936)

Architekturfotografie, Industriefotografie, Porträtfotografie, Eventfotografie, Werbefotografie, Produktfotografie, Modefotografie, Standbildfotografie, Pressefotografie, Wissenschaftliche Fotografie, Luftbildfotografie, Unterwasserfotografie, Laufbildfotografie, Filmfotografie.


Tätigkeiten

Fotografen halten mit der Kamera individuelle Eindrücke von Menschen oder der Natur, von Ereignissen oder von Gegenständen fest. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich wie Porträt-, Werbe-, Presse oder Wissenschaftsfotografie. Sie arbeiten freiberuflich oder sind im fotografischen Gewerbe oder in öffentlichen Einrichtungen tätig. Große Zeitungsverlage beschäftigen eigene Pressefotografen. Mitunter sind sie auch im Fotoeinzelhandel oder in industriellen Großlabors und Kopierwerken beschäftigt. Darüber hinaus bieten Pressedienste und -agenturen, Bildarchivdienste, Werbe- und Medienagenturen, und Film und Fernsehen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die Qualität der Aufnahmen beruht zum großen Teil auf Erfahrung und Vorbereitungsarbeit. Kamera, Film, Objektiv, Beleuchtung und das Motiv müssen auf einander abgestimmt werden. Im Freien arbeiten Fotografen unter optimaler Ausnutzung des natürlichen Lichts, an der ausgesuchten „Location“ oder im Studio mit Blitzlicht, und mit entsprechender Dekoration, die so aufwändig wie ein Bühnenbild gestaltet sein kann.

Die Weiterverarbeitung der Aufnahmen wird selten vom Fotografen selbst gemacht. Meist werden sie ins professionelle Fachlabor geschickt und dort weiter bearbeitet.

Fotoassistenten

Fotoassistenten entlasten Fotografen. Sie bereiten alle anfallenden Arbeiten für die Aufnahmen vor, führen unter Anweisung diese teilweise auch selbst durch und bearbeiten sie anschließend nach.

geschützte Berufsbezeichnungen

Fotograf ist im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners, der nach einer staatlich geregelten und abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt ist diese zu führen; sie ist geschützt.

Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Diplom-Foto-Designer oder Fotodesigner (staatlich geprüft).

Fotografie wird auch von Autodidakten ausgeübt, die schlicht die Bezeichnung Fotografie führen und Kunstnamen wie z. B. Fotoartist oder die ungeschützte Berufsbezeichnung Foto-Designer verwenden. Auch die Berufe der Bildreporter, Bildjournalisten, Bildberichterstatter sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Der Nachweis einer Ausbildung in Fotografie ist nach der Novellierung der Handwerksordnung, wie in vielen anderen Berufen auch, weggefallen. Ein Autodidakt darf selbst nicht ausbilden. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.

Ausbildung zum professionellen Fotografen

Neben den traditionellen Fotografen im Handwerk gibt es auch Fotografen die eine rein schulische Ausbildung durchlaufen haben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Beruf des Fotografen zu erlernen:

Organisationen

In Deutschland gibt es verschiedene Interessengemeinschaften für professionelle Fotografen:

Interessenverbände

Fachverband-Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bundesinnungsverband, Dachorganisation von Landesinnungsverbänden und Innungen:

freier Berufsverband