„Bundesrepublik“ – Versionsunterschied

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== Geschichte ==
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Die ältesten Bundesrepubliken sind die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] (seit 1787)<ref>{{Literatur|Autor=Winfried Steffani|Titel=Gewaltenteilung und Parteien im Wandel|Verlag=Springer-Verlag|Ort=|Jahr=2013|ISBN=978-3-663-08109-8|Online=[https://books.google.com/books?id=9_LPBgAAQBAJ#v=onepage&f=false books.google.com]}}</ref> und die [[Schweiz]] (seit 1848).<ref>{{Literatur|Autor=Friedrich Giese|Titel=Staatsrecht: Grundlagen — Deutsche Verfassungen Ausländische Verfassungssysteme|Verlag=Springer-Verlag|Ort=|Jahr=2013|ISBN=978-3-663-19683-9|Online=[https://books.google.com/books?id=rhWABwAAQBAJ#v=onepage&f=false books.google.com]}}</ref>
Die ältesten Bundesrepubliken sind die [[Vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] (seit 1787) und die [[Schweiz]] (seit 1848).


[[Deutschland]] wurde erstmals 1918 in der [[Weimarer Republik]] als Bundesrepublik organisiert. Die [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] hoben nach ihrer [[Machtergreifung]] mit der Politik der „[[Gleichschaltung]]“ die föderalen Strukturen auf, so dass das [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutsche Reich von 1933 bis 1945]] nur noch eine [[Diktatur|diktatorisch]] geführte Republik, aber keine Bundesrepublik mehr war. Seit dem [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] von 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland wieder ein föderaler Staat. Die [[Deutsche Demokratische Republik]] hatte zwar 1949 bis 1952 grundsätzlich eine föderale Struktur, ihre fünf Länder waren jedoch keine echten Bundesländer, sondern stellten lediglich administrative Entitäten eines dezentralisierten [[Einheitsstaat]]es dar. 1952 wurden die Länder der DDR effektiv aufgelöst, 1958 auch die [[Länderkammer der DDR]]. Mit dem [[Ländereinführungsgesetz]] wurden die fünf Länder der DDR zum 3. Oktober 1990, dem Datum der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]], wieder eingeführt.
[[Deutschland]] wurde erstmals 1918 in der [[Weimarer Republik]] als Bundesrepublik organisiert. Die [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] hoben nach ihrer [[Machtergreifung]] mit der Politik der „[[Gleichschaltung]]“ die föderalen Strukturen auf, so dass das [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutsche Reich von 1933 bis 1945]] nur noch eine [[Diktatur|diktatorisch]] geführte Republik, aber keine Bundesrepublik mehr war. Seit dem [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] von 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland wieder ein föderaler Staat. Die [[Deutsche Demokratische Republik]] hatte zwar 1949 bis 1952 grundsätzlich eine föderale Struktur, ihre fünf Länder waren jedoch keine echten Bundesländer, sondern stellten lediglich administrative Entitäten eines dezentralisierten [[Einheitsstaat]]es dar. 1952 wurden die Länder der DDR effektiv aufgelöst, 1958 auch die [[Länderkammer der DDR]]. Mit dem [[Ländereinführungsgesetz]] wurden die fünf Länder der DDR zum 3. Oktober 1990, dem Datum der [[Deutsche Wiedervereinigung|deutschen Wiedervereinigung]], wieder eingeführt.

Version vom 21. Dezember 2015, 17:17 Uhr

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Eine Bundesrepublik oder föderale Republik ist eine Republik, die als Bundesstaat aus mehreren teilsouveränen Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

Nicht jede Bundesrepublik wird auch als solche bezeichnet. Das deutsche Wort Bundesrepublik ist jünger als das dahinterstehende Konzept der föderalen Republik. Bei manchen Staaten (z. B. den USA) wird der deutsche Begriff „Bundesrepublik“ kaum verwendet, obwohl sie eine solche sind.

In einer Bundesrepublik herrscht, wie in allen föderalen Staaten, eine Aufteilung der Staatsgewalt zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Gliedstaaten. Die meisten Bundesrepubliken kodifizieren diese Gewaltenteilung in einer Verfassung. Alle Bundesrepubliken sind demokratische Republiken, da die Aufteilung der Staatsgewalt nichtdemokratische Regierungsformen erschwert. Nichtdemokratische Republiken sind daher allgemein nicht föderal, sondern als zentralistische Einheitsstaaten organisiert.

Die politischen Unterschiede zwischen einer Bundesrepublik und föderalen Monarchien, insbesondere föderalen parlamentarischen Monarchien wie Kanada oder Australien, sind größtenteils rechtlicher und nicht politischer Natur, da fast alle Bundesstaaten in ihrer Struktur oder zumindest ihrer Praxis demokratisch organisiert sind. Nur wenige föderale Monarchien, wie die Vereinigten Arabischen Emirate, basieren auf nichtdemokratischen Prinzipien.

Geschichte

Die ältesten Bundesrepubliken sind die Vereinigten Staaten (seit 1787)[1] und die Schweiz (seit 1848).[2]

Deutschland wurde erstmals 1918 in der Weimarer Republik als Bundesrepublik organisiert. Die Nationalsozialisten hoben nach ihrer Machtergreifung mit der Politik der „Gleichschaltung“ die föderalen Strukturen auf, so dass das Deutsche Reich von 1933 bis 1945 nur noch eine diktatorisch geführte Republik, aber keine Bundesrepublik mehr war. Seit dem Grundgesetz von 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland wieder ein föderaler Staat. Die Deutsche Demokratische Republik hatte zwar 1949 bis 1952 grundsätzlich eine föderale Struktur, ihre fünf Länder waren jedoch keine echten Bundesländer, sondern stellten lediglich administrative Entitäten eines dezentralisierten Einheitsstaates dar. 1952 wurden die Länder der DDR effektiv aufgelöst, 1958 auch die Länderkammer der DDR. Mit dem Ländereinführungsgesetz wurden die fünf Länder der DDR zum 3. Oktober 1990, dem Datum der deutschen Wiedervereinigung, wieder eingeführt.

Listen

Aktuell

Land Gliedstaaten Bundesunmittelbare Gebiete Bemerkungen
Argentinien 23 Provinzen Hauptstadtdistrikt Verfassung von 1994
Äthiopien 9 Bundesstaaten,
2 eigenständige Städte
Verfassung von 1995
Bosnien und Herzegowina 2 Entitäten ein Kondominium der beiden Entitäten Abkommen von Dayton von 1995
Brasilien 26 Bundesstaaten Bundesdistrikt Verfassung von 1988
Deutschland 16 Länder Grundgesetz von 1949 (1990)
Indien 29 Bundesstaaten 7 Territorien (einschl. National Capital Territory Delhi) Verfassung von 1950
Irak 18 Gouvernements Verfassung von 2005
Komoren 3 Inseln Verfassung von 2001
Mexiko 31 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt Verfassung von 1917
Mikronesien 4 Teilstaaten Verfassung von 1979
Nepal 14 Zonen Verfassung von 2008[3]
Nigeria 36 Bundesstaaten Hauptstadtterritorium Verfassung von 1979
Österreich 9 Bundesländer Verfassung von 1920 in der Fassung von 1929
Pakistan 4 Provinzen 4 Territorien Verfassung von 1973
Schweiz 26 Kantone Verfassung von 1848 (Totalrevisionen von 1874 und 1999)
Sudan 17 Bundesstaaten
Südsudan 10 Bundesstaaten
Venezuela 23 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt, abhängiges Gebiet Verfassung von 1999
Vereinigte Staaten von Amerika 50 Bundesstaaten Hauptstadtdistrikt, 14 Außengebiete Verfassung von 1787

Historisch

Land Gliedstaaten Bundesunmittelbare Gebiete Bemerkungen
Deutsches Reich (1919–1933) 18 Länder, ab 1929 17 Länder
Jugoslawien (1945–1992) 6 Teilrepubliken
Vereinigte Staaten von Kolumbien (1863–1886) 9 Staaten
Vereinigte Staaten von Indonesien (1949–1950) 16 Teilstaaten Bundeshauptstadt Jakarta
Sowjetunion (1922–1991) 15 Unionsrepubliken
Bundesrepublik Jugoslawien (1992–2003) 2 Teilrepubliken
Tschechoslowakei (1968–1992) 2 Republiken
Tschecho-Slowakische Republik (1938–1939) 2 autonome Teilrepubliken

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Winfried Steffani: Gewaltenteilung und Parteien im Wandel. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-663-08109-8 (books.google.com).
  2. Friedrich Giese: Staatsrecht: Grundlagen — Deutsche Verfassungen Ausländische Verfassungssysteme. Springer-Verlag, 2013, ISBN 978-3-663-19683-9 (books.google.com).
  3. Haller, Kölz, Gächter: Allgemeines Staatsrecht, 2013, Rn. 500 (S. 155).