„Riechenberger Vertrag“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 2: Zeile 2:


== Vorgeschichte ==
== Vorgeschichte ==
Goslars Reichtum stammte aus den Erträgen der Bergwerke am Rammelsberg. Wenn auch die Erze durch das [[Bergregal]] dem jeweiligen Landesherrn gehörten, so betrieb dieser doch den [[Bergbau]] in der Regel nicht selbst, sondern vergab Grubenfelder gegen die Zahlung von Abgaben an Einzelpersonen oder Zusammenschlüsse ([[Bergrechtliche Gewerkschaft|Gewerkschaften]]). Der Bergbau war sehr kostspielig, was am Rammelsberg dazu führte, dass im ausgehenden Mittelalter die vormals selbständigen Gruben nach und nach der Stadt gehörten. Entscheidend war schließlich, daß es dem Goslarer Rat gelang, das Vorkaufsrecht für die Rammelsberger Erze durchzusetzen.
Goslars Reichtum stammte aus den Erträgen der Bergwerke am Rammelsberg. Wenn auch die Erze durch das [[Bergregal]] dem jeweiligen Landesherrn gehörten, so betrieb dieser doch den [[Bergbau]] in der Regel nicht selbst, sondern vergab Grubenfelder gegen die Zahlung von Abgaben an Einzelpersonen oder Zusammenschlüsse ([[Bergrechtliche Gewerkschaft|Gewerkschaften]]).<ref>{{Literatur | Autor=Wilfried Ließmann | Titel=Historischer Bergbau im Harz | Datum=1997 | Auflage=2. | Verlag=Springer | Ort=Berlin | ISBN=3-540-62930-0 | Seiten=29}}</ref> Der Bergbau war sehr kostspielig, was am Rammelsberg dazu führte, dass im ausgehenden Mittelalter die vormals selbständigen Gruben nach und nach der Stadt gehörten. Entscheidend war schließlich, daß es dem Goslarer Rat gelang, das Vorkaufsrecht für die Rammelsberger Erze durchzusetzen.


Die Braunschweigischen Herzöge hatten den Rammelsberg seit dem 14. Jahrhundert an die Stadt Goslar verpfändet. 1527 zahlte Heinrich d.&nbsp;J. die Pfandsumme zurück und nahm den Rammelsberg wieder in Besitz. Das Vorgehen des Herzogs rief Widerstand innerhalb der Goslarer Bürgerschaft hervor, der in einen bis 1552 dauernden Kleinkrieg zwischen Goslar und dem Welfen mündete. Die Stadt klagte auch vor dem [[Reichskammergericht]] gegen den Herzog.
Die Braunschweigischen Herzöge hatten den Rammelsberg seit dem 14. Jahrhundert an die Stadt Goslar verpfändet. 1527 zahlte Heinrich d.&nbsp;J. die Pfandsumme zurück und nahm den Rammelsberg wieder in Besitz. Das Vorgehen des Herzogs rief Widerstand innerhalb der Goslarer Bürgerschaft hervor, der in einen bis 1552 dauernden Kleinkrieg zwischen Goslar und dem Welfen mündete. Die Stadt klagte auch vor dem [[Reichskammergericht]] gegen den Herzog.

Version vom 6. September 2018, 14:29 Uhr

Der Riechenberger Vertrag ist ein im Jahre 1552 zwischen Herzog Heinrich d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel und der Stadt Goslar im Kloster Riechenberg geschlossener Vertrag über den Verzicht der Stadt auf Bergzehnt, -gericht, Vorkaufsrecht des Rammelsberger Bergbaus und weite Teile der Forsten.

Vorgeschichte

Goslars Reichtum stammte aus den Erträgen der Bergwerke am Rammelsberg. Wenn auch die Erze durch das Bergregal dem jeweiligen Landesherrn gehörten, so betrieb dieser doch den Bergbau in der Regel nicht selbst, sondern vergab Grubenfelder gegen die Zahlung von Abgaben an Einzelpersonen oder Zusammenschlüsse (Gewerkschaften).[1] Der Bergbau war sehr kostspielig, was am Rammelsberg dazu führte, dass im ausgehenden Mittelalter die vormals selbständigen Gruben nach und nach der Stadt gehörten. Entscheidend war schließlich, daß es dem Goslarer Rat gelang, das Vorkaufsrecht für die Rammelsberger Erze durchzusetzen.

Die Braunschweigischen Herzöge hatten den Rammelsberg seit dem 14. Jahrhundert an die Stadt Goslar verpfändet. 1527 zahlte Heinrich d. J. die Pfandsumme zurück und nahm den Rammelsberg wieder in Besitz. Das Vorgehen des Herzogs rief Widerstand innerhalb der Goslarer Bürgerschaft hervor, der in einen bis 1552 dauernden Kleinkrieg zwischen Goslar und dem Welfen mündete. Die Stadt klagte auch vor dem Reichskammergericht gegen den Herzog.

Heinrich d. J. belagerte 1527 die Stadt, was zu den Goslarer Unruhen 1527 führte, bei denen Bürger gegen herzogliche Bedienstete vorgingen, die vor den Mauern gelegenen Klöster St. Georg, St. Peter und Zum Heiligen Grabe sowie die Kirche St. Johannes zerstörten. Heinrich d. J. strengte gegen Goslar ein Verfahren wegen Landfriedensbruch an, das schließlich 1540/1541 zur Verhängung der Reichsacht gegen Goslar führte. Auf dem Augsburger Reichstag 1530 wurde der Verkauf von Blei, Kupfer und Silber aus dem Rammelsberg unter Zwangsverwaltung gestellt, die so lange andauern sollte, bis die rechtlichen Fragen geklärt werden konnten. Infolgedessen wurden der Betrieb der nach 1527 eingestellten Gruben wieder aufgenommen und zunächst bis 1542 fortgeführt.

Im Goslar gab es eine starke Reformationsbewegung, die dazu führte, dass Goslar sich 1531 dem Schmalkaldischen Bund anschloss. Herzog Heinrich d. J. dagegen stand auf Seiten des katholischen Kaisers. Die Glaubensauseinandersetzungen überlagerten und verstärkten den wirtschaftlich-rechtlichen Konflikt zwischen beiden Parteien. 1542 besetzte der Schmalkaldische Bund und das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel und Heinrich musste fliehen. Nach der Niederlage des Bundes in der Schlacht bei Mühlberg 1547 nahm Heinrich d. J. die Repressalien gegen Goslar wieder auf und belagerte 1552 mit 17.000 Mann die Stadt. Das herzogliche Heerlager befand sich im bzw. um das Kloster Riechenberg. Nach dem ersten Bombardement der Stadt kam es zu Verhandlungen, die in den Riechenberger Vertrag mündeten.[2]

Der Riechenberger Vertrag

Kloster Riechenberg

Im Ergebnis des am 13. Juni 1552[2] geschlossenen Vertrages gelangte der Bergbau am Rammelsberg vollständig unter die Kontrolle Herzog Heinrichs d. J., insbesondere das so wichtige Vorkaufsrecht an den ausgeschmolzenen Metallen.[3]

Folgen

Durch das Vorkaufsrecht an den Hüttenerzeugnissen gelangen die 11 Goslarer Hütten schließlich bis 1575 alle in herzoglichen Besitz.[3]

Der oft behauptete Niedergang Goslars als Folge des Riechenberger Vertrages[4] wird in der neueren Forschung anders bewertet. Im Gegenteil habe der Vertrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse beigetragen, da er sichere Arbeitsplätze der Berg- und Hüttenleut zur Folge hatte, sich durch die herzogliche Kontrolle die Sicherheit der Handelswege erhöhte und Goslarer Kaufleuten und Krämern bessere Verdienstmöglichkeiten bot.[5]

Im Gegenteil trat in Goslar ein Aufschwung ein, der durch entsprechende Bautätigkeit in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts belegt ist.[5]

Herzog Heinrich erließ 1555 eine gemeinsame Bergordnung für Goslar und den Oberharz, die die nächsten 300 Jahre Bestand haben sollte.[4]

Literatur

  • Christoph Bartels: Die Stadt Goslar und der Bergbau im Nordwestharz: von den Anfängen bis zum Riechenberger Vertrag von 1552. In: Rammelsberger Bergbaumuseum Goslar (Hrsg.): Stadt und Bergbau. Band 3. Goslarsche Zeitung, Goslar 2004, ISBN 978-3-9804749-8-6, S. 135–188.
  • Christoph Bartels: Der Riechenberger Vertrag - Vorgeschichte, historisches Umfeld und Folgen. In: Rammelsberger Bergbaumuseum Goslar (Hrsg.): Stadt und Bergbau. Band 3. Goslarsche Zeitung, Goslar 2004, ISBN 978-3-9804749-8-6.
  • Christoph Bartels: Das Erzbergwerk Rammelsberg. Hrsg.: Preussag AG Metall. Preussag-AG Metall, Goslar 1988, S. 16 ff.
  • Heiner Lück: Goslar. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG). Band II, Sp. 466–469 (hrgdigital.de [PDF; abgerufen am 6. September 2018]).

Einzelnachweise

  1. Wilfried Ließmann: Historischer Bergbau im Harz. 2. Auflage. Springer, Berlin 1997, ISBN 3-540-62930-0, S. 29.
  2. a b Christoph Bartels: Das Erzbergwerk Rammelsberg. Hrsg.: Preussag AG Metall. Preussag-AG Metall, Goslar 1988, Die ältere Bergbaugeschichte im Überblick, S. 17.
  3. a b Die Vorgeschichte des Riechenbergervertrages. In: goslarer-geschichten.de. Abgerufen am 6. September 2018.
  4. a b Bernd Sternal: Die Zeit des Dreißigjährigen Krieges. In: Die Harz - Geschichte. Band 5. BoD – Books on Demand, 2015, ISBN 978-3-7392-6127-0, S. 164 ([1] [abgerufen am 6. September 2018]).
  5. a b Otmar Hesse: Nach dem Riechenberger Vertrag: Fabian Luther in Goslar. In: Jörg Brückner/ Harzverein für Geschichte und Altertumskunde e.V. (Hrsg.): Harz-Zeitschrift. 69. Jahrgang. Lukas, Wernigerode 2017, ISBN 978-3-86732-277-5, S. 82 ff.