„Verbändevereinbarung (Energiewirtschaft)“ – Versionsunterschied

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Als '''Verbändevereinbarungen''' sind im Bereich der [[Energiewirtschaft]] verschiedene vertragliche Vereinbarungen zur Durchleitung von Energie durch Transport- und Verteilungsnetze bekannt, die zwischen 1998 und 2004 zwischen den [[Interessenverband|Interessenvertretungsverbänden]] der deutschen [[Industrie]] auf der einen und denen der deutschen [[Energieversorgungsunternehmen]] auf der anderen Seite geschlossen wurden.
Als '''Verbändevereinbarungen''' sind im Bereich der [[Energiewirtschaft]] verschiedene vertragliche Vereinbarungen zur Durchleitung von Energie durch Transport- und Verteilungsnetze bekannt, die zwischen 1998 und 2004 zwischen den [[Interessenverband|Interessenvertretungsverbänden]] der deutschen [[Industrie]] auf der einen und denen der deutschen [[Energieversorgungsunternehmen]] auf der anderen Seite geschlossen wurden.


Der Bedarf nach derartigen Vereinbarungen entstand 1998 durch eine Novellierung des [[Energiewirtschaftsgesetz]]es, in dem als eine Maßnahme zur Liberalisierung der Energiemärkte der ''Verhandelte Netzzugang'' vorgesehen war.<ref name="Stäck" /> In den Jahren 2004 und 2005 wurden die Vereinbarungen, die sich nicht als geeignetes Werkzeug erwiesen hatten,<ref name="Seeliger" /> aufgrund von EU-Vorgaben und aufgrund einer weiteren Neufassung des EWG durch staatliche Regulierung ([[Bundesnetzagentur]]) ersetzt.
Der Bedarf nach derartigen Vereinbarungen entstand 1998 durch eine Novellierung des [[Energiewirtschaftsgesetz]]es, in dem als eine Maßnahme zur Liberalisierung der Energiemärkte der ''Verhandelte Netzzugang'' vorgesehen war.<ref name="Stäck" /> In den Jahren 2004 und 2005 wurden die Vereinbarungen, die sich nicht als geeignetes Werkzeug erwiesen hatten,<ref name="Seeliger" /> aufgrund von EU-Vorgaben und aufgrund einer weiteren Neufassung des EWG durch staatliche Regulierung ([[Bundesnetzagentur]]) ersetzt.<ref name="Hoyer" />


== Beteiligte Verbände ==
== Beteiligte Verbände ==
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== Geschichte der Vereinbarungen ==
== Geschichte der Vereinbarungen ==

=== Verbändevereinbarungen für Strom ===
=== Verbändevereinbarungen für Strom ===
==== Vorgeschichte ====
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*Titel: Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten für elektrische Energie<ref name="Becker" />
*Titel: Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten für elektrische Energie<ref name="Becker" />
*Parteien: BDI, VIK und VDEW
*Parteien: BDI, VIK und VDEW
*Hauptinhalte: Festlegung der Höhe des Entgelts für die Durchleitung und das sonstige Prozedere der Durchleitung; Durchleitung als [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktion]]<ref name="Becker" /><ref name="Leuschner SB132-04">{{Internetquelle | url=http://www.udo-leuschner.de/basiswissen/SB132-04.htm | autor=[[Udo Leuschner]] | titel=Die 1. Verbändevereinbarung wird vom Marktgeschehen überrollt | zugriff=2012-01-16}}</ref>
*Hauptinhalte: Festlegung der Höhe des Entgelts für die Durchleitung und das sonstige Prozedere der Durchleitung; Durchleitung als [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktion]]<ref name="Becker" /><ref name="Leuschner SB132-04">{{Internetquelle | url=http://www.udo-leuschner.de/basiswissen/SB132-04.htm | autor=[[Udo Leuschner]] | titel=Die 1. Verbändevereinbarung wird vom Marktgeschehen überrollt | zugriff=2012-01-16}}</ref><ref name="Hoyer" /><ref name="Knieps" />


==== VV II (Strom) ====
==== VV II (Strom) ====
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* Titel: Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie
* Titel: Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie
* Parteien: BDI, VIK, VDEW, DVG, ARE, VKU<ref name="Leuschner SB132-05" />
* Parteien: BDI, VIK, VDEW, DVG, ARE, VKU<ref name="Leuschner SB132-05" />
* Hauptinhalte: Durchleitung nicht mehr als Transaktion; Vereinfachtes Durchleitungsverfahren, insbesondere für Kleinverbraucher; Abrechnung mit Punkttarifen unter Berücksichtigung von repräsentativen Lastprofilen (&rarr; Wegfall der Leistungsmessung im Viertelstunden-Takt); Ermittlung des Netznutzungsentgelts mittels Bilanzkreisen; Wegfall der Handelszonen Nord und Süd; Vereinfachter Vertragsabschluss<ref name="Leuschner SB132-05">{{Internetquelle | url=http://www.udo-leuschner.de/basiswissen/SB132-05.htm | autor=[[Udo Leuschner]] | titel=Die 2. Verbändevereinbarung macht die „Durchleitung“ zur „Netznutzung“ | zugriff=2012-01-16}}</ref>
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==== VV II + (Strom) ====
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<ref name="Seeliger">{{Literatur | Titel=Ist die Verbändevereinbarung zur Stromnetznutzung gescheitert? | Autor=Andreas Seeliger | Sammelwerk=Wirtschaftsdienst | Band=2000/XI | Seite=661-665 | Online=[http://www.econstor.eu/dspace/bitstream/10419/40508/1/322669731.pdf Volltext als PDF]}}</ref>
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<ref name="Becker">{{Literatur | Titel=Kooperative und konsensuale Strukturen in der Normsetzung | TitelErg=(= Band 129 von ''Jus publicum'') | Autor=Florian Becker | Verlag=Mohr Siebeck | Jahr=2005 | ISBN=3161485726 | Online={{Google Buch| BuchID=K8_b5fapWoIC | Seite=494 | Hervorhebung=Verbändevereinbarung}}}}</ref>
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<ref name="Hoyer">{{Literatur | Titel=Anreizregulierung auf dem deutschen Elektrizitätsmarkt | Autor=Niklas Hoyer | TitelErg=Diplomarbeit | Verlag=GRIN-Verlag | Jahr=2007 | ISBN=3638688844 | Online={{Google Buch| BuchID=yQ5EikKhV-8C| Seite=10}}}}</ref>
<ref name="Knieps">{{Literatur | Titel=Zwischen Regulierung und Wettbewerb. Netzsektoren in Deutschland | Herausgeber=Günter Knieps, Gert Brunekreeft | Auflage=2. | Verlag=Birkhäuser | Jahr=2002 | ISBN=3790815357 | Online={{Google Buch| BuchID=t0m06p_Db80C | Seite=150}}}}</ref>
</references>
</references>



Version vom 16. Januar 2012, 16:28 Uhr

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Als Verbändevereinbarungen sind im Bereich der Energiewirtschaft verschiedene vertragliche Vereinbarungen zur Durchleitung von Energie durch Transport- und Verteilungsnetze bekannt, die zwischen 1998 und 2004 zwischen den Interessenvertretungsverbänden der deutschen Industrie auf der einen und denen der deutschen Energieversorgungsunternehmen auf der anderen Seite geschlossen wurden.

Der Bedarf nach derartigen Vereinbarungen entstand 1998 durch eine Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, in dem als eine Maßnahme zur Liberalisierung der Energiemärkte der Verhandelte Netzzugang vorgesehen war.[1] In den Jahren 2004 und 2005 wurden die Vereinbarungen, die sich nicht als geeignetes Werkzeug erwiesen hatten,[2] aufgrund von EU-Vorgaben und aufgrund einer weiteren Neufassung des EWG durch staatliche Regulierung (Bundesnetzagentur) ersetzt.[3]

Beteiligte Verbände

Die Positionen der Industrie wurden vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und den Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK). Die Seite der EVUs vertrat für Stromnetze die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), für Ferngasnetze der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), später auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), die Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen (ARE), die Deutsche Verbundgesellschaft (DVG), gefolgt durch den Verband der Netzbetreiber (VDN) sowie am Ende auch den Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) und die European Federation of Energy Traders (EFET).

Geschichte der Vereinbarungen

Verbändevereinbarungen für Strom

Vorgeschichte

Bereits ab 1979 hatten Industrie und Energieversorger eine ähnliche Verbändevereinbarung ("Grundsätze über die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Elektrizitätsversorgung und industrieller Kraftwirtschaft") geschlossen, die jedoch rein privatwirtschaftlichen Vertragscharakter hatte und nicht in die staatliche Marktregulierung eingebunden war.[4]

VV I (Strom)

  • Datum: 22. Mai 1998 (auf Basis einer Grundsatzvereinbarung vom August 1997)[4]
  • Titel: Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten für elektrische Energie[4]
  • Parteien: BDI, VIK und VDEW
  • Hauptinhalte: Festlegung der Höhe des Entgelts für die Durchleitung und das sonstige Prozedere der Durchleitung; Durchleitung als Transaktion[4][5][3][6]

VV II (Strom)

  • Datum: 13. Dezember 1999
  • Titel: Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie
  • Parteien: BDI, VIK, VDEW, DVG, ARE, VKU[7]
  • Hauptinhalte: Durchleitung nicht mehr als Transaktion; Vereinfachtes Durchleitungsverfahren, insbesondere für Kleinverbraucher; Abrechnung mit Punkttarifen unter Berücksichtigung von repräsentativen Lastprofilen (→ Wegfall der Leistungsmessung im Viertelstunden-Takt); Ermittlung des Netznutzungsentgelts mittels Bilanzkreisen; Wegfall der Handelszonen Nord und Süd; Vereinfachter Vertragsabschluss[7][6]

VV II + (Strom)

  • Datum: 13. Dezember 2001
  • Titel: Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie und über Prinzipien der Netznutzung[8]
  • Parteien: BDI, VIK, VDEW, VDN, ARE, VKU
  • Hauptinhalte: Vergleichsmarktkonzept; Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsgrades[9]

Verbändevereinbarungen für Gas

VV I (Gas)

...

VV II (Gas)

...

Literatur

  • Michael Heuterkes, Matthias Janssen (Hrsg.): Die Regulierung von Gas- und Strommärkten in Deutschland. Reihe Beiträge aus der angewandten Wirtschaftsforschung, Nr. 29 (2008). Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster 2008 (Volltext als PDF).

Einzelnachweise

  1. Boris Stäck: Die Liberalisierung des deutschen Gasmarktes. Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften durch die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Dezember 2008 (Volltext als PDF).
  2. Andreas Seeliger: Ist die Verbändevereinbarung zur Stromnetznutzung gescheitert? In: Wirtschaftsdienst. Band 2000/XI (Volltext als PDF).
  3. a b Niklas Hoyer: Anreizregulierung auf dem deutschen Elektrizitätsmarkt. Diplomarbeit. GRIN-Verlag, 2007, ISBN 3-638-68884-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. a b c d Florian Becker: Kooperative und konsensuale Strukturen in der Normsetzung. (= Band 129 von Jus publicum). Mohr Siebeck, 2005, ISBN 3-16-148572-6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Udo Leuschner: Die 1. Verbändevereinbarung wird vom Marktgeschehen überrollt. Abgerufen am 16. Januar 2012.
  6. a b Günter Knieps, Gert Brunekreeft (Hrsg.): Zwischen Regulierung und Wettbewerb. Netzsektoren in Deutschland. 2. Auflage. Birkhäuser, 2002, ISBN 3-7908-1535-7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. a b Udo Leuschner: Die 2. Verbändevereinbarung macht die „Durchleitung“ zur „Netznutzung“. Abgerufen am 16. Januar 2012.
  8. Verband der Netzbetreiber (Hrsg.): Kommentarband: Umsetzung der Verbändevereinbarung über Kriterien zur Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie und über Prinzipien der Netznutzung vom 13. Dezember 2001 (VV II +). (Online als PDF).
  9. Udo Leuschner: Die 3. Verbändevereinbarung verwirklicht das „Vergleichsmarktkonzept“. Abgerufen am 16. Januar 2012.

Kategorie:Vertrag Kategorie:Energiewirtschaft