Öffentliches Interesse

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Öffentliches Interesse ist ein Rechtsbegriff, der sich auf die Belange des Gemeinwohls bezieht und sie von den Individualinteressen abgrenzt. Der Begriff gilt als unbestimmter Rechtsbegriff, dessen genaue Konturen in jedem Einzelfall von Juristen bestimmt werden.

[Bearbeiten] Strafprozessrecht

Neben dem öffentlichen Recht spielt der Begriff auch im Strafprozessrecht eine Rolle:

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Siehe auch

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