Air-France-Flug 296

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Air-France-Flug 296
Airfrance.a320.arp.750pix.jpg

Airbus A320-200 der Air France, die Nachfolgeversion des in den Unfall involvierten A320-100

Unfall-Zusammenfassung
Unfallart unzureichende Einstellung der Schubkraft in geringer Höhe während einer Flugschau infolge Pilotenfehler (umstritten)
Ort bei Habsheim, Frankreich
Datum 26. Juni 1988
Todesopfer 3
Verletzte 50
Überlebende 133
Luftfahrzeug
Luftfahrzeugtyp Airbus A320
Betreiber Air France
Kennzeichen F-GFKC
Passagiere 130
Besatzung 6
Liste von Katastrophen der Luftfahrt

Der Air France Flug 296 war ein Charterflug eines kurz zuvor ausgelieferten fly-by-wire Airbus A320-111 der Air France. Am 26. Juni 1988 war es als Teil einer Flugschau geplant, dass der neue Airbus über dem Flugplatz Mülhausen-Habsheim (nicht zu verwechseln mit dem EuroAirport Basel-Mülhausen-Freiburg) einen Vorbeiflug absolvieren sollte. Dabei sollte er vor laufenden Fernsehkameras bei geringer Geschwindigkeit und mit ausgefahrenem Fahrwerk in einer Höhe von 100 Fuß (ca. 30,5 m) am Publikum vorbeifliegen. Er sank dann aber weiter bis auf 30 Fuß (ca. 10 m) und stürzte in die Baumwipfel hinter der Landebahn. Drei Passagiere starben. Die Ursache des Unfalls ist umstritten, da später Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Dies war der erste Absturz eines Airbus A320.

Inhaltsverzeichnis

Offizieller Bericht [Bearbeiten]

Der offizielle Bericht [1] gibt folgende Ursachen für den Unfall an:

  • Sehr geringe Flughöhe, niedriger als die umgebenden Hindernisse (Bäume).
  • Sehr niedrige Geschwindigkeit, so weit reduziert, um den maximal möglichen Anstellwinkel zu erreichen.
  • Motoren im Leerlauf während des Fluges.
  • Viel zu spätes Hochfahren der Turbinen am Ende der Landebahn.

Diese Ursachen führten schließlich zur Berührung mit den Bäumen und zum Absturz.

Die Untersuchungskommission glaubt, dass der Abstieg auf unter 100 Fuß nicht beabsichtigt war, sondern auf das Nichtbeachten der visuellen und akustischen Informationen betreffend der Höhe des Flugzeugs zurückzuführen ist.

Umstrittene Punkte [Bearbeiten]

Anomalien beim Betrieb des A320 [Bearbeiten]

Von dritter Seite in Auftrag gegebene Untersuchungen zweifeln die Schlussfolgerungen der offiziellen Untersuchung an. Der Flugkapitän stellte die Höhenvorwahl auf 100 Fuß ein, während die Videoaufzeichnungen zeigen, dass das Flugzeug auf weniger als 30 Fuß sank. Der Kapitän berichtete auch, dass die Motoren zunächst nicht auf seine Schubverstärkung reagierten. Im Monat vor dem Unfall gab Airbus zwei Operational Engineering Bulletins (OEB) heraus, die über ein anomales Verhalten des A320 berichteten. Diese Bulletins wurden von Air France erst nach dem Unfall an alle Piloten verschickt.

OEB 19/1: Unvermögen der Triebwerke, bei niedriger Höhe zu beschleunigen [Bearbeiten]

In dieser OEB wird darauf hingewiesen, dass die Motoren eventuell nicht sofort reagieren, wenn sie bei sehr niedriger Höhe plötzlich auf vollen Schub gestellt werden.

OEB 06/2: Über Kreuz-Kontrolle der barometrischen Instrumente [Bearbeiten]

Diese OEB erklärt, dass die barometrisch eingestellte Höhe nicht immer korrekt funktioniert.

Diese Störungen könnten sowohl das Ausbleiben der Erhöhung des Schubes, wie auch das Unvermögen der Mannschaft erklären, den starken Sinkflug zu beenden, als die Maschine unter 100 Fuß in die Bäume hinab sank.

Unregelmäßigkeiten bei der Untersuchung [Bearbeiten]

Entsprechend den französischen Gesetzen müssen der Flugdatenschreiber und der Stimmenrekorder (Cockpit Voice Recorder) nach einem Unfall unverzüglich von der Polizei sichergestellt werden. Trotzdem wurden in diesem Fall die Geräte für 10 Tage von der Direction générale de l’aviation civile zurückgehalten, bis sie dort schließlich von der Polizei in geöffnetem Zustand beschlagnahmt wurden. Der Behälter für das Magnetband war aufgebrochen worden, so dass nicht einmal überprüft werden konnte, ob es das originale Band war. Die entscheidenden letzten Sekunden vor dem Absturz waren auf dem Band blank ohne Aufzeichnung. In Anbetracht dieser Tatsachen wird im gerichtlichen Bericht davon ausgegangen, dass die Flugschreiber kurz nach dem Absturz manipuliert wurden. [2]

Folgen [Bearbeiten]

Der Absturz und der daraus resultierende Brand tötete 3 der 130 Passagiere, eine Frau und 2 Kinder. Die Frau wollte ein Kind befreien, welches im Gurt verfangen war. Dies gelang jedoch nicht, beide wurden vom Rauch ohnmächtig und kamen nicht mehr frei.

Der Flugkapitän, der Copilot, zwei Angestellte von Air France und der Präsident des Fliegerclubs, der die Show gesponsert hatte, wurden wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Alle 5 wurden für schuldig befunden. Der Kapitän wurde zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, für 12 Monate auf Bewährung ausgesetzt, die anderen wurden zu geringen Bewährungsstrafen verurteilt. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe des Kapitäns auf 10 Monate erhöht, zuzüglich 10 weiterer Monate Bewährung. Der Kapitän ging frei aus dem Gerichtssaal und sagte, er wolle den Cour de cassation anrufen. Dazu hätte er nach französischem Recht zunächst im Gefängnis einsitzen müssen, bevor das oberste Gericht sich mit seinem Fall befassen würde.

Verfilmung [Bearbeiten]

Im Jahre 2010 wurde der Unfall als zweite Folge der 7. Staffel als Pilot vs. Plane in Englisch und als Der Jungfernflug des A320 in der kanadischen Fernsehserie Mayday – Alarm im Cockpit nachgestellt.

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Abschlussbericht der BEA (französisch|36MB; PDF)
  2. New Scientist - Technology: Fresh evidence prompts row over Airbus crash (englisch)

47.7494447.426111Koordinaten: 47° 44′ 58″ N, 7° 25′ 34″ O