Amtsgericht Plön

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Das Amtsgericht Plön ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von 24 Amtsgerichten des Bundeslandes Schleswig-Holstein.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk [Bearbeiten]

Das Gericht hat seinen Sitz in Plön.

Personal und Geschäftsverteilung [Bearbeiten]

Beim Amtsgericht Plön sind acht Richter beschäftigt.

Geschichte [Bearbeiten]

Das Amtsgericht Plön wurde 1867 eingerichtet. In den Jahren 1975 und 1976 wurden die benachbarten Amtsgerichte in Lütjenburg, Preetz, Rantzau und Schönberg (Holstein) aufgelöst und ihre Gerichtsbezirke dem Amtsgericht Plön zugeschlagen.[1] In den 1990er Jahren war das Amtsgericht Plön Modellgericht für die IT-Lösung „MEGA“ (Mehrländer-Gerichts-Automation) im Rahmen einer Kooperation der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen.[2]

Gerichtsgebäude [Bearbeiten]

Das Amtsgericht war zunächst im heutigen Rathaus von 1817 untergebracht, bevor Anfang der 1980er Jahre ein Neubau in der Lütjenburger Straße 48 bezogen wurde. Seit 2005 verfügt das Amtsgericht über ein Wartezimmer für Kinder.[3]

Verkehrsanbindung [Bearbeiten]

Die Lütjenburger Straße führt als Teil der B 430 stadtauswärts in Richtung Lütjenburg; sie wird etwa 500 m südlich des Amtsgerichts von der B 76 gekreuzt. Das Parkplatzangebot direkt am Gerichtsgebäude ist gut. Der Bahnhof Plön liegt an der halbstündlich in beide Richtung befahrenen Bahnstrecke Kiel–Lübeck und ist etwa 15–20 Gehminuten vom Amtsgericht entfernt.

Übergeordnete Gerichte [Bearbeiten]

Das Amtsgericht Plön ist eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Kiel. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.

Juristen, die am Amtsgericht Plön tätig waren [Bearbeiten]

Bekannte Verfahren [Bearbeiten]

Im Jahre 1996 legte das Amtsgericht Plön dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle die Frage vor, ob das Stromeinspeisungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei.[4][5] Das Bundesverfassungsgericht sandte die Akten nach vier Jahren jedoch unbearbeitet zurück.[6]

Am 10. Dezember 2007 entschied das Amtsgericht in einem Streit zwischen Mobilfunknutzer und Provider, dass die in der Branche übliche Androhung eines Schufa-Eintrages bei streitigen Rechnungsposten unzulässig sei. Dies leite sich aus § 1004 Abs. 1 analog, § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG her. Die Schufa-Meldung stelle mithin einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar und schädige ihn massiv in der Kreditwürdigkeit. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde dem beklagten Provider ein Bußgeld in Höhe von 250.000 € angedroht. Diese Entscheidung stellt für rechtsunkundige Nutzer eine Erleichterung dar, da Drohungen mit Schufa-Einträgen nicht mehr als Druckmittel verwendet werden können.[7]

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Beständeübersicht des Landesarchivs Schleswig-Holstein
  2. Landesbericht Schleswig-Holstein auf dem 5. Deutschen EDV-Gerichtstag
  3. Seite nicht mehr abrufbar, Suche im Webarchiv:[1] [2] Vorlage:Toter Link/www.kn-online.dePlöner Amtsgericht richtet „Kinderzimmer“ ein. In: Kieler Nachrichten, 29. April 2005
  4. Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Plön vom 13. Juni 1996 Az. 2 C 350/96, NJW 1997, 591
  5. Michael Stahlschmidt: Umweltsteuern und Umweltabgaben in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland (PDF) Diss. Gießen, 2001/2002, S. 150–185: Inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorlagebeschluss
  6. Verfügung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 2000–2 BvL 12/96 (PDF; 8 kB) mit Anm. von RA Dr. Tönnies (ZNER 3/2000)
  7. Entscheidung des AG Plön im Volltext (PDF; 54 kB)

54.16725710.433051Koordinaten: 54° 10′ 2″ N, 10° 25′ 59″ O