Angestellter

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Ein Angestellter, auch Privatangestellter, ist ein Arbeitnehmer, der nach bestimmten Kriterien von einem Arbeiter unterschieden wird. Die Kriterien werden in der Regel durch das nationale Arbeitsrecht und Sozialrecht festgelegt. Der Unterschied ist auch geschichtlicher Natur, meist sind Angestellte höhere und verantwortlichere Posten, und auch weniger auf Handwerk und Industriearbeit bezogen (englisches White Collar-Konzept), wodurch sich historisch gewisse Rivalitäten zwischen der Arbeiterschaft und der Angestelltenschaft ergeben haben. Diese Unterschiede klingen in den modernen Arbeitsverhältnissen zunehmend ab.

Arten von Angestellten

  • (einfache) Angestellte.
  • Übertarifliche Angestellte (ÜT): Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist, in welchem es einen Tarifvertrag gibt, und der deutlich mehr Gehalt (>30 %) erhält als er nach seiner Tarifgruppe erhalten müsste.
  • Außertarifliche Angestellte (AT): Ein Angestellter, der in einem Betrieb beschäftigt ist, in welchem ein Tarifvertrag gilt und der entweder eine Stelle bekleidet, deren Stellenbeschreibung keine Entsprechung im Tarifvertrag hat (z.B. Spezialisten) oder dessen Gehalt über dem maximalen Tarifgehalt liegt. Der AT-Angestellte schließt einen individuellen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.
  • Leitende Angestellte sind Angestellte, denen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel Einstellungs- und Entlassungsbefugnis oder eine umfassende Prokura.

Nationales

Deutschland

Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in Deutschland beruht auf einer gewachsenen Tradition. Sie sind beide nach demselben Arbeitsvertragsrecht, das insofern nicht zwischen Angestellten und Arbeitern unterscheidet, weisungsmäßig an ihren jeweiligen Arbeitgeber gebunden.

Im Allgemeinen wird zur Definition von Angestellten herangezogen, dass diese nicht beamtet sind, nicht maßgebliche Miteigentümer des sie beschäftigenden Unternehmens sind, und ein (meist monatliches) Gehalt beziehen (im Gegensatz zu Arbeitern, die Lohn, häufig als Stunden-, Stück- oder Akkordlohn erhalten). Weiterhin wird eine überwiegend geistige (büro- beziehungsweise verwaltungsmäßige, höhere technische, überwiegend leitende oder sonst wie gehobene) Tätigkeit als typische Domäne von Angestellten betrachtet.

Traditionelles Abgrenzungskriterium in Deutschland waren in der Regel die Zugehörigkeiten in der Sozialversicherung. So waren Arbeiter – sofern keine Betriebskrankenkassen bestanden – Mitglieder einer Allgemeinen Ortskrankenkasse, Angestellte einer Ersatzkasse. Durch die Reform der Krankenkassen wurde aber mittlerweile die freie Krankenkassenwahl eingeführt. Früher waren Angestellte bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), Arbeiter bei der LVA (Landesversicherungsanstalt) rentenversichert. Trotz der rentenversicherungsrechtlichen Einordnung bei der LVA wurden Meister in der Regel als Angestellte angesehen.

Die Trennung zwischen der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 aufgehoben. Mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung zum 1. Oktober 2005 erfolgt die Aufteilung auf unterschiedliche Rentenversicherungsträger nach einem Verteilungsschlüssel, nicht mehr nach der Einordnung als Arbeiter oder Angestellter.

Bis Ende 2005 war dieser Status noch relevant für die Frage, ob der Arbeitgeber sich an einem Fonds zur Deckung der Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beteiligen musste. Seit 1. Januar 2006 zählen jedoch auch die Angestellten beim Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U 1) mit, sowohl bei der Beurteilung, ob der Betrieb beim Ausgleichsverfahren teilnimmt, als auch bei der Erstattung der Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse.

Im öffentlichen Dienst wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern abgeschafft. Beide Gruppen werden jetzt einheitlich als Beschäftigte bezeichnet.

Leitende Angestellte unterliegen nicht dem Betriebsverfassungsgesetz (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG). Leitender Angestellter kann auch sein, wer keine der vorgenannten Befugnisse hat, aber aufgrund der Betriebsstruktur oder des Gehaltes eine vergleichbare Stellung einnimmt.

Österreich

In Österreich ist die Definition, dass Privatangestellte Arbeitnehmer sind, die „kaufmännische Dienste (Handlungsgehilfen), sonstige höhere nicht kaufmännische Dienste (mit entsprechenden Vorkenntnissen) oder Kanzleiarbeiten (alle Bürotätigkeiten) leisten.“ (laut § 1 Abs. 1 Angestelltengesetz).[1][2] Damit ist der Angestellte eine der grundlegenden Gruppen der Beschäftigungsformen. Volkswirtschaftlich werden sie einschließlich der Freien Dienstnehmer erfasst, eine 1998 neu geschaffene Gruppe, die ebenfalls über Dienstvertrag beschäftigt ist.[3] Dazu kommen die Vertragsbediensteten („Angestellte“ der staatlichen Institutionen als privatwirtschaftliche Arbeitgeber), und bilden dann zusammen mit den Beamten die Gruppe Angestellte und öffentlich Bedienstete. Alle anderen Arbeitnehmer sind Arbeiter (es existiert keine spezielle gesetzliche Regelung, die festlegt, wer Arbeiter ist; deren Definition ist also exklusiv).[2] Die Definition entspricht sehr dem internationalen Blue/White Collar-Konzept.

Beschäftigte mit einer dieser Definition entsprechenden Tätigkeit sind zwingend Angestellte, für das Angestelltenrecht gilt, und erhalten einen Dienstvertrag. Angestellte erhalten ein monatliches Gehalt, das nach Ortsüblichkeit (§ 6 Abs. 1 Angestelltengesetz) und je nach Branche festgelegt wird (Gehaltstabellen der Kollektivverträge). Grundlegende rechtliche Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten betreffen Kündigungsfristen und -termine (§§ 19–21) und Gründe für eine vorzeitige Auflösung (§§ 25–32), die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand sowie Dienstverhinderungsgründe (§ 8). Außerdem gibt es Regelungen zum Konkurrenzverbot (§ 8, 36).

Siehe auch: Arbeitsrecht: Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitern

Angestellte sind verpflichtend Mitglieder der Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK), die seit 1921 für alle Arbeitnehmer zuständig ist. Sie sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert.

In Österreich gibt es gut 1,9 Millionen Angestellte (2013: 1.946.500), das sind knapp ein Viertel der Bevölkerung (2013: 23,3 %; Bemessung präzise: Wohnbevölkerung in Privathaushalten), etwas weniger als die Hälfte der Erwerbstätigen (2013: 44,3% von 4,4 Mio.) und gut die Hälfte der unselbständig Erwerbstätigen (Arbeitnehmern; 2013: 53,7% von 3,6 Mio.), deren zahlenmäßig größte Gruppe.[4]

Finanziell gehören die Angestellten zu den besseren Mittelverdienern, das Bruttojahreseinkommen beträgt rund 28.700 € (Median, 2012; Arbeitnehmer gesamt: 25.370 €).[5] Die Frauenquote beträgt 55 %.[5] Die Gender-Einkommenschere ist fast ebenso stark wie bei den Arbeitern, männliche Angestellte verdienen etwa 42.010 €, weibliche 21.190 €, also nur die Hälfte (durchschnittliche Einkommensdifferenz 2012: 49,6 % bezogen auf die Männer).[5] Das heißt, männliche Angestellte sind deutlich Gutverdiener, weibliche verdienen deutlich noch unter dem Gesamtdurchschnitt.

Luxemburg

In Luxemburg, wo noch der Begriff „Privatbeamter“ gebräuchlich gewesen ist,[6] wurde die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten (employés privés) zum 1. Januar 2009 durch das Inkrafttreten des Einheitsstatuts (statut unique) aufgehoben.[7]

Siehe auch

Literatur

Wissenschaftliche Literatur:

  • Siegfried Braun, Jochen Fuhrmann: Angestelltenmentalität. Luchterhand, Neuwied/ Berlin 1970.
  • Fritz Croner: Soziologie der Angestellten. Köln/ Opladen 1962.
  • Michel Crozier: Le monde des employés de bureau: résultats d’une enquête menée dans sept compagnies d’assurances parisiennes. Éditions du Seuil, 1965.
  • Oliver C. Errichiello, Arnd Zschiesche: Die Angestellten im 21. Jahrhundert. Moderne Heimat Verlag, Hamburg/ Lübeck 2005.
  • Günter Hartfiel: Angestellte und Angestelltengewerkschaften in Deutschland. Entwicklung und gegenwärtige Situation von beruflicher Tätigkeit, sozialer Stellung und Verbandswesen der Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft. Duncker & Humblot, Berlin 1961.
  • Ulf Kadritzke: Angestellte. In: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus. Band 1, Argument-Verlag, Hamburg 1994, Sp. 272–278.
  • Charles Wright Mills: White Collar. The American Middle Classes. Oxford University Press, New York 1951; dt.: Menschen im Büro. Ein Beitrag zur Soziologie der Angestellten. Bund Verlag, Köln-Deutz 1955, ISBN 0-19-515708-7.

Historisches:

  • Jürgen Kocka: Angestellte zwischen Faschismus und Demokratie. Zur politischen Sozialgeschichte der Angestellten. USA 1890–1940 im internationalen Vergleich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1977.
  • Jürgen Kocka: Die Angestellten in der deutschen Geschichte: 1850–1980. Vom Privatbeamten zum angestellten Arbeitnehmer. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1981.
  • Siegfried Kracauer: Die Angestellten. Aus dem neuesten Deutschland. 1930. Neuauflage Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-518-36513-4.
  • Günther Schulz: Die Angestellten seit dem 19. Jahrhundert. Oldenbourg, München:2000.
  • Tatjana Timoschenko: Die Verkäuferin im Wilhelminischen Kaiserreich: Etablierung und Aufwertungsversuche eines Frauenberufes um 1900. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2005.

Literarische Darstellungen (chronologisch)

Weblinks

Wiktionary: Angestellter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz vom 11. Mai 1921 über den Dienstvertrag der Privatangestellten (Angestelltengesetz). StF BGBl. Nr. 292/1921.
  2. a b Arbeiter und Angestellte: Definitionen - rechtliche Unterschiede - Übernahme von Arbeitern ins Angestelltenverhältnis. Wirtschaftskammer Österreich, wko.at / Arbeitsrecht und Sozialrecht / Arbeitsrecht /Beschäftigungsformen.
  3. Unselbständig Erwerbstätige nach beruflicher Stellung und Geschlecht seit 1994. Statistik Austria, statistik.at (Tabelle).
  4. Lohnsteueraufkommen stieg 2013 um 4,8%, Bruttobezüge nahmen um 2,9% zu. Pressemitteilung Statistik Austria, 10.902-211/14, 12. November 2014, insb. auch Tabelle 2: Lohnsteuerpflichtige 2013 nach sozialer Stellung und Bruttobezugsstufen. (Die hier gegebene Zahl 45,6% von 4,3 Mio. bezieht sich auf Erwerbspersonen nach ILO, vergl. Unselbständig Erwerbstätige, statistik.at).
  5. a b c Bruttojahreseinkommen von Frauen und Männern nach sozialer Stellung 2012, statistik.at (Tabelle).
  6. Thomas Kuchinke: Die Zwiebel im Spiegelkabinett. Über die Legenden von Yuppies, Angestellten und Kleinbürgern. widersprueche-zeitschrift.de.
  7. Chambre des Salariés (csl.lu).