Antikominternpakt

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Unterzeichnung des Paktes durch Joachim von Ribbentrop

Der Antikominternpakt 1936 war ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Japanischen Kaiserreich mit der Hauptzielsetzung der Bekämpfung der Kommunistischen Internationale (Komintern).

Inhalt

Der erste politische Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan wurde auf Bestreben Japans am 25. November 1936 in Berlin vom japanischen Sonderbotschafter Vicomte Mushanokōji Kintomo und Joachim von Ribbentrop für die Dauer von fünf Jahren unterzeichnet. Die Bekämpfung der Kommunistischen Internationale sollte, analog zu Komintern, durch Informationsaustausch gefördert werden. In geheimen zusätzlichen Abkommen[1] sicherten sich die beiden Staaten wohlwollende Neutralität zu für den Fall eines nicht provozierten Angriffs oder einer Angriffsdrohung der Sowjetunion. Zudem verpflichteten sie sich, mit der Sowjetunion keine Verträge abzuschließen, die dem „Geist dieses Abkommens“ widersprechen würden. Japan berief sich auf das entsprechende geheime Zusatzabkommen, als es in Berlin Protest gegen den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt einlegte.

Bedeutung

Mit dem Antikominternpakt nutzte Hitler politische Entwicklungen außerhalb Deutschlands, um aus der politischen Isolierung Deutschlands auszubrechen. Nach dem Austritt aus dem Völkerbund war das nationalsozialistische Deutschland international isoliert. Adolf Hitler suchte Verbündete für seine revisionistische und gegen die Sowjetunion gerichtete Außenpolitik. Er versuchte zu dieser Zeit, Verträge mit fünf Staaten herzustellen, denen er allen ein Interesse unterstellte, die Sowjetunion zurückzudrängen oder zu zerschlagen. Hauptpartner in Europa sollte Großbritannien sein, dazu Polen. In Ostasien sollte Japan hinzukommen, außerdem Chiang Kai-sheks Nationalchina. Japan war schon einige Monate früher aus dem Völkerbund ausgetreten. Es hatte nach einer militärischen Intervention 1931 die Mandschurei erobert und am 18. Februar 1932 den von ihm abhängigen Staat Mandschukuo ausgerufen. Dadurch war es in eine akute Konfliktsituation zur Sowjetunion geraten. Es suchte nun ein Gegengewicht gegen die wachsende chinesisch-sowjetische Zusammenarbeit und bot dem Deutschen Reich eine Zusammenarbeit an. Hitler war über den deutsch-polnischen Nichtangriffspakt von 1934 noch nicht hinausgekommen, es war das bis dahin einzige Bündnis. Nun sah er die Möglichkeit, mit Japan einen Zweifrontendruck auf die Sowjetunion auszuüben. Ende 1935 war der deutsch-japanische Vertrag mit seiner antisowjetischen Ausrichtung bereits ausgehandelt, konnte aber wegen innenpolitischer Auseinandersetzungen in Japan erst Ende 1936 unterzeichnet werden. Hitlers Werben um ein Bündnis mit Großbritannien verlief ergebnislos. Daraufhin schwenkte er als Ersatzlösung um auf ein „Weltpolitisches Dreieck“ Berlin–Rom–Tokio. Nach einem Deutschlandbesuch Mussolinis im September trat Italien im November 1937 dem Antikominternpakt bei, wurde allerdings von der Existenz eines Zusatzabkommens nicht unterrichtet. Bis 1939 versuchte der deutsche Außenminister Ribbentrop vergeblich, das „Weltpolitische Dreieck“ zu einem deutsch-japanisch-italienischen Militärbündnis mit Zielrichtung gegen Großbritannien auszubauen. Japan war 1937 in China einmarschiert (Zweiter Japanisch-Chinesischer Krieg) und sah den Pakt als Rückendeckung dieser Expansion gegen die Sowjetunion. Seine Armee blieb zu dieser Zeit vorwiegend antisowjetisch orientiert. Daran änderte auch nichts, dass Hitler seine Parteinahme für China aufgab. Der am 22. Mai 1939 geschlossene Stahlpakt, der auf die Hauptpartner Deutschland und Italien beschränkt war, machte schließlich das Scheitern des angestrebten militärischen Dreierbündnisses klar.

Beitritte

Am 6. November 1937 trat Italien dem Pakt bei. Am 24. Februar 1939 traten Ungarn und der japanische Satellitenstaat Mandschukuo dem Antikominternpakt bei. Wenig später am 27. März 1939 folgte auch Spanien, dessen Bürgerkrieg gerade mit dem siegreichen Einmarsch von Francos Truppen in der Hauptstadt Madrid endete.

Nach Beginn des Deutsch-Sowjetischen Kriegs am 22. Juni 1941 traten ab 25. November 1941 Rumänien, Finnland, Kroatien, Slowakei, Bulgarien, das besetzte Dänemark und das so genannte Nanjing-China unter Wang Jingwei dem Antikominternpakt bei, 1942 auch die von den Japanern eingesetzte Marionettenregierung der Philippinen.

Weitere Entwicklung

Durch den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt von 1939, der ohne jede Absprache oder auch nur Information der Partner des Antikominternpaktes Japan und Italien abgeschlossen wurde, waren dieser Pakt und auch das „Weltpolitische Dreieck“ bedeutungslos geworden. Daraufhin verschlechterten sich die Beziehungen zwischen Japan und dem Deutschen Reich. Auch Spanien rückte von Hitler ab.

Bedeutung im weiteren Kriegsverlauf

Japan war durch seine Expansion im Fernen Osten (Zweiter Japanisch-Chinesischer Krieg, Japanisch-Sowjetischer Grenzkonflikt) in einen Konflikt mit Großbritannien, den USA und der Sowjetunion geraten. Außerdem hatte sich 1940 das Kräfteverhältnis der drei Mächte Deutschland, Japan und Italien erheblich gewandelt. Es kam nun zum Dreimächtepakt. Dieser neue Pakt berührte die bestehenden Verhältnisse zur Sowjetunion nicht. Er stellte im Wesentlichen ein Verteidigungsbündnis dar, für den Fall, dass die USA in den asiatischen oder europäischen Krieg eingreifen werde.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Gerhard L. Weinberg (Hrsg.): Dokumentation: Die geheimen Abkommen zum Antikominternpakt in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 1954, Heft 2, S. 195 ff (PDF).

Literatur

  • Walther Hofer (Hrsg.): Der Nationalsozialismus. Dokumente 1933–1945. Überarbeitete Neuausgabe 1982, Fischer Taschenbuch Verlag, ISBN 3-596-26084-1.

Weblinks