August Hagmann

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August Hagmann (* 7. Januar 1914 in Schlierbach, Kreis Göppingen; † 8. August 1969[1]) war ein deutscher Landtagsabgeordneter der CDU in Baden-Württemberg.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

August Hagmann wurde am 7. Januar 1914 in Schlierbach bei Göppingen geboren. Er erwarb sein Abitur 1932 in Kirchheim unter Teck und studierte anschließend Naturwissenschaften und Rechte an den Universitäten Königsberg und Tübingen. Seine erste Juristische Staatsprüfung legte er 1937 ab und machte im Anschluss seine Referendarausbildung in Kirchheim/Teck und Tübingen, wo er zugleich Assistent der juristischen Fakultät war bis zu seiner Einberufung. Er war im Fronteinsatz in Frankreich, Jugoslawien, Russland und am Schluss wieder in Frankreich. Er wurde entlassen und setzte nach dem Krieg seinen Vorbereitungsdienst fort und schloss 1947 mit der Großen Juristischen Staatsprüfung ab. Seit 1947 arbeitete er als Rechtsanwalt in Nürtingen und als Dozent der Sparkassenschule in Stuttgart. Seit 1960 war er Mitglied des Landtags.[2] Seit 1962 war er Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hagmann war verheiratet und hatte drei Kinder.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Zur Frage der Rechtfertigung und der Grenzen der Haftung des Eigentümers für den polizeimässigen Zustand seiner Sachen. 1941.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Handbuch des Landtags von Baden-Württemberg. Wahlperiode 3 Baden-Württemberg. Landtag, Stuttgart 1960.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Frank-Roland Kühnel: Landtage, Abgeordnete und Wahlkreise in Baden-Württemberg 1946 bis 2009. Stuttgart 2009, ISBN 978-3-923476-01-5, S. 202.
  2. Handbuch des Landtags von Baden-Württemberg. Wahlperiode 3 Baden-Württemberg. Landtag, Stuttgart 1960.