Aussiedlerhof

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Aussiedlerhof in Hessen. Die Bauform war typisch für im Rahmen des Grünen Plan ausgesiedelte Betriebe

Aussiedlerhöfe sind Aussiedlungen aus landwirtschaftlichen Besiedelungen und Ortschaften, wenn die dortige Situation nicht mehr die ausreichende Ernährung einer wachsenden Bevölkerung sicherstellen kann.

Im Deutschland der Nachkriegszeit sind viele Aussiedlerhöfe als landwirtschaftliche Betriebe geschaffen worden. Viele dieser Betriebe befinden sich im Umfeld eines Dorfes, allerdings in deutlicher Entfernung zu dessen anderen Gebäuden. Gegründet wurden diese Betriebe von Landwirten, die ihren Hof zunächst innerhalb des Dorfbereichs hatten, sich aber aufgrund der besonderen Bedingungen der Nachkriegszeit zu einer Aussiedlung entschlossen.

Es erfolgen weiterhin Aussiedlungen oder Teilaussiedlungen, insbesondere aufgrund von Platzmangel am bestehenden Betriebsstandort, Zusammenführung der betrieblichen Einrichtungen und auch aufgrund immissionsschutzrechtlicher Probleme.

Gründe für die Entstehung von Aussiedlerhöfen

Aus der Sicht der Landwirte gab es diese Gründe für die Schaffung von Aussiedlerhöfen:

  • In der Nachkriegszeit setzte in der Landwirtschaft ein Konzentrationsprozess ein. Für die einzelnen Landwirte ergab sich die Notwendigkeit, mehr und größere Felder als zuvor zu bewirtschaften. Ebenso gab es eine Tendenz zur Vergrößerung der Viehbestände.
  • Aufgrund der räumlichen Enge in den Dörfern war eine Modernisierung und Vergrößerung der Betriebe innerhalb der Dorfgrenzen zumeist nicht realisierbar.
Typischer Aussiedlerhof in Unterfranken

Aus der Sicht der staatlichen Raumordnung gab es Gründe, die dafür sprachen, Aussiedlungen zu fördern:

Die Raumordnung hatte zum Ziel, eine Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Teilen der Bundesrepublik zu schaffen. Die Aussiedlung von Bauernhöfen war eines der Mittel, um die Lebensverhältnisse auf dem Lande an die modernen Standards in der Stadt anzupassen. Gleichzeitig ließen sich stellenweise innerörtliche Konfliktsituationen zwischen Landwirtschaft und benachbarter Wohnnutzung abbauen.

Gesetzliche Regelungen

Anfang der 1950er Jahre gab es staatliche Maßnahmen zur Förderung von Aussiedlungen. Sie standen in einem direkten Zusammenhang mit anderen Maßnahmen für eine Verbesserung der Agrarstruktur, insbesondere mit Maßnahmen zur Flurbereinigung.

Das Flurbereinigungsgesetz von 1953 zielte darauf ab, die Konkurrenzfähigkeit der Landwirtschaft zu steigern. In dem Gesetz gab es auch die ausdrückliche Forderung nach einer Auflockerung der Ortslagen.

Die Errichtung von Aussiedlerhöfen ist im Außenbereich weiter zulässig (privilegierte Bauvorhaben, vgl. § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB). § 35 Abs. 4 BauGB schreibt hierfür allerdings flächensparendes und außenbereichsschonendes Bauen vor.

Auswirkungen der Aussiedlungen

  • Das soziale Gefüge der Dörfer änderte sich und die ausgesiedelten Familien mussten sich auf eine geänderte Lebensweise umstellen.
  • Mit jedem Aussiedlerhof entstanden Kosten durch den nötigen Ausbau der Infrastruktur (Stromanschluss, Straßenausbau, Unterhalt der Straßen, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung)
  • In den Dörfern selbst reduzierte sich infolge der Aussiedlung die Geruchs-, Lärm- und Schmutzbelästigung.