Bundesministerium für Justiz

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Osterreich  Bundesministerium für Justiz
Österreichische Behörde
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Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde
Gründung 1749
Hauptsitz Wien
Behörden­leitung Claudia Bandion-Ortner, Bundesministerin für Justiz
Website http://www.bmj.gv.at http://www.justiz.gv.at
Justizministerium im Palais Trautson

Die seit 1945 als Bundesministerium für Justiz (kurz "BMJ" oder "Justizministerium") bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes ist als höchste Justizbehörde zuständig für Angelegenheiten des Zivilrechts (Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Vertragsversicherungsrecht, Kartellrecht, Konkurs- und Ausgleichsrecht), des gerichtlichen Strafrechts, die Organisation der Gerichtsbarkeit, die Staatsanwaltlichen Behörden, die Justizverwaltung und das Strafvollzugswesen.

Bundesminister

In der derzeitig amtierenden Bundesregierung Faymann ist Claudia Bandion-Ortner Bundesministerin für Justiz.

Als solche ist sie grundsätzlich Vorgesetzte und somit Weisungsbefugte aller untergeordneten Stellen; Richter sind freilich in der Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig (Art. 87 B-VG).

Kompetenzen

Das BMJ ist zuständig für:

Organisation

Standorte der österreichischen Justizanstalten

Das BMJ ist in Sektionen und Abteilungen gegliedert:

Ausbildungsmäßig sind in den Sektionen jeweils ein beträchtlicher Anteil von Richtern und Staatsanwälten tätig, im Zentralausschuss für die Bediensteten der Justizwache Dienstführende Justizwachebeamten.

Historische Entwicklung

Das Justizministerium ging, ebenso wie der OGH, im Jahre 1848 aus der 1749 gegründeten Obersten Justizstelle hervor, welche bis dahin sowohl die Gerichtsbarkeit, als auch die Justizverwaltung wahrgenommen sowie neue Justizgesetze (u. a. das ABGB) wahrgenommen hatte. 1860 wurde das Justizministerium mit Innen- und Unterrichtsministerium zum Staatsministerium vereint; 1867 für die cisleithanischen Länder erneut ein Justizministerium errichtet.

1918 wurde ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem nach Inkrafttreten des B-VG das Bundesministerium für Justiz hervorging. Es wurde 1923-1927 vom jeweiligen Vizekanzler geleitet. Mit Erlass vom 23. April 1938 erfolgte die Auflösung des BMJ und die Eingliederung seiner Dienststellen in das deutsche Reichsministerium der Justiz.

1945 wurde erneut ein Staatsamt für Justiz geschaffen, aus welchem abermals nach dem Wiederinkrafttreten des B-VG (19. Dezember 1945) das BMJ hervorging.

Siehe auch: Justizminister der Republik Österreich und wichtige Gesetze/Gesetzesänderungen in ihrer Amtszeit

Weblinks