Carl von Ewald
Christian Wilhelm Karl Ewald, seit 1912 von Ewald, (* 18. Juni 1852 in Rehbach; † 2. September 1932 in Darmstadt) war Staatsminister des Großherzogtums Hessen und deutscher Reichsgerichtsrat.
Leben
Nach dem Besuch des Gymnasiums in Weimar studierte er Rechts- und Kameralwissenschaften in Leipzig, Göttingen und Gießen. Dort wurde er Mitglied des Wingolf.[1] 1874 legte er die erste und 1877 zweites Examen ab. 1879 wurde er Amtsanwalt in Mainz. 1882 erfolgte die Ernennung zum Amtsrichter in Worms. 1884 wurde er Staatsanwalt in Darmstadt und 1885 nach Mainz versetzt. 1893 wurde er zum I. Staatsanwalt befördert. 1898 kam er an das Reichsgericht. Er war im I. Strafsenat tätig. 1905 trat er aus dem Reichsgericht aus und wurde hessischer Justizminister und Minister des Großherzoglichen Hauses. 1906 wurde er zugleich hessischer Staatsminister (Ministerpräsident). 1907 wurde ihm der Ehrendoktor der Universität Gießen verliehen. Auf ihn ging der Vorschlag Hessens im Bundesrat zurück, dass in einem Arbeitskammergesetz nur die Arbeiterschaft vertreten sein sollte. Weiterhin wurden unter seiner Regierung mehrere grundlegende Gesetze geschaffen, wie die Städte- und Landgemeindeordnungen und das Gesetz über die Gemeindeumlagen. In den hessischen Adelsstand wurde er am 23. Dezember 1912 erhoben.
Ewalds Regierung war gekennzeichnet von der verschleppten Reform des hessischen Wahlrechts. In der Wahlrechtsänderung von 1911 bekamen Wähler ab dem 50. Lebensjahr eine Zusatzstimme. Vor dem Verfassungsausschuß der zweiten Kammer des Darmstädter Landtags erklärte Ewald am 26. Oktober 1917, das Wahlrecht nach dem Vorbild Preußens abzuändern zu wollen und damit ein gleiches Wahlrecht ohne Mehrstimmen und die Verhältniswahl für Wahlkreise mit mehreren Abgeordneten vorzuschlagen. Die Beratungen wurden einem 14köpfigen Verfassungsausschuss zur Bearbeitung übertragen. Ein Jahr später, am 26. Oktober 1918 erklärte Ewald „die Bereitschaft von Großherzog und Regierung zur alsbaldigen Beratung und Verabschiedung der geforderten Reformen“, was aber die Revolution nicht mehr aufhielt. Kurz darauf trat Ewald zurück und zog sich aus der Politik zurück.
Familie
Sein Urgroßvater war Johann Ludwig Ewald (1747–1822) war reformierter Theologe und Jugendfreund Goethes. 1888 heiratete Ewald Maria Valckenberg (1863–1945), eine Tochter von Wilhelm Valckenberg (1790–1847), Mitglied der Landstände des Großherzogtums Hessen und Inhaber der Weinhandlung P.J. Valckenberg.
Literatur
- „Ewald, Christian Wilhelm Carl von“. Hessische Biografie. (Stand: 2. Dezember 2011). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
- Friedrich Knöpp: Ewald, Christian Wilhelm Carl von (seit 1912). In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 4, Duncker & Humblot, Berlin 1959, ISBN 3-428-00185-0, S. 694 f. (Digitalisat).
- Wilhelm Kosch: Biographisches Staatshandbuch. Lexikon der Politik, Presse und Publizistik. Band 1. Bern-München 1959, S. 304.
Einzelnachweise
- ↑ Mitgliederverzeichnis des Göttinger Wingolf. Jahrgang 2007. S. 40.
Personendaten | |
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NAME | Ewald, Carl von |
ALTERNATIVNAMEN | Ewald, Christian Wilhelm Karl |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Reichsgerichtsrat, hessischer Regierungschef |
GEBURTSDATUM | 18. Juni 1852 |
GEBURTSORT | Rehbach |
STERBEDATUM | 2. September 1932 |
STERBEORT | Darmstadt |