UNO-Vetomacht

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Anzahl der Vetos der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates von 1946 bis 2007.[1]

Eine UNO-Vetomacht ist ein den Vereinten Nationen angehörender Staat, der das Recht hat, bei Beschlüssen des Sicherheitsrats gemäß Art. 27 III UN-Charta das Vetorecht zu gebrauchen. Geschieht das, kommt ein Beschluss nicht zustande. Das Veto-System wurde eingerichtet, um die Interessen der Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen, die siegreich aus dem Zweiten Weltkrieg hervorgegangen waren, zu schützen. Fünf Staaten besitzen dieses Recht:[2][3]

Die meisten Vetos legte bisher Russland (früher Sowjetunion) ein, nämlich 123, gefolgt von den USA mit 82. Großbritannien legte 32, Frankreich 18 und China 6 ein.[1]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. a b Global Policy Forum (2008): "Changing Patterns in the Use of the Veto in the Security Council", abgerufen am 19. Februar 2012.
  2. Veto-Mächte einigen sich auf Iran-Sanktionen. spiegel.de, abgerufen am 19. Februar 2012.
  3. Der Sicherheitsrat - Fakten und Analysen. crp-infotec.de, abgerufen am 19. Februar 2012.