Corpus separatum
Corpus separatum (lateinisch, deutsch: „abgesonderter Körper“) ist ein Gebiet, dem ein von seinem Umland verschiedener staatsrechtlicher Status verliehen wird, ohne dass es dadurch volle Souveränität erlangt. Anlass für die Einrichtung eines Corpus Separatum sind z.B. ethnische Konflikte, Grenzstreitigkeiten oder andere kollidierende Interessen von Anrainer- oder „Schutz“staaten
Administration
Die Verwaltung eines Corpus separatum kann erfolgen
- gemeinsam durch die angrenzenden Staaten
- durch selbst ernannte Schutzmächte oder durch Treuhandmächte, die völkerrechtlich legitimiert zur Verwaltung des Corpus separatum sind
- direkt durch internationale Organisationen wie den Völkerbund.
Auf der unteren Ebene erfolgt die lokale Verwaltung meist mehr oder weniger autonom.
Jerusalem
Als Corpus separatum wurde im UN-Teilungsplan für Palästina von 1947 eine geplante Zone bezeichnet, die Jerusalem und einige nahe gelegene Städte wie Bethlehem und En Kerem umfassen sollte. Diese wäre unter UN-Hoheit als internationales Territorium verwaltet worden.
Infolge von Gewaltausbrüchen direkt nach der Veröffentlichung des Plans wurde Jerusalem in einen von Jordanien kontrollierten östlichen und einen von Israel beherrschten westlichen Teil gespalten. 1948, nach Ende des Unabhängigkeitskrieges wies Israel eine Internationalisierung der Stadt zurück. Das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten und andere Länder gehen davon aus, dass die Frage um den Status Jerusalems von den beteiligten Konfliktparteien gelöst wird. Dadurch ignorieren sie de facto die am 29. November 1947 von der UN-Generalversammlung angenommene Resolution 181, in welcher der Teilungsplan für Palästina beschlossen wurde.
Weitere Beispiele
Gebiete, die ebenfalls als Corpus separatum bezeichnet werden können, sind/waren:
- Stadt Fiume mit Gebiet (heute Rijeka) zwischen 1776 und 1918
- West-Berlin während der Besatzungszeit
- Pordenone zwischen 1378 und 1514
- Novi Pazar zwischen 1878 und 1912
- Distrikt Brčko als Sonderverwaltungsgebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska
- Danzig 1920–1939 unter dem Schutz des Völkerbunds
- Tanger 1923–1956 unter dem Schutz von acht Mächten mit Mandat des Völkerbunds (1924)
- Kosovo seit 1992
- Osttimor bis 2002 unter UN-Verwaltung