Diskussion:Öffentlicher Raum

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Ich finde, hier fehlt noch etliches. Bin leider nicht sachkundig, aber hier einige Anregungen:

  • zur rechtsprechung
    • was darf wer, was muss wie angemeldet werden?
    • wie ist der öffentliche raum rechtlich verankert? wem gehört er? den kommunen? dem land? dem staat?
  • zur Geschichte
    • seit wann gibt es den Begriff?
    • war früher alles öffentlicher Raum?
    • wie waren die Eigentumsverhältnisse in städten im laufe der geschichte?
  • zur Gestaltung
    • wer nahm und nimmt Einfluß auf die Gestaltung des öffentlichen Raums?
    • welche Berufsgruppen, entscheidungsträger, einfluss der öffentlichkeit?
    • tendenzen zur Gestaltung des öffentlichen raums (design)?
    • welche Rolle spielt werbung heutzutage?

TomAlt 11:37, 17. Sep 2006 (CEST)

ich denke werbung trifft ja vor allem für die teilöffentlichen Räume zu. (also z.b. bei dem Einkaufszentrum) interessant wäre ja zu wissen, ob öffentliche Räume grundsätzlich werbefreie räume sind ... --Linuxaudio 17:45, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Werbung in öffentlichen Räumen ist sicherlich ein Problem, da hier eine beeinlfussung stattfindet die sich nur schwer demokratisch bergünden lässt. Öffentlicher Raum ohne werbung ist de fact eigetnlich nicht vorhanden. Das liegt allein schon im Prinzip der wErbhung, wäre sie nur in Privaten Räumen würde sie sich einer Menge Publikum entziehen. Installiert ist sie dennoch meist auf oder an privaten besitz, mietbaren Werbeträgern etc. In sofern ist sie ausserhalb des öffentlichen Raumes, da auch ein Kiosk mit Werbung eine meist private Grundlage hat. Genauso verhält es sich mit kLeuchtreklamen an GEschäfften. Die strass ist öffentlich, das Geschäfft nur teilöffentlich. Schwierig wird das ganze bei der definition von öffentlichkeit. Die visuelle Erfahrbarkeit und zugänglichkeit in einem öffentlichen Raumes ist nicht zwingender Maßen auch der öffentliche Raum. Daher gibt haufenweise Überschneidungen. (nicht signierter Beitrag von 87.78.23.83 (Diskussion) 19:33, 8. August 2007)

Was ist kein öffentlicher Raum? | Was ist ein öffentlicher Raum?[Quelltext bearbeiten]

Es bleibt leider unklar, warum ein Einkaufszentrum kein oeffentlicher Raum ist (wie in der Bildunterschrift angemerkt). Vielleicht sollte man in der Einleitung ein wenig darauf herumreiten, warum gewisse Dinge nicht zum oeffentlichen Raum gehoeren - etwas in Form einiger Beispiele. Nebenbei bemerkt: Gehoert eine Parkgarage in staedtischer Traegerschaft nichy zum oeffentlichen Raum, weil sie nicht ebenerdig ist? 134.91.141.39 12:01, 28. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass der Begriff öffentlicher Raum, ebenso wie die Begriffe "öffentlich" und "Öffentlichkeit" unterschiedliche Bedeutungsfacetten haben und in unterschiedlichen Fachdiskursen bzw unterschiedlichen fachlichen Kontexten auch unterschiedlich definiert werden. "Öffentlich" kann meinen "öffentlich zugänglich" oder "öffentlich einsehbar". Die Bezeichnung öffentlich kann aber auch meinen, die Öffentlichkeit, d.h. die Allgemeinheit ist Eigentümer oder Träger. Es gibt Räume, die zwar in öffentlichem Eigentum oder in öffentlicher Trägerschaft sind, aber nicht öffentlich zugänglich. Andererseits gibt es Flächen und Räume, die öffentlich zugänglich sind, aber nicht öffentliches Eigentum sind (z.B. Einkaufszentren).
Ebenerdig müssen diese Räume nicht sein, es müssen auch keine Frei- oder Außenräume sein. Ist ein öffentliches Theater öffentlicher Raum, wenn der Zugang an das Zahlen von Eintrittsgebühren gebunden ist? Es ist natürlich öffentlicher als ein Hof-Theater, das nur für den Monarchen und seine Gäste offen stand, aber nicht für das Volk. Volkstheater = öffentliches Theater? (nicht signierter Beitrag von 89.246.199.37 (Diskussion) 19:54, 26. November 2014)

Bekannte Architekten (Luigi Blau)[Quelltext bearbeiten]

Gehört das so in den Artikel? Was meint ihr? --adornix 23:47, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Wie ich meine, ja. Der Begriff der Stadtmöblierung sollte unbebedingt im Artikel verlinkt sein. Noch besser fände ich es, wenn noch andere Architekten ergänzt würden, die in anderen Metropolen Arbeiten für den öffentlichen Raum entwickelt haben. --Anima 23:57, 9. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

zu eingeschränkte Definition[Quelltext bearbeiten]

"Öffentlicher" Raum ist mehr als das, was sich in Hoheit, Eigentum und Verantwortlichkeit der öffentlichen Hand befindet. Seit jeher produzieren auch nicht-öffentliche Akteure öffentlich nutzbare Räume (Plätze, Grün- und Freiflächen etc.), pflegen und unterhalten sie. Diese Räume sind jederzeit durch jedermann zugänglich. Nutzer sehen und erleben hier keinen Unterschied. Der englischsprachige Wiki-Artikel geht in diese Richtung. Der deutsche Beitrag sollte entsprechend überarbeitet werden. Hierzu wurde auch schon geforscht und publiziert. Unter anderem hier. -- TantrisW (10:20, 26. Sep. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Einkaufszentren nicht erörtert[Quelltext bearbeiten]

Einkaufszentren ziehen Kundschaft von inhabergeführten Ladengeschäften ab. Das ist insbesondere ein Problem in urbanen Ballungsräumen, siehe z.B. Die Stadt in der Stadt -- Wie Einkaufszentren Innenstädte zerstören NDR-Fernsehen, 2011. Bitte ergänzen, wäre nicht ganz unwichtig. --Maliardo-1 17:16, 25. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

es fehlt und ist zuviel[Quelltext bearbeiten]

die ästhethische Dimension, Etwa ... Flaneur oder die eignetlich stadtplanerische, nämlich: Urbanisierung?... oder die enzyklopädischer(?) Raumwissenschaften [1]. Die soziale und politische Dimension kommt zu kurz, etwa zivilisatorische Hintergründe wie Panopticon, Sozialer_Raum ... oder ist es nur eine zu stadtplanerisch-formale Sprache, die ich als störend empfinde? jaja doch es voll das Juristengeschwafel! Beamten und so Verwaltungssachen. nicht gut geschrieben ..., ... nicht dass ich das könnte ;( Sorry ... -- Saviansn (Diskussion) 19:47, 16. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Habe im Buch, welches bei der Literatur angegeben ist (Günzel: Raumwissenschaften) -- und du hier einklagst --, vergeblich nach "öffentlichem Raum" gesucht. Da wird viel über das Thema Raum in den jeweiligen Einzelwissenschaften geschrieben; der "öffentliche Raum" kommt es aber nur ganz ganz kurz zur Sprache (im Architektur/Städtebau-Abschnitt, S. 51-52). Ich würde das Buch aus der Liste entfernen -- es sei denn, ich habe etwas übersehen, dann aber bitte die genaue Stellen angeben! --Andi D (Diskussion) 14:17, 6. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Also wenn kein Einspruch kommt, dass würde ich das Buch "Raumwissenschaften" (Günzel) aus der Literatur entfernen, weil - wie gesagt - das Thema "öffentlicher Raum" darin kaum behandelt wird. --Andi D (Diskussion) 12:18, 17. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Habe folgenden Eintrag also nun entfernt: "* Stephan Günzel (Hg.): Raumwissenschaften, Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2008, ISBN 978-3-518-29491-8" --Andi D (Diskussion) 10:31, 26. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Technisierung und Technologisierung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, im Abschnitt "Differenzierung", letzter Absatz, lese ich: "Neben der rechtlich ausgelegten Herangehensweise und Betrachtung des öffentlichen Raums müssen, in Bezug auf die veränderte Wahrnehmung durch Technisierung und Technologisierung (infolge der Sicherheitsdiskussion) insbesondere auch die sozialen Funktionen des Raums berücksichtigt werden."

Könnte mir jemand erklären, was genau Technisierung und Technologisierung sind, bzw. wo der Unterschied liegt? Vielleicht könnte man einen entsprechenden Hinweis dann auch in irgendeiner Form im Artikel anbringen...

gruß --Rottili (Diskussion) 22:26, 17. Apr. 2013 (CEST)[Beantworten]

Mit Verlaub: Der in Mode gekommene Begriff »öffentlicher Raum« ist so unspezifisch wie hässlich. Juristen mögen ihn mögen, auch Sätze wie den obenzitierten. Man versuche Dinge mit griffigem Namen zu nennen, selbst wenn sie nicht allumfassend sind. Was scheint’s gemeint ist: »Auf Plätzen treffen sich auch gerne Leute, wenn sie sich nicht beobachtet fühlen.« Der ganze Absatz ist ein sprachlicher Alptraum, bitte ersatzlos streichen. Keine Fakten. »Müssen berücksichtigt werden« ist allenfalls Meinung. — Fritz Jörn (Diskussion) 14:31, 9. Jan. 2014 (CET)[Beantworten]

Gaststätten[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel kann nicht korrekt sein oder ist längst nicht vollständig. Zum Beispiel zählen in Baden-Württemberg Speisegaststätten zum öffentlichen Raum. Dies deckt sich in keiner Weise mit der hier beschriebenen Definition. (nicht signierter Beitrag von 93.201.206.63 (Diskussion) 17:40, 12. Jun. 2020 (CEST))[Beantworten]

Wie können Gaststätten öffentlicher Raum sein, wenn der Gastwirt das Hausrecht hat? --Georg Hügler (Diskussion) 17:48, 12. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Dann sind sie wohl "öffentlicher Raum in Privatbesitz" --Fibe101 (Diskussion) 21:15, 22. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]