Diskussion:Bundesminister (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Gendern
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bundesminister (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Anzahl der Bundesminister[Quelltext bearbeiten]

Gibt es eine Vorschrift, wie viele Bundesminister in einer Regierung vertreten sein müssen, oder kann es auch theoretisch nur einen geben? -- Küfi 21:59, 7. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Versuch einer Antwort: Die Mindestzahl beträgt für Deutschland wohl zwei. Denn der Justizminister darf zugleich weder Kanzler noch Vizekanzler noch Verteidigungsminister sein. Dies wird aus der Zuordnung der Wehrstrafgerichte in den Geschäftsbereich des BMJ (Art. 96 Abs. 2 GG) geschlossen. Der Oberbefehl liegt im Kriegsfall beim BK bzw. Vizekanzler, die deshalb auch nicht BMJ sein dürfen. Pelagus 20:45, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Überschneidung mit Minister[Quelltext bearbeiten]

Minister und Bundesminister sind zwar nicht das selbe - zumindest in Deutschland, sollte man diesen Artikel nicht vielleicht mit Minister vereinen? -- Die Katze 11:20, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

M.E. sollte nicht spezifisch D oder A betreffende in Minister. Das Spezifische soll in Artikel Bundesminister (Deutschland) und Bundesminister (Österreich). Pelagus 20:45, 29. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Fehler im Artikel? (Weitere Berufe)[Quelltext bearbeiten]

'Sie dürfen während ihrer Amtszeit keine weiteren beruflichen Tätigkeiten ausüben.' Laut untenstehendem Gesetz scheint diese Aussage im Artikel nicht richtig zu sein! [1] Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) Vom 18. Februar 1977 (BGBl. 1 S. 297) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2005 (BGBl. 1 S. 2482) Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit der Abgeordneten § 44a Ausübung des Mandats (...) 2 Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig. --84.161.232.44 22:36, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel handelt von Bundesministern. Du sprichst von Abgeordneten. Aber Du bist gut in Fettschrift. --Trockensoll 14:49, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Alles klar. Ich wusste nicht, dass die Minister nicht unter dieses Gesetz fallen. (Fettschrift, da ein Benutzer zuvor sich nicht die Mühe gemacht hatte, meine Frage zu verstehen und sie einfach gelöscht hat. So hat es sich ja auf dem "Amtsweg" per Diskussionsseite geklärt...) --193.196.166.161 14:59, 30. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Zeitleiste[Quelltext bearbeiten]

Ich habe folgende Zeitleiste erstellt, mit der man auf einen Blick sehen kann, wann es welche Ministerien gab. Basiert ausschlielich auf WP-Informationen - ich bitte um Kommentare betreffend Übersichtlichkeit oder Stil. Problemlos möglich wären zum Beispiel Versionen ohne die Namen der Minister und/oder mit Verlinkungen auf die jeweiligen Personenartikel - die wären dann vermutlich auch wesentlich kleiner. Wenn es keine Einwände z.B. wegen Fehlern gibt, würde ich das gerne in den Artikel einbauen. Hier oder unter Bundesministerium (Deutschland)? --Enyavar 19:41, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Hallo @Enyavar, die Zeitleiste gefällt mir! Einen kleinen Fehler habe ich noch gefunden: Im Kabinett Kiesinger ist Aenne Brauksiepe rot untermalt. Dabei war sie CDU-Mitglied, müsste demnach also mit schwarzem Hintergrund dargestellt werden. Leon (Diskussion) 19:56, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Der Artikel behandelt das Amt des Bundesministers, nicht die gesamte Bundesregierung oder die aufeinanderfolgenden Kabinette. Deshalb ist es schon gut, dass diese Darstellung, die vor elf Jahren vorgeschlagen wurde, nicht im Artikel erscheint.--Lexberlin (Diskussion) 21:27, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Die Grafik wäre also eher im Lemma Bundeskabinett angebracht, das auf das Lemma Bundesregierung (Deutschland) weiterleitet. Leon (Diskussion) 14:59, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Bundesminister der Bundesrepublik Deutschland.)

Weibliche Bezeichnung[Quelltext bearbeiten]

In den 1990er Jahren erreichte die damalige Familien- und Frauenministerin Ursula Lehr, dass die Amtsbezeichnung bei weiblichen Amtsinhabern „Ministerin“ wurde. Bis dahin war nur die männliche Bezeichnung vorgesehen.

Ist bekannt, wann genau? Bestenfalls mit Angabe des Gesetzestexts? Das wäre interessant zu wissen, ab welchem Jahr (bestenfalls Tag) man einen weiblichen Bundesminister „Bundesministerin“ nennt! Eine schnelle Google-Suche hat mir keine Ergebnisse geliefert.--31.17.155.184 01:09, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Inhaltsdefizit[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Weibliche Form der Amtsbezeichnung" steht folgendes:

"Erster weiblicher Minister war Elisabeth Schwarzhaupt (Gesundheitsminister im Kabinett Adenauer IV .......).

Das zweite von einer Frau geführte Ministerium war ab dem 16. Oktober 1968 das Ministerium für Familie und Jugend (.......).

1969 wurden diese beiden Ministerien zusammengelegt (von Willy Brandt, siehe Kabinett Brandt I)."

Dieses Ministerium wurde 1991 wieder in die beiden ursprünglichen Ressorts aufgespalten. Alternativ könnte man den Satz über die Zusammenlegung auch streichen. Diese hat schließlich nichts mit der weiblichen Amtsbezeichnung zu tun.

Mitglied der Legislative oder Exekutive?[Quelltext bearbeiten]

--Wikiseidank (Diskussion) 10:30, 6. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Siehe oben: „Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.“--Lexberlin (Diskussion) 21:27, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Erstmals zwei Damen in einem Kabinett[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass "von 1976 bis 1978 [...] mit Antje Huber und Marie Schlei (beide SPD) erstmals zwei Frauen gleichzeitig als Bundesministerinnen" in einem Kabinett vertreten waren. Im Kabinett Kiesinger (1966–1969) sind aber schon zwei Damen gleichzeitig Bundesministerinnen, nämlich Käte Strobel und Aenne Brauksiepe (ab 16. Oktober 1968). Leon (Diskussion) 20:06, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Die Feststellung trifft in der Tat zu. Ich finde allerdings, dass der Satz - ebenso wie anderes Statistisches - eigentlich gestrichen gehört. Tendenziell handelt es sich dabei um unerlaubte Theoriefindung, indem unterschwellig durch die Darstellung ein Zusammenhang zufälliger Ereignisse suggeriert wird. --Lexberlin (Diskussion) 21:09, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Ich habe den Satz nunmehr gestrichen. Siehe auch Begründung dort. --Lexberlin (Diskussion) 19:55, 27. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Auch gut, vielen Dank. Leon (Diskussion) 14:57, 31. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Leon (Diskussion) 15:03, 31. Dez. 2022 (CET)

Gendern[Quelltext bearbeiten]

Bisher wird in diesem Artikel lediglich das generische Maskulinum verwendet. Gendern inkludiert. Eine Anpassung ist angemessen. Bertamarie (Diskussion) 07:47, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Nein, siehe Wikipedia:Generisches Maskulinum. --Lexberlin (Diskussion) 14:51, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten