Diskussion:Islamische Ehe/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Chiananda in Abschnitt Gleichgeschlechtliche Ehen im Islam
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Anfang (2005)

Ein Anfang, mehr nicht. Er ist sicherlich noch ergänzungsbedürftig und verbesserungsfähig. Aber jemand muss ja den Anfang machen. --Ahmadi 02:09, 12. Okt 2005 (CEST)

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Zur Neutralitätswarnung

Wimmelt von unbelegten Behauptungen, reine Apologetik der islamischen Ehepraxis, und zentrale Dinge wie den polygamen Charakter der islamischen Ehe erfährt man nur zwischen den Zeilen. Das ist wohl ein Neuanfang fast sinnvoller. --Elian Φ 02:21, 12. Okt 2005 (CEST)

Meine liebe Freundin Elian ist wieder nachtaktiv. Wer lesen kann, ist im Vorteil: Ich schrieb, der Artikel sei verbesserungswürdig.
Scheinbar passt das von mir geschriebene nicht in das islamische Weltbild Elians hinein, was sie aber nicht zugibt und lieber Attacken gegen den Autor fährt.
Über den polygamen Charakter der islamischen Ehe weiß sie als Nichtbetroffene sicherlich sehr viel als Muslime selbst. Ich persönlich kenne keinen polygamen Muslim. Aber Elian behauptet, dass der polygame Charakter ein zentrales Ding in der islamischen Ehe sei. Wohlmöglich sind dann die meisten Muslime gar nicht richtig islamisch verheiratet, wenn man Elians Weltbild folgt.
Vielleicht sollte Elian mal mehr Kontakt mit Muslimen pflegen, anstatt nachts ihr elian-islamisches Weltbild in der Wikipedia zu verbreiten.
Also bei so einer Begründung lösche ich die Neutralitätswarnung wieder. --Ahmadi 02:43, 12. Okt 2005 (CEST)
mehr als persönliche Angriffe und Wiki-Spam fällt dir also nicht ein? Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil vermittelte Ehen langfristig stabiler sind als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren. Die Familien werden dadurch stablisiert, es gibt weniger Scheidungen, da die Ehen durchschnittlich erfolgreicher sind. - das sind übrigens alles noch unbelegte Behauptungen. --Elian Φ 03:35, 12. Okt 2005 (CEST)
Für Sie bin ich immer noch per Sie. Und nach Ihre ungerechtfertigten Sperrung meintes Account in Verbindung mit Abstinenz im Vermittlungsausschuss sollten Sie sich mal ein wenig zurücknehmen. Das würde Ihrem Ansehen gut tun.
Was den Beleg der Stabilität von Ehen betrifft: Welche Statistiken wären für Sie denn akzeptabel? Die Scheidungsquote Deutschland (ca. 50%?) und anderer europäischer Länder können Sie der Tagespresse entnehmen. In der Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland liegt die Scheidungsquote bei ca. 5%. Selbst wenn ich mich in dem einen oder anderen Prozentpunkt geirrt haben sollte, macht das einen Faktor 8-10 aus. In Indien, Bangladesh, Indonesien, Afrika und Pakistan liegt die Scheidungsrate noch deutlich unter 5%.
Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Für Bosnien konnte ich 5% ermitteln, für Albanien 11, Mazedonien 5%, Azerbaijan 10%, für Indien und Pakistan konnte ich auf die Schnelle nichts finden, würde aber auf 1-3% tippen.
Weiter kann ich mit ein bischen Zeit bestimmt sozialogische Publikationen finden, die die Aussage belegen. Sie könnte ja auch mal das Gegenteil belegen, wie wäre das? --Ahmadi 04:07, 12. Okt 2005 (CEST)
Solche Statistiken können doch nicht direkt verglichen werden. Es kommt immer auf die Kultur an, in der man sich befindet. Wie leicht kann man sich denn als Muslimin oder Muslim scheiden lassen (eventuell muss hier sogar zwischen den Geschlechtern unterschieden werden)? Welche möglichen Nachteile oder Repressalien gibt es bei solchen Scheidungsüberlegungen? Der Satz, den Elian zitiert hat, ist insofern ganz offensichtlich POV und die Neutralitätswarnung angebracht. Und wieso muss jemand belegen, dass die Aussage nicht stimmt, die Beweislast liegt doch eindeutig bei diejenigen, die diese Aussage gemacht und hier eingestellt haben bzw. sie verteidigen. --gruffi 09:46, 12. Okt 2005 (CEST)
Ich habe es geahnt, Solche Statistiken können doch nicht direkt verglichen werden, dass war klar, deshalb habe ich ja auch erst gar keine Statistiken angebracht. Trotzdem ist hier kein Neutralitätsproblem sondern eher ein Belegproblem, weshalb ein Bearbeitungsbaustein angemessener ist.
Zumal die Admins nicht einmal einen Eintrag auf der Seite "Artikel, die etwas mehr Neutralität benötigen" angelegt haben, habe ich den Textbaustein ausgetausch. --Ahmadi 20:35, 12. Okt 2005 (CEST)

@Elian: Ohne Begründung ist der Neutralitätsbaustein eher wertlos. Unvollständigkeit und fehlende Neutralität sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe. --Ahmadi 16:37, 14. Okt 2005 (CEST)

POV wieder rein, Apologetik und Theoriefindung bereits im Intro, dann auch im Rest - Nachkriegszeiten, Mutterfreuden, Schicksal... Der Artikel wird immer wieder verschlimmbessert: Ich schreibe ihn nicht neu. --tickle me 02:21, 2. Jul 2006 (CEST)

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Vorschlag zur Restrukturierung des Artikels

Ich möchte mich an eine Mitgestaltung eines neuen Artikels versuchen. Bitte habt Nachsicht, da das meine erste grössere "Mitschreiberei" ist --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)
Sie können den Alternativ-Vorschlag ja mal als persönliche Seite aufbauen. Ich hatte das mal für Dschihad gemacht. Das ist besser, als so ein langatmiger Vorschlag in Fließtextform. Danach schaun wir mal... --Ahmadi 17:26, 18. Dez 2005 (CET)
Ok, mein Vorschlag befindet sich hier: Neuer Vorschlag zu Islamische Ehe --Toomuchcookies 14:15, 21. Dez 2005 (CET)

1.) Beginn mit Definition. Zitate sind Quellenangaben und gehören als Referenz an den Schluss. Deshalb Vorschlag für ersten Absatz:

Als Ehe im Allgemeinen bezeichnet man eine sozial anerkannte und durch (Rechts-) Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft, traditionell gesehen von Mann und Frau. Der Islam im speziellen regelt direkt recht verschiedene Aspekte dieser Lebensgemeinschaft.

2.) Danach können wir auf verschiene Aspekte eingehen. Wiederum gilt: faktisch Richtiges ohne Werteimplikation an den Anfang, wertende oder kontroverse Fakten, Diskussionen und Referenzen nach Hinten. Vorschlag:

Voraussetzungen einer islamischen Ehe

Dies sollte gleich nach der Definition der Ehe kommen. Hierunter fallen

1. Die vollkommene Zustimmung beider zukünftigen Ehepartner zur Ehe (ijab (Angebot) und Qubul (Annahme)).

2. zwei Zeugen des Eheabschlusses

3. Die Morgengabe

4. Die Mehrheit der islamischen Gelehrten setzen den Abschluss eines Ehevertrags als einen rechtswirksamen Vertrag im Sinne des jeweils geltenden Rechts voraus (Standesamt).

5. Die Mehrheit der islamischen Gelehrten setzen bei der Ehe einen Wali der Braut voraus. --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)

6. Ein Muslim darf auch Frauen heiraten die nicht dem Islam angehören, eine Muslima darf jedoch keinen Ungläubigen heiraten. Wichtig ist bei "Mischehen", das die Kinder aus dieser Beziehung immer dem Islam angehören. --Sttn 02:23, 3. Jul 2006 (CEST)

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Eheformen

Der Islam kennt je nach Ausprägung unterschiedliche Eheformen. Allen Glaubensrichtungen gemein ist die unbefristete, monogame Ehe. Ebenfalls in allen Glaubensrichtungen möglich ist unter bestimmtem Umständen eine unbefristete Polygynie, bei der ein Mann mehrere Frauen heiratet. Daneben existiert nach schiitischer Auffassung eine Ehe auf Zeit, die so genannte Mut'a-Ehe.

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Ehen auf Zeit

Im islamischen Recht gibt es auch Ehen auf Zeit. Bei Ehen, die über einen Zeitraum von einer Stunde geschlossen werden, liegt die Scheidungsquote bei Null. -- Martin Vogel قهوة؟‎ 04:29, 12. Okt 2005 (CEST)

sind die dann auch arrangiert? --Elian Φ 04:49, 12. Okt 2005 (CEST)
Die werden doch - meines Wissens - eher zu Prostitutionszwecken missbraucht, da der Islam Prostitution sonst verbietet?

Sehr interessanter Artikel, vielleicht sollten aber auch andere Admins hier mal gegenlesen, da Elian möglicherweise befangen oder zu subjektiv urteilt ?! Gruß --Kira Nerys 14:07, 12. Okt 2005 (CEST)

Sagen Sie mal, sind Sie admin-hörig? Tun es gewöhnliche Wikipedianer, die sich inhaltlich auskennen, nicht auch? --Ahmadi 20:41, 12. Okt 2005 (CEST)

Quark! Sicher tun es normale User auch, aber wenn es sich hier um Willkür eines Admins handeln sollte, dann sollten andere Admins das mal unter die Lupe nehmen, da sich mehr Vollmachten haben. Alles klar? ....Hörig, das ich nicht lache --Kira Nerys 21:22, 12. Okt 2005 (CEST)

Achso, dann habe ich Sie falsch verstanden. Es geht Ihnen um das administrative, nicht um das inhaltliche. OK, ich nehme es zurück. --Ahmadi 21:49, 12. Okt 2005 (CEST)

Es gibt übrigens noch keinen Artikel Christliche Ehe. -- Martin Vogel قهوة؟‎ 23:45, 12. Okt 2005 (CEST)

Info zum Thema: Wenn ich mich richtig erinnere gibt es die Ehen auf Zeit nur bei den Schiiten. Siehe auch Zeitehe Da die Sunniten die überwältigende Mehreit stellen sollte man das sehr deutlich hervorheben. --Sttn 01:32, 3. Jul 2006 (CEST)

Das stimmt in der Tat, die Zeitehe gibt es nur bei den Schiiten. Die Sunniten lehnen sie - oftmals mit Hinweis auf den Missbrauch in Form von Prostitution - ab. --Arabist 22:30, 21. Feb. 2007 (CET)

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Besonderheiten

Für islamische Ehen gibt es einige Besonderheiten. Folgende fallen mir ein:

- Die Frau darf arbeiten und kann frei über ihr Geld verfügen, während die Einkünfte des Mannes immer für den Unterhalt der Familie herangezogen werden.

- Der Mann darf über den Aufenthaltsort der Frau bestimmen. So sind Auslandsreisen für verheiratetete Frauen verboten (= angewandtes Recht im Iran) wenn der Mann nicht zustimmt.

- Die Frau hat ein Recht auf sexuelle Befriedigung

- Der Mann steht seiner Frau vor und darf (soll) seine Frau schlagen. Ist keine Hetze, sondern steht so im Koran:

Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.[4:34]

- Frauen sollten zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht jünger als 9 Jahre alt sein. Dies geht auf Mohammed zurück, der ja eine 6-jährige geheiratet haben soll und die Ehe mit Ihr vollzogen haben soll als sie 9 war. Das Alter von 9 Jahren wird deshalb in vielen fundamentalistischere Ländern als unterste Grenze angesehen. Der Iran hat es auf Grund von Protesten erst vor kurzen von 9 auf 13 Jahre (!) angehoben, in anderen Ländern soll die Grenze von 9 Jahren noch gültig sein.

--Sttn 02:23, 3. Jul 2006 (CEST)

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Sprache

Ein Problem bei Ahmadis Texten ist die Sprache. Der Gebrauch des Konjunktivs würde hier schon Wunder wirken.

Statt: Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil vermittelte Ehen langfristig stabiler sind als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren. Die Familien werden dadurch stablisiert, es gibt weniger Scheidungen, da die Ehen durchschnittlich erfolgreicher sind.

Lieber: Die arrangierte Ehe wird der Liebesheirat vorgezogen, weil vermittelte Ehen als langfristig stabiler gelten als Beziehungen, die auf romantischen Gefühlen basieren. Nach Ansicht von Muslimen würden die Familien stablisiert, es gäbe weniger Scheidungen, da die Ehen durchschnittlich erfolgreicher seien.

Neben dem Konjunktiv ist auch der Gebrauch relativierender Formulierungen zu empfehlen: "nach Ansicht von", "gelten als", "werden betrachtet als". Das macht einen enzyklopädidischen Stil aus.

Durch den Gebrauch des Indikativ ("ist") erweckt man immer den Eindruck, nicht genug Distanz zu haben und nicht zwischen Sein und Diskurs unterscheiden zu können. --Parvati 11:14, 13. Okt 2005 (CEST)

Sachargumente, statt Admin-Keule, das klingt doch viel besser. Es muss halt ein jeder dazu lernen. Der eine beim administerieren, der andere beim Konjunktiv. Allerdings sollte man auch beim Relativieren nicht übertreiben, sonst bleibt nur noch wenig Aussage übrig.
Ich erlaube mir mal den ad-hominem-Angriff von Tzazo zu entfernen. --Ahmadi 16:21, 14. Okt 2005 (CEST)
Der Beitrag war kein persönlicher Angriff, wieder hergestellt. Bitte lösch nicht einfach Beiträge, nur weil sie dir nicht gefallen. --Elian Φ 17:15, 14. Okt 2005 (CEST)
Hallo Ahmadi, mit dem zweimaligen Löschen von Tzazos Beitrag (den man ja ohnehin in der Versionsgeschichte) nachlesen kannst, tust du dir deinen Gefallen. Damit bestätigst du eigentlich indirekt seine Kritikpunkte.--Parvati 22:08, 16. Okt 2005 (CEST)
Schmarn! --Ahmadi 21:12, 17. Okt 2005 (CEST)
Schmarrn, wenn schon - Barfußscholast, Er; außerdem stachelt Er doch nur die Neugier an - ist das weise? Souverän geht anders. --Tzazo 15:13, 22. Okt 2005 (CEST)
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Osmanisches Reich

Wäre es nicht besser, hier lieber die Türkei zu nehmen, das heißt grundsätzlich die aktuelle Situation im jeweiligen Land zu beschreiben? --Parvati 22:51, 15. Okt 2005 (CEST)

Die Türkei ist etwas völlig anderes als das Osmanische Reicht. Sie können zustätzlich gerne auf die aktuelle Situation in der Türkei eingehen, wenn Sie sich dazu berufen fühlen.
Da die Türkei aber sich als laizistisch versteht und in ihren Gesetzen (bzw. Ehe) vermutlich nicht weit von Europa abweicht, bin ich mir nicht sicher, ob man das gesondert darstellen muss. Aber vielleicht gibt es doch Aspekte, die erwähnenswert sind. --Ahmadi 20:40, 16. Okt 2005 (CEST)
Das Osmanische Reich endete 1923. Deshalb fände ich die Türkei interessanter. Ich selbst fühle mich nicht berufen, zur Türkei was zu schreiben. Indien ist auch ein säkularer Staat, dennoch gibt es Gesetze für die islamische Ehe. Keine Ahnung wie das in Türkei ist. Zweifelsohne ist die Türkei ein Land, wo viele Muslime leben. Deshalb glaube ich schon, dass es dazu was zu sagen gibt.--Parvati 21:56, 16. Okt 2005 (CEST)
Die Türkei ist zu "99%" ein islamisches Land geworden nicht wegen religiöser Intoleranz sondern als Ergebnis des Bürgerkrieges 1920-22 (Bevölkerungsaustausch zwischen Türkei und Griechenland u.ä.) "99%" in Anführungszeichen, weil die Statistiken der Türkei unterschlagen, dass es auch säkulare Türken gibt.
In Indien liegen die Verhältnisse anders. Indien ist ein Vielreligionenland und die Regierung muss einen Ausgleich zwischen den Religionen schaffen, die Situation ist also vergleichbar der des Osmanischen Reiches. Familiengesetze für alle Religionen würde möglicherweise nicht gehen.
Die Laizität der Türkei ist bizarr. Während in Frankreich die KK (und anderswo) die Regierung zu kontrollieren versuchte, kehrt man in der Türkei den Spieß um und die Politik versucht die Religion (wenn sie schon nicht abgeschafft werden kann) zu kontrollieren.
Islamische Gesetze würde ich deshalb in der Türkei nicht vermuten. Die Anerkennung von Hodsch-Ehen, die ja von Zeit zu Zeit legalisiert werden, ist eine Notwendigkeit mit der der türkische Staat auf die von der Bevölkerung geschaffenen Fakten reagieren muss.
Da der türkische Staat laizistisch ist und der von der Bevölkerung gelebte Islam sehr stark von türkischen Kulturelementen (Patriarchat, Aberglauben, ...) durchsetzt ist, kann man wohl mehr über "türkische Ehe" etwas sagen denn etwas zu "islamischer Ehe in der Türkei" schreiben. --Ahmadi 21:12, 17. Okt 2005 (CEST)

Hallo, in der Türkei zaehlt die islamische Ehe nicht. Eine türkische Ehe ist nur dann abgeschlossen, wenn es durch einen Standesbeamten oder eines höheren durchgeführt und vom Belediye Reisi erlaubt wird. Es müssen auch 2 Zeugen für die Ehe vorhanden sein. Die Frau und der Mann müssen mündlich bezeugen, dass sie heiraten wollen und zusammen mit den Zeugen das Heiratsbuch unterschrieben. Danach bekommt das Paar einen Ehepass. Früher war das Zusammenleben von Paaren mit islamischer Ehe oder gar keiner Ehe verboten. Nach Reformen in den 90ern wurde es erlaubt und paare können auch ohne Eheschliessung zusammenleben. Letzte woche war ich selbst bei einer Eheschliessung. Schöne Grüsse aus der Türkei--Danyalova ? 14:33, 22. Aug 2006 (CEST)

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Objektive Falschaussage im gesperrten Artikel

Der Satz: Bei der islamischen Eheschließung ist die Zustimmung beider Partner zwingend erforderlich. ist so eindeutig falsch! Derjenige, der dies geschrieben hat, hat keine Ahnung von islamischem Recht. Die angeführten Hadithe sind gefälscht. Möge doch derjenige, der sie für nicht gefälscht hält, genau belegen, wo sie stehen. Er würde den Musliminnen damit einen riesigen Gefallen tun. Ansonsten ist das ganze wieder Mal ein klassischer Fall von Iham, glatter Betrug gegenüber Nichtmuslimen um menschenverachtende Praktiken im Islam zu verschleiern. 84.173.15.54 18:47, 24. Okt 2005 (CEST)

Was "falsch" ist, weiß ich. Was "richtig" ist, auch. Aber was ist, bitte schön "objektiv" falsch. Diese Kategorie hatten wir in der Mathe-Vorlesung nicht.
Mir ist persönlich auch keine Eheschließung bekannt, wo nicht beide Ehepartner ihre Zustimmung gegeben hätte. Das es in sehr traditionellen Familien (agrarisch orientiert) aus Tradition (wohlgemerkt nicht Religion) zu Nötigung und Zwang kommen kann, ist mir bekannt. In meiner "Tariqa" werden diese (vor- oder außerislamischen) Traditionen verurteilt und aktiv bekämpft, indem nämlich Betroffenen Ansprechpartner bekannt sind, die ihnen helfen können sich gegen innerfamiliäre Zwänge zu wehren. Wenn Verantwortliche von soetwas Wind bekommen, wird sehr schnell reagiert.
Ihr Betrugsvorwurf soll doch nur ihre festgefügten Vorurteile verschleiern. --Ahmadi 16:04, 26. Okt 2005 (CEST)
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Quellen

The Woman's Right to Demand Divorce

Conditions of Valid Marriage --Toomuchcookies 17:06, 16. Dez 2005 (CET)

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Lückenhaft

Neben den beiden anderen Bausteinen fehlt noch der o.g. Drei sind ein bisschen viel. Daher setzte ich ihn nicht. Völlig willkürlich sind ganz wenige Staaten herausgegriffen. Der geschichtliche Teil fehlt fast vollständig. Offenbar ist der Artikel noch weit vom Niveau eines guten Wikipedia-Artikes entfernt. Schöne Grüße --Anima 14:14, 31. Jul 2006 (CEST)

Oh je, wer beobachtet denn diesen Artikel? Natürlich gehören dort noch viele andere Länder hin. Ich habe nicht behauptet, dass für die Türkei der eine, von mir eingefügte Satz genügt. Das Osmanische Reich auf der selben Ebene wie gegenwärtige Gepflogenheiten, das kann nicht richtig sein. --Anima 21:06, 31. Jul 2006 (CEST)

Ich weiss nicht ob du es wusstest, aber die Türkei ist ein Laizistischer Staat d.h ist es total unsinnig sie bei "Islamische Ehe" einzusetzen, da kannst du auch gleich alle anderen Säkulären staaten der Welt reinpacken, es geht hier um Islamische Länder also Länder die, die Islamische Ehe regelung in irgendeiner form umsetzen wie z.b V.A.E, Ägypten usw. Enten

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Gefälschte Hadithe

Die Hadithe sind leider so nicht richtig wiedergegeben, da haben die Saudis geschummelt. Schau mal auf der Seite mit der allgemein annerkannten englischen Übersetzung nach. http://www.usc.edu/dept/MSA/fundamentals/hadithsunnah/muslim/009.smt.html Die Version mit den gefälschen Hadithen erlaube ich mir zu revertieren. Mazdak 13:37, 16. Aug 2006 (CEST)

Da ist nichts gefälscht, die saudische seite gibt die arabische nummer aus dem Muslim an, die englischen sind oft anderst, ich habe nun die Arabische und die Englische on der usc.edu seite als Quelle rein schau nach, bitte. Und poste erneut was nun an dem Absatz nicht "passt".Enten 13:46, 16. Aug 2006 (CEST)

Maliks Muwatta gehört nicht zu den autoritativen Hadith-Sammlungen. Der zitierte Hadith hat deshalb keine Aussagekraft. Mazdak 13:48, 16. Aug 2006 (CEST)

Kannst du einen Moment warten? danke Enten 13:49, 16. Aug 2006 (CEST)

Ich verstehe deine Aussage sprachlich nicht ganz, drücke dich bitte verständlich aus. Gib doch bitte den entsprechenden Link zu der dir vorliegenden englischen oder arabischen Version an.

Ich habe den Artikel überarbeitet, ist das so für dich in Ordnung die Quellen sind angegeben auch die Hadithe aber hier nochml für dich:

(Eine Frau deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zuläßt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.) Einige Leute fragten: (O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?) Der Prophet sagte: (Indem sie schweigt!)

Dieser Hadith hat im Original Arabischen diese nummer:2543 siehe auch hier

In der Englischen Übersetzung:3303 siehe hier Enten 13:56, 16. Aug 2006 (CEST)

Du schreibst: Die Zwangsheirat zwar ist nach folgendem Hadith nicht zulässig, dier Hadith hatte jedoch auf das islamische Recht in seiner klassischen Form der vier Rechhtsschulen keinen Einfluss: Laut hier ist die Zwangsehe aber laut Hanbaliten und Haneftien nicht zulässig.Enten 14:06, 16. Aug 2006 (CEST)

Eigentlich kann jeder erwachsene Muslim eine Fatwa erstellen, und unter den eher berufenen Muftis, gibts tausend Meinungen. Die von dir angegebene Fatwa ist zwar nett, ändert aber nicht an den Bestimmungen der Authoritäten der klassischen Rechtsschulen. Ich werde die obskure Fatwa deshalb wieder entfernen. Gruß Mazdak 14:10, 16. Aug 2006 (CEST)

Die Fatwa warum entfernen? Ein Standpunkt von sicht der Muslime ist sicher relevant und ganz nebenbei stammt die Fatwa von ibn taymiyyah (hanbaliten fiqh) und der ist nicht "irgendein erwachsener Muslim"Enten 14:12, 16. Aug 2006 (CEST)

Falls es sooo viele Meinungen gibt dann am besten eine "Pro" und "Anti" Weblink absatz erstellen.Enten 14:13, 16. Aug 2006 (CEST)

Fatwa´s: Es gibt in der Islamischen Welt ein Pro und Contra dieser Sache "Zwangsehe" betreffend, was diese Links bestätigen sollen und beispielansichten gehören sehr woll in den Artikel.Enten 14:23, 16. Aug 2006 (CEST)

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Neutralitäts und Quellen- Baustein

Ich habe nun einen Neutralitäts und Quellen Baustein eingebaut, da die Angaben von Mazdak sehr zweifelhaft sind und unbelegt sind.

Punkt 1: Der Folgende Hadith wird nicht von ihm akzeptiert:

Yahya related to me from Malik from Abd ar-Rahman ibn al-Qasim from his father from Abd ar-Rahman and Mujamma the sons of Yazid ibn Jariya al-Ansari from Khansa bint Khidam al-Ansariya that her father gave her in marriage and she had been previously married. She disapproved of that, and went to the Messenger of Allah, may Allah bless him and grant him peace, and he revoked the marriage. (Malik's Muwatta, Book 28) [1]

Mit der Begründung:

Maliks Muwatta gehört nicht zu den autoritativen Hadith-Sammlungen. Der zitierte Hadith hat deshalb keine Aussagekraft. Mazdak

Jedoch wird dieser Hadith von Islamischen Quellen als "sahih" wörtl. Gesund also Aussagekräftig eingestuft siehe hier und hier.

Benutzer: Orientalist (übrigens ein Fachmann im Gegensatz zu Mazdak) Schrieb hierzu:

Hallo: erstens: die Quellenangabe ist ungenau: ich werde nicht das gesammte K. al-nikah deshalb durchlesen. Malik ist Schulgründer.Muwatta' ist eines der ältesten Fiqh -Bücher, in dem zwischen Hadith und Fiqh harmonisiert wird. Mazdak hat keine Ahnung. Er denkt an die Sahihs und sunan-Werke. Seine Ansicht ist nicht mal im Grundstudium zugelassen. Der obige Hadith ist im übrigen auch bei al-Buchari drin!--Orientalist 19:17, 16. Aug 2006 (CEST) 1

Punkt 2:

Er Schreibt: Die Braut kann nach der klassischen Lehre der vier Rechtsschulen (Madhabib) zur Ehe gezwungen werden, wenn der Ehevormund der Vater oder Großvater ist und wenn die Braut Jungfrau ist. Nach sehr recherchen bestätigen dies aber NICHT, das Gegenteil laut hier ist nur die Safi und Maleki Schule dieser Meinung, die Hanefi und Hanbali nicht.

Mazdak antwortete auf diese Quellen das diese Apologetik seien und durch "Moderne Muslime" verbreitet werden, hier will ich anmerken das Quelle 1 von Islam-QA stammt, diese vertreten die "Salafi/Wahhabi" Richtung die nicht grade für ihre aufgeschlossenheit und modernität bekannt ist und die Quelle2 wurde von Ibn Taimiya verfasst der von 1263 bis 1328 gelebt hat und damit auf keinen fall in diese Sparte fallen kann! Daher vermute ernsthafte POV absichten bei Mazdak.Enten 20:06, 16. Aug 2006 (CEST)

Dazu noch angemerkt das Ibn Taimiya selber ein Hanbali Gelehrter war.Enten 20:15, 16. Aug 2006 (CEST)

Nachtrag zu dem Hadith bei Punkt 1:

Benutzer: Orientalist schrieb: Der obige Hadith ist nicht nur im Muwatta', sondern auch bei Buchari, K.al-nikah, 42, ferner im Sunan Abu Dawud, al-Baihaqi, al-Sunan al-kubra (mehrfach). Die Geschichte ist bekannt, ich habe in meiner arab. Database um die 40-50 Belege. 1 Also die sache scheint glankzklar zu sein, POV.Enten 20:33, 16. Aug 2006 (CEST)

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Für unser trotzköpfchen Enten

Was unumstritteneres als die Encyclopaedia of Islam gibt es nicht. Da solltest du als Islamwissenschaftstudent schon wissen. Schau doch selbst mal rein. Die gibt es auf CD-Rom. Ich werde jetzt die Version wiederherstellen, die der EI enspricht. Gruß 147.142.186.54 18:27, 17. Aug 2006 (CEST)

Ich kenne das Buch..."unumstritten" ist es durchaus nicht. Stell deine Version ein die Bausteine sind ja drin, noch viel schlechter kann der Artikel sowieso nicht mehr werden, die Wiederholung aber bleibt draußen.Enten 18:32, 17. Aug 2006 (CEST)

Sag mir doch mal auf welche Quellen wir uns hier stützen sollen? Obskure online-Fatwas? Webseiten islamischer Interssenvertreter? Einzelwerke bestimmter Islamwissenschaftler? Da scheint mir doch die in Gemeinschaftsarbeit von renomierten Islamwissenschaftlern erstellte EI2 noch am verlässlichsten. Andere Vorschläge? Gruß 147.142.186.54 18:36, 17. Aug 2006 (CEST)

Die Fatwa´s haben wir doch als "ago...." abgekennzeichnet? Ich habe deine Wiederholung entfernt und direkt auf die wikipedia artikel verlinkt, ich hoffe das geht für Mrs. Encyclopaedia of Islam und Institution für Islam angelegenheit der Evangelischen Allianz vertreterin in Ordnung?Enten 18:40, 17. Aug 2006 (CEST)

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Zusammenfassung

Warum löschst du die Zusammenfassung wichter Dinge. Nur weil etwas in anderen Artikeln ausfühlicher steht, ist das kein Grund wichtige Indormationen zu löschen! Gruß 147.142.186.54 18:46, 17. Aug 2006 (CEST)

Ich versteh nicht genau was du meinst, aber hier wird zu der polygamie in den Islamischen Ländern verlinkt, da brauchen wir keine Wiederholungen zu bringen, weil diese sich dann "häufen".Enten 18:47, 17. Aug 2006 (CEST)

Du führst da anscheinend neue Prinzipien ein. In einem Artikel über die islamische Ehe ist die Verbreitung der Polygammie in den muslimischen Ländern schon relevant. Der Artikle wird deshalb auch keineswegs zulang. Dir scheint offensichtlich die Tatsache, dass die Polygamie in allen islamischen gepägten Ländern außer in Tunesien verbreitet ist, nicht in dein offensichtlich von Apologetik geprägtes Islamverständnis zu passen. 147.142.186.54 18:52, 17. Aug 2006 (CEST)

Genau darauf will ich hinaus , das Wort "verbreitet" ist nicht ganz richtig, "erlaubt" trifft es eher, da "verbreitet" darauf schließen lässt das die Mehrheit der Männer in den Islamischen Ländern eine Mehrehe unterhält, was aber so nicht richtig ist oder können sie das belegen (das die Mehrheit eine Mehrehe unterhält)Enten 19:03, 17. Aug 2006 (CEST)

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Wesentliches fehlt

Laut Koran soll der Mann eine wiederspenstische Frau schlagen. Da dies so im Koran steht, das was im Koran steht zu befolgen ist und es auch sehr häufig befolgt wird gehört es zur islamsichen Ehe: Die Aufforderung widerspenstische Frauen zu schlagen.

Aus dem Koran: Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß.[4:34]--Sttn 21:21, 23. Aug 2006 (CEST)

Ist bereits hierdrin Enten 21:50, 23. Aug 2006 (CEST)

Oh - danke für den Tipp. Mir ist dort gerade aufgefallen das die Quelle für den Bezug im Koran fehlt...

Aber zurück zur "islamischen Ehe": Ich glaube nicht das man Überschneidungen vermeiden kann und wenn es um so etwas wesentliches geht (= Rechtsbruch in allen westlichen Ländern) und es zudem Gottes Wunsch sein soll, wäre es nicht gut es zu verschweigen, oder? Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, hat Gott bei diesem Theam Mohammed sogar berichtigt und auf das "schlagen" bestanden. Somit ist es schon erheblich und sollte nicht verschwiegen werden. Oder meinst Du das es uns angemessen ist Gott zu widersprechen, wenn es Mohammed schon nicht für angemessen fand? ... um es mal so zu sagen --Sttn 22:57, 23. Aug 2006 (CEST)

Wir stellen hier keine Eigeninterpretation des Koran auf, wenn Muhammad laut Hadith gesagt haben soll es soll weder schaden zufügen noch schmerzen dann wird es wohl so sein...der Koran und die Sunna (Hadith) stehen in der fiqh zusammen d.h aus ihnen wird ein Konsens gefunden, so werden von seiten der Muslime auch Urteile darüber gefällt siehe z.b [ http://www.islam-qa.com/index.php?ref=41199&ln=eng hier].Enten 06:43, 24. Aug 2006 (CEST)

Ich sprach mit keinen Wort von schmerzen oder schaden zufügen, darum geht es mir auch nicht. Noch weniger habe ich eine Eigeninterpretation des Korans vorgenommen. Ich sprach davon das es so im Koran steht - für jeden nachzulesen (siehe oben). Also dann ist es Gottes Wort und somit kann es für einen Muslimen nicht unerheblich sein. Lies doch selber nach, denn unter Koran steht: Er stellt für viele Muslime das unerschaffene Wort Gottes in arabischer Sprache dar, welchem Folge zu leisten ist Stimmt das oder ist das falsch? Oder stimmt es nur ab und zu? --Sttn 03:25, 28. Aug 2006 (CEST)

Der Koran steht für die Muslime (außer evtl. Kuraniten, Aleviten usw.) im Kontext mit der Sunna, das Züchtigungsrecht kann so aufgenommen werden:

Eine maßvolle körperliche Züchtigung der Frauen durch ihre Ehemänner ist durch die Schari'a gedeckt, wobei hier allerdings auch ein Hadith des Propheten Anwendung findet, der diese Züchtigung auf einen Schlag mit dem Miswak (einer natürlichen Zahnbürste aus speziellem und relativ dünnem Holz) beschränkt, die weder Schaden anrichtet noch schmerzt, jedoch den hohen Grad des Unmuts gegenüber der Frau verdeutlichen soll, d.h ein symbolischer Akt.

Bei der Urteilung der Muslime über diesen Koranvers herrscht in der Regel abstimmung mit der Sunna das es eben keine Schmerzen oder Schaden verursacht z.b

Quelle: Islamische Hochschulvereinigung, Engin Topal

Eine Züchtigung der Frau durch den Mann ist im Islam nicht erlaubt. Ein diesbezüglicher Vers im Koran wird dahingehend ausgelegt, dass im Falle einer Scheidungsdrohung zur Rettung der Ehe als symbolische Geste ein Schlagen des Mannes mit einem Fächer oder einem Handtuch erlaubt sei.

2. Englisches Original -

Hier werden unter anderem hadith gebracht das dies eben "symbolisch" sei daher keine Züchtigung im sinne von schmerzen zuführen, wie es im allgemeinen verstanden wird.

Habe den entscheidenden Teil aus der DE übersetzung raus:

::Die Bedeutung des Hadîth kann so verstanden werden, dass ein Mann das Recht hat, seine Frau zu schlagen, in einer Art und Weise, die nicht hart ist und keine Verletzung herbeiführt, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, z.B. wenn sie gegen seinen Willen angeht oder ihm gegenüber ungehorsam ist. Dies entspricht dem Vers, in dem Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):

„…Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit (d.h.: Auflehnung gegen die Bestimmung Allâhs) ihr befürchtet, – ermahnt sie (zuerst), (danach) meidet sie im Ehebett und (zuletzt) schlagt sie (leicht, wenn es einen Nutzen bringt). Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel (der Belästigung) gegen sie. Allâh ist Erhaben und Groß.“ [al-Nisa’ 4:34]

Wenn eine Frau gegen ihren Mann rebelliert und seine Befehle missachtet, dann sollte er diese Methode anwenden, nämlich sie zu ermahnen, sie im Bett zu meiden und sie zu schlagen [in der angegebenen Reihenfolge, wobei das Schlagen das allerletzte Mittel darstellt, wenn die vorigen Maßnahmen ohne Erfolg waren – Anm. d. Übersetzerin] . Das Schlagen ist der Bedingung unterworfen, dass es nicht hart sein oder Verletzung verursachen darf. Al-Hasan al-Basri sagte: Dies bedeutet, dass es keinen Schmerz verursachen darf.Ata’ sagte: „Ich fragte Ibn ‘Abbâs: ‚Wie ist die Art und Weise des Schlagens, das nicht hart ist?’ Er sagte: ‚Mit einem Siwâk oder etwas Ähnlichem zu schlagen.’“ [Ein Siwâk ist ein kleines Stöckchen oder Zweiglein, das zur Zahnreinigung verwendet wird - Übersetzer] Der Zweck dahinter ist nicht, die Frau zu verletzen oder zu erniedrigen, sondern es ist dazu gedacht, um ihr begreiflich zu machen, dass sie sich gegen die Rechte ihres Mannes vergangen hat, und dass ihr Mann das Recht hat, sie zu berichtigen und sie zu disziplinieren.

Wie gesagt das Thema ist kontrovers und schwer darzustellen.Enten 19:09, 28. Aug 2006 (CEST)

Wieso soll es schwer darzustellen sein? Man könnte es gut unter "Folgen der Ehe" einbauen und die Worte aus dem Vers im Koran übernehmen - mit Quellenangabe. Und wenn wir es ähnlihc machen wie es unter Schari'a steht brauchen wir nicht viel umschreiben. --Sttn 05:34, 16. Sep 2006 (CEST)

ein mann kann bis zu 4 Frauen heiraten (die müssen alle das gleiche Recht zugesprochen bekommen) Falsch ist es das es heist im Islam ist es erlaubt Konkorbinen zu haben, dass ist abzulut FALSCH. Lesen sie mehr über Islam am besten nur von der Ahmadiyya Gemeinde die denn wahren Islam auslebt.

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Merkwürdiger Anfang

Ich möchte darum bitten, die Reihenfolge im Bereich "Voraussetzungen" zu ändern. Es verwundert mich sehr, daß man zuerst erwähnt, daß angeblich nach den 4 Rechtsschulen die Zwangsehe erlaubt sei und erst im nachhinein die dazu im Wiederspruch stehenden Hadithe zitiert. Dies soll wohl unterschwellig den Eindruck vermitteln, daß die Zwangsehe vorzuziehen sei. Da Aussagen aus Quran und Sunna schwerer wiegen als die oftmals wiedersprüchlichen Auslegungen der Gelehrten (Fatwas), sollte man doch bitte erst einmal diese Quellen zitieren und erst danach darauf hinweisen, das dies innerhalb der 4 Rechtsschulen umstrittten ist,bzw. zu einer unteschiedlichen bzw. gegensetzlichen Auslegung geführt hat. Der obigen Diskussion entnehme ich übrigens, daß selbst innerhalb der Rechtsschulen und den anerkannten Gelehrten unterschiedlich Auslegungen vorhanden sind. Daher sollte man doch die deutlichen Aussagen des Propheten in diesem Zusammenhang als Basis an den Anfang des Textes stellen, da diese schließlich die Grundlage jeglicher Fatwa sind! Man müsste sonst wirklich meinen, hier geht es darum, eine eigene Sicht der Dinge wiederzugeben.

Und was heisst hier überhaupt folgendes: "Die Zwangsheirat zwar ist nach folgendem Hadith in Frage gestellt" Sie wird in dem Hadith nicht "in Frage gestellt", sondern setzt deutlich die Zustimmung der Frau voraus! Ich bitte auch folgenden HJadith in diesem Zusammenhang zu beachten: "Chansa berichtet, dass ihr Vater sie gegen ihren Willen (mit jemandem) verheiratete als sie thajjib (verwitwet oder geschieden) war. Da kam sie zu Allahs Gesandtem, und er erklärte die Ehe für ungültig. - Chansa; Buchari Ich denke daß dies ziemlich deutlich ist und daher auch so deutlich formuliert werden sollte.

Wie darf ich bitte folgende Formulierung verstehen: "obwohl er Schweigen als Zustimmung wertet" Was soll dieser Satzteil suggerieren? Wird nicht weiter unten im Hadith erklärt, das es sich hier um den Fall handelt, daß die Frau sich schämt? Es steht also in keinem zweifelhaften Verhältnis dazu, daß die ihre freie Entscheidung durch den Propheten nicht in Frage gestellt wird.

Ich möchte ausserdem darum bitten, die etwas dürftige Literaturauswahl um einen oder mehrere der folgenden Titel zu ergänzen:

- Farideh Akashe-Böhme: Die islamische Frau ist anders. Vorurteile und Realitäten. Gütersloher Verlagshaus,ISBN: 3579007165

- Hadayatullah Hübsch: Frauen im Islam. 55 Fragen und Antworten. Betzel Verlag (November 1997), ISBN: 3929017776

- Salim el Bahnassawi: Die Stellung der Frau zwischen Islam und weltlicher Gesetzgebung (Taschenbuch),SKD Bavaria Verlag, ISBN: 392657528X

Vielen Dank, Schulz

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Scharia in USA und Europa

Ich habe die Zufügung von GLGerman wieder entfernt und bitte um eine saubere Quellenangabe, aus der die genauen Umstände hervorgehen. Ich vermute, dass weder GLGerman noch Hansele noch Southpark noch ich Experten für islamisches Recht vs. europäisches Recht sind. Ich bezweifele GLGermans Zufügung aus folgendem Grund: 1) es gibt in den USA zwar nur eine Zivilehe, aber diese kann auch vor einem Geistlichen beliebiger Religion vorgenommen werden (wie dies in diversen amerikanischen Schnulzen thematisiert wird). Daher ist zu vermuten, dass Muslime in den USA nach den Regularien ihrer Religion heiraten und dass insbesondere hierbei auch der für das islamische Verständnis wichtige Ehevertrag geschlossen wird. Ich vermute deshalb, dass hier ein zumindest für die USA unzutreffender Widerspruch zwischen ziviler und religiöser Ehe konstruiert wird. Außerdem muss ich vermuten, dass ein islamischer Ehevertrag auch in Deutschland rechtliche Wirkung hat, zumindest dann, wenn in Deutschland die Ziviltrauung noch folgt. Dass so etwas "keine Rechtswirkung" haben soll, halte ich für zweifelhaft. Nach Wikipedia:Quellen Grundsatz 3 ist GLGerman (und nicht etwa ich) in der Beweispflicht für seine Zufügung. So lange bleibt sein Zusatz draußen. Ninety Mile Beach 12:02, 23. Jan. 2007 (CET)

leider enthält die argumentation gleich zwei denkfehler. die ehe ist auch in dem entsprechen fall "nach laizischtem zivilrecht" geschlossen, da sie nach den vorschriften und regularien des staates geschlossen ist, und sie ihre rechtliche anerkennung durch den staat erhält, nicht durch gott/allah/das unsichtbare einhorn, was der staat dann nachträglich auch anerkennt. der priester etc. übt in diesem moment staatliche autorität aus, nicht religiöse. zum anderen dürfen ehepartner in ihren vertrag natürlich auch die vorschriften der hutzeligen männer vom heiligen berg schreiben _solange es das gültige familienrecht nicht verletzt_ und das ist nun eine selbstverständlichkeit in allen westlichen demokratien mit rechtsstaatssprinzip und gewaltmonopol und bedarf keines beweises. beweisbedüftig wäre im entsprechenden fall, dass religiöse gemeinschaft normales zivilrecht aushebeln dürfen, was nur in westlichen demokratien kaum möglich ist. -- southpark Köm ? | Review? 12:56, 23. Jan. 2007 (CET)
Southpark, ich möchte mit meinen Einwänden lediglich darauf hinweisen, dass ich meine Zweifel an der Korrektheit von GLGermans heutiger Hinzufügung habe. Kann sein, dass er doch recht hat, kann aber auch sein, dass nicht. Ich bin noch einmal auf die Suche gemacht und habe [1] gefunden, immerhin eine islamische Seite. Danach ist die ganze Angelegenheit deutlich komplizierter als GLGerman es uns hier verkaufen will. Hier ist insbesondere der Fall von zwei in Deutschland lebenden Ausländern zu beachten, die nach Art. 13 Abs. 3 Satz 2 EGBGB auch von einer Person verheiratet werden können, die nach deren Heimatrecht dazu ermächtigt ist. Dies würde zumindest einigen Ausländern ermöglichen, in Deutschland eine Ehe nach Sharia-Recht einzugehen. Außerdem fehlt völlig die Diskussion der Anerkennung einer in Deutschland geschlossenen Ehe in islamischen Ländern, für Leute, die hier heiraten und dann wieder zurück in ihre Heimat gehen wollen, ein ganz wichtiger Faktor. Hier ist zu beachten, dass ein Paar, das in der Heimat nicht heiraten kann (z.B. Frau Muslim, Mann nicht) sich da auch in Deutschland in rechtliche Probleme bringen kann. Das lapidar mit "Rechtliche Gültigkeit hat in den jeweiligen Ländern Europas und Amerikas im Eherecht allein die vor dem Staat geschlossene zivilrechtliche Ehe." plattzuwalzen mag für jemanden, der zeitlebens in Deutschland bleibt ja noch im wesentlichen richtig sein. Aber was passiert, wenn die Frau Perserin und Muslimin ist, der Mann Deutscher und Christ und beide besuchen die Verwandten im Iran? GLGermans Passage ist deutlich zu knapp. Und, Southpark, Deine Interpolation unserer Rechtsordnung klingt mir auch eher nach "ich finde, so sollte es sein." Am besten jemand, der sich mit der Materie wirklich auskennt, schreibt mal, was die Sachlage nun ist und gibt auch die Quellen an. Bei GLGerman muss man leider pingelig sein. Er hat schon öfter seine eigenen Wünsche als Fakten ausgegeben. Mit Quelle hingegen hätte ich kein Problem. Mir ist es auch lieber, wenn Sharia keine Gültigkeit in Deutschland hat. Ninety Mile Beach 20:32, 23. Jan. 2007 (CET)
Doch ich bin Experte im Familienrecht und kann dem HeikoEvermann erklären, dass in Deutschland und in anderen europäischen und amerikanischen Ländern ein Ehe, die nach Scharia geschlossen wird, keine rechtliche Wirkung in diesen Ländern hat. Rechtsgültigkeit besitzen nur die zivilrechtlich vor den Standesämtern und entsprechenden zuständigen Behörden geschlossenen Ehen. Southpark hat dies sehr gut dem Heiko erklärt und es ist gut, dass es noch ein paar Leute wie Southpark gibt, die dem Hansele und HeikoEvermann Nachhilfestunden geben.GLGerman 04:01, 24. Jan. 2007 (CET)
Der Heiko hat anscheinend noch gar nicht gemerkt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der auch im Familien- und Eherecht die Trennung von Glaubensgemeinschaften und Staat vorsieht. GLGerman 04:04, 24. Jan. 2007 (CET)
Schön, wenn Du Experte für Familienrecht bist. Du bist ja auch Experte für evangelikale Theologie, Homosexuelle Zeugen Jehovas und die norwegische Erdölwirtschaft. Laut WP:QUELLEN Grundsatz 3 "Die Pflicht, eine zuverlässige Quelle anzuführen, liegt bei den Bearbeitern, welche die Information hinzufügen möchten, nicht bei denen, die diese löschen möchten." bist Du in der Beweispflicht. Als Experte für Familienrecht sollte es Dir doch ein leichtes sein, die nötigen Quellen beizubringen und die Sachverhalte sauber darzustellen, einschließlich der Frage, welche Gültigkeit eine in Deutschland geschlossene Zivilehe in dem islamischen Heimatland eines in Deutschland lebenden Ausländers hat. Leiste ordentliche Arbeit, bring Quellen bei (ist bei Dir leider immer wieder nötig) und dann ist Dein Beitrag auch willkommen. In der derzeitigen Fassung muss er leider draußen bleiben. Ninety Mile Beach 09:23, 24. Jan. 2007 (CET)
Lieber HeikoEvermann, manchmal bist du zu bedauern, wenn man dir sogar erklären muss, dass in unserem Rechtsstaat die Scharia keine Anwendung findet und dies ebenso in anderen europäischen Staaten wie Frankreich,... genaus gilt. Darüber überhaupt zu streiten, ist schon echt "sowas" neben der Spur. Wenn du hier Quellenbeleg forderst, so "bist du echt zu bedauern" und solltest dich einmal über unsere Rechtsordnung schlau machen, die keine Scharia kennt, was selbstverständlich ebenso für andere demokratische Staaten in Europa und Amerika gilt. Du "blamierst" dich hier "gerade bis auf die Knochen". Lese dir noch einmal durch, was Southpark schreibt. GLGerman 10:48, 24. Jan. 2007 (CET)
Ah, es handelt sich also einfach mal wieder um eine private Interpolation von GLGerman. Das Thema ist ganz offenbar erheblich komplexer als Du es uns hier verkaufen willst. Insbesondere hinsichtlich der Frage, unter welchen Bedingungen eine in Deutschland vor dem Standesamt geschlossene Ehe mit einem z.B. Iraner vom Iran anerkannt wird. Und wenn ein Paar hier in Deutschland einen Vertrag nach dem islamischen Recht schließen sollte, und hierbei das Standesamt übergeht, dann erkennt unser Staat dies nicht als Ehe an, aber dass dies gänzlich ohne Rechtsfolgen bleiben sollte, halte ich ohne Beleg für ein Gerücht, zumindest dann, wenn einer der Partner Bürger eines islamischen Staats ist. Auch der Fall, wenn beide Ehepartner ausländische Staatsbürger sind, ist ja schon oben erwähnt. Wenn Du Experte bist, dann bring die Quellen bei. Ninety Mile Beach 11:21, 24. Jan. 2007 (CET)
Lieber HeikoEvermann, lese was in den Sätzen steht, die ich schreibe. Es geht um die Rechtswirkung in unserem und in anderen europäischen Ländern und nicht um die Rechtswirkung in Saudi-Arabien oder Jemen. Die Quelle der internationale Gesellschaft für Menschenrechte sollte dies ausreichend bestätigen, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit in unseren Ländern der Aufklärung ist. Nochmals wir kennen keine Scharia in unserer Rechtsordung. GLGerman 11:32, 24. Jan. 2007 (CET)
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Überarbeiten / Marokko

Der ergänzte Marokko-Absatz ist deutlich mangelhaft. "seit einigen Jahren" ist für eine Enzyklopädie eine absolut unbrauchbare Angabe. Außerdem ist fraglich, ob dieser Hinweis auf rechtliche Situationen in Marokko nicht besser im entsprechenden Landesartikel stehen sollte und überhaupt etwas in diesem Artikel zu suchen hat. --Hansele (Diskussion) 02:08, 22. Mär. 2007 (CET)

Solange hier Saudi-Arabien als Beispiel genannt wird, ist auch ein Land wie Marokko als Beispiel durchaus angemessen; denn es zeigt die unterschiedliche Situation in islamisch geprägten Ländern. GLGerman 02:08, 24. Mär. 2007 (CET)
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Alles wieder weggeworfen?!

So - zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass große Teile meiner Arbeit im Abschnitt "Scheidung" wieder rückgängig gemacht wurden (85.180.161.81 vom 25. April). Ich finde, eine sachliche Erörterung dieser Thematik ist nunmal nur mit der Angabe religiöser Quellen möglich- @Devotus: Sollte ich irgendwelche formellen Fehler gemacht haben, wäre ich um eine Unterrichtung sehr dankbar. Ansonsten finde ich das Zurückrollen auf diese, wie ich finde, sehr polemische Umschreibung des Themas, nicht gerade sehr zweckdienlich.(nicht signierter Beitrag von 85.180.149.43 (Diskussion) 2. Mai 2010, 22:05)

Du hast eigene Ausführungen eingefügt, Sekundärliteratur hat keinerlei Anwendung bekommen. Lies dir bitte die beim Revert angegebenen Richtlinien durch, denn mit diesen war deine Änderung nicht konform. Formulierungen wie "Der heilige Prophet" gehören nicht in eine Enzyklopädie wie die Wikipedia.--Devotus 22:17, 2. Mai 2010 (CEST)
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Zwangsehe

"... ist es verboten Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten" Zwei Zeilen später: "Ist der Ehevormund der Vater oder Großvater väterlicherseits, kann er nach der klassischen Lehre die Ehe als wali mudschbir auch gegen den ausdrücklichen Willen der Frau schließen ..."

Ja, was denn nun? Kann der Vater seine Tochter gegen deren Willen verheiraten oder nicht?! --Carl B aus W 14:33, 13. Mai 2010 (CEST)

Der Wali mudschbir, auch Wali mujbir (arabisch ‏ولي مجبر‎, DMG walī muǧbir, von wali ‚Vormund‘ und adschbara ‚zwingen‘), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann. -- 79.251.88.241 17:39, 17. Dez. 2010 (CET)
Der Einwand von Carl B aus W vom 13. Mai 2010 ist berechtigt, weshalb ich "Im Islam ist es, verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten." abgeändert habe in: "Im Islam ist es, abgesehen vom Wali mudschbir, verboten, Frauen gegen ihren Willen zu verheiraten." Der Wiki zu Wali mudschbir ist wichtig und plausibel / belegt. -- 79.251.88.241 17:44, 17. Dez. 2010 (CET)
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Verbesserungsvorschlag

Sehr geehrter Artikelverfasser,

hiermit möchte ich einen Verbesserungsvorschlag aussprechen: Es wäre meiner Meinung nach wichtig, hervorzuheben, welche Veränderung der Islam im Bezug zur vorislamischen Zeit gebracht hat, so beispielsweise die Einführung des Scheidungsrechtes, die Reduktion der absoluten Polygnie zu einer relativen Polygnie (mit strengen Kriterien).

Dabei kann ich auch die entsprechenden Verse des Koran benennen:

Im Vergleich zur vorislamischen Zeit bringt der Islam (laut Koran) folgende, gravierende Veränderungen: - die Einführung der Scheidung (Vgl. Koran, Sure 4, Vers 128- 130), - die Einführung des Erbrechtes für Frauen (Vgl. Koran, Sure 4, Vers 7), - die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Vgl. Koran, Sure 4, Vers 16; Sure 4, Vers 25; Sure 16, Vers 97; Sure 24, Vers 26; ), - das Verbot der Vererbung der Frauen nach dem Tod ihrer Männer (Vgl. Koran, Sure 4, Vers 19), - die verbindliche Einführung der Zahlung eines Brautgeldes an Frauen durch die Männer (Vgl Koran, Sure 4, Vers 24) - Kritik an der Ungleichbehandlung von männlichen Kindern und weiblichen Kindern, indem Mädchen getötet beziehungsweise als "weniger wert" angesehen werden, welches vehement und als "schändlich" kritisiert wird (Vgl. Koran, Sure 16, Vers 58 ff.), übrigens ist dies auch ein "Indiz" für die Gleichberechtigung - die Verurteilung der Begrabung kleiner Mädchen in heißen Sand, aus den oben genannten Gründen (Vgl. Koran, Sure 16, Vers 58 ff.), - das Verbot für Männer, ihre Frauen "roh" zu behandeln, (Vgl. Koran, Sure 4, Vers 128; Sure 4, Vers 19) - das Verbot für Männer, Frauen zu verleumden und zu "beschuldigen" und radikale Verdammung der Männer im Koran bei Verleumdung von Frauen (Vgl. Koran, Sure 24, Vers 23 ff.), - die Reduktion der vorislamischen, "absoluten" Polygnie zu einer post- islamischen, "relativen" Polygnie mit strengen Kriterien: a.) Heirat mit maximal 4 Frauen und nur mit deren Einverständnis. b.) Klarer Verweis, dass es das beste ist, nur eine Frau zu heiraten. c.) Nur in Ausnahmefällen ist die Polygnie legitimiert, zum Beispiel in Kriegszeiten, also Zeiten der "Männernot", wo Frauen Versorgungsprobleme gehabt hätten (Eine Transposition heutiger Verhältnisse in die damalige Zeit wäre übrigens "fatal". Heute gibt es Büroarbeit, eher "geistige Arbeit", körperlicher Anspruch ist in vielen Arbeiten nicht vorhanden - damals, in der heißen Wüste, bei 50 Grad war es wichtig, dass ein Mann - 40% mehr Muskelkraft und höhere Ausdauer der "Versorger" war entscheidend und benötigt - für die "Familie" arbeitet, zumal da bei Kinder eine Frau auch nicht arbeiten konnte). d.) Unter der Voraussetzung und dem ausdrücklichen Hinweis zur "gerechten Behandlung" der Frauen, also nur über das Verständnis der Frauen (Vgl. Koran, Sure 4, Vers 3) e.) Zudem im Zusammenspiel mit den übrigen Versen zu den Rechten der Frauen, also dem Recht der Scheidung, dem Verbot der rohen Behandlung, dem Umgang mit den Frauen als "gleichberechtigte Menschen vor den Augen Allah's" et cetera], - die Kritik und Verdammung des frauenbenachteiligenden Verhaltens der Männer trotz Widerspruchs zum Koran (Vgl. Koran, Sure 6, Vers 138)

Um nämlich das "Eherecht" des Islam präziser und oft angemessen verstehen zu können, wäre es wichtig, den damaligen "historischen Kontext" mitzubedenken, ergo vergleichend zu verstehen. Möglicherweise wäre es besser, wenn man erst das vorislamische Eherecht beschreibt und dann die Veränderungen durch den Islam, zumal da sich der Koran oft auf ebendiese "Veränderungen" bezieht, zum Beispiel wenn Frauen nicht mehr vererbt WERDEN dürfen. Um zu verstehen, WARUM überhaupt die Rede vom Verbot DER Vererbung von Frauen (zum Beispiel an den Bruder des Ehemannes nach Tod des Ehemannes) notwendig wurde, ist es essentiell die "vorherige" historische Lage der Frau mitzubedenken.

Mit freundlichem Grüßen, --Ertugrul 11:32, 01. Sept 2011 (CEST)

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Etymologie

Ich halte zumindest den Artikelanfang für irreführend. Die Ehe im Islam ist arabisch زواج - Zawāǧ. نكاح - Nikāh regelt hingegen das intime Beisammensein von Mann und Frau, kurz: den Geschlechtsverkehr. Wörtlich bedeutet das Wort "Penetration" (daraus ist u. a. das moderne französische Slang-Wort niquer qn. entlehnt, was wörtlich [Zitat] "jmd. ficken" bedeutet; siehe entsprechenden Eintrag im Le Grand Robert) und soll im Rahmen des islamischen Rechts den sexuellen Kontakt zwischen Mann und Frau vertraglich legitimieren; je nach Interpretation für immer oder nur für eine bestimmte Zeit. Der Mann muss sich zudem vertraglich dazu verpflichten, die Frau materiell zu entschädigen ("Brautgabe"). Zawāǧ (so viel wie "Partnerschaft") beschreibt hingegen die Ehe unabhängig von Geschlechtsverkehr. --Lysozym 13:43, 25. Jun. 2012 (CEST)

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Encyclopaedia of Islam

Ja, es ist immer alles "nach der klassischen Lehre" so, nur wenn es in der Encyclopaedia of Islam steht. So ein Schwachsinn, es geht mir am Hintern vorbei, was die Encyclopaedia of Islam über die Erlaubnis von der Zwangsehe behauptet, wenn sie es nicht mit einem Hadith oder Koranvers verifizieren kann.

Oh den habe ich: al-Muwatta von Malik Ibn Anas:

28.2.6-7:

„6 Yahya related to me from Malik that he had heard that al-Qasim ibn Muhammad and Salim ibn Abdullah would marry off their virgin daughters without consulting them.“

„7 Yahya related to me from Malik that he had heard that al-Qasim ibn Muhammad and Salim ibn 'Abdullah and Sulayman ibn Yasar said about the virgin given by her father in marriage without her permission,'It is binding on her.'“1 (nicht signierter Beitrag von 141.13.248.66 (Diskussion) 12:41, 29. Aug. 2012 (CEST))

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Gleichgeschlechtliche Ehen im Islam

Dazu fehlt ein Satz. In einigen christlichen und jüdischen Glaubensrichtungen sind gleichgeschlechtliche Ehen möglich, in einigen islamischen Glaubensrichtungen doch sicher auch? --80.187.103.123 05:22, 1. Nov. 2012 (CET)

Das ist bisher nicht der Fall. Es gibt zwar Liberale Bewegungen im Islam ("gab es immer schon"; im Mittelalter war der Islam im Nahen Osten wesentlich liberaler als das damalige christliche Europa"), aber bisher wurde weltweit keine gleichgeschlechtliche Ehe nach islamischen Recht geschlossen. Das sieht in allen anderen Weltreligionen mittlerweile anders aus (auch im Hinduismus und Buddhismus gab es schon in den vergangenen beiden Jahrzehnten gleichgeschlechtliche Ehen, die dort von hinduistischen/buddhistischen Organisationen/liberaleren Strömungen angenommen und gefeiert wurden).

Der heutige Islam hat das Problem, das Aufklärung/Französische Revolution und Erkämpfung der Menschenrechte nunmal historisch gesehen in Nord- und Südamerika/Europa in den christlich geprägten Staaten erfolgten. Der Islam ist zudem heute in einer Abwehrstellung zu den westlichen Industriestaaten massiv politisiert und versucht sich von diesen Staaten abzugrenzen. Frauenrechte (Abtreibung, Berufstätigkeit der Frau) oder Rechte von Minderheiten wie homosexuellen Menschen oder die Ausübung der Religion durch Andersgläubige (Kirchen-/Synagogen-/Temelbau in islamischen Staaten) haben es daher im Islam am Schwersten im Vergleich zu allen anderen heutigen Religionen. 178.3.22.243 19:47, 29. Nov. 2012 (CET)

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