Madhhab

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Mehrheitsgebiete der sieben islamischen "Rechtsschulen"

Der arabische Begriff Madhhab (arabisch ‏مذهب‎, DMG maḏhab, Plural: ‏مذاهب‎ madhāhib, DMG maḏāhib) bezeichnet eine Lehrrichtung in der islamischen Normenlehre, die sich sowohl durch bestimmte Prinzipien der Normenfindung (uṣūl al-fiqh) als auch durch besondere Einzelregelungen (furūʿ) auszeichnet. Der Begriff wird häufig auch mit "Rechtsschule" übersetzt, allerdings ist dieser Begriff missverständlich, denn der Unterschied zwischen den Lehrrichtungen äußert sich nicht nur im weltlichen Recht, sondern auch auf ritueller Ebene, so zum Beispiel beim Gebet und den Reinheitsbestimmungen.

Inhaltsverzeichnis

Heutige Situation [Bearbeiten]

Heute besteht die Tendenz, allgemein acht madhāhib als rechtmäßig anzuerkennen:

Sowohl individuelle Gläubige als auch ganze Staaten können sich an einem bestimmten Madhhab orientieren. Der ḥanafitische Madhhab ist vor allem in Südasien, Zentralasien und in der Türkei verbreitet, der mālikitische im Maghreb und in Westafrika, der schāfiʿitische in Ägypten, Syrien, Jemen, Südostasien und an den Küsten des Indischen Ozeans, der ḥanbalitische in Saudi-Arabien. Die Dschaʿfarīya gilt als die Rechtsschule der Zwölfer-Schiiten und ist entsprechend an deren Verbreitungsgebiete gekoppelt. Die Zaidīya ist heute allein im nördlichen Jemen verbreitet. Die Ibāḍīya ist der Staats-Madhhab in Oman und hat außerdem Anhänger in verschiedenen Ländern Nordafrikas. Die Ẓāhirīya hat heute keine regionale Basis mehr, ihre Lehren sind jedoch durch überlieferte Texte erschließbar.

Die Notwendigkeit der Befolgung eines Madhhab wird von den muslimischen Gelehrten unterschiedlich beurteilt und hängt mit der jeweiligen Einstellung gegenüber den Prinzipien Taqlid und Idschtihad zusammen. Salafiten lehnen das Festhalten an einem Madhab als unrechtmäßige Neuerung vollständig ab und fordern, dass man sich allein an Koran und Sunna ausrichten dürfe.

Geschichte [Bearbeiten]

Herausbildung der verschiedenen Schulen [Bearbeiten]

Der Platz der Heiligen Moschee mit den Maqām-Pavillons der Imame der vier sunnitischen Madhāhib auf einer osmanischen Zierkachel des 17. Jahrhunderts. Rechts der besonders groß ausgebaute Maqām der Hanafiten.

In den frühen Jahren des Islams bildeten sich örtliche Schulen der Normenlehre heraus, so zum Beispiel in Medina, Mekka, Kufa, Basra und Damaskus – letztere ist nach ihrem wichtigsten Vertreter, al-Auzāʿī, auch als Auzāʿīya bekannt. Sie war die von den Umayyaden favorisierte Schule, wurde aber später von anderen Lehrrichtungen verdrängt. Aus der Schule von Medina formten sich die Malikiten, aus den irakischen Schulen entwickelte sich die der Hanafiten. Im 9. Jahrhundert entstanden dann verschiedene Schulen um einen Gründer, darunter die Schāfiʿīya, die Ḥanbalīya, die Ẓāhirīya und die von Ibn Dscharīr aṭ-Ṭabarī (st. 923) begründete Dscharīrīya.

Auf schiitischer Seite entwickelte im 10. Jahrhundert al-Qāḍī an-Nuʿmān eine eigene ismailitische Schule des Fiqh. Ein Jahrhundert später kristallisierten sich auch bei Imamiten und Zaiditen eigene Richtungen der Normenlehre heraus.

Das Vier-Madhhab-System [Bearbeiten]

Auzāʿīya und Dscharīrīya verloren schnell an Bedeutung. Die Ẓāhiriyya wurde Ende des 12. Jahrhundert kurzzeitig zum Staatsmadhhab im Almohadenreich. Abū Yūsuf Yaʿqūb (1184-99) bekannte sich öffentlich zu dieser Lehrrichtung und begann, die mālikitische Richtung zu bekämpfen. Nach Berichten zeitgenössischer Autoren ließ Abū Yūsuf sogar die Bücher der Mālikiten verbrennen. Mit der religionspolitischen Wende unter Idris I. al-Ma'mun um 1229 wurde aber auch die Rückkehr zur mālikitischen Lehre proklamiert.[1]

In der politischen Sphäre des abbasidischen Kalifates kam um die Mitte des 12. Jahrhunderts die Auffassung auf, dass es in der sunnitischen Normenlehre vier anerkannte Lehrrichtungen gibt. Hierzu gehörte der mālikitische Madhhab, dem vor allem die Muslime im Maghreb anhingen, der ḥanafitische Madhhab, der vor allem bei den Türken beliebt war, der schafiitische Madhhab, der in Ägypten, Syrien, Iran, im Jemen und an den Küsten des Indischen Ozeans vorherrschend war, sowie der ḥanbalitische Madhhab, der im Irak viele Anhänger hatte. Ein Vordenker dieser Vier-Madhhab-Idee war der Hanbalit Ibn al-Hubaira, der im Dienst der abbasidischen Kalifen Al-Muqtafi und al-Mustandschid.[2]

Die Durchsetzung des Vier-Madhhab-Systems lässt sich am besten an der Organisation des Gemeinschaftsgebetes in der Heiligen Moschee von Mekka erkennen. Ende des des 12. Jahrhundert war der zentrale Platz rund um die Kaaba in vier Zonen eingeteilt, innerhalb derer die Anhänger der verschiedenen Madhāhib das rituelle Gebet in getrennten Gruppen nebeneinander verrichteten. Die Standorte der jeweiligen Vorbeter waren durch mehr oder weniger große Vorrichtungen gekennzeichnet, die im Kreis um die Kaaba angeordnet waren. Nach einer festgelegten Ordnung beteten die verschiedenen Gebetsgruppen (dschamāʿāt) in einer bestimmten Reihenfolge nacheinander, beim Abendgebet auch gleichzeitig. Diese Organisation des Gemeinschaftsgebetes ist in dem Reisebericht des Ibn Dschubair zum ersten Mal beschrieben[3] und wurde bis zum frühen 20. Jahrhundert beibehalten. Die Standplätze der Vorbeter wurden in der mamlukischen Zeit zu Pavillons ausgebaut und Maqām genannt.

Der abbasidische Kalif al-Mustanṣir (reg. 1226-42) gründete 1234 mit der Mustanṣiriyya in Bagdad die erste Madrasa, in der alle vier sunnitischen Lehrrichtungen berücksichtigt waren. Derartige Vier-Madhhab-Madrasas wurden später auch an anderen Orten errichtet. Ein Beispiel ist die 1284/85 errichtete Madrasa im Grabkomplex des al-Mansur Qalawun in Kairo.[4] Im Mamlukenreich erhielten ab 1267 alle vier sunnitischen Lehrrichtungen auch einen eigenen Oberkadi.[5] Damit wurde dort das Vier-Madhhab-System zugleich im staatlichen Rechtssystem verankert.

Die Erweiterung zum Acht-Madhhab-System [Bearbeiten]

Schon im 18. Jahrhundert gab es Tendenzen, die Zwölfer-Schia in das Madhhab-System zu integrieren. Nadir Schah, der über ein Reich regierte, dessen Bevölkerung gemischt schiitisch-sunnitisch war, forderte von der osmanischen Regierung als dem Repräsentanten des sunnitischen Islams, die Zwölfer-Schia in ihrer neuen Form als dschaʿfaritische Schule anzuerkennen und dies durch den Bau eines fünften Gebetsplatzes an der Kaaba deutlich zu machen.[6] Der Plan scheiterte allerdings. 1959 wurde aber die dschaʿfaritische Schule von der Azhar-Universität, einer der angesehensten Bildungsinstitutionen des sunnitischen Islams, für rechtgläubig erklärt und den vier sunnitischen Lehrrichtungen gleichgestellt.[7]

Das heutige Acht-Madhhab-System basiert auf der sogenannten Amman Message des jordanischen Königs Abdullah II. bin al-Hussein. Nach Einholung von Rechtsgutachten verschiedener religiöser Autoritäten, darunter der Scheich der Azhar, Groß-Ayatollah Ali as-Sistani und Yusuf al-Qaradawi, berief er im Juli 2005 eine Konferenz in Amman ein, an der 200 Gelehrte aus 50 Ländern teilnahmen. Am Ende der Konferenz wurde die Amman Message verabschiedet, die in ihrem ersten von drei Punkten die Anerkennung der acht Madhāhib enthält. Durch die Annahme der Amman Message auf der Gipfelkonferenz der Organisation der Islamischen Konferenz in Mekka im Dezember 2005 sowie durch die Internationale Islamische Fiqh Akademie in Dschidda im Juli 2006 hat die Anerkennung der acht Madhāhib jetzt offiziellen Charakter.[8]

Belege [Bearbeiten]

  1. Vgl. Ignaz Goldziher: Die Ẓāhiriten. Ihr Lehrsystem und ihre Geschichte. Leipzig 1884. S. 173-175.
  2. Vgl. zu ihm G. Makdisi: Art. "Ibn Hubayra" in Encyclopaedia of Islam. Second Edition. Bd. III. S. 802.
  3. Vgl. die deutsche Übertragung seines Reiseberichtes von Regina Günther mit dem Titel Tagebuch eines Mekkapilgers. Stuttgart 1985. S. 70f.
  4. Vgl. Jonathan Berkey: The Transmission of Knowledge in Medieval Cairo. A Social History of Islamic Education. New Jersey 1989. S. 48.
  5. Vgl. George Makdisi: The Rise of Colleges. Institutions of Learning in Islam and the West. Edinburgh 1981. S. 2.
  6. Vgl. Rainer Brunner: Annäherung und Distanz. Schia, Azhar und die islamische Ökumene im 20. Jahrhundert. Berlin 1996. S. 20-23.
  7. Vgl. Brunner 215.
  8. Vgl. dazu http://ammanmessage.com.

Literatur [Bearbeiten]

  • Encyclopaedia of Islam, 2. A., s. v. FIĶH
  •  Heinz Halm: Die Schia. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1988, ISBN 3-534-03136-9.
  •  Richard Hartmann: Die Religion des Islam. Eine Einführung. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1987, ISBN 3-534-01664-5.