Diskussion:KPD-Verbot/Archiv/1

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Konservative Kreise wie die CDU

Unter dem Absatz "Historische Bewertung" wird die heutige CDU als konservativer Kreis bezeichnet. Dies trifft nicht zu. Ich hatte als Verbesserung "Nicht linke Kreise", "Konservative und mittig stehende Kreise" und ohne Wertung einfach nur "Politische Kreise" in den Artikel eingebracht. Alle Vorschläge wurden abgelehnt. Dann bitte ich um eine bessere Formulierung für den Artikel, da meine ja nicht gut genug waren. Viel Spaß wünscht Christ07 18:16, 7. Apr. 2007 (CEST)

"Konservative Kreise in der CDU" ist eine gute Lösung, finde ich.(nicht signierter Beitrag von 149.221.250.91 (Diskussion) )

"Konservative Kreise wie die CDU" ist natürlich völlig inakzeptabel, da die Bewertung der CDU als "konservativer Kreis" nicht nur POV sondern schlicht falsch ist. "Konservative Kreise in der CDU" klingt zwar auf den ersten Blick gut und ist auch formal richtig (da alle "Konservativen Kreise in der CDU" diese Position sicher teilen), suggeriert aber die völlig falsche Meinung, es seien nur "Konservative Kreise in der CDU", die diese Position teilen. Korrekt dürfte sein: Die "überwiegende Mehrzahl der Stimmen aus den demokratischen Parteien und der Rechtswissenschaft".Karsten11 13:04, 26. Sep. 2008 (CEST)
Deine Änderung lässt sich leider überhaupt nicht belegen. Im Moment gibt es hierfür nur Heinemann und eben die CDU. Dies lässt sich wohl kaum auf alle Rechtswissenschaftler und "demokratischen Parteien" (wer ist das?) ummünzen. Für angebracht halte ich: "Konservative Kreise in und außerhalb der CDU...." 2.juni 20:56, 27. Sep. 2008 (CEST)
Der Artikel beschreibt vorher zutreffend: "Gegen das KPD-Verbot gab es insbesondere aus der Arbeiterschaft keine großen Proteste, da sie sich in den Gewerkschaften durch die „These 37“, welche diese der Zusammenarbeit mit den „deutschen Monopolisten“ beschuldigte, selbst isoliert hatte.[23] Die Medien beachteten in den 50er Jahren, außerhalb der Debatten um das Strafrechtsänderungsgesetz und das KPD-Verbot, die politische Justiz, sowie wichtige politische Prozesse kaum." D.h. Zumindest in den 50er ist unbestritten die Aussage richtig. Für die spätere Zeit stimme ich der Aussage "lässt sich leider überhaupt nicht belegen" rein systematisch zu: Alle, die zu dem Thema schwiegen (und das waren naturgemäß fast alle, da das Thema nicht auf der Tagesordnung stand, sondern ein historisches war) haben naturgemäß keine Belege hinterlassen. Belege kann es nur für diejenigen geben, die später eine Aufhebung des KPD-Verbotes gefordert haben. Und das waren sowohl im Bereich der Juristen als auch der demokratischen Parteien nur (quantitativ) geringe Anteile der Betroffenen (die auch im Artikel umfangreich zu Wort kommen). Die Frage, was "demokratische Parteien" sind, ist einfach zu beantworten. Hierfür gibt es die Berichte des Verfassungsschutzes. Alle, die dort nicht erwähnt werden, sind imho unstrittig demokratische Parteien. Unabhängig davon ist "konservative Kreise" falsch und POV (hatte ich das nicht schon erwähnt?)Karsten11 21:36, 27. Sep. 2008 (CEST)

Wow. Der Verfassungsschutz bestimmt also, was demokratische Parteien sind. Da erinnere ich mich an die Worte Max Reimanns: "Wir unterschreiben (das Grundgesetz) nicht. Es wir jedoch der tag kommen, dass wir das GG gegen jene verteidigen, die es jetzt verabschieden." Die Band von Kanzlern der Allierten (Adenauer), Staatsstreichern (Kohl) und Landesverrätern (Merkel)wird sich noch verantworten müssen. (nicht signierter Beitrag von 84.168.221.26 (Diskussion) 15:06, 18. Aug. 2014 (CEST))

Passage

Das Verbot der KPD gilt auch als Hauptursache dafür, dass sich in den darauffolgenden fünf Jahrzehnten in den westdeutschen Bundesländern oberhalb der kommunalen Ebene keine Partei links von SPD und GRÜNEN etablieren konnte.

  1. Ich denke schon, dass das KPD-Verbot zu diesem Umstand geführt hat. Denn z.B. die 1968 gegründete DKP, die oft als Quasi-Nachfolger der KPD betrachtet wurde, konnte oberhalb der kommunalen Ebene nie Fuß fassen, bei anderen Linksaußen-Parteien (DFU, "Demokratische Sozialisten", "Bund Westdeutscher Kommunisten", KPD/ML, SEW, MLPD etc.) war dies in den rund 50 Folgejahren ja nicht anders. Und selbst die PDS war in Westdeutschland in der 1. Hälfte der 90er ne unbedeutende Splitterpartei, erst ab Ende der 90er gelang es ihr bis 2004, in westdeutschen Ballungsräumen vereinzelt kommunale Mandate zu erzielen. Erst die Gründung der WASG im Jahr 2004/05, die PDS-WASG-Allianz bei der BTW 2005 und die anstehende Fusion beider Parteien hat dies geändert.
  2. In anderen westeuropäischen Ländern (Frankreich, Österreich, Italien, Schweden etc.) hatten kommunistische Parteien stets eine gesellschaftlich akzeptiertere Rolle, da man sie (wie im Artikel ja bereits steht) nie verboten hatte und sie sowie andere kommunistische Organisationen bei weitem nicht so rigoros ausgegrenzt wurden wie die KPD und andere linke/linksextreme Gruppen in Westdeutschland. Dies äußerte sich sogar in Regierungsbeteiligungen kommunistischer Parteien (z.B. Frankreich), während in unserem Land CDU/CSU z.B. noch heute immer wieder so tun, als ob das Abendland unterginge, falls Linkspartei/PDS jemals an einer Bundesregierung beteiligt wären. Lange Rede, kurzer Sinn: Und ich glaube, dass eben hauptsächlich das KPD-Verbot (und seine sehr rigorose Umsetzung) eine abschreckende Wirkung darauf hatte, sich bei kommunistischen Parteien/Organisationen zu engagieren und dies letzten Endes auch die Hauptursache für den geringen Erfolg kommunistischer Parteien bei Wahlen bis 2004/2005 hatte AF666 22:10, 13. Apr. 2007 (CEST)

Beides fällt unter Theoriefindung. Ohne reputable Quellen, die den Zusammenhang belegen, für den Artikel uninteressant. --Tohma 22:15, 13. Apr. 2007 (CEST)

Fehler im Artikel?

Das Verbot stellt bisher das einzige einer Kommunistischen Partei innerhalb Europas dar, das in einer bürgerlichen Demokratie stattfand und hat noch immer Rechtswirksamkeit.[40]: das stimmt so nicht. Wenn ich mich nicht ganz stark irre, sind derzeit in Estland und Litauen die kommunistischen Parteien verboten. Und gab es in Ungarn nicht auch ein zeitweiliges Verbot? Struve 01:03, 16. Mai 2007 (CEST)

Vermutlich ist Westeuropa gemeint bzw. die Region die vor 1990 westlich des Eisernen Vorhangs lag. Auch die KPdSU wurde ja verboten.--Fräggel 01:12, 16. Mai 2007 (CEST)
Russland habe ich da nicht zu Europa gezählt, über die anderen verbote wußte ich nichts. Auch die Quelle die sich darauf bezieht, war ja aus einer Zeit, vor dem Zusammenbruch des Realsozialismus. Eine ergänzung wie "zu dieser Zeit" oder eben "westeuropa" dürfte da also schon reichen. 2.juni 22:25, 16. Mai 2007 (CEST)

Diktatur des Proletariats

Im Artikel "Diktatur des Proletariats" [1] wird die Rolle dieses Konzepts für das Verbot dargestellt, auch mit Infos, die noch nicht in diesem Artikel stehen. Einarbeiten (dann hat man es 2 mal) oder verlinken? Struve 00:08, 17. Mai 2007 (CEST)

Ich glaube derzeit wird es reichen wenn darauf verwiesen wird. Denn die wichtigsten Stellen, nämlich wieso und warum einzelne Stellen, die die "Ditatur des Proletariats" ausmachen gegen die FDGO verstoßen, werden nicht ausgeführt. Die finden sich nämlich erst weit unter der zitierten stelle und zwar hier. Die müssten allerdings dringend eingearbeitet werden! 2.juni 10:54, 17. Mai 2007 (CEST)

KPD-Verbot (erfolgreiche Lesenswert Kandidatur)

Das KPD-Verbot von 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nach dem der Sozialistischen Reichspartei (SRP). Es führte zur Zwangsauflösung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), den Einzug ihrer politischen Mandate, dem Verbot der Gründung von Nachfolgeorganisationen und tausenden Gerichtsverfahren gegen einzelne Mitglieder.

Die meisten Vorschläge aus dem Review wurden umgesetzt. Als Hauptautor aber natürlich Neutral 2.juni 19:06, 11. Mai 2007 (CEST)

Erstmal zwei formale Dinge, die ich für einen Lesenswertstatus unabdingbar halte:
  1. Bitte keine Weblinks im Fließtext, vgl. WP:WEB. Das ist nicht nur unschön, es macht das Lesen auch nicht gerade einfach.
  2. Den Absatz "Siehe auch" halte ich grundsätzlich für unnötig, weil es dem Prinzip des neutralen Standpunkts widerspricht.
Danach schaue ich mir den Artikel mal genauer an. :) --Scherben 19:18, 11. Mai 2007 (CEST)

Neutral, da ich der Meinung bin, dass zwar nicht die Begründung des Urteils durch das Gericht, wohl aber die Begründung des Verbotsantrags der Bundesregierung tatsächlich zu kurz kommt. Auch über die Behandlung des Themas in den (damaligen) Medien wäre es interessant etwas zu erfahren. Da es aber "nur" um lesenswert geht und nicht um exzellent geht, reichen diese Einwände nicht für ein "contra". --Amberg 07:54, 17. Mai 2007 (CEST)

Neutral, ich halte den letzten Absatz für problematisch und halte ihn für eher unenzyklopädisch, vielleicht auch für POV. Es ist jedoch sicherlich möglich, den Absatz entsprechend umzuformulieren. Ich bezweifele auch, dass das Urteil des BVerfG insgesamt ausgewogen diskutiert wird (die Kritik überwiegt im Artikel bei weitem): Das mag so richtig sein, um den Eindruck eines POV zu vermeiden, sollten jedoch einige Passagen entsprechend umgearbeitet werden. Auf der anderen Seite kandidiert der Artikel zur Zeit "lediglich" als lesenswerter, nicht als exzellenter Artikel. Deshalb stimme ich mit "neutral", nicht mit "contra" ab. -- Kruwi 09:48, 17. Mai 2007 (CEST)

Ganz knapp Lesenswert. ABF   10:40, 18. Mai 2007 (CEST)

Neue Lit od. Links

  • Dörte Hinrichs, Hans Rubinich: Von Hitler zu Adenauer. Vor 60 Jahren endete der Nürnberger Juristenprozess. Bald darauf gingen ehemalige NS-Juristen in der Bundesrepublik schon wieder auf die Jagd – gegen Kommunisten. In: Die Zeit vom 29.11.2007 Nr. 49 - Seite 114 (Der Artikel benennt auch Einzelschicksale)

--Joh 20:02, 29. Nov. 2007 (CET)

NPD Verbot

Sollte man da nicht etwas verlinken. Immerhin ist es das gleiche Thema--84.62.78.137 22:21, 23. Nov. 2009 (CET)

Das Thema ist Parteiverbot. Und das ist im ersten Satz verlinkt. Und in Parteiverbot ist dann auf das NPD-Verbot verlinkt. Halte ich für sachgerecht. Während das SRP-Verbot in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum KPD-Verbot lag und daher zu Recht verlinkt ist, ist der Bezug zum NPD-Verbot ausschliesslich über das gemeinsame Oberthema Parteiverbot gegeben.Karsten11 10:23, 24. Nov. 2009 (CET)

Mitgliederzahl vor dem Verbot

Im Artikel stehen 85.000, die Fachliteratur weist allerdings unterschiedliche Zahlen hierfür auf: 78.000 Mitglieder (Staritz, Dietrich, Die Kommunistische Partei Deutschlands. In: Parteien-Handbuch, 1983, S. 1666) und die genannten 85.000 (Judick, Günther/Schleifstein, Josef/Steinhaus, Kurt: Einleitung: Zu einigen Fragen der Nachkriegsgeschichte der KPD. In: KPD 1945-1968. Dokumente. S. 83) Kann jemand vielleicht noch andere Quellen aufweisen, um ggf. eine Angabe der Mitgliederzahlen zu verifizieren? 2.juni

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Im Abschnitt Auswirkungen steht die abweichende Zahl von noch 6.000 bis 7.000 Mitgliedern. Als Quelle ist Alexander von Brünneck, Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik, Suhrkamp, FfM 1978, S. 242 angegeben. Dabei ist jedoch nicht klar, ob sich dies auch auf die Mitgliederanzahl bezieht. Auf jedem Fall liegt diese Zahl um ein Zehntel unter den sonstigen Zahlen. Der entsprechende Absatz wurde am 6. April 2007 von Benutzer:2.juni eingefügt und seitdem nicht mehr geändert. [2] Ich habe ihn auf der Benutzerseite angesprochen. --Häuslebauer 19:29, 12. Jan. 2010 (CET)

Die 6.000 bis 7.000 Mitglieder beziehen sich auf die Zeit nach nach dem Verbot (also dem Urteilsspruch), die 78.000 bis 85.000 Mitglieder auf die Zeit kurz vor dem Verbot. Dies sind Schätzungen vom VS und Brünning. Letzterer bestätigte in dem Zitat auch diese Zahl. Es ist klar, dass sich die Mitgliederzahl nach dem Verbot drastisch verringerte, da man mit empfindlichen Strafen rechnen musste. 2.juni 16:04, 13. Jan. 2010 (CET)

Okay, dass macht Sinn. Habe das mal im Artikel eindeutiger formuliert. Vielen Dank für deine schnelle Reaktion. --Häuslebauer 20:17, 13. Jan. 2010 (CET)

Die missverständliche Formulierung im Abschnitt "Auswirkungen" zur um ein Vielfaches niedrigeren KPD-Mitgliederzahl kurz nach dem Verbot, wie Benutzer:2.juni oben geschrieben hat, ist immer noch im Text. So wie jetzt formuliert lässt diese Stelle allein die Zahl der Ermittlungsverfahren und Verurteilungen eindeutig unverhältnismäßig zur Mitgliederzahl von 6.000 bis 7.000 erscheinen. Da ich keinen Zugang zu den Quellen habe, möchte ich die Stelle nicht selbst ändern. --Ricbep (Diskussion) 11:32, 11. Okt. 2015 (CEST)

Kritik an Anzahl der eingeleiteten Verfahren und Verbote und politischer Justiz

Einige Punkte gegen die Darstellungsart:

  • Höhe der Verdachtsfälle und Verurteilungen: Ich habe die Zahlen als tendenziös gekennzeichnet. Sie sind ja hier von besonderer Bedeutung, weil in dem Artikel breit und deutlich auf die persönlichen Konsequenzen für Mitglieder oder Symphatisanten bei Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens und natürlich erst Recht bei einer Verurteilung eingegangen wird. Die Zahlen von mehreren hunderttausend Ermittlungen und tausender von Veruteilungen liest sich wie eine stalinistische Säuberung und steht im starken Gegensatz zu den weiter unten angegebenen Handvoll von Verurteilungen mit mehrjähriger Haftstrafe. Diese Zahlen stützen sich allein auf Privatermittlungen von zwei Autoren und einige DDR-Publikationen. Allein die Titel der Publikationen und die Verlagsangaben wecken Zweifel, inwieweit man die Zahlen gebrauchen kann. Solange sie nicht von namhaften Historikern oder Parteienforschern in wissenschaftlichen Werken (Diss./Aufsatz in Fachzeitschriften u.a.) bei renommierten Verlagen (Oldenbourg, Propyläen u.a.) verifiziert werden, sollten sie als tendenziös gekennzeichnet sein. Die Kommunisten unter uns könnten beispielsweise ja Publikationen der Rosa-Luxemburg-Stiftung heranziehen; Hauptsache, es lässt sich wissenschaftlich nachprüfen, was hier postuliert wird. Wer zum Generalangriff auf das "System Adenauer", bzw. Politik, Justiz und Polizei antritt, braucht etwas mehr als nur kommunistische Propaganda - zumindest bei Wikipedia. Also her mit den Quellen!
  • Politische Justiz: Ich habe den Abschnitt so umgefügt, dass man das KPD-Urteil als Beispiel für politische Justiz sehen kann, aber nicht sehen muss - wie der Autor ja selber angibt, befinden die politischen Partein und die herrschende Rechtsmeinung das Urteil ja nicht nur für legal, sondern auch legitim. Eine Justiz frei von politischem Urteil kann es nicht geben, aber das Bundesverfassungsgerichts als Handlanger einer Regierung zu ettiketieren ist aufgrund der Zusammensetzung unmöglich: Die Richter werden ja nicht von der Regierungspartei ernannt, sondern von beiden politischen Lagern aufgrund eines 2/3-Beschlusses. So viele Mandate hatte selbst unter Adenauer die CDU oder ihre Koalitionsregierungen nie.

Da dieser Artikel durchaus der politischen Bildung in Deutschland dient, würde ich mich freuen, wenn er noch weiter ausgebaut werden könnte.--Clemens Bockmann 11:43, 17. Aug. 2011 (CEST)

Im Artikel besteht eine saubere Quellenarbeit. Du willst doch nicht wirklich Alexander von Brünneck beschuldigen Zahlen gefälscht zu haben? Der Mann ist ein renommierter Rechtswissenschaftler (die meisten der anderen Autoren übrigens auch)! Lese dich bitte etwas ins Thema rein! Die Zahlen werden nirgends als falsch kritisiert, lediglich in der genauen Anzahl besteht Uneinigkeit, aber die verschiedenen Zahlen sind ja angegeben.
Es ist in Ordnung, wenn der Teil mit der politischen Justiz sprachlich geändert wird. Allerdings muss ich dich schon fragen, wenn das keine politische Justiz war, gibt es dann überhaupt eine? 2.juni 14:10, 17. Aug. 2011 (CEST)
deine Änderungen sind sofort rückgängig zu machen! Es ist absolut falsch was du schreibst! Ich habe für den Artikel jahrelang recherchiert und du kommst einfach an und behauptest alle Quellen wären falsch und nur du hättest recht und bräuchtest selber keine Quellen.... wo sind die Quellen, die besagen die angegebenen Quellen wäre nicht seriös? 2.juni 14:21, 17. Aug. 2011 (CEST)
Lieber 2. Juni: Ich habe nicht gesagt, dass die Quellen falsch sind, sondern das sie "tendenziös" sind. Deine Zahlen beziehen sich ja auf hauptsächlich auf die Autoren Alexander von Brünning - dass er Rechtsanwalt ist oder Professor an der Uni Frankfurt/Oder spielt eigentlich keine Rolle - und Rolf Gössner. Meine Kritik richtet sich nicht gegen dieses Werk an sich: Es ist bei Suhrkamp erschienen und in den Universitätsbibliotheken vorhanden. Aber es ist über 30 Jahre als und es ist keine Zweitauflage erschienen, weshalb ich mich wundere, ob es nicht etwas Neueres dazu gibt. Der zweite Autor kommt auch nicht aus der historischen Ecke, sondern ist "Lobbyist". Sein Buch wurde zunächst bei einem Verlag publiziert, der gerade 80 Titel im Angebot hat und die Zweitauflage erfolgte in einem ursprünglich rein kommunistischem Verlag - das Werk ist dort vergriffen und keine Neuauflage in Sicht. Die DDR-Quellen sind von vornherein unseriös. Ich fände es schlichtweg praktisch, zusätzlich neuere Werke im Literaturverzeichnis anzugeben, weil nach 1990 ja viele Quellen besser einsehbar sind - insbesondere wegen der Sperrfristen. Noch einmal: Deine Quellen sind nicht falsch, sie sind aber schwach, weil sie eventuell - das gilt es zu klären - veraltet sind und zumindest im zweiten Fall Befangenheit im Spiel ist - Gössner hat schlicht ein Interesse an einer hohen Zahl von Opfern.
Wenn es sowas wie Politische Justiz gibt, dann finde ich Sie erst einmal in der DDR und in der Nazi-Zeit. Wie Du herausgearbeitet hast, lagen allen Verfahren gesetzliche Grundlagen vor, die vom Bundestag mit Mehrheit - getragen auch von der SPD - beschlossen wurden. Da Politische Justiz ein polemischer Begriff aus kommunistischer Ecke ist, würde ich ihn eher indirekt verwenden, auch wenn er - wie Du richtig herausstellst - hier Anwendung finden kann. PS.: Wie viele Jahre brauchst Du, um zwei Titel aus der Universitätsbibliothek auszuleihen? --Clemens Bockmann 16:54, 18. Aug. 2011 (CEST)
Es spielt überhaupt keine Rolle ob es Neuauflagen gibt oder nicht, Brünneck Werk gilt als Standardwerk zum Thema. Warum sollte es etwas neueres dazugeben, es interessiert ja niemanden? Es hat sich an den Tatsachen nichts geändert, außer du baust eine Zeitmaschine - dieses Argument könnte ich quasi bei jedem zweiten Standardwerk in der Geschichtswissenschaft anbringen. Und aus der DDR ist natürlich alles tendenziös, aus der BRD nicht, geht es bitte noch mehr schwarz-weiß? Gößner ist Rechtswissenschaftler und die Zahl der Ermittlungsverfahren ist nun mal Gebiet der Rechtswissenschaften und was du vom Verlag hältst, ist vollkommen irrelevant. Wo sind die Beweise die zeigen, dass er Interesse an hohen Opfer zahlen hätte? Quellen dazu? Überhaupt Quellen, die die Richtigkeit der Zahlen anzweifeln? ich weiß nicht, was du mit politischer Justiz hast, es geht hier ganz allein um die Zahlen der Ermittlungsverfahren, niemand versucht diesen Bereich der Geschichte mit stalinistischen Säuberungen oder ähnlichem zu vergleichen. Es kommen im Artikel auch deutlich diejenigen zu Wort, die das KPD-Verbot für vollkommen rechtsstaatlich halten.
Ich habe jahrelang alle auffindbaren Quellen zum Thema gelesen und alle dort angegebenen wichtigen Quellenangaben überprüft. Das ist ein bisschen mehr als zwei Bücher ausleihen. Schon allein um das Juristen-geschwurbel 300 Seiten starke Urteil zu verstehen, braucht man so seine Zeit.
Ich lege nun dar wie Alexander von Brünneck auf die Zahl der Ermittlungsverfahren kommt. Es ist deutlich zu sehen, dass die Zahlen überprüfbar sind und keinen tendenziösen Charakter haben. Hierbei beziehe ich mich auf die Seiten 236-243 von dem Werk von Brünneck.
Allein für die Jahre von 1953 bis 1958 sind 56.955 Fälle wegen Hochverrats, Staatsgefährdung und Landesverrat (Paragraph80-101 stgb) von der Polizei selber aufgeführt (Polizeiliche Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland, 1953-1958, hrsg. vom Bundeskriminalamt, Wiesbaden). Hierbei fehlen allerdings einige Straftaten die fast ausschließlich auf Kommunisten angewandt wurden. Für das Jahr 1965 bis 1968 sind weitere 10.739 Ermittlungsverfahren angegeben (polizeiliche Kriminalstatistik der Bundesrepublik Deutschland 1965-1968, hrsg. vom Bundeskriminalamt, Wiesbaden / auch abgedruckt in: Bulletin der Bundesregierung 1966, S. 76; 1967, S. 273; 1968, S. 679). Hinzukommen die Ermittlungsverfahren von 1960 bis 1964, zu denen aber keine polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht wurde. Dies sind insgesamt 55.074 Verfahren (Lüttger,MDR, S. 260/61, Tab. Va-V ). Für das Jahr 1951/52 setzt Brünneck die Zahl des Jahres 1953 an, etwa 7000. Weiterhin schätzt er etwa 10.000 Täter in den gesamten Jahren dazu, die in der Kriminalstatistik nicht erfasst worden, da es andere Tatbestände umfasste. Für die Jahre 1967/68 rechnet er etwa 2000 Verfahren hinzu. Er rechnet insgesamt 10% ab, die echten Landesverrat darstellten (ohne kommunistischen Hintergrund) oder von Rechtsradikalen begangen wurden. Somit kommt er auf die etwa 125.000 Personen, was allerdings eher gering angesetzt ist, da die geschätzten Zahlen sehr niedrig gerechnet worden.
Ammann geht hingegen davon aus, dass ein Ermittlungsverfahren sich durchschnittlich auf vier weitere Personen auswirkte (Ammann,W.: Referate der 1.-15 Arbeitstagung des erweiterten Initiativeausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen, Heidelberg 1957-1968, 7.Tagung, S. 6). Setzt man vorsichtig pro Verfahren zwei betroffene Personen dazu erhält man eine Gesamtsumme von weiteren 250.000 Personen. Dies ist die Zahl von der Gößner ausgeht. Unterschiede ergeben sich jeweils bei den verschiedenen Paragraphen und anderen Faktoren. Aber es bleibt festzuhalten, dass die Polizei selbst über 110.000 Verfahren angibt. Die Zahlen hat sich also niemand in seinem Hinterzimmer ausgedacht. 2.juni 18:33, 18. Aug. 2011 (CEST)
Ich möchte mich an dieser Stelle entschuldigen, dass ich mit dem Wort "tendenziös" so viel Staub aufgewirbelt habe. Ich hoffe bei der Diskussion ist klar geworden, dass ich nur besser belegte Zahlen haben wollte. Was Du gerade geschrieben hast, ist doch eine hervorragende Zusammenfassung der Quellenlage! Warum schreibst Du es nicht genau so in den Text? Das ist für alle doch nachvollziehbar und sehr informativ. Wenn Du diesen Absatz oben direkt rein gesetzt hättest, wäre ich doch nie an Dich herangetreten und hätte behauptet, die beiden Publikationen seien etwas schwach. Nur rein mit den Infos.--Clemens Bockmann 22:34, 18. Aug. 2011 (CEST)

Ergänzung ohne enzykloädische Informationen

Bitte auf die Einfügung von Text (und das auch noch wiederholt!), der etwas von "nicht wenigen" erzählt, die "lange Jahre"... verzichten. Wenn offensichtlich keine Information vorhanden ist, hat das hier nichts zu suchen.--Tohma (Diskussion) 20:47, 17. Aug. 2014 (CEST)

Es gab in der Folge des KPD-Verbots Tausende verurteilter KPD-Mitglieder oder -Anhänger, insbesondere solche, die in der Ohne mich-Bewegung aktiv waren. Dass viele davon bereits während der Zeit des deutschen Faschismus zwischen 1933 und 1945 in KZs inhaftiert waren, ist schon von der zeitlichen Nähe her evident (11 Jahre nach dem WK II und der Befreiung vom NS). Noch in meiner Kindheit - ohne zu der Zeit politisch aktiv gewesen zu sein (die begann ab ca. 1973) - habe ich einen davon, der hier in einem Artikel aufgeführt ist, persönlich kennengelernt. Weitere - allein drei aus dem Kreis Reutlingen, einer davon ex-Häftling des KZs Buchenwald - die hier keinen eigenen Artikel haben, waren mir ebf. persönlich bekannt (alle inzwischen leider verstorben). --Ulitz (Diskussion) 22:05, 17. Aug. 2014 (CEST)
"viele" heißt was? Ist genau dieselbe Nichtinfo wie zuvor. Ohne konkrete belegte Zahlen wertlos.--Tohma (Diskussion) 22:29, 17. Aug. 2014 (CEST)
Dass und warum das Wörtchen "viele" evident ist, habe ich benannt. Es gibt - ich sag mal ... "nicht wenige" Situationen, bei denen eine genaue Anzahl oder ein genauer Anteil einer Teilgruppe nicht näher eruierbar ist. . Wenn du allein deswegen einen maßgeblichen Satz streichen willst, verweise ich mal auf das Vorkommen von "viele" in de-WP (wobei die Varianten von "vielen" oder "vieler" noch nicht mal inbegriffen sind). Abgesehen von ein paar "wenigen" konkreten Artikelnamen oder Namensbestandteilen, dürften die "allermeisten" der über 200.000 Nennungen eine genaue oder annähernd genaue Anzahl nicht benennen (können), ist eben ein relativer Begriff, der zumal hier (wie oft auch woanders) aus dem Kontext heraus einigermaßen vorstellbar sein dürfte. Willst du über 200.000 Artikelpassagen, bei denen das Wörtchen "viel" ("vieler", "vielen" ... etc.) vorkommt, "mangels Belegen" tilgen? Mit einem Bot wär's vll. möglich. Aber ich nehme doch stark an, dass der nicht durchgehen würde. --Ulitz (Diskussion) 00:01, 18. Aug. 2014 (CEST)
Viel entscheidender ist für mich eine andere Frage: Was hat die Tatsache, dass neben Demokraten, Christen, Gewerkschaftlern, Künstlern (die aus rassistischen Gründen verfolgten, nicht zu vergessen) auch Kommunisten von den Nationalsozialisten verfolgt wurden, in diesem Kontext zu tun? Natürlich gar nichts. Dafür suggeriert die Formulierung Falsches und mit dem Neutralen Standpunkt nicht vereinbares: Nämlich, das es doch einen Zusammenhang gäbe.--Karsten11 (Diskussion) 09:22, 18. Aug. 2014 (CEST)
Nun, dass die "vielen" schon einmal verfolgt wurden, und dann, etwas mehr als 10 Jahre später wieder in die Knäste wanderten, diesmal von "Demokraten" für dieselbe Sache verurteilt wurden, wie schon unter den Nazis (weil sie als Kommunisten die falsche Gesinnung hatten), das ist eine gerade auch für diesen Artikel relevante Tatsache, die dem ein oder anderen nicht bewusst ist und als Information auch nicht unterschlagen werden sollte. --Ulitz (Diskussion) 12:35, 18. Aug. 2014 (CEST)
Sie wanderten nicht in die Knäste weil sie eine falsche Gesinnung hatten, sondern weil sie explizit zur Beseitigung der demokratischen Strukturen und zur Errichtung der Diktatur des Proletariats aufriefen. Und von Diktatur hatten die Deutschen die Schnauze voll. --Mückenfett (Diskussion) 13:46, 18. Aug. 2014 (CEST)
"falsche Gesinnung" - sag ich doch. Die Wendung "Diktatur des Proletariats" taucht, soweit ich weiß auch im Artikel bei der Begründung des BVerfG auf, ist aber unter diesem thread nicht Thema, sowenig wie es hier darum geht, über pro und contra oder die verschiedenen Interpretationen der "Diktatur des Proletariats" (versus "Diktatur des Kapitals") zu diskutieren. Darüber haben sich schon die unterschiedlichsten Geistesgrößen der letzten 200 Jahre gezerft, ohne einen Konsens zu erzielen. Das werden wir hier nicht auflösen, aber wie geschrieben: Darum geht es unter diesem thread auch nicht. --Ulitz (Diskussion) 18:35, 18. Aug. 2014 (CEST)
Die Beiträge von Ulitz ("für dieselbe Sache verurteilt wurden") bestätigen meine Aussage: Durch diese Formulierung soll eine Gleichsetzung der (mörderischen) Verfolgung der politisch Andersdenkenden zum Zwecke der Aufrechterhaltung der NS-Diktatur mit (rechtstaatlichen) Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes zur Verteidigung der Demokratie hergestellt werden. Das ist weder fachlich sachgerecht noch in irgendeiner Weise mit WP:NPOV vereinbar.--Karsten11 (Diskussion) 09:56, 19. Aug. 2014 (CEST)
Es gibt auch andere, die diesbezüglich Zusammenhänge sehen und öffentlich thematisieren. Zitat Rolf Gössner, seines Zeichens Rechts- und Politikwissenschaftler sowie renommierter deutscher Menschenrechtler: "Lassen Sie mich an ein besonders dunkles Kapitel bundesdeutscher Geschichte erinnern, das bis heute ein Tabu-Thema geblieben ist: Dieses Kapitel spielt in den 50er und 60 Jahren und handelt von politischer Verfolgung großen Ausmaßes – gerichtet nicht etwa gegen Alt- und Neonazis, sondern gegen über 200.000 Antifaschisten, Kommunisten, und andere Linke, und zwar wegen gewaltfreier Oppositionsarbeit: Da reichte es schon aus, gegen die Remilitarisierung des Landes zu kämpfen, um hinter Gittern zu landen. Die Verfolger in Polizei und Justiz waren nicht selten die alten Nazi-Täter, die systematisch wieder in den Staatsdienst eingegliedert worden sind. Und auch die Opfer blieben die gleichen: nämlich Menschen, die am Widerstand gegen den Faschismus beteiligt und in der NS-Zeit mit äußerster Härte verfolgt worden waren. Trotz der Ungerechtigkeiten, die diese Menschen auch auf dem Boden der „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ erleben mussten: Die Betroffenen wurden bis heute nicht rehabilitiert. Vielen kommunistischen NS-Opfern sind auch noch sämtliche Wiedergutmachungsansprüche verweigert worden – wegen politischer „Unwürdigkeit“. Angesichts dieses Skandals fordern wir hier und heute: Nicht allein die Stasi-Geschichte der DDR ist es wert, aufgearbeitet zu werden, auch die dunklen Flecken der westdeutschen Staatsschutz-Geschichte müssen endlich der Verdrängung entzogen, die vergessenen Justizopfer des kalten Krieges schnell­stens rehabilitiert und entschädigt werden." ([3])
Zitat Heinrich Hannover, bekannter deutscher Jurist und als Autor Experte zum Thema 'Politik und Justiz in der deutschen Geschichte des 20. Jhdts.': "... Vergessen, daß die Richter und Staatsanwälte, die in den 50er und 60er Jahren Kommunisten und andere Antifaschisten für die Betätigung ihrer Gesinnung bestraften, noch dieselben waren, die schon unter Hitler gedient, und daß viele von ihnen schon damals Widerstandskämpfer verurteilt hatten. Vergessen, daß Menschen, die unter Hitler in Konzentrationslagern und Zuchthäusern ihrer Freiheit beraubt wurden und nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes ihrer Gesinnung treu geblieben waren, erneut eingesperrt wurden, wenn sie sich politisch betätigten. Ja, daß Widerstandskämpfern sogar die Renten und andere Wiedergutmachungsleistungen, die ihnen wegen im Nazi-Staat erlittener KZ- und Zuchthaushaft zustanden, aberkannt und bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert wurden. Ein enormer Komplex von Justiz- und Verwaltungsunrecht, der eines Rechtsstaats unwürdig war und nur aus dem aus Hitlers Tagen überkommenen antikommunistischen Kollektivhaß und dem in alte Funktionen wiedereingesetzten Personal des NS-Staats zu erklären ist." ([4])
--Ulitz (Diskussion) 11:38, 19. Aug. 2014 (CEST)
Nachtrag, im Fogenden verlinke ich eine TV-Dokumentation (ich meine aus dem Jahr 2011, zuletzt gesendet dieses Jahr auf Bayern 3 Alpha), in der die Kommunistenverfolgung in der BRD der 50er Jahre vor und nach dem KPD-Verbot ebenfalls Thema ist: Als der Staat rot sah – Justizopfer im Kalten Krieg, gibt's auch auf youtube [5], Zitat daraus von Ralph Giordano, seinerzeit selbst KPD-Mitglied: „Die fünfziger Jahre waren ein brauner Epilog, sage ich heute noch ...“ --Ulitz (Diskussion) 20:02, 24. Aug. 2014 (CEST)

Sehen nur die CDU das Verbot als legitim an?

Benutzer:2.juni änderte "Die überwiegende Mehrzahl der Stimmen aus den demokratischen Parteien und der Rechtswissenschaft" in "Die CDU und ihre Abgeordneten" ... "sehen das Verbot als legitim an und betonten dabei das ordnungsgemäße Zustandekommen des Gerichtsurteils, wie es (nach Artikel 21 Absatz 2) von der Verfassung vorgesehen wird.". Die neue Formulierung ist natürlich POV hoch 2: Natürlich war es breiter Konsens in den demokratischen Parteien und keine CDU-Aktion. Zustreffend ist natürlich, dass die angegebenen Quellen die Aussage nicht belegen. Es ist natürlich unproblematisch, Quellen zu ergänzen, die auch die Position der anderen demokratischen Parteien und der Rechtswissenschaft zur dieser trivialen Frage zu ergänzen. Anstatt dies zu tun, eine massive falsche POV-Formulierung einzustellen, ist nicht enzyklopädisch. Richtig ist, entweder einen Quellen-Baustein einzustellen, wenn man ergänzende Quellen wünscht oder ich stelle einen POV-Baustein ein, bis die gewünschten Quellen ergänzt sind.--Karsten11 (Diskussion) 21:51, 21. Nov. 2015 (CET)

Die neue Formulierung ist kein bisschen POV, denn das Wort nur taucht nirgends auf, wie Du es (ganz bewusst) in deiner eigenen Überschrift suggerierst. Es werden einfach die zustimmenden Stimmen genannt für die Quellen da sind, das nennt man wissenschaftliches arbeiten.
Du hattest über Jahre einen POV im Artikel begangen, als Du die vorige Version eingestellt hattest, ohne passende Quellen, aber mit anderen, die wiederum suggerierten das Ganze sei belegt. Das war natürlich extrem unwissenschaftlich und unmoralisch. Schon 2008 (siehe Diskussionsabschnitt "Konservative Kreise wie die CDU") hatte ich dich gebeten für deine Behauptung Quellen anzubringen, du bist in über sieben Jahren dem nicht nachgekommen, obwohl es doch so "unproblematisch" ist. Ich hatte mich dann aus der Wikipedia für mehrere Jahre zurückgezogen (warum wohl nur?!), weshalb deine unmögliche Version stehen blieb.
Du wirst für deine ursprüngliche Aussage ("Die überwiegende Mehrzahl der Stimmen aus den demokratischen Parteien und der Rechtswissenschaft") keine wissenschaftlichen Quellen finden, für andere positive Stimmen vielleicht schon, was die jetzige Formulierung keineswegs ausschließt. Bitte erspare mir weitere Theoriefindung von deiner Seite! 2.juni (Diskussion) 16:42, 22. Nov. 2015 (CET)

WP:Q ist zu beachten

Aussagen, die irgendwer auf seiner Website tätigt, sind völlig irrelevant. Relevanz kann sich ergeben, wenn da größere Resonanz von diversen Seiten erfolgt. Die ist nachzuweisen und das ist nicht passiert.--Tohma (Diskussion) 21:53, 10. Aug. 2016 (CEST)

Nicht nur auf seiner Webseite, sondern als Artikel im Neuen Deutschland und auf der Seite der Linksfraktion, siehe Links am Ende seines Artikels. Ich habe absichtlich nicht das ND als Quelle verlinkt, weil die meisten Artikel dort nicht kostenfrei sind. Im übrigen ist Korte nicht irgendwer, sondern stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Innenausschusses im Bundestag. Der Artikel hat also direkt mit seiner Arbeit im Bundestag zu tun. --Rita2008 (Diskussion) 16:28, 11. Aug. 2016 (CEST)
+1 --Nuuk 16:33, 11. Aug. 2016 (CEST)

"Unparlamentarisches Verhalten"

Vor dem Verbot der KPD sind 4 Abgeordnete der KPD wegen "unparlamentarischen Verhaltens" für 20 Sitzungstage aus dem Bundestag verwiesen worden – da stellt sich doch die Frage, was haben die gemacht, bzw. was wurde denen vorgeworfen? Tony Mach (Diskussion) 08:14, 18. Jan. 2017 (CET)

Das war natürlich bei jedem einzelnen Fall ein individuelles Fehlverhalten. Max Reimann versuchte beispielsweise, ohne das Wort zu haben, im Juni 1950 eine Erklärung zur Oder-Neisse-Grenze vorzutragen (S. 677).--Karsten11 (Diskussion)

Review März/April 2007

Seit einiger Zeit arbeite ich nun schon an diesem Artikel. Lediglich kleinere Ergänzungen, wie über das Verbot von einzelnen Organsisationen im Zuge des KPD-Verbotes und den Verbleib einzelner KPD Mitglieder in der Politik, werden noch folgen. Große Schwächen sehe ich allerdings im Abschnitt des Urteils, was im großen Maße an dem (schwer verständlichen) Urteilsbeschluß [6] des Bundesverfassungsgericht liegt. Die genannten Gründe des Verbotes müßten hierbei noch mehr erläutert werden, sowie einzelne Teile des Prozessgeschehens. Die Befürworter des Verbotes bzw. deren Argumente kommen kaum zum tragen, da mir klare Angaben (Quellen) hierfür fehlen. Ebenfalls aus mangelnden Jura Wissen heraus, wäre es günstig wenn nochmal die genannten Möglichkeiten der Wiederzulassung überprüft werden würden. Ansonsten nur her mit Vorschlägen! 2.juni 00:09, 24. Mär. 2007 (CET)

Das ist ein verdienstvoller Artikel, der aber noch viel Information benötigt. Von wem wurde die FDJ verboten? Meines Wissens wurde der Begriff der FDGO (nicht aber des GG ...) maßgeblich erst im KPD-Urteil entwickelt. Das KPD-Urteil hat sehr zur Veränderung der Bundesrepublik beigetragen, dem wird die Darstellung hier nicht gerecht. Der zeitliche und rechtliche Zusammenhang zum SRP-Verbotsantrag kommt nicht richtig zur Geltung, genauso wenig wird das Ausmaß der Verfolgung angemessen beschrieben. Die Darstellung der BVerfG-Begründung finde ich ebenfalls eher schwach. Viel Arbeit, dann könnte das ein exzellenter Text werden. --Mautpreller 12:44, 25. Mär. 2007 (CEST)
Einiges was du nennst kann ich mit den gegebenen Quellen durchaus ergänzen. Die besondere Bedeutung des Urteils durch die Definition der FDGO allerdings ist sehr schwierig. Wie gesagt, die Urteilsbegründung ist furchtbares Juristendeutsch. Aber kannst du das mit den Ausmaß der Verfolgung etwas näher erklären? Die Zahlen und auch einige konkrete Einzelschicksale sowie die Aberkennung der Rentenansprüche, Haftstrafen, Entlassungen uvm. sind ja genannt, was fehlt denn da deiner Meinung nach noch? Dankend: 2.juni 19:38, 25. Mär. 2007 (CEST)
Ich hätte gern etwas genauer gewusst: Welcher Paragraf? Was für Leute wurden da verurteilt? Der Text nennt ein paar extreme Beispiele, allerdings nicht so, dass man tatsächlich ein Verständnis für die Situation kriegen könnte (Bsp. das extreme Urteil gegen Angenfort: Wie konnte das begründet werden? Gegen welchen § hatte er überhaupt verstoßen?). Interessant wäre auch, wie sich die Gewerkschaften dazu stellten (& die SPD). Sonst: Es gibt doch sicher Material zu FDGO und KPD-Verbot in der juristischen Literatur - und auch in der zeitgeschichtlichen Literatur. Ich bin kein Experte, aber die hinzugezogene Literatur ist für mein Gefühl lückenhaft. Fülberth zB arbeitet gewöhnlich sehr sorgfältig, der hat doch sicher ein ausführliches Literaturverzeichnis, dito Gössner und Abendroth.--Mautpreller 21:13, 25. Mär. 2007 (CEST)

Mir fehlen ein wenig die Textbelege für wertende Sätze, wie etwa Kommunisten selbst und andere Linke halten den Kampf der KPD gegen Wiederbewaffnung und Atomwaffen für den wahren Grund des Verbots, als einzige richtige Opposition, die für die CDU-Regierung somit ein Hindernis darstellte oder Konservative Kreise wie die CDU hingegen sehen das Verbot als rechtmäßig an. So etwas muss schon belegt werden - nicht bloß aus reinem Regelfetischismus, sondern auch weil es einem Leser das Gefühl gibt dass er hier mit wahren Informationen versorgt wird. Ich will dir hier keinesfalls die Verbreitung von Unwahrheiten vorwerfen - ich halte den Artikel, abgesehen von den von Mautpreller vorgebrachten Punkten, wirklich für gelungen - aber das ist ein wirklich wichtiger Punkt, der auch in einer Lesenswert-Diskussion nicht wenige Benutzer zu einer Contrastimme veranlassen könnte. Viele Grüße --Minalcar 16:46, 25. Mär. 2007 (CEST)

Ja, Quellenangaben fehlen tatsächlich an einigen Stellen. Das werd ich nachreichen, natürlich auch für die aufgeführte Stelle. 2.juni 19:38, 25. Mär. 2007 (CEST)
Was anderes, um sich angesichts der doch teilweise offenbar richtungsorientierten Literaturangaben nicht der Gefahr des Vorwurfs der Einseitigkeit auszusetzen, wäre es nicht ratsam auch "Mainstream"-Literatur zur Geschichte der Bundesrepublik - ich denke da an Klessmann, Thränhardt oder andere - heranzuziehen? Auch gibt es sicherlich außerhalb des erkennbar linken Spektrums Aufsätze zum Thema. Machahn 23:38, 31. Mär. 2007 (CEST)
Das Problem ist, dass dieses Thema von anderen Kreisen fast gar keine beachtung fand (findet). Die "Klassiker" befassen sich, wenn überhaupt, nur sehr kurz mit der KPD, vom Verbot ganz zu schweigen. Deshalb mögen die Fußnoten etwas einseitig wirken, lässt sich aber kaum vermeiden. Soweit es ging habe ich auch neutrale verwendet (z.B. Brünneck). Bei den literaturangaben können aber sicher noch mehr Literaturhinweise gemacht werden, auch aus einem anderen Spektrum. Nur das die wirklich brauchbaren in der Regel (wie z.B. Heinemanns berühmter Aufsatz "Wiederzulassung der KPD?") kaum aufzutreiben sind. 2.juni 14:46, 6. Apr. 2007 (CEST)

Eingefügt: Tröte 10:42, 6. Mai 2007 (CEST)

NPD-Verbotsprozess

Ich würde den Satz eher in Abschnitt "Neuere politische Nachwirkungen" einfügen. Bei der Begründung des Urteils wirkt es etwas deplatziert. --Rita2008 (Diskussion) 18:09, 18. Jan. 2017 (CET)

Material

Kopilot (Diskussion) 09:00, 25. Okt. 2017 (CEST)

Verfahren und Verurteilungen

Die Darstellung der Verfahren und Verurteilungen gegen ehemalige Mitglieder ist für mich unverständlich. Das Urteil des BVG behandelt keine Maßnahmen gegen Mitglieder und Funktionäre. Dennoch schreibt der Artikel "Die KPD wurde ... für illegal erklärt. Dies führte zu tausenden Verfahren und Verurteilungen." Bis zum Urteil hatten die Mitglieder ja nichts verbotenes getan, das Rückwirkungsverbot verbietet, es rückwirkend für strafbar zu erklären. Auch der spätere Satz "Die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen und Verurteilungen wird mit 125.000 bis 200.000 Ermittlungen und 7.000 bis 10.000 Verurteilungen angegeben – bei 6.000 bis 7.000 KPD-Mitgliedern zum Zeitpunkt des Verbots der Partei." lässt darauf schliessen, dass die Verurteilung nicht durch das Verbot induziert wurden. Umgekehrt, war nach dem Verbot eine Weiterbetätigung verboten und der Versuch, das Vermögen der KPD zu "retten" strafbar. Bezüglich dieser Straftaten und deren Verfolgung steht nichts im Artikel. Ich vermute daher, dass wir hier einen Darstellungsfehler haben: Die Verfahren wegen der späteren illegalen Arbeit der KPD wurden als Folge des Verbotes dargestellt. Das Ganze ist auch nicht gut belegt.--Karsten11 (Diskussion) 15:43, 24. Sep. 2019 (CEST)

Echt ich habe es so satt. Wieder kommst du mit einem Blödsinn hier her (immer wenn ich winzige Korrekturen vorgenommen habe, fällt dir plötzlich wieder ein, dass dir Die Existenz dies Artikels nicht passt). Lies den Artikel, da wird alles erklärt. Ich habe keine Lust und Kraft mehr dir das zu erklären. Du solltest hier endlich gesperrt werden, du willst nur sabotieren, nichts anderes. 2.juni (Diskussion) 16:27, 24. Sep. 2019 (CEST)
Bitte einmal Luft holen und dann auf die Frage eingehen. Als ich vor 2 1/2 Jahren zuletzt in diesem Artikel editiert habe, hast Du das doch auch sauber gelöst.--Karsten11 (Diskussion) 18:31, 24. Sep. 2019 (CEST)
Der zweite zitierte Satz scheint auch inhaltlich falsch zu sein. "6.000 bis 7.000 KPD-Mitgliedern zum Zeitpunkt des Verbots der Partei" deckt sich nicht mit der Darstellung hier auf Seite 3 wo unter Berufung auf Judick, Günter/Schleifstein, Josef/Steinhaus, Kurt (Hrsg.): KPD 1945–1968. Dokumente, 2 Bde., Neuss 1989, S. 83 von 85.000 Mitgliedern die Rede ist.--Karsten11 (Diskussion) 13:26, 25. Sep. 2019 (CEST)

KP Verbote in anderen Laendern der Westlichen Welt

Ausser der KPD wurde auch in Griechenland 1947, im Rahmen des Buergerkrieges 1946 - 1949, die dortige KKE verboten. Das Verbot wurde vom damaligen Griechischen Parlament beschlossen. 1952 wurde allen politischen Fluechtlingen die griechische Staatsangehoerigkeit entzogen. Dieses Verbot wurde 1974 (nach dem Sturz der Militaerdiktatur) durch Dekret der Interimsregierung (der nationalen Einheit) Karamanlis aufgehoben. Den politischen Fluechtlingen wurde die Rueckkehr erlaubt und im Zeitraum 1974 - 2000 ihre Staatsagehoerigkeit allmaehlig zurueckgegeben. Von dieser Massnahme wurden allerdings die ethnisch "Nichtgriechen" ausgenommen. Fuer ihre kuenftige Rehabilitierung setzen sich verschiedene Initiativen ein. Man ueberpruefe schon diese Moeglichkeit, allerdings gibt es Widerstand dagegen von nationalistischen Gruppen.--2A02:587:4C00:2F00:FC13:F852:9FCC:1755 12:10, 10. Feb. 2019 (CET)

Was hat das konkret mit der Seite/dem Artikel zu tun? --Rotkon (Diskussion) 21:34, 19. Okt. 2019 (CEST)

Lizensierung

"Die KPD hatte sich nach zwölfjährigem Verbot während der Zeit des Nationalsozialismus 1945 neu gegründet und als erste Partei von allen vier Besatzungsmächten in Deutschland die geforderte Lizenz erhalten. " Mich verwundert diese Aussage, da ich sie so verstehe, als dass die KPD in allen 4 Zonen als erste Partei die Zulassung erhalten habe, jedoch ist nachweisbar, dass sie bspw. in der britischen oder amerikanischen Zone nicht sofort zugelassen wurde. Gibt es Quellen für obige Aussage? --Rotkon (Diskussion) 21:33, 19. Okt. 2019 (CEST)

Nichtanwendung

"Das KPD-Verbot findet in der Rechtsprechung keine Anwendung mehr, was bedeutet, dass Parteien und Gruppen, die als Nachfolgeorganisation darunter fallen würden, geduldet werden." Dies würde bedeuten, dass sich heute eine Partei einfach als KPD gründen könnte. Gibt es dafür Belege (abseits der 1990 aus der DDR übernommenen KPD)? --Rotkon (Diskussion) 21:37, 19. Okt. 2019 (CEST)

Europäische Kommission für Menschenrechte 1957

Dieser artikel hat keine informationanen über die entscheidung Europäische Kommission für Menschenrechte von 1957:

en:Communist Party of Germany v. the Federal Republic of Germany --Pudeo (Diskussion) 19:56, 11. Apr. 2020 (CEST)

Ist ergänzt-Karsten11 (Diskussion) 20:20, 11. Apr. 2020 (CEST)