Diskussion:Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Der wahre Jakob in Abschnitt Satz zu Titularbischöfen löschen?
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Überarbeitung erforderlich: Kirche vs. Kirchen (erl.) ?![Quelltext bearbeiten]

  • Es gibt nicht die "Katholische Kirche" (Hier sei mal abgesehen von der Bedeutung "allgemeine Kirche", da der Begriff hier ja anders verwendet wird.), sondern die Römisch-katholische Kirche, die Altkatholische Kirche usw., oder katholische Kirchen. Für was steht im Artikel die Überschrift "Katholische Kirche"? Gilt das unter der Überschrift "Katholische Kirche" Geschriebene für alle katholischen Kirchen oder für einen Teil der katholischen Kirchen oder gar nur für die Römisch-katholische Kirche?
Jetzt hör doch aber mal auf, ja? Es gibt sehr wohl die Katholische Kirche. Vergleiche die Diskussionen von Katholische Kirche und Römisch-Katholische Kirche, wo Dir auffallen wird, daß nach einem Urteil eines Bundesgerichtes, ich glaube, es war der BGH, die Katholische Kirche den Rechtsschutz für die Bezeichnungen "Katholische Kirche" ebenso wie "katholisch" genießt. Klar? "Römisch-Katholische Kirche" kann soviel bedeuten wie "katholische Kirche" (das ist dann ein verdeutlichender Zusatz, oder umgangssprachlich soviel wie "lateinische Kirche". Du hast in dem Sinne recht, daß es mehrere Katholische Kirchen gibt, als es die lateinische Kirche gibt, die ukrainisch-katholische Kirche, die koptisch-katholische Kirche usw. Die altkatholische Kirche nicht, denn die ist nämlich keine katholische Kirche. Selbstverständlich im Sinne der Definition von "katholisch" der Katholischen Kirche.
Warum ich hier so intolerant darauf bestehe, daß nur die katholischen Kirchen der Katholischen Kirche katholische Kirchen sind: Weil das, was man doch selbst in der Ökumene noch jedem zugestehen sollte, der eigene Name ist. Stellt ein "sogenannt" davor, wenn euch der Anspruch der Katholischen Kirche, Katholische Kirche zu sein, nicht paßt, aber laßt uns unseren Namen! --84.154.106.63 12:54, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten
  • Es gibt nicht die "Evangelische Kirche", sondern beispielsweise die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die Gliedkirchen der EKD, die Evangelisch-methodistische Kirche (völlig anders organisiert, z. B. keine Landesbischöfe) usw. oder evangelische Kirchen. Für was steht im Artikel die Überschrift "Evangelische Kirche"? Gilt das unter der Überschrift "Evangelische Kirche" Geschriebene für alle evangelischen Kirchen (nein!) oder für einen Teil der evangelischen Kirchen (wahrscheinlich) oder gar nur für eine einzige der evangelischen Kirchen?

Entsprechend verhält es sich mit anglikanischen und orthodoxen Kirchen. Der Artikel ist entsprechend überarbeitungswürdig. --Mathetes 21:29, 5. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Gehts noch a bissl unfreundlicher? Gustav am 090506

Hallo Gustav, welche Formulierung(en) empfindest Du denn als unfreundlich? Gruß --Mathetes 22:53, 8. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Das ist erledigt, wenn ich nicht schon ein wenig nachtblind bin. Cholo Aleman 00:43, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

"Geistlicher" oder "Aufbauorganisation religiöser Gemeinschaften"?[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Text aus dem Abschnitt "Evangelische Kirche in Deutschland", der sich mit sehr viel mehr als den Geistlichen als solchen befasst, habe ich mal hierher verschoben:

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist eine Gemeinschaft von 23 selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen mit bischöflichem Aufbau. Die demokratisch verfassten und gewählten Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Die Evangelische Kirche kennt keine unterschiedlichen Weihegrade, wodurch sich eine einfache Kirchenstruktur entwickelt hat. Historisch bedingt war der Landesherr (z.B. der König von Bayern) der „summus episcopus“, d.h. der Oberste Bischof und damit der mit „bischöflichen Aufgaben Betraute“ (landesherrliches Kirchenregiment). Mit dem Ende des Kaiserreiches in Deutschland ging die Kirchenleitung auf die (Landes-) Synoden über, an deren Spitze sich das Amt des (Landes-) Bischofs formierte. Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist dies z.B. Landesbischof Dr. Johannes Friedrich. Anders als in der Katholischen Kirche ist er aber nicht mit der gleichen Machtfülle eines Bischofs nach katholischem Verständnis ausgestattet, sondern in sämtlichen Entscheidungen von der Zustimmung der Landessynode abhängig. Er ist Vorsitzender des Landeskirchenrates (LKR) und hat gegenüber den Pfarrern der Ortsgemeinden eine Leitungsfunktion. Die Beteiligung und Zustimmung der Laien und Gläubigen an kirchlichen Entscheidungen aller Ebenen kennzeichnen das besondere evangelische Kirchenverständnis. Sämtliche Ämter in der Evangelischen Kirche werden sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt. In den Entscheidungsgremien begegnen sich ordinierte Theologen, Laien und beauftragte Theologen.

Man untergliedert die EKD, an deren Spitze ein Ratsvorsitzender Theologe steht, in Synode, Rat, Kirchenkonferenz und Kirchenamt. Ratsvorsitzender der EKD ist momentan Bischof Wolfgang Huber (Bischof von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz). Die Organe der Landeskirchen sind die Landessynode, der Landeskirchenrat und das Landeskirchenamt. Landessynode und Landessynodalausschuss bilden gemeinsam mit dem Landesbischof und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung. Der Landesbischof ist der Vorsitzende des Landeskirchenrats, bestehend aus den Abteilungsleitern des Landeskirchenamtes und den Regionalbischöfen oder Oberkirchenräten. Teilnahmeberechtigt an den Synoden sind auch Laien. Sie werden von den Gemeinden entsandt. An der Spitze der Synode steht der Synodalpräsident.

Folgender Text befasst sich überhaupt nicht mit dem Begriff "Geistlicher":

Die Landessynoden bestehen aus Synodalen unter der Leitung des Synodenpräsidenten oder Präses. Auf Regionalebene gibt es Dekanatssynoden, in den Kirchengemeinden einen Kirchengemeinderat. Daneben gibt es auch beauftragte Laien, wie z.B. Religionslehrer an den Schulen.

Signatur sofort nachgereicht, sorry --Mathetes 23:51, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich gebe dir mit deiner Kritik recht, wollte aber noch diesen kleines Absatz hinzugefügt wissen.

--Benutzer:Martin84 00:13, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ganzer Artikel ist in schlechtem Zustand und bedarf einer Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

  • Der Abschnitt "Geschichte" befasst sich derzeit nur mit dem Begriff "Geistlicher" aus römisch-katholischer Sicht, steht aber auf der gleichen Gliederungsebene wie "Christentum", "Islam", "Judentum", "Buddhismus", "Hinduismus" und "Andere". Das ist inkonsequent.
  • Zudem scheint es sich gemäß den mir vorliegenden Lexika in Buchform bei Geistlichen um das Gegenteil von Laien zu handeln (so auch in der Begriffsklärung zu Laie). Trotzdem werden beispielsweise Diakone, hier ausdrücklich als Laien bezeichnet, aufgeführt. Auch das ist inkonsequent. Als hauptamtlicher katholischer Diakon gehöre ich dem Klerus an.
  • Quellen fehlen weitestgehend. Deshalb habe ich den Quellen-Baustein gesetzt.
  • Insgesamt wird nicht deutlich, ob es sich um eine erweiterte Liste oder um einen Artikel über Geistliche handelt.

Mir leuchtet ein, dass ein Einzelner den Artikel nicht aufräumen kann, ohne anderen "auf die Füße zu treten". Deshalb rege ich an, dass das Projekt Religion sich dieses Artikels annimmt. Auf der Seite Wikipedia:WikiProjekt Religion/Baustelle habe ich diesen Artikel eingetragen. --Mathetes 02:02, 26. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Das kann ich für das Thema Diakone (ständige Diakone!) bestätigen. Als hauptamtlicher katholischer Diakon gehöre ich durch Weihe und Inkardination dem Klerus meiner Diözese an. --Maxi Martin 01:52, 20. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Gesetzlicher Status von Geistlichen[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand Informationen, wann man vor dem Gesetz als Geistlicher gilt? Zum Beispiel bezüglich besonderer Rechte von Geistlichen (Telefonate dürfen nicht abgehört werden, wenn es um Beichtgeheimnisse geht; und so weiter...). Dies wäre imho auch ganz interessant. Kann dazu vielleicht jemand diesen Artikel erweitern? MfG Einwohner 16:47, 19. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Hinduismus[Quelltext bearbeiten]

Habe den Abschnitt Hinduismus gelöscht. Bei dem hier angeführten Personenkreis handelt es sich nicht um Geistliche, die in der Einleitung definierten Kriterien treffen nicht zu. Sie haben kein „Amt“, da es im Hinduismus keine vergleichbaren Strukturen gibt. Im weitesten Sinne trifft es evtl. auf hinduistische Priester zu, aber wenn man auf Brahmane verlinkt, stimmt es nicht, denn die wenigsten von diesen sind Priester. Der Begriff Swami ist lediglich ein Titel, ein Acharya ein philosophischer Gelehrter. Guru ist ein religiöser Lehrer und jeder kann sich als solcher bezeichnen oder bezeichnet werden. Ein Rishi ist ein Weiser der eventuell in manchen Fällen als Geistlicher im weitesten Sinne bezeichnet werden kann, aber auch er hat kein "Amt". Als Yogi kann hingegen kann sich jeder bezeichnen der Yoga macht; ein Sadhu ist ein Mönch, aber die hierarchische Klostergemeinschaft gibt es in wenigen Orden, die meisten leben allein. An einen Begriff, der für christliche Religionen wichig ist, alle anderen Religionen anpassen zu wollen, muss schief gehen.--Durga 19:50, 23. Jun. 2008 (CEST) --Durga 19:50, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten


Vorschlag zur Lemmaverschiebung[Quelltext bearbeiten]

Da dieser Artikel in keiner Weise den Anforderungen an einen enzyklopädischen Artikel genügt (z.B. wird der Begriff nicht ausreichend beschrieben <insbesondere sprachlich> und außerdem inhaltlich streitig ist ob dieser christliche Begriff auf andere Religionen übertragbar ist (und schon im evangelischen Bereich ist es strittig, ob man einen Pfarrer als Geistlichen bezeichnen kann)sollte dise Liste (und das ist dieserArtikel nach Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen verschoben werden. Übrigens: Die Kategorie:Jüdischer Geistlicher wurde am 8.9.09 wegen des (Nicht-) Übertragbarkeitsproblems gelöscht.-- Lutheraner 16:26, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich unterstütze die Verschiebung zu Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen ausdrücklich! Geistlicher ist häufig, wenn nicht überwiegend, unpassend. Michael Kühntopf 16:37, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich bin ausdrücklich und nachhaltig dagegen. Gegen eine Überarbeitung des Artikel ist an sich nichts einzuwenden. Sei mutig! Geistlicher ist nicht nur ein christlicher Begriff, sondern wird auch in anderen Religionen verstanden und angewendet. Als Lutherischer Pfarrer bin ich - wie auch meine KollegInnen - vom Amts- und Funktionsverständnis her ein Geistlicher. Das die Kategorie:Judischer Geistlicher gelöscht wurde habe ich mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen. Ich freue mich auf einen Artikel Geistlicher, der ohne diese zusätzlichen Amts- und Funktionsbezeichnungen auskommt und enzyklopädisch bleibt. -- Adomnan 23:20, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Auf das Kopfschütteln kann ich meinerseits nur mit Kopfschütteln reagieren. Zitat: Geistlicher ist nicht nur ein christlicher Begriff, sondern wird auch in anderen Religionen verstanden und angewendet: Das bestreitet ja niemand. Aber das ändert überhaupt nichts an meiner Aussage oben: "Geistlicher" ist häufig, wenn nicht überwiegend, unpassend. Und das sage ich als Religionswissenschaftler. Mir will nicht in den Kopf, wie man dem von Benutzer Lutheraner formulierten Anliegen ernsthaft entgegentreten will und kann. Mit nachvollziehbaren und wissenschaftlich seriösen Argumenten sicher nicht. Sehe ich hier noch Reste von Kolonialismus und lectio christiana? -- Michael Kühntopf 23:51, 15. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Neuapostolische Kirchen[Quelltext bearbeiten]

Hier soll nicht eine genaue Aufgabenliste entfaltet werden, sondern es handelt sich um eine Liste von Amts- und Funktionsbezeichnungen. Daher habe ich den entsprechenden Text gelöscht, außerdem entbehren manche Teile der nötigen Objektivität. -- Siard 02:42, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten

weitere Titel[Quelltext bearbeiten]

In vielen Artikel, auch und grade n Wikipedia, ist von "Erzbischöflicher Kaplan" die Rede, weiss jemand was das ist? -- Gelli63 18:50, 11. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das ist eine Funktion, die hier nicht besonders erwähnt werden muß. Es handelt sich um den "Persönlichen Referenten" eines Erzbischofs. Häufiger ist der "Bischöfliche Kaplan", auch Bischöflicher Sekretär oder (früher) Bischöflicher Geheimsekretär (wobei das "geheim" so gemeint ist wie bei Geheimrat). Der (Erz-)Bischofskaplan ist Priester, aber kein Pfarrer, weil er auch ohne Pfarrei genug zu tun hat. --Bremond 12:18, 3. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Abkürzung PP[Quelltext bearbeiten]

Zu einem äußerst umstrittenen Thema: Laut den Artikeln "PP" und "Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen" bedeutet PP "pastor pastorum", der Artikel "Papst" spricht eine andere Sprache. Auch ich vermag nicht zu beurteilen, was nun tatsächlich stimmt. Solche widersprüchlichen Einträge sollten allerdings korrigiert werden. (nicht signierter Beitrag von 62.47.4.153 (Diskussion) 22:24, 12. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Satz zu Titularbischöfen löschen?[Quelltext bearbeiten]

Ich plädiere dafür, den Satz "Ein Titular(erz)bischof ist ein seinem Diözesanbischof unterstellter Bischof, sofern er Weihbischof ist" zu löschen. - Erstens: Dass auch Titular-ERZ-Bischöfe als Weihbischöfe tätig wären, ist mir neu. Dafür gibt es kein Beispiel. Oder? Zweitens: Der Satz steht außerdem etwas isoliert und ist an dieser Stelle eigentlich unnötig; zumal ja schon auf den Link "Titulabischof" verwiesen wird. Bei den Titularerzbischöfen gibt es auch nur einen Link und keine weitere Erklärung. Was meint ihr?--Thomas P. Meiningen (Diskussion) 22:39, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Ein Satz zu den Weihbischöfen wäre aber wohl schon hilfreich. Hier gibt es außerdem eine feine Unterscheidung bei der Bezeichnung: Bischof in XY und Bischof von XY. Siehe dazu den Abschnitt "Titulatur" unter Weihbischof.--Thomas P. Meiningen (Diskussion) 22:50, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Salli Thomas P. Meiningen. Hier sei Dir einmal mit Maroun Lahham ein Beispiel gegeben. Einen Hinweis darauf, daß er zum Titularerzbischof und Weihbischof im Lateinischen Patriarchat von Papst Benedict berufen wurde, findest Du im vorletzten Absatz des Kapitels "Leben". Hier noch ein externer Link dazu. Ich weiß jetzt nicht, ob ein solches Beispiel gesucht hast. Grüße aus dem Dreyeckland -- Gustavf 16:49, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Hallo Gustavf, herzlichen Dank für den Hinweis! Ein Erzbischof als Weihbischof war mir völlig neu. - Gibt´s irgendwas in der großen weiten Welt der Katholischen Kirche, was es nicht gibt? Erstaunt:--Thomas P. Meiningen (Diskussion) 17:29, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Taucht aber wohl auch nur in dem seltenen Fall auf, wenn dieser Kleriker zuvor einem Erzbistum vorgestanden hat und nunmehr anderswo Weihbischof wird. Erzbischofstitel "ad personam" ist mir bei einem Weihbischof noch nicht untergekommen.--Lutheraner (Diskussion) 17:42, 17. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Umgekehrt wird imO ein Schuh daraus. Der übergeordnete Begriff ist der Titularbischof oder -erzbischof. Das braucht es, um jemanden gültig zum Bischof zu weihen, denn ein Bischof ist und bleibt im Prinzip ein Diözesanbischof, und sei es (fiktiv) in einem untergegangenen Bischof.
Am häufigsten tritt das bei den Weihbischöfen ein, aber auch bei anderen Verwendungen, zB im diplomatischen Dienst oder bei höheren Funktionsstellen im Vatikan; wenn ein Nuntius oder ein solcher Funktionär noch nicht Bischof sind, werden sie eben zum Titularbischof oder -erzbischof geweiht. Der bekannteste Titularerzbischof ist Georg Gänswein, den Benedikt XVI. als Präfekt des päpstlichen Hauses zum Titularerzbischof weihte; sein Vorgänger Stanisław Dziwisz war zuerst Titularbischof, dann -erzbischof und wurde erst nach JPII' Tod Diözesan(erz)bischof.--Der wahre Jakob (Diskussion) 18:43, 17. Mai 2016 (CEST).Beantworten

Titel "Apostolischer Präfekt" fehlt noch[Quelltext bearbeiten]

Titel und Funktion des "Apostolischen Präfekten" fehlen noch unter "Römisch-katholische Kirche". Eine Apostolische Präfektur ist die Vorstufe eines Apostolischen Vikariats, welches wiederrum die Vorstufe zur Diözese ist. Vor allem in den Missionsgebieten spielen Präfekturen und Vikariate eine große Rolle. Ich würde gerne den Apostolischen Präfekten noch unterhalb des Apostolischen Vikars einfügen. Leider stört dabei der zwischen Bischöfe und Priester eingefügte Satz: "Die Träger dieser Titel sind sämtlich zum Bischof geweiht. Da dieser Rang dem Rang eines Priesters vorangeht, gehen sie selbstverständlich den Trägern der folgenden päpstlichen und bischöflichen Ehrentitel voran." Dieser eben zitierte Satz erlaubt weder, dass der Präfekt darüber steht (weil er kein Bischof ist), noch dass er darunter steht (weil er kein bloßer Ehrentitel ist). Weiß jemand eine Lösung? --Thomas P. Meiningen (Diskussion) 23:02, 13. Mai 2016 (CEST)Beantworten