Diskussion:Steuersünder-CD

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Iwesb in Abschnitt Festnahme eines mutmalichen Schweizer Spions
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

War SLA, hierher übertragen. --ireas :disk: :bew: 13:49, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

[SLA auf »Steuer-CD«:] Kein sinnvolles Lemma. In einer der 2. angegebenen Quelle heißt es "Betrüger-CD", in der dritten "Steuersünder-CD" (was ein etwas besseres Lemma wäre), im 4. Weblink konnte ich den Begriff nicht finden.--Cactus26 13:31, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Das spräche zwar gegen das Lemma und für Verschiebung auf ein anderes, aber nicht zwingend für die Löschung des Textes. --Geher 13:35, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Sehe ich genauso – relevant im Zeitgeschehen, aber ausbaufähig. Und damit ganz formal das Wörtchen fällt: Einspruch. ;-) --Carbenium 13:39, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ihr habt recht. Nach der Verschiebung würde ich den SLA zurückziehen. Wie gehen wir vor?--Cactus26 13:43, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Sind alle mit dem neuen Lemma d’accord? --ireas :disk: :bew: 13:49, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

hmm momentan wird das Lemma nicht beschrieben, sondern alles das was in Steuerhinterziehung zumindest stehen sollte, wieviele gab es, wurden verkauft? wieviele Steuersünder überführt? Debatte um Legalität etc. pp. Ist nun in der QS--- Zaphiro Ansprache? 13:54, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Simmt. Interessant wäre hier auch: Sind Steuersünder-CDs wirklich CDs? Auf welche Weise werden sie dem Adressaten zugestellt? Wie überzeugt sich dieser von der Qualität der Daten? Wird vorab ein Auszug erstellt?--Cactus26 13:58, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Stichproben vor Ankauf[Quelltext bearbeiten]

Ja klar macht der potentielle CD-Käufer vor Kaufabwicklung Stichproben: google 68.900 Treffer --Neun-x 08:15, 15. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Legalität?[Quelltext bearbeiten]

Es stellt sich sicher immer noch die Frage, ob der Erwerb legal ist, klar das die Steuerbehörden das behaupten. Und kann eine Datei unbekannter Herkunft ein Beweis sein? Wer garantiert dafür, das nicht auch Unbeteiligte darauf stehen? --Eingangskontrolle 17:58, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Rein formal dürfte sowas sicherlich nicht verwendet werden; Audio- und Videoaufzeichnungen haben vor Gericht auch keinen Bestand – warum also Daten, die noch einfacher manipuliert werden können als analoge Tonaufzeichnungen? Aber wenn es um Millionen geht, zählen Bürgerrechte nichts mehr und zur Not werden einfach neue Gesetze am Bundesrat vorbei erlassen, wie die Schmierenkomödie um den Rückzug aus dem Atomausstieg jüngst wieder einmal zeigte. --Carbenium 09:00, 14. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
@Eingangskontrolle, letzteres soll wohl nun passiert sein, vgl hier--In dubio pro dubio 23:37, 23. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Das ganze scheint doch nicht so klar zu sein, wenn ich diesen Artikel lese. Was müssen wir anpassen im Artikel? --KurtR 09:25, 15. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe mal einen Teil des Kommentars eingebaut. --KurtR 09:32, 17. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

In der Schweiz ist der Ankauf sowie die Verwendung von Steuer-CDs gemäß Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 2.10.2007 [1] zumindest legal.--Kasimir Katowitsch (Diskussion) 00:53, 25. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Im verlinkten Artikel steht nichts von Ankauf legal. Bitte Link auch bei Deiner Erweiterung einbauen und zusätzlich, falls vorhanden, das Bundesgerichtsurteil online. --KurtR (Diskussion) 06:51, 26. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Das Bundesgerichtsurteil ist zwar online abrufbar, aber man kann es leider nicht verlinken. Werde aber den Link auf die SF-Tagesschau setzen.--Kasimir Katowitsch (Diskussion) 14:59, 27. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Nicht verlinken? Ist doch dieses Urteil oder? Ich habs durchgelesen. Also ich finde der Vergleich hinkt mit dem Ankauf und Verwertung in Deutschland. 1) hat die Schweiz nichts bezahlt dafür 2) wusste sie möglicherweise gar nicht, dass die Daten aus gestohlener Quelle stammten (gemäss Video auf sf.tv-link). Somit finde ich die Verwendung hier irreführend. 3) Steht hinter den Daten nicht ein gesetzliches Bankgeheimnis, sondern ein Geschäftsgeheimnis einen Treuhänders. Ob also das Bundesgericht gleich urteilen würde, ist nicht sicher. 4) hätte die Schweiz für die CD bezahlt, wäre das Bundesgerichtsurteil womöglich anders rausgekommen. Zum Inhalt Deiner Ergänzung: Woher weisst Du, dass es die gleiche LGT-CD war? Steht so nirgens. Wenn ich die Zeitdaten anschauen: Klaus Zumwinkel wurde 14. Februar 2008 verhaftet und die Steuer-CD wurde öffentlich bekannt. Das Urteil des Bundesgerichts war bereits am 2. Oktober 2007. Es handelt sich nämlich um eine andere CD, um keine Bank sondern um einen Treuhänder und überhaupt um einen anderen Fall früheren Datums. Siehe diesen Videobeitrag.
Fazit: Weil die Fälle nicht vergleichbar sind, der Vergleich hinkt sowie das Ganze im Artikel falsch dargestellt wurde, habe ich es rausgenommen. --KurtR (Diskussion) 20:32, 27. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Warum wird in dem Artikel davon gesprochen, dass die Daten "gestohlen" wurden? Steuerhinterziehung ist doch eine Straftat (auch in der Schweiz), die Bank und Kunde gemeinsam begehen. Wie kann man das Sammeln von Beweisen dafür als Stehlen konstruieren? 141.53.41.254 14:05, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Das Stehlen von Daten ist sehr wohl strafbar. Wo ist da die Unklarheit?
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. S.M. 21:09, 18. Mär. 2020 (CET)

Frage: wurden Steuer-CDs bislang nur deutschen Behörden verkauft?[Quelltext bearbeiten]

Abgesehen von Wikileaks, in den USA gab es etwa doch auch Verfahren, wie sieht es mit anderen Ländern allgemein aus? Hab auch noch Frankreich in Erinnerung, evtl auch Belgien und Österreich (bin aber unsicher), oder wurden die Daten wie etwa in der Liechtensteiner Steueraffäre von den deutschen Behörden lediglich weitergegeben?--in dubio Zweifel? 22:51, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wohl nicht. Heinrich Kieber hat die CDs auch an die USA weitergegeben, und kriegt wohl die bekannten 30 % der Summe, die nachher gezahlt werden. --KurtR 09:31, 17. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Auch die Schweiz hat Steuer-CDs beschafft und verwertet. Die CD war gestohlen, http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012/03/10/Schweiz/Auch-Schweizer-Steuerbehoerden-arbeiten-mit-gestohlenen-Kundendaten (nicht signierter Beitrag von 87.185.124.248 (Diskussion) 15:41, 15. Jul 2012 (CEST))

Es ging um die Frage, ob ein Land CDs gekauft hat. Die Schweiz hat sie nicht gekauft, nur verwertet. Ansonsten gemäss aktuellem Artikel ist es nur Deutschland, die die umstrittenen Käufe (Hehlerei) tätigt. --KurtR (Diskussion) 10:27, 20. Jul. 2012 (CEST)Beantworten
Na langsam, der Hehler ist nach wie vor der, der die Daten verkauft. Die deutschen Behörden sind verfassungsrechtlich verüflichtet, Staftaten nachzugehen und müssen das Verfolgen. Sowohl die Hehlerei des Händlers, als auch das der Priteure. Das ist so wie beim Ankauf von Rauschgift durch Beamte. Dass sich der VK als Schweizer entpuppt, weiß man vorher nicht, führt daber dazu dass hauptsächlich die Schweiz für die Verfolgung verantwortlich wäre. S.M. 21:09, 18. Mär. 2020 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. S.M. 21:09, 18. Mär. 2020 (CET)

Optisches Speichermedium[Quelltext bearbeiten]

"mediales Schlagwort für optische Speichermedien" ... sicher, dass nur optische Speichermedien gemeint sind? ich denke, der begriff "Datenpaket" trifft besser, da es ja relativ egal ist, ob die daten nun auf einem usb-stick oder einer cd liegen. -- 62.180.117.241 12:59, 7. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Damals waren es CDs. Ist auch geändert. S.M. 20:44, 18. Mär. 2020 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. S.M. 20:44, 18. Mär. 2020 (CET)

Absatz: Folgen[Quelltext bearbeiten]

Das ist imho noch zu deutschlandzentriert, auch etwa in Liechtenstein, Luxemburg und der Schweiz hatten die Steueraffären Folgen, sie hatten ja umfangreich Gesetze hinsichtlich des Bankgeheimnisses geändert und gelten nicht mehr unbedingt als „Steueroasen“ (nach der sogenannten „grauen Liste“ der OECD) --in dubio Zweifel? 22:41, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Personenname Wuppertal[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:KurtR, es gibt im Kontext der Erstellung einer Enzyklopädie *keinen Grund*, den Namen eines Menschen, der nur im Rahmen seiner Berufsausübung und AFAIK ohne eigenes Engagement öffentlich bekannt wurde, hier zu benennen. Die Vorgänge um seine Berufsausübung sind hochrelelant, sein Name ist es (z.Zt.) nicht. Gerade im Kontext des Absatzes, in den sein Name auftaucht, halte ich die Namensnennung hier für *völlig deplaziert*. Auch ein Profi wie Leyendecker nennt den (Famlien)namen ausdrücklich nicht. ... Hafenbar (Diskussion) 23:50, 4. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Es geht um diesen Edit. Ist ein Leiter der Steuerbehörde nicht gleichzeitig auch eine öffentliche Person? Er wird ja namentlich auch erwähnt auf der Website des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Wuppertal. Dass Herr Leyendecker ihn nicht namentlich erwähnt, ist für mich nicht das Mass aller Dinge. Andere Journalisten erwähnen ihn (Tages-Anzeiger). Und wenn ja schon die SPD das Bundesverdienstkreuz für die drei Fahnder fordert, sehe ich das Versteckspiel um den Namen nicht ganz ein. Gerne andere Meinungen erwünscht. Danke. --KurtR (Diskussion) 01:10, 5. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Keine Namensnennung. Este (Diskussion) 22:36, 5. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Namensnennung sollte klar zulässig sein. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 16:24, 11. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Neue Steuersünder-CDs[Quelltext bearbeiten]

Sollte man den Artikel nicht erweitern? Ich würd' selbst machen, muss aber erst noch etwas Recherchearbeit tätigen. Irgendwie liegt er seit Monaten brach... --Alberto568 (Diskussion) 19:18, 14. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Die Landesregierung in NRW erwirbt im Juli 2012 eine weitere neue Steuersünder-CD. 188.96.179.226 23:36, 17. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Bisher keine Bestätigungen der beiligten Stellen, nur Presseberichte. Zu früh. --KurtR (Diskussion) 07:11, 18. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Lutz Otte[Quelltext bearbeiten]

Unglaublich: der Name des Whistleblowers Lutz Otte kommt in der ganzen WP scheinbar nicht ein einziges mal vor. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 16:18, 11. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Darfst uns gerne aufklären :-) S.M. 20:47, 18. Mär. 2020 (CET)

Festnahme eines mutmalichen Schweizer Spions[Quelltext bearbeiten]

Durch Nutzer Iwesb wurde folgende Information gelöscht. Im Artikel zum Nachrichtendienst des Bundes wird der Fall angerissen, aber darauf verweisen, dass seine Hintergründe in diesem Artikel behandlet werden sollten. Dieser Meinung bin ich auch.

Im April 2017 ließ die Bundesanwaltschaft in Frankfurt am Main einen mutmaßlichen Schweizer Spion festnehmen.[1] Laut Ermittler soll der Mann im Auftrag des Schweizer "Nachrichtendienstes des Bundes" deutsche Steuerfahnder bespitzelt haben, um herauszufinden, welche Steuerfahndung Kundendaten von Banken kauft. Er sollte demnach herausfinden, wie die Ankäufe genau abliefen. Laut Bundesanwaltschaft war der Mann seit Anfang 2012 aktiv gewesen. Der ehemalige Polizist war im Sicherheitsbereich einer Schweizer Großbank angestellt und arbeitete demnach gleichzeitig als freier Mitarbeiter für den Schweizer "Nachrichtendienst des Bundes".[2] --Konstanter (Diskussion) 11:53, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
  1. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof: Pressemitteilung. Abgerufen am 30. April 2017.
  2. tagesschau.de: Mutmaßlicher Spion festgenommen: Er diente einer "fremden Macht". Abgerufen am 30. April 2017 (deutsch).
Also dieser Iwesb aber auch. Er hats sogar begruendet. Aber extra fuer dich, Konstanter, heb ich die relevanten Passagen aus der Quelle hervor: Tagesschau: Der Anwalt des Beschuldigten soll bestätigt haben, dass der Mann im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes gehandelt habe und Sein Auftrag soll es gewesen sein. Noch Fragen? -- Iwesb (Diskussion) 12:06, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Wenn Bundesrat Ueli Maurer öffentlich erklärt, dass er den Gesamtbundesrat über den Einsatz eines (?) Spions in Deutschland informiert habe (vgl. [2]), dann darf es hier wohl erwähnt werden. Auch wenn die Unschuldsvermutung gilt, ist somit unbestritten, dass der NDB spionieren liess, um Anklage gegen deutsche Steuerfahnder zu erheben. Unbestritten scheint zwischenzeitlich auch zu sein, dass die Verhaftung in Deutschland erfolgte, weil der Spion ins Fadenkreuz der Schweizer Justiz geraten war und die beutschen Behörden in Besitz von Protokollen dieses Verfahrens gelangt waren ([3], [4]).
Zudem gibt es wohl genug mediales und politisches Interesse (einfach so wird eine Schweizer Botschafterin in Berlin nicht vorgeladen), um den Vorfall hier zu erwähnen, auch wenn hier noch keine Verurteilung vorliegt (und Details werden wir wohl nie erfahren, wen der NDB zumindest dies richtig macht). --Lars (User.Albinfo) 14:40, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Also ich muss zugeben, ich bin wieder einmal fasziniert, wie einfach es doch ist, in Wikipedia gesichertes Wissen darzustellen. Die angegebenen Quellen tagesschau, NZZ und Tages-Anzeiger sind durchaus serioes. Ich frage mich nur, weshalb diese Quellen Formulierungen nutzen wie wird verdaechtigt, führten dem Vernehmen nach, ein Teil dürften Falschaussagen und Schutzbehauptungen sein, Dieser sieht darin Beweise, laut [...] soll und einen Walter-Borjans zitieren mit "Falls sich die Geschichte als wahr erweist...". Lt. Artikel ist es doch alles ganz eindeutig. Da kann man sich die Kosten fuer Ermittlungen, Verhandlung usw. glatt sparen. Meint -- Iwesb (Diskussion) 04:20, 12. Mai 2017 (CEST) PS: der einzige wirklich handfeste Fakt steht in EN # 20, es wurde jemand festgenommen.Beantworten
Interessant. Ist das alles eingearbeitet? S.M. 20:47, 18. Mär. 2020 (CET)