Diskussion:Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2017

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von PantheraLeo1359531 in Abschnitt Bild Alexander Hold
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2017“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Die PARTEI, nicht Die Partei![Quelltext bearbeiten]

Die PARTEI wird groß geschrieben! (nicht signierter Beitrag von 84.187.133.204 (Diskussion) 18:42, 12. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Kandidatensuche[Quelltext bearbeiten]

Die Rubrik kann m.E. gelöscht werden oder muss überarbeitet werden, da er nur zusammenhangslos Namen aufzählt. Zumal nur noch Linke und Grüne einen Kandidaten "suchen". (nicht signierter Beitrag von Parodos (Diskussion | Beiträge) 09:45, 16. Nov. 2016 (CET))Beantworten

Warum steht Jens Weidmann ohne weitere Erläuteurngen unter "CSU"? Er ist m.W. kein Parteimitglied. --muns (Diskussion) 14:07, 18. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Seehofer wollte ihn angeblich vorschlagen.https://www.welt.de/politik/deutschland/article159450370/Seehofer-will-angeblich-Jens-Weidmann-vorschlagen.html --Middelmarch (Diskussion) 15:40, 18. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Dann sollte das zumindest erläutert werden. Voßkuhle wird unten ja auch unter den parteilosen Kandidaten genannt, obwohl Frau Merkel ihn gerne nominiert hätte. --muns (Diskussion) 15:47, 18. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Bis wann kann ein Kandidat/in nominiert werden? Wie läuft eine Nominierung formal ab? Warum gibt es keine Kandidatin??? (nicht signierter Beitrag von 77.87.224.101 (Diskussion) 11:55, 9. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Siehe Bundespräsident (Deutschland)#Wahl des Bundespräsidenten. Da werden alle Fragen beantwortet. --Wdd (Diskussion) 11:58, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Benutzer Diskussion: 93.133.143.100[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Bitte nutze die Diksussionseite für die Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2017 und begründe deine Änderungswünsche. Hadhuey (Diskussion) 20:31, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten

[hierherkopiert, nachdem das immer bald hart gelöscht wird]

Ich weiß zwar nicht, was es da zu diskutieren gibt, aber falls das eine Aufforderung sein soll, meinerseits jetzt doch wieder OR zu betreiben, würd ich sagen, dass neben den inhärenten Eigenschaften der Person [1] und [2] aussagekräftig genug sind, um ihn den Grünen zuzuordnen. Nach D'Hondt steht den Grünen zwar nur 1 Listenplatz zu, und zwar der, auf dem Fegebank steht, aber eine Listengemeinschaft hat die volle Hoheit über die Verteilung ihrer Listenplätze, solang sie eindeutig auf fortlaufende natürliche Zahlen beginnend mit der 1 projiziert werden können. Außerdem steht auf dem 10. (bzw. 1. Nachrücker-)Platz, der nach D'Hondt auf die Grünen entfallen würde, eine SPD-MdHB. Der Platz von Tjarks würd zudem nach Sainte-Laguë den Grünen gehören und der von Fegebank nicht. Aber letztlich ist es natürlich eine völlig willkürliche Zuordnung. --93.133.143.100 21:07, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
PS: Ich hab zwar genug Socken, aber grad keinen Bock mehr. --93.133.143.100 21:07, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ein WP:Edit-War ist der falsche Weg. Wenn es Meinungsverschiedenheiten zum Artikelinhalt gibt bitte ich diese hier zu diskutieren und nach einem Konsens zu suchen. Dann hebe ich oder ein andere Admin die Sperre auch gern wieder auf. Danke+Grüße Hadhuey (Diskussion) 21:29, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Praktisch ist aber die Diskussionsbereitschaft nahe null (mit abnehmender Tendenz), bevor mittels Editwar ein Admin involviert wird. --93.133.143.100 22:40, 21. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nominierung Engelbert Sonneborn[Quelltext bearbeiten]

Es gibt anscheinend Diskussionsbedarf, zur Nominierung von Engelbert Sonneborn. Aktuell steht im Artikel das dies durch Martin Sonneborn erfolgt für die Piratenpartei und Die PARTEI. Tatsächlich ist aber Martin Sonneborn auf Einladung von der Piratenpartei Mitglied in der Bundesversammlung, nicht als Vertreter von Die PARTEI. Die Nominierung von Engelbert Sonneborn erfolgt nicht von Martin Sonneborn, sondern wie auf der Pressekonferenz bekanntgegeben von der Piratenpartei mit Unterstützung von Die Partei. Wobei Die Partei selbst nicht Mitglied der Bundesversammlung ist. --92.203.143.213 18:45, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nominiert wurde er durch Martin Sonneborn. Die Piratenpartei ist nicht Mitglied der Bundesversammlung, nur diese haben ein Vorschlagsrecht. --Seewolf (Diskussion) 19:38, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich möchte mich jetzt nicht darauf einlassen, wenn die Vertreter einer Partei darstellen. Aber Engelbert Sonneborn, wurde auf einer Pressekonferenz der Piratenpartei vorgestellt. Nicht auf einer Pressekonferenz von Martin Sonneborn und auch nicht auf einer Pressekonferenz von Die PARTEI. Er wurde hierbei als ausdrücklich als Kandidat von der Piratenpartei bezeichnet. Hingegen wird hier der Eindruck erweckt, das aktuell im Artikel der Eindruck erweckt, das Martin Sonneborn, für die Piratenpartei die Nominierung durchgeführt hätte. Was schlichtweg falsch ist. Deshalb hab ich den Artikel auch wieder zurück gesetzt. --92.203.143.213 20:22, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Nur Mitglieder der Bundesversammlung haben Vorschlagsrecht, und die Piratenpartei ist keins. Un d bitte warte erst einmal die Diskussionsergebnis ab, bevor du den Artikel änderst. Gruß, Seewolf (Diskussion) 21:00, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das gleiche könnte ich doch auch zu dir sagen. Einerseits schreibst du, Sonneborn nominiert für die Piratenpartei im Artikel, anderseits schreibst du hier nur die Mitglieder nominieren. Dann würde er ja gar nicht für die Piratenpartei nominieren sondern für sich selbst. Aber es ist auch usus das die einzelnen Mitglieder für sich selbst keine Vorschläge machen, sondern in Absprache mit den anderen Parteimitgliedern (nicht nur denen in der Bundesversammlung) einen gemeinsamen Kandidaten für die Partei benennen. Sicherlich hat hierbei aber Martin Sonneborn nicht eigenständig, als nicht Pirat, entschieden wenn die Piratenpartei nominiert. Das spiegelt sich auch in der Pressekonferenz wieder. --92.203.143.213 21:33, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Martin Sonneborn kann als Mitglied der Bundesversammlung nominieren, wen auch immer er möchte, solange der Kandidat der Nominierung zustimmt und die formalen Kriterien erfüllt. Auch jeder andere Kandiat für das Amt des Bundespräsidenten wird durch ein einzelnes Mitglied der Bundesversammlung nominiert (oder mehrere Mitglieder reichen gemeinsam eine Nominierung ein, was aber an der Sache nichts ändert). Parteien usw. haben kein Nominierungs- oder Vorschlagsrecht. Dass man umgangssprachlich vom "Kandidat der SPD" spricht meint nur, dass sich die Partei SPD darauf verständigt hat, in der Bundesversammlung diesen Kandidaten zu unterstützen. Daher ist Engelbert Sonneborn auch der Kandidat von Piraten und Partei: Diese beiden Parteien unterstützen seine Kandidatur, er ist ihr gemeinsamer Kandidat. Nominiert werden kann er trotzdem nur von einem Mitglied der Bundesversammlung. Steht alles sehr genau im Gesetz.--Cirdan ± 00:47, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Dann müssten wir das aber auch bei jedem anderen Kandidaten anpassen. Weil da steht immer das dieser durch eine Partei nominiert wurde. Sollen wir das machen? Ich denke eher nicht. Martin Sonneborn hat nicht seinen Vater alleine nominiert und aufgestellt. Das war eine gemeinsame Entscheidung unter der Leitung der Piratenpartei.--92.203.143.213 02:03, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Damit ist das aber in keinem Fall ein Vorschlag der PARTEI. Diese kann auch nicht dahinter stehen, weil sie Niemanden in die BV entsendet. Somit ist es ein Einzelvorschlag, unabhängig von einer Partei. DIE PARTEI kann auf keinen Fall Jemanden nominieren. Das geht faktisch nicht. Sonneborn ist als Vertreter der Piraten Mitglied der BV. Und ich finde es langsam ärgerlich, daß du immer wieder zu definitiv faktisch falschen Version revertierst. Marcus Cyron Reden 14:48, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Du hast Recht: Keine Partei kann jemals einen Kandidaten nominieren! Jedes Mitglied der Bundesversammlung kann einen Kandidaten vorschlagen. Üblicherweise einigen sich Parteien darauf, dass einer von ihnen einen Kandidaten vorschlägt und alle anderen Parteimitglieder usw. diesen wählen. So, wie Steinmeier von vier Parteien unterstützt wird, wird Sonneborn von zwei Parteien unterstützt. Es ist unerheblich, ob diese in der Bundesversammlung sitzen oder nicht, dort sitzen nur Personen, entweder als MdB oder weil sie per Wahl aus den Landesparlamenten entsandt wurden. Beide Parteien bezeichneten ihn bei ihrer gemeinsamen PK als ihren gemeinsamen Kandidaten. Das ist das einzig relevante. Rein rechtlich/formal gesehen ist jeder Kandidat ein Einzelvorschlag, da es nur ein einziges Mitglied braucht, einen Kandidaten vorzuschlagen.--Cirdan ± 14:52, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Cirdan: Genauer gesagt wurde Steinmeier sogar von fünf Parteien unterstützt: CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Grüne. Erfurter63 (Diskussion) 15:21, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich bin raus. Du hast schon wieder revertiert - mit der Begründung "ausdiskutieren". Zählt offenbar für alle, nur für dich nicht. Das ist keine Grundlage. Dann lasse es falsch. So setzt man sich halt durch. Egal ob es stimmt. Marcus Cyron Reden 15:00, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Du warst jetzt in den letzten zwei Tagen schon mindestens der dritte Benutzer, der diese Änderungen vornimmt. Wir können nicht jedes Mal, wenn ein neuer Benutzer in die Sache einsteigt, den Diskussionsstand über den Haufen werfen.--Cirdan ± 15:02, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Erfurter63 Ich glaube, du meinst sechs Parteien (mit dem kleinen links geneigten SSW). ;) Unten in der Tabelle steht es schon, ich füge es mal oben hinzu. --SamWinchester000 (Diskussion) 21:16, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Wahltermin[Quelltext bearbeiten]

Kann mir mal bitte jemand erklären, warum die Präsidentenwahl bereits am 12 Februar stattfindet? Früher, zum letztem mal am 23. Mai 2009 war es so, das der Präsident immer auf dem Tag genau, nach 5 Jahren wieder gewählt, bzw. einer Neuer Präsident gewählt wurde. Joachim Gauck ist am 18. März 2012 zum Staatspräsident gewählt worden, dem nach hätte die nächste Wahl erst am 18. März 2017 stattfinden dürfen, und NICHT schon am 12. Februar. MfG:--Der Förster (Diskussion) 19:27, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Gauckelmann hat das Amt am 23. März 2012 angetreten. Nach dem Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung tritt die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor Ablauf der 5-jährigen Amtszeit zusammen. Deswegen Wahl im Februar. Miebner (Diskussion) 19:41, 11. Feb. 2017 (CET) PS: Vor den Rücktritten von Köhler und Wulff war regulärer Amtsantritt am 1. Juli. Der 23. Mai als Wahltermin war symbolisch mit 1949 verbunden.Beantworten
Danke! MfG:--Der Förster (Diskussion) 19:54, 11. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Unheimlich witzig, aber falsch. G. wurde am 18. März 2012 gewählt und nahm die Wahl sofort an. Damit begann seine Amtszeit, nachdem das Amt seit dem Rücktritt Wulffs vakant gewesen war. Vereidigung und Antrittsrede am 23. März sind dabei ohne Bedeutung. „spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten“ steht in Art. 54 GG, nicht im Ausführungsgesetz. Der letzte Satz ist allerdings richtig. Der 1. Juli geht zurück auf Heinrich Lübke#Ende seiner Präsidialzeit. Davor amtierten Heuss und Lübke vom 12. (1949) bzw. 13. (1954, 1959, 1964) bis 12. September 24 Uhr. --Vsop (Diskussion) 18:57, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ergänzung: Bei einem Rücktritt wie dem von Wulf hat wiederum die Wahl, spätestens 30 Tage nach dem Rücktritt zu erfolgen. --SamWinchester000 (Diskussion) 22:25, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das ist richtig, es steht ebenfalls in Art. 54 GG, hat aber nichts mit der hier erörterten Frage zu tun. --Vsop (Diskussion) 23:22, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Naja, das erklärt in der allgemein Verwirrung, wann eine Wahl stattzufinden hat, was ja die ursprüngliche Frage war. Somit kann man Gaucks Wahltermin also ohnehin nicht als Maßstab für Vergleiche nehmen, wie Der Förster es zu Beginn gemacht hatte. --SamWinchester000 (Diskussion) 06:03, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Zeitpunkt von Steinmeiers Rücktritt als Außenminister[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, es müsste im Artikel noch begründet werden, warum Steinmeier als Außenminister schon zurückgetreten ist, bevor er zur Wahl als Bundespräsident angetreten ist. Normalerweise gibt man eine Arbeitsstelle doch erst auf, wenn die neue Arbeitsstelle schon sicher ist. Jedoch bestand diese Sicherheit zum Zeitpunkt seines Rücktritts ja noch nicht. Die Sicherheit hat er doch erst nach erfolgreicher Wahl zum Bundespräsidenten.--Stegosaurus (Diskussion) 12:25, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nunja, alles andere als die Wahl von Steinmeier hätte fast schon die Dimension einer Staatskrise. Das war zum Zeitpunkt seines Rücktritts schon längst bekannt, der natürlich auch im Zusammenhang mit der Nominierung von Martin Schulz zum Kanzlerkandidaten steht, die sich nicht länger hinauszögern ließ. Es dürfte nicht so schwer sein, einen entsprechenden Medienbericht zu finden, ich suche mal.--Cirdan ± 13:42, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
+1 Es ging darum, dass Gabriel seine Positionen so schnell wie möglich wechselt, wie er es angekündigt hatte. --SamWinchester000 (Diskussion) 14:56, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe leider bei meiner Suche bisher keine Quelle gefunden, in der diese Rochade und Taktik entsprechend analysiert wird. Dazu wird aber sicherlich noch etwas kommen, wenn der Wahlkampf angelaufen ist.--Cirdan ± 15:00, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Weil die Macht eben nicht vom Volke ausgeht. Wenn die großen Parteien in der Bundesversammlung schon die Mehrheit haben, kann es ja nicht schief gehen. Dass man fast nichts über die anderen Kandidaten erfährt, ist auch nichts Besonderes. Sie sollen nur die Wahl wie eine Wahl aussehen lassen. Und ich denke nicht, dass sich irgendein "Medienbericht" damit auseinandersetzen wird, weil es sofort den Untergang des Veröffentlichers bedeuten würde. --88.67.126.229 15:25, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich verweise vorsorglich schonmal auf die Regeln zu Diskussionsseiten, die länglichen Austausch von Privatmeinungen verbieten. Ich möchte aber, um Missverständnisse zu vermeiden, klarstellen: . Ich meine mit meinem Beitrag nicht irgendein Gekungel, sondern auf das taktisch recht geschickte Vorgehen der SPD, die Präsentation von Schulz als Kandidat und den Verzicht von Gabriel auf Kandidatur und Parteivorsitz mit der Nachfolgelösung für Steinmeier zu verknüpfen. Und das alles im Vorfeld der Bundespräsidentenwahl, wo der Wahlkampf noch nicht losgegangen ist. Ich habe dazu z.B. schon im Radio (DLF?) eine längere Diskussionsrunde gehört, da kommt mit Sicherheit spätestens nach der Wahl im Herbst eine Analyse, ob das nun erfolgreich war oder nicht.--Cirdan ± 15:30, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
So wichtig und ungewöhnlich ist der Sachverhalt ja nun auch nicht. Bei den Franzosen, wo das wohl Tradition zu sein scheint, haben ja auch Sarkozy und Vals den Parteivorsitz bzw. Premierminister-Posten aufgegeben, nur um erfolglos an einer Vorwahl teilzunehmen. Man könnte auch objektiv und neutral den Fakt widergeben, dass Steinmeiers Nachfolger unmittelbar zuvor den Parteivorsitz und die Kanzlerkandidatur an Schulz abgegeben hatte, woraus sich dann jeder seine eigenen Gedanken machen kann. --SamWinchester000 (Diskussion) 15:30, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Bild Alexander Hold[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit dem Bild von Alexander Hold passiert? Warum wurde es gelöscht? --Maxl (Diskussion) 15:14, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Es wurde als mutmaßlich Urheberrechtsverletzung auf Commons gelöscht: Lösch-Logbuch. Offensichtlich hat es jemand einfach von einer anderen Website kopiert.--Cirdan ± 15:15, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Man könnte ja mal bei Alexander Hold und Martin Sonneborn wegen Bildern anfragen. --SamWinchester000 (Diskussion) 15:33, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Vielleicht hat auch jemand hier Kontakt zu den Piratendelegierten? Da werden ja sicher einige Fotos gemacht haben. Der Vorteil wäre, dass die sich (mutmaßlich) mit CC-Lizenzen auskennen.--Cirdan ± 15:44, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe es zumindest mal angesprochen auf Twitter ;-) --Stefan »Στέφανος«⸘…‽ 16:40, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Sind jetzt alle Bilder drin :) --PantheraLeo1359531 😺 17:05, 27. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Ohne Aussprache[Quelltext bearbeiten]

@Scintz: „Ohne Aussprache“ bedeutet, dass derjenige, der gewählt wird, selbst nicht weiß, dass er gewählt wird." 1 ist schon deswegen falsch, weil jeder Kandidat seine Zustimmung zur Nominierung als Kandidat vor der Wahl schriftlich beim Bundestagspräsidenten einreichen muss. Siehe Gesetz. Außerdem empfehlenswert ist beispielsweise dieser Artikel.--Cirdan ± 15:35, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ohne Aussprache heißt, dass zu den Kandidaten während der Sitzung der Bundesversammlung nicht debattiert wird. Damit ist nicht gemeint, dass bis zur letzten Sekunde alles offen bleiben muss, wie am Roulettetisch. Wieso auch? Das Bilden von Mehrheiten durch Absprache und Zusammenarbeit im Vorfeld von Wahlen ist schlechthin demokratisch. --Excolis (Diskussion) 15:45, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

@Cirdan "Gewählt ist, " GG, (7). --Scintz 15:47, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Einschlägig ist hier Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung §9. Die Grundlagen sind in GG Art. 54 ff. geregelt. (GG Art. 7 erscheint mir nicht zutreffend?)--Cirdan ± 15:50, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
"Ohne Aussprache" heißt zudem schlicht, wie Excolis schon schreibt, dass es keine Debatten oder Kandidatenvorstellungen in der Bundesversammlung gibt, vgl. Deutschlandfunk dazu.--Cirdan ± 15:54, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

@Cirdan. Die Verfassung hat Vorrang. Zu Deutschlandfunk: Anscheinend will die Judikative die Gewaltentrennung durchbrechen. Dies widerspricht einem Rechtsstaat. --Scintz 16:36, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Entschuldigung, aber auf diese Art brauchen wir nicht diskutieren. Zeige uns bitte einen Beleg, z.B. einen Gesetzeskommentar, der deine Auffassung teilt. Es hätte in fast 70 Jahren sicherlich schon jemand geklagt.--Cirdan ± 16:40, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich empfehle einen Grundkurs Staatsorganisationsrecht. --Excolis (Diskussion) 18:14, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

"Ohne Aussprache" bedeutet insbesondere, dass regelmäßig schon vor der Wahl sicher sein soll, wer gewählt wird, weil es zuvor ausgehandelt wird und es idealerweise keinen Gegenkandidaten gibt (was im Fall des Bundeskanzlers sogar erzwungen wird, indem der Bundespräsident zu entscheiden hat, wer voraussichtlich gewinnt). --77.4.223.79 19:01, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Worauf basiert diese Interpretation? Es muss nicht unbedingt sicher sein, wer nachher die meisten Stimmen erhält. Es soll aber der Wahlkampf aus der Bundesversammlung herausgehalten werden, um eine Beschädigung des späteren Amtsträgers so kurz vor seiner Wahl zu vermeiden.--Cirdan ± 19:03, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ich sag ja: "regelmäßig". Beschädigt wird er gegebenenfalls so oder so (vorher und nachher). Laut Bundesverfassungsgericht hat das Ausspracheverbot kultische Funktion. Bei rituellen Handlungen sind Überraschungen die Ausnahme. --77.4.223.79 19:34, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ihr beiden bezieht euch auf einen Zeitpunkt, in dem die Aussprache eingeschränkt würde. Es geht aber in diesem Satz um eine Personengruppe, die nicht darüber sprechen soll. --Scintz 21:28, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ergebnistabelle[Quelltext bearbeiten]

Man müsste hier eigentlich von der Gesamtzahl 1260 ausgehen, nicht von den 1253 abgegebenen Stimmen, denn es braucht in Wg 1 und 2 die absolute Mehrheit der Mitglieder, nicht der Anwesenden oder der Abstimmenden. 7 Stimmen wurden nicht abgegeben oder die Wahlleute waren nicht anwesend.--87.178.0.218 15:35, 12. Feb. 2017 (CET) -> Änderungen: Steinmeier 73,9%, Glaser (Achtung, Tabelle umseitig enthält Rechen- oder Tippfehler) 3,3%, nicht abgegeben/abwesend 7 = 0,6%.--87.178.0.218 16:10, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Naja, 631 sind auf jeden Fall nötig. Das hat Lammert ja auch verkündet. Prozente sind aber gesetzlich gar nicht vorgesehen, sondern nur eine allgemeine Konvention bei Wahlen, um Übersicht zu schaffen. Da bei anderen Wahlen die Prozente auch nicht von der Wahlbeteiligung auf die Wahlberichtigten umgelegt werden, denke ich, ist die bisherige Angabe sinnvoll. Die nicht abgegebenen Stimmen hat Lammert, so weit ich mich erinnern kann, ja auch nicht erwähnt, sondern mit den ungültigen begonnen, oder? --SamWinchester000 (Diskussion) 22:37, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
So klar ist das nicht, dass 631 nötig waren. Es gibt für die Bundesversammlung nicht das Konstrukt der gesetzlichen Mitgliederzahl wie beim Bundestag (dessen genaue Bedeutung auch schon strittig ist), und es ist auch nicht geregelt, ob und wie Mitglieder auf ihr Mandat verzichten können. Spätestens dann, wenn einer der Abwesenden vorher gestorben ist, würd ich davon ausgehn, dass nur noch 630 Stimmen nötig sind, selbst dann, wenn es ein MdB war, dessen Ableben die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestags nicht reduziert. Durchaus denkbar, dass Abwesenheit als Verzicht auf die Mitgliedschaft zu werten wäre, weil der Status danach eh obsolet ist. --77.4.223.79 23:35, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Eine zweite Ergebnistabelle, die einen gleich am Anfang darüber „informiert“, dass ein paar von vornherein aussichtslose Kandidaten 0,8 oder 2,0 Prozent der Stimmen erhielten, ist völlig überflüssig, und erst recht ein Balkendiagramm. Wer braucht so etwas? Ähnlich überflüssig und lästig sind die Überschneidungen der Abschitte #Kandidaten und #Kandidatensuche. --Vsop (Diskussion) 14:58, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten
1253 als Basis für 100 geht von einer falschen Voraussetzung aus. Hätte Steinmeier z.B. 629 Stimmen erhalten, wären das auf 1253 bezogen immer noch 50,2 %, gewählt wäre er trotzdem nicht; warum? Weil 1260 = 100 und 629 wären 49,9%, denn nötig ist die Mehrheit der Mitglieder und nicht die der Abstimmenden. Vgl. dazu auch die Artikel zu den BP-Wahlen ab 2004, Abschnitt:Ergebnis, wo immer und zu Recht die Zahl der Mitglieder als 100 genommen wird. Was ein Vorredner oben sagte: wenn ein Wahlmann/eine Wahlfrau z.B. einen Tag vor der Wahl stirbt, wird sich die Mitgliederzahl natürlich verringern; ob es einen Verzicht gab (jemals gab?), weiß ich nicht. Was ich für 2017 irgendwo las, war, dass "ein paar" entschuldigt gefehlt hätten.--87.178.12.65 18:38, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten
PS: Vgl. dazu u.a. Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1969. Heinemann brauchte einen 2. und 3. wahlgang, weil die nicht abgegebenen Stimmen zum Gesamtergebnis zählen und die Zahl der Mitglieder = 100% ist.--87.178.12.65 18:51, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das ist mir klar und habe ich ja auch gesagt, als ich meinte, dass auf jeden Fall 631 nötig waren (für den Fall dass niemand stirbt). Aber dazu sagte ich ja auch, dass die Prozentangaben für das offizielle Wahlergebnis irrelevant sind. Und üblicherweise werden solche Angaben nicht auf die Zahl der Wahlberechtigten umgelegt (bei einer Bundestagswahl wäre das ja z. B. eine gigantische Schrumpfung der Stimmenanteile). Interessant wäre vielleicht, wie das beim Bundestag aussieht. Wird dort auch immer 630 als Basis für die Mehrheiten genommen oder nur die gerade anwesenden (wie man es z. B. von der Taktik der Nazis mit den weggesperrten Kommunisten kennt)?
Vielleicht wäre es auch einfach sinnvoll bei einer solchen Abstimmung von Mandatsträgern, die Prozente wegzulassen, da sie wie gesagt keinerlei Bedeutung haben. Bei einer Abstimmung eines Gremiums wie z. B. eines Kabinettes, Verfassungsgerichtes oder Firmenvorstandes käme man ja auch nicht auf die Idee, mit Prozenten zu arbeiten, sondern gibt Ergebnisse in der Art "5 zu 3 zu 1" an. So schwer dürfte das bei "900 zu 100 zu 30 etc." auch nicht zu erfassen sein. Die Prozente alternativ auf nicht abgegebene Stimmen umzurechnen, wäre für mich hingegen ziemlich befremdlich. --SamWinchester000 (Diskussion) 06:17, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Man kann BTW und BP-Wahl hier nicht vergleichen. Bei der BP-wahl gilt nun einmal das Quorum der Mehrheit der Mitglieder, also der Wahlberechtigten. Und ich verstehe nicht, warum es so ein großes Problem sein soll, das Ergebnis 2017 so zu gestalten wie die seit 2004. Da stehen immer die Prozente und zwar bezogen auf die Zahl der Mitglieder. Noch einmal: Bei dieser Grundlage wäre Heinemann 1969 gleich im 1. Wahlgang gewählt gewesen. Ich habe die für eine Veränderung sprechenden Punkte genannt, will sie nicht wiederholen und wenn es so stehenbleiben soll, ist es mir ehrlich gesagt inzwischen auch egal.--87.178.28.54 15:20, 26. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Gabriel[Quelltext bearbeiten]

Steinmeier trat bereits am 27. Januar 2017 als Außenminister zurück, sein Nachfolger wurde der bisherige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der seinerseits kurz zuvor Parteivorsitz und Kanzlerkandidatur an Martin Schulz abgetreten hatte.

Gabriel ist heute, am Tag nach der BP-Wahl, immer noch Parteivorsitzender. Wie kann man davon reden, er habe den Paeteivorsitz bereits im Januar "abgetreten"? Auch das ein fragwürdiger Begriff, da Schulz nicht durch Abtretung Parteivorsitzender werden wird, sondern durch Wahl des Parteitages. Auch Kanzlerkandidat war Gabriel nie, so dass die Formulierung auch insoweit fehlgeht.85.16.207.21 10:27, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Als derjenige, der diesen – nicht wasserdicht formulierten – Satz eingefügt hat, um die Umstände zu Steinmeiers frühem Rücktritt zu erläutern, freue ich mich über Verbesserungsvorschläge und baue sie auch gerne ein. Ich halte den Satz in seiner derzeitigen Form aber für eine gute Zusammenfassung der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit: Steinmeier von Außen -> Präsident, Gabriel von Wirtschaft, Kanzlerkandidat, Parteivorsitz -> Außen, Schulz von Unbekannt -> Kanzlerkandidat, Parteivorsitz (und Zypries von Staatssekretärin -> Ministerin).--Cirdan ± 19:43, 13. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Na, indem Gabriel seinen Rücktritt öffentlich gemacht und einen klaren Nachfolger vorgeschlagen hatte, den er umgehend einstimmig im Parteivorstand durchsetzte, finde ich passt es schon, dass Gabriel dieses Amt an Schulz abgetreten hat. Außerdem gehört es bekanntlich zum Selbstverständnis der SPD, dass der Vorsitzende den „ersten Zugriff“ auf die Kandidatur habe, er auch dieses Vorrecht also abgetreten hat. --SamWinchester000 (Diskussion) 06:23, 24. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Die Wahl war aufgrund von Formfehlern ungültig[Quelltext bearbeiten]

Wie der Titel bereits andeutet, war die Wahl aufgrund eines Formfehlers ungültig. Den Wählern des künftigen BP stand ein Vorschlagsrecht zu, von dem niemand Gebrauch machen konnte, da es ihm de facto nicht eingeräumt wurde. Diesbezüglich läuft eine Klage von Milosz Matuschek. Nachzulesen hier: https://imgur.com/a/2EhCl

Der Autor des Artikels liegt völlig daneben: § 9 (1) BPräsWahlG: Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung beim Präsidenten des Bundestages schriftlich einreichen. Für den zweiten und dritten Wahlgang können neue Wahlvorschläge eingebracht werden. Die Wahlvorschläge dürfen nur die zur Bezeichnung des Vorgeschlagenen erforderlichen Angaben enthalten; die schriftliche Zustimmungserklärung des Vorgeschlagenen ist beizufügen.
Jedes Mitglied der Bundesversammlung konnte Vorschläge einreichen. Mündliche Vorschläge im ersten Wahlgang sind vom Gesetz nicht vorgesehen. Auch für die weiteren Wahlgänge muss der Vorschlag schriftlich erfolgen. Es wird vermutlich allein schon aus wahlpraktischen Gründen also eine Frist für die Einreichung festgelegt, das ist völlig im Einklang mit diesem Gesetz.--Cirdan ± 20:12, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Sehe ich nicht so, denn zum einen ist der Abschnitt im Präsens formuliert …kann jedes Mitglied…, d.h. im Zuge der Wahl können noch Vorschläge eingereicht werden, und zum anderen steht im Zeitungsartikel nichts von einem mündlichen Vorschlag. Was spricht gegen einen schriftlichen Vorschlag?
Nichts spricht gegen einen schriftlichen Vorschlag. Die Behauptung, dass die Mitglieder der Bundesversammlung nicht von ihrem Vorschlagsrecht hätten Gebrauch machen können, da ihnen dieses nicht eingeräumt worden sei, ist schlichtweg falsch. Jedes Mitglied konnte nach Lust und Laune Wahlvorschläge beim Bundestagspräsidenten einreichen, mindestens fünf haben dies auch erfolgreich getan. Es ist nicht bekannt, dass ein weiterer formal korrekter Vorschlag nicht berücksichtigt worden wäre, noch, dass überhaupt mehr als fünf Vorschläge eingegangen sind oder geplant waren. Die Aussage, die Wahl wäre ungültig, weil der Bundestagspräsident nicht unmittelbar vor der Wahl noch aktiv Vorschläge eingefordert hat, ist eine bestenfalls abenteuerliche Interpretation des Gesetzes.--Cirdan ± 16:44, 18. Nov. 2017 (CET)Beantworten