Eberhard Schmidt-Aßmann

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Eberhard Schmidt-Aßmann (* 13. Februar 1938 in Celle) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Leben

Schmidt-Aßmann machte 1958 am humanistischen Gymnasium Ernestinum in Celle sein Abitur. Danach studierte er Rechtswissenschaften und klassische Philologie an den Universitäten Göttingen und Genf. Seine Staatsexamina legte er 1963 und 1968 ab. Bereits 1966 war er in Göttingen mit der Arbeit Der Verfassungsbegriff in der deutschen Staatslehre der Aufklärung und des Historismus. Untersuchungen zu den Vorstufen eines hermeneutischen Verfassungsdenkens promoviert worden. 1971 folgte dort seine Habilitation mit der Schrift Grundfragen des Städtebaurechts mit der Venia legendi für Öffentliches Recht. Nach einer Professorentätigkeit ab 1972 an der Universität Bochum war Schmidt-Aßmann seit 1979 an der Universität Heidelberg, wo er bis zu seiner Emeritierung 2006 lehrte. Schwerpunkte seiner Forschung sind das deutsche und das europäische Verwaltungsrecht sowie die Rechtsvergleichung.

Schmidt-Aßmann war Mitglied des Wissenschaftsrates (1993–1999), seit 1995 ist er Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.

Zeitweilig war er zudem Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Die Universität Athen hat ihm 1999 die Würde eines Ehrendoktors verliehen.

Vom 1. Dezember 2006 bis 2011 war er Leiter der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. – FEST – in Heidelberg.

Schmidt-Aßmann ist verheiratet mit Dr. Ulrike Schmidt-Aßmann geb. Knoke.

Er ist Mitglied der Studentenverbindung Corps Bremensia Göttingen.

Weblinks