Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat
«Corporate Design Bund» – Logo der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Hauptsitz Brugg AG
Vorsteher Hans Wanner
Mitarbeiterzahl 150[1]
Aufsicht ENSI-Rat
Webpräsenz www.ensi.ch

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI; französisch Inspection fédérale de la sécurité nucléaire, IFSN) ist die Aufsichtsbehörde der Schweiz für die nukleare Sicherheit und Sicherung der kerntechnischen Anlagen; es beaufsichtigt die Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg, die Forschungsreaktoren des Paul Scherrer Instituts, der Universität Basel und der ETH Lausanne sowie das schweizerische „Zwischenlager für radioaktive Abfälle“ Zwilag. Sitz des ENSI ist Brugg im Kanton Aargau.

Das ENSI wiederum wird überwacht vom ENSI-Rat, einem vom Schweizer Bundesrat gewählten und ihm direkt unterstellten Gremium.

Geschichte

Bis Ende 2008 war die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) die in der Schweiz verantwortliche technische Aufsichtsbehörde für kerntechnische Anlagen. Sie hatte ihren Sitz im aargauischen Würenlingen.

Die HSK kontrollierte die Sicherheit der fünf betriebenen Kernkraftwerke und der weiteren Kernanlagen in der Schweiz. Die HSK nahm gleichzeitig auch die Funktion der Strahlenschutz-Aufsicht über sämtliche Kernanlagen sowie Aufgaben im Bereich der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle wahr. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die genannten Funktionen aufgetrennt sind und teils sogar auf Länderebene ausgeübt werden, nahm die HSK die Aufgaben unter einem gemeinsamen Führungsdach wahr. Sie wurde kontrolliert von der aus nebenamtlichen Fachleuten bestehenden Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen (KSA).

Seit dem 1. Januar 2009 werden die Aufgaben vom ENSI wahrgenommen. Gemäss Parlamentsbeschluss wurde die HSK vom Bundesamt für Energie abgetrennt und in eine unabhängige Aufsichtsbehörde umgewandelt. Damit wird die Forderung des internationalen Übereinkommens über nukleare Sicherheit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde umgesetzt.

Gesetzliche Grundlagen

Die Organisation des ENSI wird im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.[2] Die rechtlichen Grundlagen für die Aufsichtstätigkeit des ENSI finden sich hauptsächlich im Kernenergiegesetz (KEG)[3] und im Strahlenschutzgesetz (StSG)[4].

Die Aufgaben des ENSI

Gemäss Kernenergiegesetz ist der Betreiber für die Sicherheit seiner Anlage verantwortlich.[5] Das ENSI überprüft, ob der Betreiber dieser Verantwortung nachkommt und verschafft sich durch eigene Analysen, Inspektionen und Aufsichtsgespräche eigene Bewertungsgrundlagen.

Die Aufsichtstätigkeit des ENSI lässt sich in die zwei Hauptaufgaben der Anlagenbegutachtung und der Betriebsüberwachung einteilen:

Anlagenbegutachtung

Grundlagen und Richtlinien

Die Begutachtung und Überwachung von Kernanlagen basiert auf Gesetzen, Richtlinien und technisch-wissenschaftlichen Grundlagen. Darin sind die Sicherheitsanforderungen und die Kriterien, nach denen sich die Beurteilung des ENSI richtet, dargestellt. Die Grundlagen und Richtlinien werden vom ENSI nach dem Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt. Dazu fördert das ENSI die nukleare Sicherheitsforschung, ist in über 70 internationalen Kommissionen und Fachgruppen für die Sicherheit der Kernenergie vertreten und arbeitet an der Weiterentwicklung der internationalen Sicherheitsvorgaben mit. In den Richtlinien werden unter anderem Strahlenschutzziele beim Betrieb von Kernanlagen vorgegeben, die Berichterstattung über den Betrieb oder die Organisation von Kernkraftwerken geregelt und die Anforderungen für die geologische Tiefenlagerung festgelegt.[6]

Gutachten

Das ENSI erstellt Sicherheitsgutachten, wenn Betreiber von Kernanlagen Anträge stellen, die über die bestehende Betriebsbewilligung hinausgehen. Beispielsweise werden die periodischen Sicherheitsüberprüfungen aller Kernkraftwerke vom ENSI beurteilt und die Ergebnisse mit Auflagen in einem Gutachten festgehalten.

Freigaben

Anträge für die Änderungen von Kernanlagen, die durch bestehende Betriebsbewilligungen abgedeckt sind, behandelt das ENSI und erteilt bei positivem Entscheid eine Freigabe. Beispiele dafür sind Änderungen an sicherheitstechnisch klassierten Komponenten und Systemen oder Änderungen von technischen Spezifikationen.

Betriebsüberwachung

Kontrolle, Inspektion und Zulassung

Das ENSI prüft die Berichterstattung der Betreiber, führt Aufsichtsgespräche durch und kontrolliert die Kernanlagen inklusive deren Organisation und Betrieb durch Inspektionen vor Ort. Das ENSI lässt für sicherheitsrelevante Positionen in Kernanlagen nur Personen zu, die über die notwendigen Fähigkeiten und Ausbildungen verfügen.[7]

Revision

Jedes Kernkraftwerk führt jährlich eine mehrwöchige Revision durch, während welcher Unterhaltsarbeiten und Reparaturen im Werk gemacht werden. Gleichzeitig wird der Brennstoff erneuert. Diese Revisionsstillstände der Kernkraftwerke werden vom ENSI begleitet und überwacht.[8]

Strahlenüberwachung

Das ENSI überwacht die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften und Dosislimiten. Es kontrolliert die Radioaktivitätsabgaben der Kernanlagen und die Einhaltung der Abgabelimiten. Es ermittelt die Strahlenexposition der Bevölkerung und des Werkpersonals.[9]

Fernüberwachung und Prognose

Das ENSI betreibt um jede Kernanlage herum ein Messsystem für die automatische Dosisleistungsüberwachung sowie ein System zur Übermittlung von Anlageparametern aus den Kernkraftwerken.[10] Die Daten ermöglichen dem ENSI, bei einem Störfall Prognosen für eine eventuelle Ausbreitung von Radioaktivität in der Umgebung zu erstellen.[11]

Vorkommnisbearbeitung

Vorkommnisse in schweizerischen[12] und ausländischen Kernanlagen werden systematisch hinsichtlich ihrer Bedeutung für die nukleare Sicherheit ausgewertet. Mit der Beurteilung der vom Betreiber ergriffenen Massnahmen wird überprüft, ob sich die Erkenntnisse auf andere Kernanlagen in der Schweiz übertragen lassen. Wenn nötig fordert das ENSI Verbesserungen.[13]

Notfallbereitschaft

Das ENSI ist in eine landesweite Organisation für die Bewältigung schwerer Störfälle eingebunden, der unter anderem die Nationale Alarmzentrale angehört.[14]

Sicherheitsbewertung

Das ENSI fasst alle im Laufe eines Jahres anfallenden Daten zu einer Sicherheitsbewertung zusammen. Daraus leitet es allfällige Massnahmen und seine künftige Aufsichtsplanung ab. In jährlichen Berichten über die Sicherheit der Kernanlagen, den Strahlenschutz und die gesammelten Erfahrungen aus Betrieb und Forschung legt das ENSI Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit ab.[15]

Analysen nach dem Reaktorunglück in Fukushima

Nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima hat das ENSI die Ereignisse mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Expertenteam analysiert. Die Ergebnisse inklusive der Lessons Learned wurden zwischen August und Dezember 2011 in vier Berichten der Öffentlichkeit vorgestellt.[16]

Die Schweizer Kernkraftwerke musste zudem nach Fukushima nachweisen, dass sie ein 10‘000-jährliches Hochwasser, sowie ein 10‘000-jährliches Erdbeben und ein erdbebenbedingtes Hochwasser beherrschen. Weiter beteiligte sich die Schweiz freiwillig am EU-Stresstest.[17] Als Folge dieser Überprüfungen mussten die Schweizer Kernkraftwerke verschiedene Verbesserungsmassnahmen vornehmen.[18]

Betriebsjahre

Betriebsjahr 2009

Im Jahr 2009 verzeichneten die Schweizer Kernanlagen 24 meldepflichtige Vorkommnisse. Davon ereigneten sich elf Vorkommnisse in den beiden Reaktoren des Kernkraftwerks Beznau, vier in Mühleberg, drei in Gösgen und vier in Leibstadt. Dazu kommen zwei Vorkommnisse in den Kernanlagen des PSI. Das Vorkommnis in Beznau vom 3. August 2009 wurde auf der internationalen Ereignisskala INES der Stufe 2 zugeordnet, das verspätet gemeldete Vorkommnis in Gösgen vom 24. Juni 2008 der Stufe 1 und die übrigen Vorkommnisse im Berichtsjahr wurden auf Stufe 0 eingestuft.[19] Das ist seit mindestens 1995 das bezüglich solchen Vorkommnissen deutlich schlechteste Betriebsjahr des Schweizer KKW-Parks.[20]

Betriebsjahr 2010

Die 41 meldepflichtigen Vorkommnisse im Jahr 2010 verteilen sich wie folgt auf die Schweizer Kernanlagen: Insgesamt zehn Mal für die beiden Reaktoren im Kernkraftwerk Beznau, elf Mal für Gösgen, fünf Mal für Leibstadt und vierzehn Mal für Mühleberg. In Fall Mühleberg relativiert das ENSI, die Störungen seien «im wesentlichen» während der Inbetriebnahme neuer Ausrüstung aufgetreten. In den Kernanlagen des PSI ereigneten sich im Jahr 2010 zwei meldepflichtige Vorkommnisse der INES-Stufe 0. Keine Vorkommnisse verzeichnete das ENSI bei den beiden Forschungsreaktoren der ETH Lausanne und der Universität Basel.[21] 40 der 41 Vorkommnisse sind der INES-Stufe 0 zuzuordnen. Ein Vorkommnis während der Revision im Kernkraftwerk Leibstadt vom 31. August 2010 ordnete das ENSI der INES-Stufe 2 zu. Dabei wurde bei einem Taucher die zulässige Strahlendosis von 20 Millisievert (mSv) pro Jahr überschritten. Eine Übertretung des Strahlenschutzgesetzes wurde bei dem Vorfall allerdings nicht erreicht.[22]

Betriebsjahr 2011

Im Jahr 2011 gab es 31 meldepflichtige Vorkommnissen in den Schweizer Kernkraftwerken. Davon wurden 30 in der Stufe 0 und eines in der Stufe 1 der Ereignisskala INES eingeteilt. Sieben Vorkommnisse betrafen das Kernkraftwerk Beznau mit Block 1 und 2; fünf Vorkommnisse betrafen Gösgen, elf das Kernkraftwerk Leibstadt, vier das Kernkraftwerk Mühleberg, drei die Kernanlagen des Paul Scherrer Instituts und eines den Forschungsreaktor der ETH Lausanne. Kein Vorkommnis verzeichnete das ENSI beim ZWILAG und beim Forschungsreaktor der Universität Basel. Das INES-1-Ereignis wurde infolge einer möglichen Verstopfung der Notstandsystem-Wasserfassung bei einem Extremhochwasser beim Kernkraftwerk Mühleberg gemeldet. Diese Erkenntnis bewog den Kraftwerksbetreiber BKW-FMB Energie AG, die Anlage vor dem geplanten Revisionstermin abzuschalten und nachzurüsten.[23]

Betriebsjahr 2012

Im Jahr 2012 gab es in den Schweizer Kernanlagen 36 meldepflichtige Vorkommnisse. 14 betrafen die beiden Blöcke des Kernkraftwerks Beznau; neun das Kernkraftwerk Gösgen, fünf das Kernkraftwerk Leibstadt, sechs das Kernkraftwerk Mühleberg und zwei die Kernanlagen des PSI. Keine meldepflichtigen Vorkommnisse verzeichnete das ENSI beim Zentralen Zwischenlager Würenlingen ZWILAG, beim Forschungsreaktor der ETH Lausanne und beim Forschungsreaktor der Universität Basel. Unter den meldepflichtigen Vorkommnissen waren vier Reaktorschnellabschaltungen: Je eine in den Kernkraftwerken Mühleberg und Gösgen sowie zwei im Kernkraftwerk Beznau. Ein Vorkommnis des Jahres 2012 hat das ENSI auf der von 0 bis 7 reichenden international gültigen Ereignisskala INES der Stufe 1 zugeordnet. Es betraf eine Störung im Block 2 des Kernkraftwerks Beznau: Bei einem periodischen Funktionstest des Notstanddiesel-Generators startete dieser nicht. Das Aggregat wurde mit Druckluft angefahren, zündete aber nicht. Das aufgebotene Fachpersonal des Werks entlüftete die Kraftstoff-Zufuhrleitung. Beim darauf folgenden Startversuch lief das Aggregat an. Alle anderen Vorkommnisse des Jahres lagen unterhalb der Ereignisskala INES, das heisst auf Stufe 0.[24]

Betriebsjahr 2013

Die Zahl der meldepflichtigen Vorkommnisse, die für die nukleare Sicherheit relevant sind, lag mit 37 Meldungen im Schwankungsbereich der Vorjahre. Zwei Vorkommnisse betrafen das KKW Beznau Block 1 und fünf das KKW Beznau Block 2; sieben Vorkommnisse betrafen das KKW Gösgen, ebenfalls sieben das KKW Leibstadt, 13 das KKW Mühleberg, zwei die Kernanlagen des PSI und eines den Forschungsreaktor der Universität Basel. Keine Vorkommnisse verzeichnete das ENSI beim Zentralen Zwischenlager Würenlingen und beim Forschungsreaktor der ETH Lausanne. Auf der von Stufe 0 bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES ordnete das ENSI im Berichtsjahr alle meldepflichtigen Vorkommnisse in den Kernkraftwerken der Stufe 0 zu. Weiter hat das ENSI im Jahr 2013 über 460 Inspektionen durchgeführt.[25]

Betriebsjahr 2014

Im Jahr 2014 gab es in den Schweizer Kernanlagen 39 meldepflichtige Vorkommnisse. Fünf Vorkommnisse betrafen das KKW Beznau Block 1 und fünf das KKW Beznau Block 2; elf Vorkommnisse betrafen das KKW Gösgen, neun das KKW Leibstadt und acht das KKW Mühleberg. Keine Vorkommnisse meldeten die Kernanlagen des PSI, des Zentralen Zwischenlagers Würenlingen und der ETH Lausanne. Der Forschungsreaktor der Universität Basel verzeichnete ein Vorkommnis. Auf der von Stufe 0 bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES ordnete das ENSI im Berichtsjahr 38 meldepflichtige Vorkommnisse in den Kernkraftwerken der Stufe 0 zu. Ein Vorkommnis in Leibstadt wurde als INES-1 eingestuft.[26] In den Schweizer Kernkraftwerken ist es gemäss ENSI in den vergangenen Jahren nur selten zu Schäden an Brennstäben gekommen.[27]

Betriebsjahr 2015

Im Jahr 2015 gab es in den Schweizer Kernanlagen 34 meldepflichtige Vorkommnisse. Vier Vorkommnisse betrafen das KKW Beznau Block 1 und drei das KKW Beznau Block 2; zehn Vorkommnisse betrafen das KKW Gösgen, zehn das KKW Leibstadt und sieben das KKW Mühleberg. Vier Vorkommnisse meldeten die Kernanlagen des PSI, keine die des Zentralen Zwischenlagers Würenlingen und der Universität Basel. Der Forschungsreaktor der ETH Lausanne verzeichnete ein Vorkommnis. Auf der von Stufe 0 bis 7 reichenden internationalen Ereignisskala INES ordnete das ENSI im Berichtsjahr 32 meldepflichtige Vorkommnisse in den Kernkraftwerken der Stufe 0 zu. Ein Vorkommnis in Leibstadt und eines in Gösgen wurde als INES-1 eingestuft. Ein Vorkommnis in Beznau 1 lässt sich momentan noch nicht einstufen.[28]

Kritik am ENSI

In den Jahren 2012 und 2013 hat das ENSI die PR-Agentur Hirzel.Neef.Schmid.Konsulenten für 50'000 Franken engagiert um ihr Image zu verbessern.[29] Die Berater hielten zur Reputation fest: „Das ENSI drohe als Organisation wahrgenommen zu werden, die nur noch das Ende verwaltet und wie ein Dinosaurier ausstirbt.“ Das ENSI beendete die Zusammenarbeit, weil diese „nicht den erwarteten Nutzen“ gebracht hätte.[30] In diesem Zusammenhang erstellte Dokumente wurden vom ENSI aufgrund eines Gesuchs, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, veröffentlicht.[31]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Eidgenössische Bundeskanzlei: Der Bund kurz erklärt Erschienen 2013
  2. Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat
  3. Schweizerisches Kernenergiegesetz
  4. Schweizerisches Strahlenschutzgesetz
  5. Kernenergiegesetz Art. 22: Allgemeine Pflichten des Bewilligungsinhabers
  6. Sammlung der Richtlinien in Kraft auf der Website des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI
  7. Kernenergiegesetz
  8. "Viel Arbeit auch fürs ENSI bei den jährlichen KKW-Revisionen"
  9. Schweizerisches Strahlenschutzgesetz
  10. Echtzeitdaten des Messsondensystems MADUK
  11. Ausbreitungsmodelle des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI
  12. Sammlung von meldepflichtigen Vorkommnissen in Schweizer Kernkraftwerken
  13. Richtlinie ENSI-B03 des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI über die Meldung von Vorkommnissen in schweizerischen Kernanlagen
  14. Notfallschutz und Zonenpläne des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI
  15. Jahresberichte des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI
  16. Dossier Fukushima mit allen vier Berichten auf der Website des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI
  17. Dossier zum EU-Stresstest auf der Website des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI
  18. badische-zeitung.de, Lokales, Kreis Waldshut, 7. Mai 2011, bz: Atomaufsicht übt Kritik (7. Mai 2011)
  19. Aufsichtsbericht 2009 des ENSI
  20. Vergleich der gedruckten Jahres- bzw. ab 2004 Aufsichtsberichte von HSK bzw. ENSI der Jahre 1995 bis 2009
  21. Kernanlagen in der Schweiz waren 2010 sicher
  22. Aufsichtsbericht 2010 des ENSI
  23. Aufsichtsbericht 2011 des ENSI
  24. Aufsichtsbericht 2012 des ENSI
  25. Aufsichtsbericht 2013 des ENSI
  26. Aufsichtsbericht 2014 des ENSI
  27. Aufsichtsbericht 2014: Wenige Brennstabschäden in Schweizer Kernkraftwerken
  28. Aufsichtsbericht 2015 des ENSI
  29. Edelberater für Atomaufsicht. In: tagesanzeiger.ch. Abgerufen am 15. September 2016.
  30. Edelberater für Atomaufsicht. In: tagesanzeiger.ch. Abgerufen am 15. September 2016.
  31. ENSI: Der ENSI-Rat hat 2012/13 einen externen Kommunikations-Berater beigezogen. 13. September 2016, abgerufen am 19. September 2016.