Elefantenrennen

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Elefantenrennen auf der A 8

Elefantenrennen ist in Teilen Deutschlands ein allgemein gebräuchlicher Begriff der Umgangssprache, der im übertragenen Sinne die Situation beschreibt, wenn ein LKW einen anderen auf einer Autobahn oder einer anderen Straße mit mehreren Fahrstreifen mit nur geringem Geschwindigkeitsunterschied überholt[1].

In der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung wird dieser Vorgang als „Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit“ bezeichnet und wird – da nicht gestattet – mit 40 Euro Bußgeld zuzüglich einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgang

Der Überholvorgang dauert aufgrund des geringen Geschwindigkeitsunterschieds zwischen den Beteiligten meist mehrere Minuten. Rechnet man das Ausscheren und Einscheren, sowie den Abstand vor dem Überholvorgang mit ein, kann bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 2 km/h ein solches Überholmanöver 3 Minuten und länger dauern. Dabei ist der Zeitvorteil ziemlich gering. So benötigt man für eine Strecke von 500 km mit genau 80 km/h 6 Stunden und 15 Minuten. Wenn man diese Strecke nun mit 82 km/h zurücklegt, benötigt man 6 Stunden und 6 Minuten, ist also kaum 10 Minuten früher am Ziel. Dabei müsste die Strecke auch noch frei sein.

[Bearbeiten] Ahndung

Das Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit wird seit April 2004 mit einem Bußgeld (verbunden mit Punkteintrag im VZR) geahndet, statt wie bisher nur mit einem Verwarnungsgeld. Diese Vorschrift richtet sich nach dem Wortlaut der Verordnung an alle Verkehrsteilnehmer. Die Neuregelung im Bußgeldkatalog verzichtet darauf, eine Mindestdifferenzgeschwindigkeit festzulegen, verweist aber in der Begründung auf eine schon ältere Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main [2], worin das Überholen eines mit 70 km/h fahrenden Lastzuges durch ein Fahrzeug, das nur 10 km/h schneller fährt, als unzulässig angesehen wurde.

[Bearbeiten] Ein Urteil

Dauert ein Überholvorgang mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h (§ 5 Abs. 2 S. 2 StVO) auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver, wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Sattelzug auf der A 1 über eine Strecke von ca. zwei Kilometern und einer Dauer von 80 Sekunden einem anderen Lkw überholt. Das Elefantenrennen[3] hatte nach den Feststellungen des Gerichts zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer geführt, so dass ein Bußgeld verhängt werden durfte[4].

[Bearbeiten] Weitere Maßnahmen

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat eine Initiative für ein LKW-Überholverbot bei Eis, Schnee sowie bei starken Regenfällen auf Autobahnen, in den Bundesrat eingebracht[5]. Voraussichtlich Anfang März könnte das Überholverbot in Deutschland verabschiedet werden, das dann auf zweistreifigen Autobahnen gelten soll. Dieses haben die Länder-Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 18. und 19. Februar beschlossen. Außerdem sind von den 12 200 Autobahnkilometern in Deutschland ca. 2500 km staugefährdet. Deshalb soll es außerdem zeitliche und regionale Lkw-Überholverbote zur Staubekämpfung geben[6].

[Bearbeiten] Quellen

  1. Überholverbot Zeichen 277 mit Kommentar
  2. VersR 1994, S.700
  3. Ein typisches Beispiel wie ein „Elefantenrennen“ eingeleitet wird und dann …
  4. Urteil: (OLG Hamm, AZ: 4 Ss Owi 629/08)
  5. Bericht der Verkehrsrundschau: Die Bundesrat-Initiative im März bei starken Regen, Eis und Schnee zum Überholverbot für LKW
  6. 21. Februar 2009 Überholverbot bei Schnee, starken Regenfällen und Nebel

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Elefantenrennen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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