Elzwiesen

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Elzwiesen

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Kenzingen, Rheinhausen, Rust, Landkreis Emmendingen, Ortenaukreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 4,108 km²
Kennung 3.174
WDPA-ID 162939
Natura-2000-ID DE-7712-341
FFH-Gebiet 49,292 km²
Geographische Lage 48° 14′ N, 7° 44′ OKoordinaten: 48° 14′ 18″ N, 7° 44′ 2″ O
Elzwiesen (Baden-Württemberg)
Elzwiesen (Baden-Württemberg)
Meereshöhe von 164 m bis 172 m
Einrichtungsdatum 6. November 1990
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg
f2

Elzwiesen ist ein Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet im Naturraum Offenburger Rheinebene in Baden-Württemberg. Es ist ein kulturhistorisches Dokument einer alten Bewirtschaftungsform (Wässerwiesen) entlang der Elz als ein Brutgebiet für gefährdete Vogelarten und Rast- und Nahrungsgebiet für Durchzügler.

Geographie

Das Naturschutzgebiet liegt im Naturraum Offenburger Rheinebene auf dem Gebiet der Gemeinden Kenzingen, Rheinhausen und Rust im Landkreis Emmendingen und im Ortenaukreis in Baden-Württemberg.

Steckbrief

Das Gebiet wurde per Verordnung am 6. November 1990 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und wird unter der Schutzgebietsnummer 3.174 beim Regierungspräsidium Freiburg geführt.[1] Es hat eine Fläche von 410,8 Hektar, wovon 281,5 ha auf den Landkreis Emmendingen und 129,3 ha auf den Ortenaukreis fallen. Das Naturschutzgebiet ist in die IUCN-Kategorie IV, ein Biotop- und Artenschutzgebiet, eingeordnet. Die WDPA-ID lautet 162939[2] und entspricht dem europäischen CDDA-Code und der EUNIS-Nr. Das Gebiet ist auch Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 mit einer Fläche von 4.929,17 ha.

Der Schutzzweck des Naturschutzgebietes[3] ist

  1. „die Erhaltung eines großflächigen Wiesengebietes in der Elzniederung, mit einem naturnahen Flussabschnitt der Alten Elz im südlichen Bereich,
    • als kulturhistorisches Dokument einer alten Bewirtschaftungsform (Wiesenwässerung) mit noch ursprünglichen wasserbaulichen Anlagen;
    • als Lebensraum für mehrere seltene und gefährdete Tierarten, insbesondere von in den Wiesen brütenden Vogelarten.
  2. Schutzzweck ist auch die Erhaltung der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie wie Fließgewässer mit flutender Wasservegetation und Magere Flachland-Mähwiesen, die Gemeine Flussmuschel, die Helm-Azurjungfer, der Große Feuerfalter, der Große Brachvogel sowie mehrere hier als Durchzügler oder Wintergäste vorkommende Zugvögel, insbesondere Wat- und Greifvogelarten.“

Landschaftsschutzgebiet

Zur Sicherung des Naturschutzgebietes vor Beeinträchtigungen sowie zur Verwirklichung des Schutzzwecks wurde ergänzend durch die oben bereits aufgeführte Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg mit einer Größe von insgesamt rund 327 Hektar ein Landschaftsschutzgebiet eingerichtet. Das LSG liegt mit rund 135 Hektar (Schutzgebietsnummer 3.17.020) im Ortenaukreis und mit rund 192 Hektar (Schutzgebietsnummer 3.16.013) im Landkreis Emmendingen.

Siehe auch

Literatur

  • Regierungspräsidium Freiburg, Referat Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 3. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2011, ISBN 978-3-7995-5177-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
  2. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
  3. § 3 Schutzzweck Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 25. März 2004, abgerufen am 1. April 2013.