Energieforschung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. April 2015 um 01:53 Uhr durch Andol (Diskussion | Beiträge) (Sprache). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Energieforschung: Briefmarke der Deutschen Bundespost von 1981

Energieforschung bezeichnet wissenschaftliche Forschung im Bereich Energiewesen. Energieforschung berührt viele verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, darunter insbesondere Naturwissenschaften, Ingenieurswissenschaften, Umweltwissenschaften und Sozialwissenschaften inklusive der Wirtschaftswissenschaft. Sie wird deswegen häufig interdisziplinär bzw. transdisziplinär betrieben.

Energieforschung der Bundesregierung

Forschungsausgaben auf Bundesebene im Bereich Energie

Die Bundesregierung legt die Ziele und Schwerpunkte ihrer Energieforschungspolitik sowie die zugehörigen Fördermechanismen in einem mehrjährigen Energieforschungsprogramm fest. Das 6. Energieforschungsprogramm ist am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet worden[1]. Es umfasst ein Fördervolumen von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2011 bis 2014. Neue Schwerpunkte setzt das Programm vor allem durch drei Forschungsinitiativen, die von den Ressorts der beteiligten Ministerien gemeinsam getragen werden sollen: Energiespeicher, Netze und Solares Bauen/Effiziente Stadt.

Das Programm, welches unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi, zuständig für die Energieforschungspolitik der Bundesregierung) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) konzipiert wurde, bildet die Grundlage für die Förderpolitik des Bundes in den kommenden Jahren. Ziel ist es, durch Innovation und technischen Fortschritt den Übergang zum Zeitalter der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, indem eine „umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ geschaffen wird. Kurz- und mittelfristig leistet das Programm einen konkreten Beitrag zur Erfüllung aktueller politischer Vorgaben des Energiekonzepts aus Sept. 2010. Langfristig trägt es dazu bei, durch Sicherung und Erweiterung der technologischen Optionen die Reaktionsfähigkeit und Flexibilität der Energieversorgungssysteme zu verbessern.

Die aktuellen energieforschungspolitischen Förderschwerpunkte sind wie folgt aufgeteilt: Das BMWi betreut die Förderung angewandter Forschung, Entwicklung und Demonstration in den Bereichen Rationelle Energieumwandlung sowie Nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung. Die Rationelle Energieumwandlung umfasst dabei die Bereiche Moderne Kraftwerkstechnologien (auf Basis von Kohle und Gas), Brennstoffzellen und Wasserstoff, Energieoptimiertes Bauen, sowie Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Das BMU ist zuständig für die Förderung angewandter Forschung, Entwicklung und Demonstration mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien (Photovoltaik, Windenergie, Solarthermie, Geothermie, Optimierung der Energieversorgungssysteme, Wasserkraft und Nutzung der Meeresenergie). Das BMELV koordiniert die Förderung angewandter Forschung, Entwicklung und Demonstration im Gebiet der Bioenergie. Das BMBF unterstützt die Förderung der gesamten Grundlagenforschung in allen genannten Bereichen sowie der Fusion.

Mit der Umsetzung der Förderaktivitäten haben die Ministerien den Projektträger Jülich (PtJ), den Projektträger Reaktorsicherheitsforschung (PtR, innerhalb der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH) sowie die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt.

Internationale Kooperationen in der Energieforschung

EU-Förderung

Die Europäische Union fördert Forschung und Entwicklung auf Basis mehrjähriger Forschungsrahmenprogramme (FRP). Grundlage für die FRP ist der EG-Vertrag (Titel XVIII Forschung und technologische Entwicklung, Art. 163-173). Ziel ist es, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie zu stärken, die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und den Europäischen Forschungsraum (ERA) auszubauen. Seit 2007 läuft das 7. Forschungsrahmenprogramm (2007–2013), für das insgesamt über 50 Mrd. € zur Verfügung stehen. Die nicht-nukleare Energieforschung ist eine von 10 thematischen Prioritäten, für die 2,35 Mrd. € vorgesehen sind. Anträge für Forschungsprojekte können auf Basis von jährlich veröffentlichten sogenannten „Calls“, eingereicht werden. Der Programmausschuss Energie, in dem das BMWi die Bundesregierung vertritt, unterstützt, berät und kontrolliert die Europäische Kommission bei der Erarbeitung und Umsetzung der „Calls“. Um Synergieeffekte zwischen nationaler und europäischer Förderpolitik zu realisieren, beteiligt sich das BMWi im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms an sogenannten Europäischen Technologieplattformen wie bspw. „Zero Emission Fossil Power Plants - ZEP“ oder „ Electricity Networks of the Future“ sowie an sogenannten ERA-Nets (“Hydrogen and Fuel Cells- HyCo” und “Fossil Energy Coalition – FENCO”).

Internationale Energieagentur - IEA

Deutschland ist Gründungsmitglied der seit 1974 bestehenden Internationalen Energieagentur (IEA). Die IEA bietet heute den 28 Mitgliedstaaten ein breites Forum zur gemeinsamen Abstimmung wichtiger Energiefragen. Darüber hinaus ist sie eine Plattform für internationale Forschungskooperationen, deren Schwerpunkte in den Bereichen Erneuerbare Energien, Fossile Energieträger, Energieeffizienz sowie Kernfusion liegen. Im Prinzip sind die IEA-Forschungskooperationen für alle Länder offen, die der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entwicklung von Energietechnologien Bedeutung zumessen.

Siehe auch

Literatur

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hrsg.): Forschung für Energieeffizienz (Stand: September 2010)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, August 2011