Fachhochschulreife

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Oktober 2016 um 20:45 Uhr durch TaxonBot (Diskussion | Beiträge) (Bot: Anpassung an neue Vorlage:Literatur). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Fachhochschulreife ist ein gehobener Bildungsabschluss, der zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. In wenigen Bundesländern Deutschlands berechtigt das entsprechende Abschlusszeugnis auch zur Aufnahme eines Bachelor-Studiengangs an einer Universität. Das Zeugnis der Fachhochschulreife vermittelt grundsätzlich die allgemeine Fachhochschulreife und kann an verschiedenen Bildungseinrichtungen erworben werden, während mit einem Zeugnis der fachgebundenen Fachhochschulreife die Studienberechtigung auf ein bestimmtes Fach oder eine bestimmte Fachrichtung eingeschränkt ist.

Die Fachhochschulreife ist nach der allgemeinen Hochschulreife bzw. fachgebundenen Hochschulreife eine weitere Form der Hochschulzugangsberechtigung. Umgangssprachlich wird die Fachhochschulreife in Deutschland auch Fachabitur genannt; die offizielle Bezeichnung in der Schweiz lautet Berufsmaturität.

Aufbau

Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil: Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach dem Abschluss der 11. Klasse einer höheren Schule – Sekundarstufe II, Gymnasium (beim G9-Modell nach Abschluss der 12. Klasse), Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg usw. – oder nach Abschluss von Belegfächern auf Oberstufenniveau an Fachschulen verbunden mit einer Berufsausbildung.

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.

Anerkennung

Die Zeugnisse der Fachhochschulreife werden in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland gegenseitig anerkannt (siehe Elf-Länder-Vereinbarung). In anderen Staaten gelten bestimmte Einschränkungen bei der Anerkennung ausländischer Zeugnisse:

  • In Österreich werden ausländische Zeugnisse der Fachhochschulreife im Allgemeinen als „Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Studiengang anerkannt, wenn gleichzeitig eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vorliegt.“ Kann ein „umfassender Nachweis der geforderten Qualifikationen nicht erbracht werden“, so kann „im Einzelfall“ eine Zusatzprüfung verlangt werden, ansonsten sind „Studierwillige aus EU-Ländern den österreichischen Studierwilligen gleichgestellt.“[1] „Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt nicht zur Aufnahme eines ordentlichen Studiums an einer Universität“, auch nicht facheinschlägig. (Stand 2009/10)[2]
  • Schweiz: „Inhaber einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung können auch an den Fachhochschulen in der Schweiz studieren. Die schweizerischen Fachhochschulen können darüber hinaus den Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit verlangen“ (die Fachhochschulreife in Deutschland beinhaltet „im Vergleich zur Berufsmatura zumeist höhere schulische Anforderungen in den Unterrichtsfächern Mathematik und Informatik, dafür aber oftmals weniger Berufspraxis“). „Die Inhaberinnen und Inhaber der deutschen Fachhochschulreife werden behandelt wie die Inhaberinnen und Inhaber der schweizerischen gymnasialen Maturität“. (Erklärung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [KMK] und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren [EDK] zur Zusammenarbeit Deutschland/Schweiz im Bereich der Fachhochschulen)[3]

Literatur und Rechtsnormen

Baden-Württemberg:

Bayern:

Nordrhein-Westfalen:

Einzelnachweise

  1. Zitate Zugangsvoraussetzungen → Deutsche Fachhochschulreife. Geschäftsstelle des Fachhochschulrates; Deutsche Fachhochschulreife – Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit facheinschlägiger deutscher Fachhochschulreife. FH Vorarlberg.
  2. Zitat Zulassungsverfahren 2009/2010 → Hinweis für BewerberInnen aus Deutschland. Universität Salzburg.
  3. Zitate Anfrage Steinhauser Margrit und Mit. über die Gültigkeit der Berufsmaturaabschlüsse in den Nachbarstaaten und den Staaten der EU sowie den USA und Kanada. Antwort Regierungsrat. Eröffnet 25. Juni 2007 Bildungs- und Kulturdepartement. 24, RRB-Nr. 1289. Luzern 22. Oktober 2007 (pdf, Kanton Luzern [abgerufen am 12. April 2010]).