Feiertage in Liechtenstein

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Feiertage in Liechtenstein werden im Arbeitsgesetz Art. 18 Abs. 2 festgelegt und sind den Sonntagen gleichgestellt.

Gesetzliche Feiertage

Die 13 gesetzlichen Feiertage in Liechtenstein gelten landesweit einheitlich. Wie in den meisten europäischen Staaten werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als gesetzliche Feiertage aufgeführt.

Feiertag Datum
Neujahr 1. Januar
Heilige Drei Könige 6. Januar
Ostermontag Montag nach Ostern
Tag der Arbeit 1. Mai
Christi Himmelfahrt (Auffahrt) 39 Tage nach Ostern
Pfingstmontag 50 Tage nach Ostern
Fronleichnam 60 Tage nach Ostern
Staatsfeiertag (Mariä Himmelfahrt) 15. August
Mariä Geburt 8. September
Allerheiligen 1. November
Maria Empfängnis 8. Dezember
Weihnachten 25. Dezember
Stephanstag 26. Dezember

Arbeitsfreie Tage

Neben den gesetzlichen Feiertagen gibt es zwei weitere Feiertage, die auf Grund von Gesamtarbeitsverträgen einzelner Berufsgruppen als bezahlte Feiertage gelten können.

Feiertag Datum
Lichtmess 2. Februar
Josefi 19. März

Siehe auch

Weblinks