Musikdirektor
Der Generalmusikdirektor, Musikdirektor oder Chefdirigent ist der künstlerische Leiter eines Orchesters.[1]
Der Musikdirektor (lat. director musices; Abk. MD) oder Chefdirigent war ursprünglich der Titel des leitenden beamteten Musikers einer Stadt in Deutschland und Österreich; so waren beispielsweise Johann Sebastian Bach Musikdirektor in Leipzig, Georg Philipp Telemann und Carl Philipp Emanuel Bach in Hamburg, Robert Schumann in Düsseldorf.
Seit dem 19. Jahrhundert wird der Titel verliehen an die Leiter musikalischer Einrichtungen wie Städtischer Blasorchester oder Gesangvereinen. Spezielle Titel sind beispielsweise Städtischer Musikdirektor oder Stadtmusikdirektor, Landesmusikdirektor (LMD), Universitätsmusikdirektor (UMD), Kirchenmusikdirektor (KMD), Landeskirchenmusikdirektor (LKMD), oder Stiftsmusikdirektor (z. B. im Evangelischen Stift Tübingen).
In manchen katholischen Diözesen führen die Leiter der Referate für Kirchenmusik auch den Titel Diözesankirchenmusikdirektor (DKMD) oder Diözesanmusikdirektor (DMD).
Der Titel wurde in früheren Zeiten verliehen von Fürsten, Herzögen oder Königen, heutzutage dagegen von Kommunalbehörden, Universitäten oder kirchlichen Institutionen.
In größeren Städten erhält der Musikdirektor häufig den Titel Generalmusikdirektor (Abk. GMD). Dieser Titel wurde erstmals 1819 in Berlin für Gaspare Spontini vergeben. Daniel Barenboim ist beispielsweise seit 1992 GMD der Berliner Staatsoper Unter den Linden.
In Österreich wurde am 28. Juni 1930 mit Entschließung von Bundespräsident Wilhelm Miklas (1872–1956) für Musiker, die in der internationalen Musikwelt einen ganz hervorragenden Ruf genießen, als Berufsdirigenten an einem der Pflege der Musik gewidmeten österreichischen Kunstinstitute von überragender Bedeutung durch mindestens zehn Jahre ununterbrochen gewirkt und als solche prominente künstlerische Leistungen aufzuweisen haben, der Berufstitel „Generalmusikdirektor“ geschaffen.[2]
Weitere musikalische Ämter und Tätigkeiten sind Intendant, Musikalischer Leiter, Künstlerischer Leiter, Verwaltungsleiter, Dirigent, Kapellmeister und Hofkapellmeister.
Chordirektoren [Bearbeiten]
Der Fachverband Deutscher Berufschorleiter verleiht bei der Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag den Titel Chordirektor FDB. Der Titel Musikdirektor FDB erfordert in der Regel eine Ausbildung an einer Musikhochschule sowie eine herausragende Konzerttätigkeit. Der Titel kann bei nachlassenden Leitungen wieder aberkannt werden.[3] Die Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände verleiht auf Antrag den Titel Chordirektor BDC für hervorragende künstlerische Leistungen. Über den Antrag entscheidet eine Prüfungskommission aus sieben Fachleuten. Der Titel gilt nach Angaben des Verbandes als Alternative zu anderen musikalischen Ausbildungsabschlüssen und Diplomen.[4]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Gerald Mertens: Orchestermanagemet, Springer DE, 2010 ISBN 353192317X S. 132
- ↑ Theater und Kunst. Schaffung des Berufstitels „Generalmusikdirektor“. In: Wiener Zeitung, Nr. 156/1930, 9. Juli 1930, S. 5, unten rechts. (Online bei ANNO).
- ↑ Satzung des Fachverbandes, PDF, Stand 2010
- ↑ www.chorverbaende.de abgerufen am 10. Oktober 2012