Gerichtsbezirk Steinach

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Steinach
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Innsbruck Land
Sitz des Gerichts Steinach
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Innsbruck
Fläche 456,87 km2
(1964)
Einwohner 9.596
Aufgelöst 1. Juli 1977
Zugeteilt zu Innsbruck


Der Gerichtsbezirk Steinach war ein dem Bezirksgericht Steinach unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Innsbruck Land (Bundesland Tirol). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Juli 1977 aufgelassen und das zugehörige Gebiet dem Gerichtsbezirk Innsbruck zugeschlagen.[1]

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Steinach wurde durch eine Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission aus dem Jahr 1849 geschaffen und umfasste ursprünglich die 11 Gemeinden Gries, Gschnitz, Matrei, Mühlbachl, Navis, Obernberg, Pfonds, Schmirn, Steinach, Trins und Vals.[2] Der Gerichtsbezirk Steinach bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Innsbruck, Hall, Mieders und Telfs den Bezirk Innsbruck Land.[4]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst vor der Auflösung des Gerichtsbezirkes die Gemeinden Gries am Brenner, Gschnitz, Matrei, Mühlbachl, Navis, Obernberg, Pfons, Schmirn, Steinach, Trins und Vals.

Literatur

  • Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis von Österreich. bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 21. März 1961 nach dem Gebietsstand vom 1. Jänner 1964. Wien 1965

Einzelnachweise

  1. BGBl. Nr. 119/1977: „Verordnung der Bundesregierung vom 1. März 1977 über die Auflassung des Bezirksgerichts Steinach sowie die Änderung des Sprengels des Bezirksgerichts Innsbruck“
  2. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868