Kreisgericht Merseburg (Preußen)

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Das Kreisgericht Merseburg war von 1849 bis 1879 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Merseburg.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Naumburg geschaffen, dem Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Merseburg zugeordnet waren. Sein Sprengel umfasste:

Sprengel Gerichtseingesessene 1849
Der Kreis Merseburg ohne die Teile, die dem Kreisgericht Halle zugeordnet waren 52.957
Ein Teil des Kreises Querfurt: Bedra, Braunsdorf, Geiselröhlitz, Gräfendorf, Neumark mit Rittersdorf, Petzendorf, Schortau, Wernsdorf, Zütschdorf 1.432
Summe 54.389

[2]

Gerichtskommissionen wurden in Lauchstädt, Lützen und Schkeuditz eingerichtet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Kreisgericht Merseburg wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Amtsgericht Merseburg im Bezirk des Landgerichtes Halle.

Gerichtskommission Lützen [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gerichtskommission Lützen war für zwei Gerichtsbezirke zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 zusammen 13.630 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Lützen gebildet.

Der erste Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Lützen und die Orte Altranstedt, Bothfeld, Ellerbach, Großlehna, Großgoddula, Kleinlehna, Kleincorbetha, Kleingoddula, Kauern, Michlitz, Oetzsch, Oebles, Ragwitz, Schlechtewitz, Treben, Teuditz mit der Saline, Tollwitz, Vesta und Zöllschen.

Der zweite Gerichtsbezirk umfasste die Orte Caja, Döhlen, Dehlitz an der Saale, Eisdorf, Gostau, Großgörschen, Großschkorlopp, Großgöhren, Hohenlohe, Kleingörschen, Kleinschkorlopp, Kitzen, Kölzen, Kleingöhren, Löben, Muschwitz, Meyhen, Meuchen, Oeglitzsch, Peißen, Pobles, Räpitz, Röcken, Rahna, Scheidens, Seegel, Söhesten, Schkeitbar, Schkölen, Schweßwitz, Sittel, Starsiedel, Sößen, Schweßwitz, Thronitz, Tornau, Thesau und Zütschen.

Gerichtskommission Lauchstädt [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gerichtskommission Lauchstädt war für die Städte Lauchstädt und Schaafstedt sowie die Orte Benkendorf, Cracau, Delitz am Berge, Großgräfendorf, Holleben, Hohenweiden, Kleinlauchstedt, Kleingräfendorf, Niederclobicau, Neukirchen, Niederwünsch, Oberclobicau, Röpzig, Rattmannsdorf, Rockendorf, Reinsdorf, Raschwitz, Schotterei, Strößen, Schadendorf und Münchendorf zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 7.346 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Lauchstädt gebildet.

Gerichtskommission Schkeuditz [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gerichtskommission Schkeuditz war für die Stadt Schkeuditz und die Orte Altscherbitz, Beuditz, Cursdorf, Ennewitz, Ermlitz mit Rübsen, Günthersdorf, Horburg, Kötschlitz mit dem vormaligen Chausseehause beim schwarzen Bär, Kleinliebenau, Maßlau, Möritzsch, Modelwitz, Groß- und Klein-Papitz und die zu Skeuditz gehörenden 11 Häuser von Wehlitz und Zschöchergen zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 5.927 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Schkeuditz gebildet.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 69, Digitalisat
  3. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 73–74, Digitalisat