Hörigkeit (Psychologie)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Hörigkeit bezeichnet man die zeitweilige oder andauernde Unterwerfung des eigenen Willens unter den Willen einer zweiten Person. Die Unterwerfung kann erzwungen oder mehr oder weniger freiwillig erfolgen. Die Basis dieser Art von Abhängigkeit kann sexueller oder auch nur psychischer Natur sein. In der Regel wird die Hörigkeit von Außenstehenden als missbräuchliche Nutzung des Abhängigkeitsverhältnisses wahrgenommen; z. B. in der Prostitution. Bei gegenseitiger Hörigkeit ist dieses Potenzial zum Missbrauch weitgehend aufgehoben.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Selbsthilfegruppen für Hörige (mit Treffen in Deutschland, Österreich und Schweiz)

Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge