Hans Laternser

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Hans Laternser (* 3. August 1908 in Diedenhofen; † 21. Juli 1969) war ein deutscher Jurist. Laternser wurde als Strafverteidiger in NS-Prozessen und Kriegsverbrecherprozessen bekannt. Eine zentrale Rolle nahm er in den Auschwitz-Prozessen der 1960er Jahre ein.

Leben

Hans Laternser studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten von Frankfurt, Marburg und Berlin.[1] 1932 wurde er in Marburg mit einem zivilrechtlichen Thema promoviert.[2] Er war seit 1934 in eigener Kanzlei, die sich auf Steuerrecht spezialisiert hatte, in Wiesbaden anwaltlich tätig.

Da er nicht Mitglied der NSDAP gewesen war – er hatte beim Antrag auf Aufnahme in die Partei nicht alle notwendigen Unterlagen eingereicht –, erhielt er als einer der ersten Anwälte nach Ende des Zweiten Weltkrieges eine Zulassung. Laternser wurde sofort einer der wichtigsten Anwälte der Verteidigung bei Kriegsverbrecherprozessen. Er verstand sich als politisch engagierter Anwalt und hatte enge Verbindungen zur politischen Rechten. So war er eng mit dem rechtsextremen Verleger Gerhard Frey befreundet, dessen Anwalt er zudem war.

Laternser war der Verteidiger von Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess. Im I.G.-Farben-Prozess verteidigte er Max Ilgner. In Venedig verteidigte er Albert Kesselring.

Nach dem Ende der Nürnberger Prozesse schloss er sich dem Heidelberger Juristenkreis an. Ab 1955 unterhielt er mit Fritz Steinacker als Partner die Kanzlei Dr. Laternser & Steinacker in Wiesbaden, ab 1969 in Frankfurt am Main.[3]

Im 1. Auschwitzprozess 1963 bis 1965 verteidigte Laternser die Angeklagten Pery Broad, Victor Capesius, Klaus Dylewski, Willy Frank und Willi Schatz und trat als „Gegenspieler“ des Ost-Berliner Anwalts Friedrich Kaul auf, der als Nebenkläger am Verfahren teilnahm.[4] Im Krumey-Hunsche-Prozess verteidigte Laternser 1965 Otto Hunsche und erreichte in erster Instanz einen Freispruch.[5] Kurz vor dem angesetzten Termin übernahm er von Ernst Achenbach die Verteidigung des Wilhelmstraßen-Diplomaten Horst Wagner. Der Termin musste wegen der notwendigen Einarbeitung verschoben werden. Darüber starb Hans Laternser.

Schriften

  • Die andere Seite im Auschwitz-Prozess 1963/1965. Seewald, Stuttgart-Degerloch 1966.
  • Verteidigung deutscher Soldaten. Plädoyers vor alliierten Gerichten. Bohnemeier, Bonn 1950.

Literatur

  • Karl Ritter von Klimesch (Hrsg.): Köpfe der Politik, Wirtschaft, Kunst und Wissenschaft. Augsburg: Naumann, 1953. Band 2, S. 649
  • Devin O. Pendas: Der Auschwitz-Prozess: Völkermord vor Gericht. Siedler Verlag. Berlin 2013, ISBN 978-3-8275-0007-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Final report to the Secretary of the Army on Nuernberg war crimes trials under Control Council Law, Bd. 10. United States Government Printing Office, Washington DC 1950, S. 324.
  2. Hans Laternser: Die Vermutungen des § 1362 BGB und ihre Tragweite. Langendreer, Bochum 1932. (Dissertationsschrift)
  3. Nach der Angabe von Fritz Steinacker: http://www.steinackerkoll.de/anwalte/fritz-steinacker
  4. Dietrich Strothmann: Das Tribunal der Advokaten. In: Die Zeit, Nr. 19/1964.
  5. Axel Eggebrecht: Geringfügig am Mord beteiligt. In: Die Zeit, Nr. 7/1965.