Hermann Röchling

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Hermann Röchling (* 12. November 1872 in Völklingen, † 24. August 1955 in Mannheim) war ein deutscher Industrieller.

Röchling legt 1891 seine Reifeprüfung am Gymnasium zu Saarbrücken ab. 1898 übernahm Röchling von seinem Vater Carl (1827–1910) die Völklinger Hütte, deren französische Anteile nach dem Ersten Weltkrieg an Frankreich fielen. Wegen Kriegsverbrechen und Raub wurde er von einem französischen Militärgericht in Amiens in Abwesenheit zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Neben dem Wiederaufbau des alten Familienimperiums und der Gründung neuer Firmen widmete sich Röchling vor allem dem Verbleib des Saargebietes bei Deutschland. Dem Landesrat des Saargebietes gehörte er in allen vier Legislaturperioden (1922–1935) an; er war dort Vertreter der Liberalen Volkspartei (ab 1924: Deutsch-Saarländische Volkspartei).

Ab 1935 übernahm Röchling einige Firmen in Mitteldeutschland und fungierte als Aufsichtsratsmitglied in zahlreichen Firmen der Montanindustrie.

Aus diesem Grund wurde er bald darauf zum Wehrwirtschaftsführer und zum Leiter der Bezirksgruppe Südwest der Wirtschaftsgruppe Eisenschaffende Industrie ernannt.

Nach dem Frankreichfeldzug musste Röchling vorläufig seinen Industriebesitz in Lothringen zurückgeben.

Zwischen Juli 1940 und Juni 1942 wurde Röchling zum Generalbevollmächtigten für die Eisen- und Stahlindustrie in Lothringen, Meurthe-et-Moselle und Longwy ernannt - in Rivalität zu Friedrich Flick, der ebenfalls auf die lothringische Stahlindustrie ein Auge geworfen hatte.

Danach, ab Juni 1942, wurde Röchling Leiter der Reichsvereinigung Eisen und mit dem Adlerschild des Deutschen Reiches[1] ausgezeichnet.

Nach dem Krieg konnte Röchling zunächst untertauchen, doch bereits im November 1946 wurde er verhaftet und im Mai 1947 an Frankreich ausgeliefert. Hermann Röchling, sein Neffe Ernst Röchling, sein Schwiegersohn Hans-Lothar von Gemmingen sowie die Direktoren Albert Maier und Wilhelm Rodenhauser wurden in Haft genommen. Die Anklage lautete auf industrielle Ausbeutung der besetzen Gebiete, Erhöhung des Kriegspotentials des Deutschen Reichs und Einfluss auf die Verschleppung von Personen zur Zwangsarbeit. Er wurde im Juli 1948 vor dem Militärgerichtshof in Rastatt zu 7 Jahren Haft verurteilt. Trotz seiner Vergangenheit wurde ein Stadtteil von Völklingen nach ihm benannt, die Hermann-Röchling-Höhe, was von mehreren Seiten scharf kritisiert wurde. Außerdem ist Röchling immer noch Ehrenbürger von Völklingen.

Nachdem Röchling in Berufung ging, wurde die Strafe im Januar 1949 auf 10 Jahre erhöht. Am 18. August 1951 wurde er, mit der Auflage, das Saarland nie mehr zu betreten, freigelassen. Die Völklinger Hütte wurde unter französische Zwangsverwaltung gestellt. Er starb 1955 in Mannheim, ohne ins Saarland zurückgekehrt zu sein. Das Unternehmen wurde erst Ende 1956 der Familie Röchling zurückgegeben. 1956 trat Dr. Ernst Röchling an die Spitze des Werkes in Völklingen, das bis dahin unter französischer Leitung war.

Hermann Röchling galt als einer der bedeutendsten Hersteller von Rüstungsgütern, der sich gerne als "König von der Saar" feiern ließ. Die Tradition der Familie, als Patriarch für "seine" Arbeiter Sozialeinrichtungen zu schaffen, wurde auch von ihm fortgesetzt.

Literatur

Quellen

  1. Wolfgang Steguweit: Der »Adlerschild des Deutschen Reiches« In: Berlinische Monatsschrift Heft 6/2000 , Geschichte und Geschichten (19 Träger 1922-1932, 38 x 1933-1944)

Weblinks