Individuelle Gesundheitsleistung
Die Individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL - sind Leistungen, die Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten in Deutschland ihren gesetzlich krankenversicherten Patienten gegen Selbstzahlung anbieten können. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen[1] Patientenversorgung hinaus und sind daher von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht gedeckt. Die verschiedenen IGeL-Listen sind nicht verbindlich. Es können auch andere Leistungen als IGeL bezeichnet werden und Ärzte können Zusatzleistungen anbieten, ohne sie IGeL zu nennen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) schätzte für 2012 das Volumen der Leistungen auf 1,3 Mrd. Euro. [2]
Der Patient sollte vor Erbringung der Leistung über Kosten und Nutzen aufgeklärt werden und derart beraten werden, dass er die Möglichkeit hat, sich frei für oder gegen das Angebot zu entscheiden. Ohne einen schriftlichen Vertrag zwischen Arzt und Patienten hat der Arzt keinen Anspruch auf Bezahlung. [3]
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[Bearbeiten] Kritik
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sind nicht alle dieser Leistungen medizinisch sinnvoll. Auch nach Ansicht der ehemaligen Patientenbeauftragten der deutschen Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, bieten Ärzte zusätzliche Maßnahmen an, deren Nutzen häufig fragwürdig sei. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung kritisiert, dass es bei den IGeL vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten und nicht um notwendige medizinische Leistungen für Kranke gehe. [4]
Das 2012 gestartete Online-Portal "IGeL-Monitor" des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) bewertet Nutzen und Schaden von IGeL nach wissenschaftlichen Kriterien. Dabei werden von den bislang 26 bewerteten Leistungen (Stand 26.4.2013) 0 mit "positiv", 3 mit "tendenziell positiv", 11 mit "unklar", 8 mit tendenziell negativ" und 4 mit "negativ" bewertet.
Der ehemalige Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin Johannes Köbberling bezeichnet IGeL als „intransparentes Gemisch entbehrlicher Leistungen“,[5] siehe auch Medikalisierung. Der Verbraucherschützer Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW nannte die meisten solcher Zusatzangeboten entweder „nicht zwingend erforderlich“, „schlicht überflüssig“ oder gar „medizinisch fragwürdig“.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Axel Munte sagte „Die Gesetzliche Krankenversicherung kann keine Optimalversorgung gewährleisten“ und daher sei eine Ergänzung durch IGeL sinnvoll.[6]
Nach zwei Umfragen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), bei denen befragte Patienten u. a. angaben, dass sie sich von den Ärzten oft überrumpelt fühlten, mahnte der Chef der KBV seine Kollegen zu mehr Zurückhaltung bei kostenpflichtigen Behandlungen.[7] Das hohe Vertrauen der Patienten in die Ärzte dürfe hierdurch keinen Schaden nehmen.
[Bearbeiten] Häufigste IGel
Die häufigsten IGel sind:[8]
| IGeL | Prozent |
|---|---|
| Ultraschalluntersuchungen | 20% |
| Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen | 16,2% |
| Medikamente/Heil- und Hilfsmittel | 11,5% |
| Blutuntersuchungen/Laborleistungen | 10,1% |
| Ergänzende Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei Frauen | 9,9% |
| PSA-Wert zur Prostatakrebsfrüherkennung | 6,2% |
| Hautkrebsvorsorge | 4,4% |
| Sonstige | 26% |
[Bearbeiten] Psychotherapie
Auf der anderen Seite gibt es im Bereich der Psychotherapie eine reale Unterversorgung: Wartezeiten von bis zu 6 Monaten[9] auf einen Psychotherapieplatz, der mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden kann, sind in fast allen Bundesländern Alltag. Allerdings ist die Möglichkeit von Psychologischen Psychotherapeuten über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen eingeschränkt. Für die Abrechnung von Leistungen bei Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen, die den größten Teil der ambulanten Versorgung ausmachen, ist ein eigener Kassensitz notwendig. Für solch einen Kassensitz gibt es Wartezeiten von mehreren Jahren und häufig werden freiwerdende Kassensitze für mehrere 10.000 € verkauft. Die Verwaltung der Kassensitze (nicht deren Verkauf) wird durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) vorgenommen. Daher haben vielen Psychotherapeuten lediglich durch die Individuelle Gesundheitsleistung die Möglichkeit Ihrer Arbeit nachzugehen. Daher wird der Druck in den letzten Jahren immer größer, die Bedarfszahlen neu zu berechnen und mehr Kassensitze zu schaffen.[10]
[Bearbeiten] Zahnheilkunde
Im Bereich der Zahnheilkunde gibt es den Begriff der IGel-Leistungen nicht. Im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind diejenigen Leistungen abgebildet, auf die der Kassenpatient Anspruch auf Sachleistungen hat. Alle anderen Leistungen können auf Wunsch des Patienten zwischen Vertragszahnarzt und Patient vereinbart werden. Teilweise hat der Patient nur die Mehrkosten zu tragen. Das sonst geltende Zuzahlungsverbot in der GKV ist für diese Leistungen aufgehoben. Siehe: Abrechnung zahnärztlicher Vertragsleistungen
[Bearbeiten] Literatur
- Bernd Harder: Der große IGeL-Check. Wann medizinische Zusatzleistungen sinnvoll sind und was sie kosten. 2. Auflage. Knaur, München 2005, ISBN 3-426-642697
- Lothar Krimmel, Bernhard Kleinken: MEGO - Medwell-Gebührenverzeichnis für Individuelle Gesundheitsleistungen. Ausgabe 2007. ecomed, Landsberg 2006, ISBN 3-609-16247-3
- KBV, BÄK, DNEbM: Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte 2. Auflage November 2012
[Bearbeiten] Weblinks
- IGeL-Monitor: Aufklärungsseite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
- Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu IGeL
- abc-der-krankenkassen.de Liste der IGe-Leistungen
- Abzocke oder Notwendigkeit? kritischer Artikel des Bayerischen Fernsehens
- IGeL: Wenn die Arztpraxis zum Basar wird - Kritischer Artikel des Sterns
- IGeL HTA (PDF; 1,5 MB) - ein Health Technology Assessment (HTA)- Bericht des Deutschen Institutes für Dokumentation und Information (DIMDI)
[Bearbeiten] Fußnoten
- ↑ § 12 SGB V: Wirtschaftlichkeitsgebot
- ↑ WIdOmonitor, Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis, Ausgabe 1/2013, S. 4, ISSN1614-8444, Online (PDF; 1,2 MB)
- ↑ "Die Extra-Untersuchungen bringen wenig" (Artikel in "Die Zeit") http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-08/igel-zusatzleistungen-krankenkassen-verbraucherschutz
- ↑ Gemeinsame Pressemitteilung MDS und GKV-Spitzenverband: Start des IGeL-Monitors, Pressemitteilung vom 25. Januar 2012
- ↑ Jörg Blech: „Heillose Medizin“, Fischer-Verlag, ISBN 3100044134, online: [1]
- ↑ Arzt & Wirtschaft, IGEV ist sinnvoll!, 9/2007, S. 10
- ↑ Überrumpelt im Sprechzimmer, Süddeutsche Zeitung, 21. November 2011 (abgerufen: 26. Januar 2012)
- ↑ Quelle:WidO
- ↑ http://www.bptk.de/uploads/media/110622_BPtK_Hintergrund_Wartezeiten-in-der-Psychotherapie.pdf
- ↑ Interview mit Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer: http://www.aerzteblatt.de/archiv/126698/Interview-mit-Prof-Dr-Rainer-Richter-Praesident-der-Bundespsychotherapeutenkammer-8222-Die-Versorgung-auf-dem-Land-muss-besser-werden-8220?src=search