Insigne
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Das Insigne, meist in der Mehrzahl verwendet als Insignien (lateinisch: insigne, „Abzeichen“, „Kennzeichen“), ist ein Zeichen staatlicher, ständischer oder religiöser Würde, Macht und Auszeichnung. Es soll die soziale Stellung oder das Amt ihres Trägers nach außen hin sichtbar machen.
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[Bearbeiten] Beispiele
Insignien können sein:
- Kopfbedeckungen, z.B. die Krone, die Mitra der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der Schleier von Ordensfrauen und geweihten Jungfrauen, das Birett der Geistlichen, der Lorbeerkranz
- Halsketten, z.B. die Amtsketten von Bürgermeistern und Dekanen von Universitäten, das Pektorale der Bischöfe
- Kleidungsstücke, z.B. das Pallium der Erzbischöfe, der Habit der Ordensleute
- Ringe, z.B. der Fischerring des Papstes
- symbolische, in der Hand zu tragende Gegenstände, z.B. Zepter, Reichsapfel, Vitis oder Swagger stick, Krummstab, Ferula
- symbolische Darstellungen, z.B. Wappen und Siegel.
- Attribute von Heiligen, anhand derer sie auf Darstellungen erkannt werden können, siehe Ikonografisches Heiligenattribut
[Bearbeiten] Bekannte Beispiele
Bekannte Beispiele für Insignien sind:
- die britischen Kronjuwelen
- die Reichskleinodien
- der Pileolus (ein Scheitelkäppchen, von Würdenträgern der römisch-katholischen Kirche getragen)
- das Bundesverdienstkreuz für Bundespräsidenten zum Amtsantritt (Sonderstufe des Großkreuzes)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Gerd Althoff: Die Macht der Rituale. Symbolik und Herrschaft im Mittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003, ISBN 3-534-14749-9.