Jakob Crusius

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Juni 2016 um 04:09 Uhr durch TaxonBot (Diskussion | Beiträge) (Bot: überflüssige bidirektionale Steuerzeichen entfernt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Jakob Crusius (eigentlich Jakob Kruse; * in Rostock; † 9. April 1597 in Ribnitz) war ein deutscher lutherischer Theologe. Als Superintendent von Stralsund setzte er sich für die freie Entwicklung der Kirchengemeinde ein.

Leben

Jakob Crusius war nach seinem Studium an der Universität Rostock[1] zunächst Hofprediger am pommerschen Herzogshof in Wolgast. Ab dem 17. Oktober 1563 war er Pastor an der St.-Marienkirche in Greifswald. Damit verbunden war eine Professur der Theologie an der Universität Greifswald, deren Rektor er 1565 war.

Im Jahr 1570 ging er nach Stralsund, wo er Pastor der Nikolaikirche wurde und bald darauf das ihm vom Rat der Stadt angetragene Amt des Superintendenten übernahm. In dieser Position geriet er in einen langjährigen Streit mit dem Generalsuperintendenten Jacob Runge. Es ging dabei zum einen um das von der Stadt gewollte Privileg eines eigenen Stralsunder Konsistoriums mit einem vom Generalsuperintendenten unabhängigen Oberpfarrherrn und zum anderen um den Widerstand gegen die Konkordienformel und das Streben der Gemeinde nach größerer Unabhängigkeit vom landesherrlichen Kirchenregiment. Crusius gehörte zu den Gegnern der in Pommern üblichen Praxis der Pfarrwitwenversorgung.[2]

Er bekämpfte in seiner Schrift „Bericht von vier Stücken“, die er 1583 einer Eingabe an den Herzog Ernst Ludwig von Pommern beilegte, den von Runge eingeführten Katechismus. Mit der Veröffentlichung seiner Schrift „Kirchen-Regiment und Kirchen-Ordnung von Gott gestiftet.“ erreichte der Konflikt 1585 seinen Höhepunkt. Schließlich wurde Crusius 1586 auf der pommerschen Synode in Barth auf Betreiben des Herzogs, der sich auf die Seite Runges stellte, als „Streitschürer“ und wegen „Verletzung des Amtes und der Gewalt, welche den christlichen Fürsten und der christlichen Obrigkeit gebühre“ aus dem Amt entlassen und des Landes verwiesen.[3]

Jakob Crusius hielt sich anschließend längere Zeit in Livland und Holstein auf. Schließlich übernahm er eine Pfarrstelle im mecklenburgischen Ribnitz, wo er 1597 starb.

Schriften

  • Bericht von vier Stücken. 1583
  • Kirchen-Regiment und Kirchen-Ordnung von Gott gestiftet. Nach gesunder Lere unser Zeit Symbolorum und Patrum, wieder D. Jacob Rungen, seine papistische und falsche Gegenlehre, von genannten beyden Stücken, sampt etlichen Ursachen, Warumb das erste von Gott sey, das Rungische aber nicht. Ursel 1585

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Siehe dazu den Eintrag der Immatrikulation von Jakob Crusius im Rostocker Matrikelportal
  2. Hanna Würth: Pfarrwitwenversorgung im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin von der Reformation bis zum 20. Jahrhundert. Dissertation zur Erlangung des Doktortitels, angenommen von: Georg-August-Universität Göttingen, Philosophische Fakultät, 20. April 2004, S. 177, Digitalisat (PDF; 20 MB)
  3. Johann Michael Reu (Hrsg): Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der evangelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 1600. Bd. I/3,1a; Bertelsmann, Gütersloh 1927 (Nachdruck Georg Olms, Hildesheim 1976), ISBN 3487061279, S. 284–285