Rektor

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Rektor (lat. rector = Leiter) ist die Bezeichnung für ein kirchliches oder akademisches Leitungsamt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kirchliche Ämter

[Bearbeiten] Römisch-katholische Kirche

Rector ecclesiae (von lat. ecclesia - Kirche) bezeichnet den Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist[1][2]. Er wird normalerweise vom Diözesanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht, von ihm eingesetzt bzw. bestätigt.[3][4]

Im Mittelalter und noch im Codex Iuris Canonici von 1917 sind mit rectores ecclesiarum meist noch die Pfarrgeistlichen gemeint.

[Bearbeiten] Anglikanische Kirche

Bei anglikanischen Kirchengemeinden wird zwischen "parishes" (Gemeinden), die finanziell selbständig sind, und "missions" (Missionen), die vom Bistum subventioniert werden, unterschieden. In den parishes wird der ranghöchste Priester vom Gemeindevorstand berufen (mit Zustimmung des Bischofs) und meist mit dem Titel „Rektor“ bezeichnet; bei Missionen dienen die Priester auf Berufung des Bischofs und heißen dann "vicar".

[Bearbeiten] Akademische Ämter

[Bearbeiten] Hochschulen

An den meisten deutschen Hochschulen ist der Rektor das gewählte akademische Oberhaupt. Ein Rektor kann Professor sein, wird allerdings für die Zeit seiner Tätigkeit (anders als die meisten Dekane oder Prorektoren) von der üblichen Tätigkeit freigestellt. Er kümmert sich (im Gegensatz zum Kanzler) um repräsentative Aufgaben sowie die Ausrichtung der Lehre und Forschung. Jüngere Hochschulverfassungen verwenden auch die Bezeichnung Präsident. Die Hochschulverfassung legt die Entscheidungsbefugnisse von Rektoren oder Präsidenten fest. Präsidenten verfügen in der Regel über mehr Entscheidungsbefugnisse als Rektoren, die traditionell von Entscheidungen des akademischen Senats der Hochschule abhängig sind.

Die traditionelle Anrede für Rektoren an Universitäten lautet: „Eure Magnifizenz“. Diese Anrede wird an Traditionsuniversitäten bei offiziellen Anlässen noch gebraucht.

In der frühen Neuzeit konnte der nominelle Rektor einer Universität auch der Landesfürst sein.

[Bearbeiten] Schulen

Die Amtsbezeichnung des Schulleiters an vielen Schulen in den deutschsprachigen Ländern ist Rektor; dessen Stellvertreter heisst Prorektor oder Konrektor. In Österreich und an deutschen Gymnasien und Gesamtschulen ist die Bezeichnung Direktor üblich; die bundesdeutschen beamtenrechtlichen Amtsbezeichnungen für Gymnasiumsleiter lauten Studiendirektor oder Oberstudiendirektor. Rektoren sind der Laufbahngruppe Höherer Dienst zugeordnet. Die Dienstpostenbewertung richtet sich nach der Größe der Schüler- und Lehrerschaft sowie nach gebotener Qualifikation (Fachschule etc.). Häufigste Stellenbewertung der Rektoren ist die BesGr. A 13, die der Oberstudiendirektoren A 16.[5]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

  1. CIC 556 Codex Iuris Canonici, Canon 556]
  2. CCEO 304 Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, Canon 304]
  3. CIC 557 [Codex Iuris Canonici, Canon 557]
  4. CCEO 305 [Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium, Canon 305]
  5. Beispiele einer Stellenbewertung eines Rektors (Grundschule): BesGr. A 14 LBesOA; - Angestellte: Entgeltgruppe 13.www.verwaltungstreff.de
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