Kommandeur
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Der Begriff Kommandeur bedeutet:
- ein militärischen Führer (nur in Deutschland). Er befehligt einen militärischen Verband vom Bataillon bis zur Division, gegebenenfalls auch einen Einsatzverband im Ausland, nicht jedoch eine militärische Einrichtung oder ein Fahrzeug. Dem Kommandeur steht ein Stab zur Seite, der ihn in den diversen Bereichen der Truppenführung und Verwaltung unterstützt. In der Bundeswehr werden diese Stabsabteilungen mit dem Buchstaben S (wenn sie von einem Generalstabsoffizier geführt werden mit „G“[1]) und einer das Führungsgrundgebiet bezeichnenden Ziffer gekennzeichnet, z. B. S3, für die Abteilung, die für Ausbildung, Führung und Organisation zuständig ist.
- In Österreich und in der Schweiz wird das Wort nicht gebraucht.
- ein Synonym für Komtur. In der Ordenskunde ist Kommandeur oder Komtur die mittlere Stufe eines in mehrere Stufen eingeteilten Verdienstordens. In diesem der französischen Ehrenlegion angelehnten System steht der Kommandeur oder Komtur über den Ordensstufen Ritter und Offizier und unter den Ordensstufen Großoffizier und Großkreuz. Bei den geistlichen Ritterorden hingegen war der Kommandeur oder Komtur (entstanden aus Kommentur, von lat. Commendator Befehlshaber) der Vorsteher einer Kommende, die von daher auch als Komturei bezeichnet wurde.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Fußnoten
- ↑ „G“ beim Heer und im Zentralen Sanitätsdienst für Generalstab; „A“ bei der Luftwaffe für Air Staff und der Marine für Admiralstab; „J“ für Joint (vergl. der Joint Staff) in international agierenden Kommandostäben, z. B. Einsatzführungskommando der Bundeswehr.

