Kommandeur

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Der Begriff Kommandeur bedeutet:

  • ein militärischen Führer (nur in Deutschland). Er befehligt einen militärischen Verband vom Bataillon bis zur Division, gegebenenfalls auch einen Einsatzverband im Ausland, nicht jedoch eine militärische Einrichtung oder ein Fahrzeug. Dem Kommandeur steht ein Stab zur Seite, der ihn in den diversen Bereichen der Truppenführung und Verwaltung unterstützt. In der Bundeswehr werden diese Stabsabteilungen mit dem Buchstaben S (wenn sie von einem Generalstabsoffizier geführt werden mit „G“[1]) und einer das Führungsgrundgebiet bezeichnenden Ziffer gekennzeichnet, z. B. S3, für die Abteilung, die für Ausbildung, Führung und Organisation zuständig ist.
In Österreich und in der Schweiz wird das Wort nicht gebraucht.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. „G“ beim Heer und im Zentralen Sanitätsdienst für Generalstab; „A“ bei der Luftwaffe für Air Staff und der Marine für Admiralstab; „J“ für Joint (vergl. der Joint Staff) in international agierenden Kommandostäben, z. B. Einsatzführungskommando der Bundeswehr.
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